Weitere Entscheidungen unten: VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 | BVerwG, 25.08.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97, 9 PKH 94.97   

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BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97, 9 PKH 94.97 (https://dejure.org/1997,771)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1997 - 9 B 690.97, 9 PKH 94.97 (https://dejure.org/1997,771)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1997 - 9 B 690.97, 9 PKH 94.97 (https://dejure.org/1997,771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Berufung - Erfordernis der Begründung einer Berufung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Entscheidung über eine Berufung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78; VwGO § 124a Abs. 3 S. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegründung in Asylsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 1325
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Der Senat hält insoweit an seiner im Beschluß vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) vertretenen Auffassung nicht mehr fest.
  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) geäußerte gegenteilige Auffassung ist bereits im Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - (a.a.O.) ausdrücklich aufgegeben worden.
  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit

    Der Prozeßbevollmächtigte der Kläger machte daraufhin mit Schriftsatz vom 26. Januar 1998, eingegangen am gleichen Tag, u.a. geltend, sein Antrag auf Zulassung der Berufung habe bereits das für die Berufungsbegründung Erforderliche enthalten, diese Begründung müsse entsprechend einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) nicht noch einmal wiederholt werden.

    Soweit die Beschwerde meint, vor Bekanntgabe dieses Urteils habe noch der Beschluß des Senats vom 25. August 1997, a.a.O., "Bestand" gehabt, verkennt sie, daß eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich - und so auch hier - keine Änderung der Rechtslage herbeiführt, sondern nur klärt, wie die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen von vornherein auszulegen waren (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1997 - A 16 S 1934/97

    Anwendbarkeit der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß;

    Sie ist entgegen der Auffassung des Beteiligten nicht schon in dem von ihm vorgelegten Beschluß vom 25.8.1995 - 9 B 690.97 - erfolgt.

    Dies gilt ungeachtet der grundsätzlichen Frage, ob eine ''vorzeitige'' Berufungsbegründung im Zulassungsantrag - also vor Erlaß des Zulassungsbeschlusses - überhaupt möglich ist (bejahend Bay VGH, a.a.O.; a.A. OVG Münster a.a.O.), wofür sowohl nach dem Wortlaut des § 124a Abs. 3 Satz 1 (nur Endfrist) als auch nach dem Zweck der Berufungsbegründung manches sprechen mag (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 25.8.1997 - 9 B 690.97).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1997 - A 16 S 1931/97

    Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß; Inhalt der

    Sie ist entgegen der Auffassung des Beteiligten nicht schon in dem von ihm vorgelegten Beschluß vom 25.8.1995 - 9 B 690.97 - erfolgt.

    Dies gilt ungeachtet der grundsätzlichen Frage, ob eine ''vorzeitige'' Berufungsbegründung im Zulassungsantrag - also vor Erlaß des Zulassungsbeschlusses - überhaupt möglich ist (bejahend Bay VGH, a.a.O.; a.A. OVG Münster a.a.O.), wofür sowohl nach dem Wortlaut des § 124 a Abs. 3 Satz 1 (nur Endfrist ) als auch nach dem Zweck der Berufungsbegründung manches sprechen mag (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 25.8.1997    - 9 B 690.97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2017 - 1 S 1484/17

    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; rechtsanwaltliche

    Auch der 9. Senat des Bundesverwaltungsgericht hat seine Auffassung, dass sich eine Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO a.F. erübrige, wenn sich die Berufungsgründe bereits dem Zulassungsantrag entnehmen ließen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.08.1997 - 9 B 690/97 - DVBl. 1997, 1325 = juris Rn. 3), seit geraumer Zeit ausdrücklich aufgegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1998, a.a.O.).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 204.99

    Begründung einer Berufung innerhalb der gesetzlichen Frist - Umfang einer

    Der Prozeßbevollmächtigte der Kläger machte daraufhin mit Schriftsatz vom 26. Januar 1998, eingegangen am gleichen Tag, u.a. geltend, sein Antrag auf Zulassung der Berufung habe bereits das für die Berufungsbegründung Erforderliche enthalten, diese Begründung müsse entsprechend einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) nicht noch einmal wiederholt werden.

