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   BVerwG, 30.04.1997 - 9 B 11.97   

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https://dejure.org/1997,2213
BVerwG, 30.04.1997 - 9 B 11.97 (https://dejure.org/1997,2213)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1997 - 9 B 11.97 (https://dejure.org/1997,2213)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1997 - 9 B 11.97 (https://dejure.org/1997,2213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückkehr- bzw. Wiedereinreiseverweigerung - Vorübergehende Einreisesperre - Politische Verfolgung durch Rückkehrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51 Abs. 1; GG Art. 16a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 1397 (Ls.)
  • DVBl 1997, 912
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 9 B 11.97
    Demgegenüber habe aber das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30) jede Einreiseverweigerung, sofern sie nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletze, als Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. (Art. 16 a Abs. 1 GG n.F.) definiert, mithin nicht das zusätzliche Erfordernis aufgestellt, daß die Einreise auf Dauer verweigert werde und mit der Entziehung diplomatischen bzw. konsularischen Schutzes verbunden sei.

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde ist im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (a.a.O.) nicht der Rechtssatz enthalten, daß auch eine zeitlich befristete Wiedereinreiseverweigerung Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. (§ 16 a Abs. 1 GG n.F.) ist.

    Die Hervorhebung dieses Kriteriums im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (a.a.O.) zeigt, daß das Bundesverwaltungsgericht nicht den Rechtssatz aufgestellt hat, die Errichtung rechtlicher oder bürokratischer Hindernisse überhaupt, die es dem Staatsangehörigen unmöglich machen, seine Absicht, wieder einzureisen, sogleich und ohne Verzögerung zu realisieren, sei Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. (Art. 16 a Abs. 1 GG n.F.).

    Auch das Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 75.95 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 181), das nach Ansicht der Beschwerde die Rechtsauffassung im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (a.a.O.) bestätigt und in dem das Bundesverwaltungsgericht sich ausdrücklich auf das Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - bezieht, versteht, ebenso wie das am gleichen Tag ergangene Urteil BVerwG 9 C 3.95 (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 180) die Ausführungen jenes Urteils zur Verfolgungsqualität einer "Einreiseverweigerung" in dem oben dargelegten Sinn.

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 9 B 11.97
    Auch das Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 75.95 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 181), das nach Ansicht der Beschwerde die Rechtsauffassung im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (a.a.O.) bestätigt und in dem das Bundesverwaltungsgericht sich ausdrücklich auf das Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - bezieht, versteht, ebenso wie das am gleichen Tag ergangene Urteil BVerwG 9 C 3.95 (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 180) die Ausführungen jenes Urteils zur Verfolgungsqualität einer "Einreiseverweigerung" in dem oben dargelegten Sinn.
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 9 B 11.97
    Auch das Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 75.95 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 181), das nach Ansicht der Beschwerde die Rechtsauffassung im Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - (a.a.O.) bestätigt und in dem das Bundesverwaltungsgericht sich ausdrücklich auf das Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - bezieht, versteht, ebenso wie das am gleichen Tag ergangene Urteil BVerwG 9 C 3.95 (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 180) die Ausführungen jenes Urteils zur Verfolgungsqualität einer "Einreiseverweigerung" in dem oben dargelegten Sinn.
  • VGH Hessen, 03.02.1999 - 7 UE 655/97

    Rücknahmefiktion für Asylantrag bei Reise in den Verfolgerstaat - Geltung im

    Zwar kann eine Einreiseverweigerung asylerheblich, also nicht nur hinsichtlich der Abschiebung von rechtlicher Bedeutung sein (BVerwG, U. v. 12.02.1985 - 9 C 45.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 u. B. v. 30.04.1997 - 9 B 11.97 - DVBl 1997, 912).

    Die betreffende Schwelle erreicht eine Einreiseverweigerung nämlich erst, wenn sie mindestens von langer, unabsehbarer Dauer ist und mit einer Entziehung des durch Auslandsvertretungen des Herkunftsstaats gewährten Schutzes einhergeht, sodass faktisch eine Ausbürgerung bewirkt wird (BVerwG, B. v. 30.04.1997 - 9 B 11.97 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 02.03.1998 - 7 UE 868/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner in der serbischen Provinz Kosovo;

    Zwar kann eine Einreiseverweigerung asylerheblich, also nicht nur hinsichtlich der Abschiebung von rechtlicher Bedeutung sein (BVerwG, U. v. 12.02.1985 - 9 C 45.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 30 u. B. v. 30.04.1997 - 9 B 11.97 - DVBl 1997, 912).

    Die betreffende Schwelle erreicht eine Einreiseverweigerung nämlich erst, wenn sie mindestens von langer, unabsehbarer Dauer ist und mit einer Entziehung des durch Auslandsvertretungen des Herkunftsstaats gewährten Schutzes einhergeht, so daß faktisch eine Ausbürgerung bewirkt wird (BVerwG, B. v. 30.04.1997 - 9 B 11.97 - a.a.O.).

  • VG Münster, 22.07.2015 - 9 K 3488/13

    Äthiopien, Eritrea, Staatsangehörigkeit, Militärdienst, Wehrdienstverweigerung,

    zu der erforderlichen Eingriffsintensität, etwa BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997 - 9 B 11/97 -, juris, Rn. 3 ff.
  • VG Bayreuth, 22.08.2018 - B 8 K 17.31115

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei mehreren Verfolgerstaaten

    Zwar könnte sich auch eine Einreiseverweigerung unter Umständen als politische Verfolgung wegen der Herkunft darstellen, wenn sie nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt (vgl. BVerwG v. 12.02.1985, Az. 9 C 45.84; v. 30.04.1997, Az. 9 B 11/97).

