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   OVG Berlin, 02.05.1996 - 2 A 5.92   

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OVG Berlin, 02.05.1996 - 2 A 5.92 (https://dejure.org/1996,2108)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02.05.1996 - 2 A 5.92 (https://dejure.org/1996,2108)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02. Mai 1996 - 2 A 5.92 (https://dejure.org/1996,2108)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsflughafen; Unterlassung des Flugbetriebs; Luftverkehrsrechtliche Planung; Alliierte; Verfassungsrecht; Planfeststellungsbeschluß

  • AOPA-Arbeitskreis der Fliegenden Juristen und Steuerberater PDF, S. 297 (Leitsatz)

    Rechtsstatus des Flughafen Berlin Tegel - Widerruf des Planfestellungsbeschlusses - Fluglärmbedingte Gesundheitsgefährdung -

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 73
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 12 K 325/96

    Verkehrsflughafen; Nachtflugbetrieb; Nachträgliche Beschränkung; Nächtlicher

    Ungeachtet aller Differenzierungen im einzelnen und der Schwierigkeiten, Art und Ausmaß von Lärmwirkungen objektiv zu bestimmen und Grenzen zumutbarer Lärmbelastung zu entwickeln, ist nach den Erkenntnissen der Lärm(wirkungs)forschung erwiesen, daß Fluglärm geeignet ist, unmittelbar Gesundheitsstörungen hervorzurufen, er sich im Vorfeld akuter Gesundheitsbeeinträchtigungen gesundheitsgefährdend auswirken kann und auch solche Fluglärmimmissionen, die keine (unmittelbaren) gesundheitlichen Risiken bergen, Einwirkungen auf das (psycho-soziale) Wohlbefinden der Betroffenen etwa dadurch haben können, daß Störungen der Kommunikation bewirkt werden, Konzentrationsstörungen und Minderungen der Leistungsfähigkeit eintreten und fluglärmbedingte Schreck-, Furcht- und Angstreaktionen auftreten und die Möglichkeiten, Ruhe und Entspannung zu finden, beeinträchtigen können (eingehend - unter Auswertung der Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung - M. Hermann, Schutz vor Fluglärm bei der Planung von Verkehrsflughäfen im Lichte des Verfassungsrechts, Berlin 1994, S. 42 ff, 186 ff; aus der jüngeren Rechtsprechung s.a. - m.w.N. - OVG Berlin, Urt. v. 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 -, UA S. 48 ff; ferner Schmidt JbUTR 1990, 159, 172; BT-Drs.

    § 29 b Abs. 1 enthält indes keine selbständige Ermächtigungsgrundlage für einen Eingriff in einen genehmigten Flughafenbetrieb, sondern setzt eine solche voraus und wirkt insoweit allein auf die Frage ein, ob die - jeweils zuständige - Behörde verpflichtet sein kann, von dieser auch Gebrauch zu machen (wie hier OVG Berlin, Urt. v. 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 -, DVBl. 1997, 73 ff; a.A. wohl HessVGH, Beschl. v. 25. Februar 1991 - 2 TH 2506/90 -, der eine nachträgliche betriebsregelnde Lärmschutzauflage am Maßstab des § 29 b LuftVG mißt und diesen als Rechtsgrundlage des angefochtenen Bescheides nur deswegen verwirft, weil § 29 b LuftVG die Luftaufsichtsbehörden nur zu solchen Maßnahmen ermächtige, die nicht in den Bestand der Genehmigung des Flugplatzes eingreifen).

    Das OVG Berlin (Urt. v. 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 -, DVBl. 1997, 73 ff) hat hierzu erkannt, daß diesem Gesetz die - nicht durch spätere Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung überholte - Wertung des Gesetzgebers entnommen werden könne, "daß der durch den Flugbetrieb eines Flughafens hervorgerufene Lärm jedenfalls für die Bewohner der gemäß § 4 dieses Gesetzes festgesetzten, den Bereich eines äquivalenten Dauerschallpegels von 67 dB(A) bis 75 dB(A) umfassenden Lärmschutzzone 2 regelmäßig keine konkreten Gesundheitsschäden mit sich bringt, sofern die in dem Gesetz vorgeschriebenen passiven Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden", und daher keine Grundlage dafür gesehen, den die Schwelle einer Gesundheitsgefährdung markierenden Grenzwert mit einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) anzusetzen.