    Soweit die Beschwerde meint, vor Bekanntgabe dieses Urteils habe noch der Beschluß des Senats vom 25. August 1997, a.a.O., "Bestand" gehabt, verkennt sie, daß eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich - und so auch hier - keine Änderung der Rechtslage herbeiführt, sondern nur klärt, wie die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen von vornherein auszulegen waren (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 203.99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Der Prozeßbevollmächtigte der Kläger machte daraufhin mit Schriftsatz vom 26. Januar 1998, eingegangen am gleichen Tag, u.a. geltend, sein Antrag auf Zulassung der Berufung habe bereits das für die Berufungsbegründung Erforderliche enthalten, diese Begründung müsse entsprechend einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) nicht noch einmal wiederholt werden.

    Soweit die Beschwerde meint, vor Bekanntgabe dieses Urteils habe noch der Beschluß des Senats vom 25. August 1997, a.a.O., "Bestand" gehabt, verkennt sie, daß eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich - und so auch hier - keine Änderung der Rechtslage herbeiführt, sondern nur klärt, wie die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen von vornherein auszulegen waren (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32 m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 26.08.2003 - 2 KO 155/03

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Zur Frage einer mittelbaren Gruppenverfolgung

    Wird zur Begründung der Berufung statthafter Weise auf den Zulassungsantrag Bezug genommen (vgl. u. a. BVerwG, B. v. 25. August 1997 -9 B 690/97-, DVBl. 1997, 1325), müssen die Ausführungen im Zulassungsverfahren den oben genannten Anforderungen genügen.
  • BVerwG, 11.01.2001 - 1 B 215.00
    Die Berufungsentscheidung weicht zwar von dem Beschluss des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325 ) ab, soweit es danach für die Begründung der Berufung nach § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO genügen soll, dass sich die Begründung und der Antrag dem Vorbringen im Zulassungsverfahren entnehmen lassen.

    Diese Rechtsansicht hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts indessen später ausdrücklich aufgegeben (vgl. Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 [121] unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97) und im Einzelnen dargelegt, dass der Berufungsführer nach Zulassung der Berufung einen eigenständigen Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen muss, darin allerdings zur Begründung der Berufung unter bestimmten Voraussetzungen auf das Zulassungsvorbringen Bezug nehmen darf (vgl. ebenso Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - BVerwGE 109, 336 [338]).

  • BVerwG, 16.06.2011 - 1 B 11.11

    Ausweisung eines Ausländers; Verfassungsmäßigkeit der Berufungsbegründungsfrist;

  • BVerwG, 04.05.2006 - 6 B 77.05

    Anforderungen an die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Fortsetung des

  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 B 143.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels;

  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 3 UE 3400/97

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3

  • VGH Hessen, 29.10.2001 - 9 UE 1702/98

    Äthiopien: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen untergeordneter

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2017 - 1 S 1484/17

    Verbindung des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Verfahren über

  • BVerwG, 06.10.2005 - 5 B 26.05

    Begründung einer Berufung bereits vor der Zulassungsentscheidung des

  • VGH Hessen, 11.12.2000 - 9 UE 2200/98

    Äthiopien: Abschiebungsschutz für alleinstehende junge Frau

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1997 - 25 A 3247/97

    Asylrechtsstreit; Zulässigkeit der Berufung; Fristgerechte Begründung;

  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 3 UE 3402/97

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3

  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 2667/98

    Beitragsfestsetzung; Unterhalt eines Pflegekindes; Landesrechtsvorbehalt;

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 8.03

    Erfordernis eines gesonderten Schriftsatzes zur Begründung einer Berufung gemäß §

  • OVG Berlin, 11.03.2005 - 6 B 6.04

    Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Interpretation

  • VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3442/97

    Feststellung von Abschiebungshindernissen nach AuslG 1990 § 53 Abs 4:

  • VGH Hessen, 15.01.1998 - 6 UE 2729/97

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 bejaht

  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02

    Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auch in

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylklage; Asylprozess; Asylrechtsstreit;

  • VGH Hessen, 31.08.1998 - 3 UE 303/98

    ABSCHIEBUNGSSCHUTZ; ASYLANTRAG; TOGO; POLITISCHE VERFOLGUNG

  • VGH Hessen, 18.03.1998 - 3 UE 4011/97

    Albanische Botschaftsflüchtlinge keine Kontingentflüchtlinge -

  • VGH Hessen, 17.03.1998 - 13 UE 3558/97

    Anwendung der Berufungsbegründungsfrist im Asylverfahren offengelassen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1998 - 25 A 3346/97