    Eine Wiedereinreiseverweigerung wäre auch dann asylrechtlich relevant, wenn sie für unabsehbare Zeit verhängt und dem Betroffenen auch der Schutz durch diplomatische oder konsularische Vertretungen nicht länger gewährt wird (BVerwG, DVBl. 1997, 912).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - A 14 S 2078/99

    Verfolgungssicherheit für Kosovo-Albaner bejaht

    Denn die bloße Verweigerung einer Einreise ethnischer Albaner aus dem Kosovo in außerhalb des Kosovo gelegene Landesteile würde für sich genommen den Tatbestand einer politischen Verfolgung nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.1997 - 9 B 11.97 -, DVBl. 1997, 912; Beschl. v. 6.3.2000 - 9 B 82.00 - ).
  • BVerwG, 22.03.2001 - 1 B 151.00

    Anforderungen an die Formulierung der Rechtsfrage als

    Die dahinter stehende allgemeine Frage, ob politische Verfolgung vorliegen kann, wenn ein Staat einem seiner Staatsangehörigen die Einreise bzw. Rückkehr wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen verweigert, ist indes durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits in bejahendem Sinne beantwortet (Urteile vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 3.95 und BVerwG 9 C 75.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 180 und 181 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - Buchholz a.a.O. Nr. 30; vgl. auch Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 9 B 11.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 192 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 474.99 - Buchholz a.a.O. Nr. 224).

    Abgesehen davon spricht trotz der äußerst knappen Ausführungen des Berufungsgerichts zu diesem Gesichtspunkt einiges dafür, dass es mit Blick auf eine absehbare Beendigung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea von einer allenfalls vorübergehenden Einreiseverweigerung für eritreische Volkszugehörige ausgegangen ist und aus diesem Grund in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 30. April 1997 a.a.O.) wegen fehlender Intensität des Eingriffs den Charakter einer politischen Verfolgungsmaßnahme im Sinne des Art. 16 a GG verneint hat.

  • BVerwG, 22.03.2001 - 1 PKH 21.00

    Anforderungen an die Formulierung der Rechtsfrage als

    Die dahinter stehende allgemeine Frage, ob politische Verfolgung vorliegen kann, wenn ein Staat einem seiner Staatsangehörigen die Einreise bzw. Rückkehr wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen verweigert, ist indes durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits in bejahendem Sinne beantwortet (Urteile vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 3.95 und BVerwG 9 C 75.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 180 und 181 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 12. Februar 1985 - BVerwG 9 C 45.84 - Buchholz a.a.O. Nr. 30; vgl. auch Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 9 B 11.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 192 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 474.99 - Buchholz a.a.O. Nr. 224).

    Abgesehen davon spricht trotz der äußerst knappen Ausführungen des Berufungsgerichts zu diesem Gesichtspunkt einiges dafür, dass es mit Blick auf eine absehbare Beendigung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea von einer allenfalls vorübergehenden Einreiseverweigerung für eritreische Volkszugehörige ausgegangen ist und aus diesem Grund in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 30. April 1997 a.a.O.) wegen fehlender Intensität des Eingriffs den Charakter einer politischen Verfolgungsmaßnahme im Sinne des Art. 16 a GG verneint hat.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 1 B 6.02

    Syrien, Kurden, Jesiden, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Soweit verallgemeinerungsfähig in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen eine Rückkehrverweigerung oder Einreisesperre durch den Heimatstaat politische Verfolgung darstellen kann (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 75.95 - a.a.O. und - BVerwG 9 C 3.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 180; vgl. ferner Beschluss vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 474.99 - ; Beschluss vom 30. April 1997 - BVerwG 9 B 11.97 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 192).
  • VG Cottbus, 01.03.2019 - 6 K 272/17

    Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet wegen angeblicher

    Insofern können auch dauerhafte Einreiseverweigerungen, soweit sie an ein asylerhebliches Merkmal anknüpfen und mit der Verweigerung des Schutzes durch diplomatische und konsularische Vertretungen einhergehen, Verfolgungscharakter haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. April 1997 - 9 B 11/97 -, juris Rn. 3 f.).
  • VG Oldenburg, 12.02.2002 - 1 A 3457/99

    Russland, Karbadinen, Tschetschenien, Bürgerkrieg, Bewaffnete

    Andere Maßnahmen sind asylrelevant, wenn sie nach Intensität und Schwere in die Menschenwürde des Opfers eingreifen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Verfolgerstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997 - 9 B 11.97 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 192; Beschluss vom 3. April 1995 - 9 B 758.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 178; Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75; Urteil vom 12. Februar 1985 - 9 C 45/84 - NVwZ 1985, 589).
  • VG Cottbus, 02.08.2019 - 6 K 35/16

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Äthiopien wegen fehlenden Nachweises der

  • BVerwG, 06.03.2000 - 9 B 82.00

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Kriegerische Spannungen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1997 - A 14 S 444/96

    Jugoslawien: zur Rückkehrgefährdung für Kosovo-Albaner, die im Ausland Asyl

  • BVerwG, 29.02.2000 - 9 B 80.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gerichtliche Pflicht zur

  • BVerwG, 04.07.1997 - 9 B 287.97

    Auswirkungen eines von der Restrepublik Jugoslawien erlassenen faktischen

  • VG Aachen, 26.08.2004 - 7 K 2050/02

    Eritrea, Äthiopien, Tigrina, Staatsangehörigkeit, Familienangehörige, Ehemann,

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