    cc) Das OVG Berlin (OVG Berlin, Urt. v. 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 -, DVBl. 1997, 73 ff (in den hier herangezogenen Passagen nicht abgedruckt)) legt seiner Beurteilung, eine Gesundheitsgefährdung durch den ungeachtet des zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geltenden grundsätzlichen Flugverbotes auf dem Flughafen Berlin-Tegel stattfindenden Nachtflugverkehr sei auszuschließen, als Beurteilungsmaßstab ebenfalls das sog. Jansen-Kriterium zugrunde.

  • BVerwG, 11.01.2001 - 11 VR 16.00

    Einstweilige Anordnung; erstinstanzliche Zuständigkeit des

    Ihren gegenteiligen Standpunkt stützt die Antragstellerin darauf, dass ohne die Erweiterung der Abfertigungskapazität der Flughafen Tegel eine Kapazitätsgrenze erreiche, die zudem - wie das Oberverwaltungsgericht Berlin durch Urteil vom 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 - (DVBl 1997, 73 ff. ) entschieden habe - die Reichweite der Planfeststellungs- und Genehmigungsfiktion durch § 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) vom 25. September 1990 - BGBl I S. 2106 - (6. ÜberleitungsG) bestimme (UA S. 29 f.).

    Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen überzeugt es den Senat nicht, wenn das Oberverwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 - (a.a.O.) versucht, den faktischen Engpass in der Abfertigungskapazität als eine Art Schutzauflage zugunsten der Flughafenanwohner zu werten.

    Diese sind von dem Oberverwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 - (a.a.O.) erörtert worden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 20 D 16/14

    Klage von Anwohnern des Flughafens Köln/Bonn ohne Erfolg

    vgl. in diesem Sinne Nds. OVG, Urteil vom 9. Juni 1997 - 12 K 325/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 11 B 37.97 -, NVwZ 1998, 850; siehe auch OVG Berlin, Urteil vom 2. Mai 1996 - 2 A 5.92 -, DVBl. 1997, 73, sowie Wysk, Ausgewählte Probleme zum Rechtsschutz gegen Fluglärm, Teil I, ZLW 1998, 18 (26 f.), m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 20 D 78/00

    Betriebliche Beschränkungen des nächtlichen Luftverkehrs an einem

    Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dieser Norm, wie schon mit der "Vorbildregelung" in § 2 Abs. 5 des Sechsten Überleitungsgesetzes - Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) vom 25. September 1990, BGBl. I S. 2106, dazu OVG Berlin, Urteil vom 2. Mai 1996 - 2 A 5.92 -, DVBl. 1997, 73, 74 -, Flugplätze, die in der Zeit des Luftrechts vor dem 10. Januar 1959 geschaffen worden waren, in das System des geltenden Luftverkehrsrechts einzuordnen und im Interesse der Flugplatzbetreiber auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen, für die ausschließlich die Rechtsfolgen einer Genehmigung bzw. Planfeststellung maßgeblich sein sollten.

    Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 11 B 2.97 -, Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 8, S. 1 f.; OVG Berlin, Urteil vom 2. Mai 1996, a.a.O. Leitsatz 1. Diese Duldungswirkung lässt zwar - wie zur Vermeidung von Missverständnissen hervorzuheben ist - die Befugnis der Luftfahrtbehörde unangetastet, die Regelung des Flughafenbetriebs bei Vorliegen der Voraussetzungen von Amts wegen - regelmäßig im Wege des (Teil-)Widerrufs - einzuschränken, etwa um den zulässigen Flugbetrieb veränderten Verhältnissen anzupassen, wie es der Beklagte am Flughafen der Beigeladenen seit 1972 immer wieder praktiziert hat; sie schließt es aber aus, dass Drittbetroffene ein solches Vorgehen beanspruchen und gegebenenfalls mit der Klage durchsetzen können.

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

    Denn soweit ein Flughafen (neben der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung nach § 6 LuftVG) durch Planfeststellung zugelassen worden ist, konzentriert sich der Rechtsschutz lärmbetroffener Dritter auf die Vorschriften des Planfeststellungsrechts, auch wenn die Genehmigungsbehörde gegenüber dem Flughafenunternehmer Aufsichtsmaßnahmen nach § 6 LuftVG ergreifen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 11 B 2.97 - S. 5 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2003 - 6 A 8.03 - sowie Urteil vom 2. Mai 1996, DVBl. 97, 73 ; OVG Münster, Urteil vom 10. Juli 2003 - 20 D 78/00.AK - S. 17; sowie Urteile des erkennenden Senats vom 2. April 2003 - 2 A 2646/01 - S. 31 ff. sowie vom 14. Oktober 2003 - 2 A 2796/01 - S. 23 ff.).

    Es bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, ob der aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotene Anspruch letztlich als nachträgliche Anordnung einer Auflage analog § 6 Abs. 1 Satz 4 LuftVG (i.V.m. dem Auflagenvorbehalt in den luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen) aufzufassen ist oder deshalb als Teilwiderruf der Genehmigung (im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG), weil die Rechtsposition der Beigeladenen durch die nachträgliche Anordnung von passivem Schallschutz nachteilig verändert wird (so OVG Berlin, Urteil vom 2. Mai 1996, DVBl. 97, 73 "in Anlehnung" an § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2000 - 12 K 1303/99

    Flughafen; Flughafenplanung; Lärmbelastung; Lärmschutz; Prognose; Präklusion;

    In diesem Urteil hat der Senat auch zur präventiv orientierten Grenzziehung bei 62 dB(A) Dauerschallpegel Stellung genommen und dabei bezugnehmend auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG Berlin, Urteil vom 2. Mai 1996 - 2 A 5.92 -, DVBl. 1997, 73; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 11 B 2.97 -, LKV 1998, 148 = Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 8 = DÖV 1998, 300) festgehalten, dass die Schwelle des eine Gesundheitsgefährdung markierenden Wertes nicht bei diesem Dauerschallpegel anzusetzen sei.

    Dass das Zumutbarkeitskriterium für Nachtfluglärm bei einer sechsmaligen Überschreitung eines Maximalpegels von 75 dB (A) im Freien und 60 dB (A) [bzw. 55 dB (A) - mit Sicherheitsabschlag -] innen (?am Ohr des Schläfers') festzulegen ist, steht in Übereinstimmung mit der jedenfalls überwiegenden oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wie das Bundesverwaltungsgericht (auch) in seinem Urteil vom 27. Oktober 1998 (- BVerwG 11 A 1.97 -, NuR 2000, 31 = NVwZ 1999, 644; zitiert nach juris) festgehalten hat: "Mit ihren entsprechenden Hilfsanträgen wenden sich die Kläger der Sache nach nicht (mehr) gegen die von der Planfeststellungsbehörde in Anlehnung an das medizinische Gutachten und in Übereinstimmung mit der überwiegenden oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 11. Juni 1996 - OVG 1 G 5/94 - UA S. 23; OVG Berlin, Urteil vom 3. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 - UA S. 55; OVG NW, Urteil vom 29. September 1994 - OVG 20 D 26/91.AK - UA S. 17) bei einer sechsmaligen Überschreitung eines Maximalpegels von 75 dB(A) im Freien bzw. 60 dB(A) innen festgelegten Zumutbarkeitsgrenze, sondern beanstanden lediglich, daß, um deren Einhaltung sicherzustellen, nur eine Verspätungsflugbewegung angesetzt wurde." Mit diesem Urteil vom 27. Oktober 1998 (aaO.) hat sich das Bundesverwaltungsgericht das Jansen-Kriterium (erneut) zu eigen gemacht, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur an dem Kriterium festgehalten, und zudem strengere Anforderungen, etwa das sogenannte Maschke-Kriterium (entgegen der Auffassung des Klägers im vorliegenden Verfahren) abgelehnt: "Der vorliegende Fall gibt dem Senat keine Veranlassung, das für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze für nächtlichen Fluglärm letztlich maßgebliche Schutzziel abweichend von dem bislang in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1989, DVBl 1990, 114 ; Nds OVG, Urteil vom 9. Juni 1997 - OVG 12 K 325/96 - UA S. 57; OVG NW, Urteil vom 29. September 1994 - OVG 20 D 26/91.AK - UA S. 17) überwiegend anerkannten und auch vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Januar 1991 (BVerwGE 87, 332 ) gebilligten Schutzziel - Vermeidung höherer Schallpegel als 55 dB(A) im Rauminnern bei ausreichender Belüftung, gegebenenfalls Einbau von Belüftungsanlagen - neu festzulegen.

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

    Die Benutzbarkeit des Flughafens Frankfurt am Main während der Nachtstunden von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr aus Lärmschutzgründen "aktiv" zu begrenzen, ist deshalb ausschließlich Aufgabe der zuständigen Behörde, für deren Bewältigung ihr beispielsweise eine Betriebsregelung in Form einer allgemeingültigen Auflage, nicht hingegen eine Schutzvorkehrung im Sinne der §§ 75 Abs. 2 Satz 2 HVwVfG und 9 Abs. 2 LuftVG zur Verfügung steht (vgl. auch Urteil des OVG Berlin vom 2. Mai 1996 - 2 A 5.92 -, DVBl. 1997, 73, 76).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 A 3.01

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Erweiterung des Flughafens Tegel ab

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Streitakten, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und die Akten des Verfahrens OVG Berlin 2 A 5.92 Bezug genommen; diese Akten waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BVerwG, 10.10.2003 - 4 B 83.03

    Luftwirbelschleppschäden; nicht voraussehbare nachteilige Wirkungen;

    Ist - wie hier (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 2. Mai 1996 - OVG 2 A 5.92 - OVGE 22, 66 ) - eine Anlage ohne reguläres Planfeststellungsverfahren mit den dabei bestehenden Einwendungsmöglichkeiten Drittbetroffener angelegt und betrieben worden, muss jedenfalls der Weg für nachträgliche Schutzansprüche eröffnet sein, um Gefahren für grundrechtlich geschützte Rechtsgüter zu begegnen.
  • OVG Berlin, 09.05.2003 - 6 A 4.03

    Tegel I

    Die Reichweite der Planfeststellungs- und Genehmigungsfiktion gemäß § 2 Abs. 5 ÜberlG hat das Oberverwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 2. Mai 1996 im Wege der Auslegung präzisiert (OVGE 22, 66 - OVG 2 A 5.92 - vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 11 B 2.97 -, LKV 1998, 148).

    Das deckt sich damit, dass bereits in dem 1992 anhängig gemachten Verfahren vor dem 2. Senat von den ebenfalls in der Hoka-Siedlung wohnhaften Klägern lediglich zu Schäden an Hausdächern in Flughafennähe vorgetragen worden ist (OVGE 22, 66 - OVG 2 A 5.92 - UA S. 8, 24).

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2777/02

    Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 3483/02

    Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen

  • VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01

    Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 117/08

    Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 991/96

    Änderungsgenehmigung für ehemaligen Militärflugplatz als Verkehrsflughafen

  • VGH Hessen, 14.07.2004 - 12 A 1517/01

    Fluglärm; passiver Schallschutz

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 1517/01

    Klage gegen Betriebsgenehmigung für Flughafen

  • VGH Hessen, 03.06.2004 - 12 A 1118/01

    Fluglärm; Beschränkung des Flugbetriebs nach bestandskräftigem Abschluss des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 121/08

    Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen

  • OVG Berlin, 09.05.2003 - 6 A 8.03

    Tegel II

  • VG Karlsruhe, 26.06.2006 - 6 K 230/06

    Widerruf eines Planfeststellungsbeschlusses; FFH-Gebiet; maßgebliche Arten;

  • VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 828/01

    Nachträgliche Einschränkung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung - Fluglärm

  • VGH Hessen, 11.05.2004 - 12 A 1521/01

    Anspruch auf Anordnung eines Nachtflugverbotes, hilfsweise auf Anordnung von

  • LG Bonn, 16.01.2004 - 3 O 313/99

    Fluglärm

  • VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 3013/01

    Verkehrslandeplatz, Betriebsgenehmigung, Teilwiderruf der Betriebsgenehmigung,

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