    Zulässigkeit und Zulassung der Berufung im Asylprozess; Anspruch auf Anerkennung

  • VGH Hessen, 09.09.1998 - 3 UE 341/98

    FAMILIENASYL; DRITTSTAAT; BEWEISLAST; EINREISE

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2004 - 2 L 193/03

    Berufungsbegründung auch dann notwendig, wenn sie sich inhaltlich mit derjenigen

  • VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3441/97

    Krankheit als Abschiebungshindernis bei Verschlimmerungsgefahr und unzureichender

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 B 1005.97

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensfehlern

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 B 1004.97

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 B 1009.97

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensfehlern

  • BVerwG, 24.10.1997 - 9 B 974.97

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht ordnungsgemäßer Darlegung

  • BVerwG, 14.10.1997 - 9 B 912.97

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

  • BVerwG, 14.10.1997 - 9 B 913.97

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5330/98

    Form der Berufungsbegründung nach Zulassung; Belehrung über Frist für

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; keine Streitwertfestsetzung für das Zulassungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 237 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1997, 758
  • VBlBW 1997, 262
  • DVBl 1997, 1325
  • DÖV 1997, 965
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97
    Sie kann je nach dem gesetzlichen Zusammenhang, in dem sie steht, mit einem unterschiedlichen Begriffsinhalt ausgestattet sein (BVerwG, Urt. v. 31.7.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 (25f.)).

    Dementsprechend hat das BVerwG (Urt. v. 31.7.1984, a.a.O.) für die Vorschrift des § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG 1982 (jetzt: § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG 1993) die Klausel dahin verstanden, daß sie auch solche Fälle umfasse, in denen es um verallgemeinerungsfähige Auswirkungen durch Klärung von Tatsachenfragen gehe, weil durch die genannte Vorschrift der Zugang zum Berufungsverfahren und damit zu einer weiteren Tatsacheninstanz (vgl. § 128 VwGO) ermöglicht wird.

  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97
    Ob schon deshalb - wie im Verfahren auf Revisionszulassung (vgl.: BVerwG, Beschluß v. 7.1.1986 - 2 B 94.85 -, Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11) - eine Zulassung der Beschwerde ausgeschlossen ist, kann dahinstehen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor, weshalb sich ein Eingehen auf die Frage erübrigt, ob die im Schriftsatz vom 12.2.1997, der am selben Tag, der zugleich der letzte der Begründungsfrist nach § 146 Abs. 5 S. 1 u. 3 VwGO war, bei dem Verwaltungsgericht per Fax eingekommen ist, gegebene Begründung den Darlegungsanforderungen nach § 146 Abs. 5 S. 3 VwGO genügt (vgl. allgemein zu dem Begriff des "Darlegens": BVerwG, Beschluß v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 (91)).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97

    Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97
    Zur Auslegung des Begriffs der "ernstlichen Zweifel" kann, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß v. 12.2.1997 - 8 S 375/97), auf die "gefestigte Rechtsprechung" (so der Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.3.1996, BT-Drs. 13/3933, S. 13; vgl. dagegen aber: Stellungnahme des Bundesrates hiezu, a.a.O., S. 21) zu dem gleichen Begriff in § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO zurückgegriffen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wird sich in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Regel nur auf spezifisch auf Eilverfahren bezogene Fragestellungen erstrecken (wie der 8. Senat des Gerichtshofs, Beschluß vom 21.02.1997 - 8 S 483/97 -, ähnlich der 14. Senat, Beschluß vom 06.03.1997 - 14 S 424/97 -).

    Hervorzuheben ist noch, daß sich der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Regel nur auf spezifisch auf Eilverfahren bezogene Fragestellungen erstrecken wird (ebenso der 8. Senat des Gerichtshofs, Beschluß vom 21.02.1997 - 8 S 483/97 -, ähnlich der 14. Senat, Beschluß vom 06.03.1997 - 14 S 424/97).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    BW 1997, S. 219; Beschl. v. 21.02.1997 - 8 S 483/97 -, NVwZ-RR 1997, 758; Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 124 Rdnr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 7 S 662/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur in Betracht, wenn die Klärung der aufgeworfenen Frage in dem angestrebten Eilverfahren erfolgen kann (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschl v 21.02.1997 - 8 S 483/97 - Beschl v 13.03.1997 - 14 S 545/97 -).

    Die Beschwerde ist in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes deshalb in aller Regel nur dann zuzulassen, wenn sie eine Frage prinzipieller Tragweite aufwirft, die einer Klärung gerade in dem angestrebten Eilverfahren zugänglich ist (VGH Bad.-Württ., B.v. 21.2.1997 - 8 S 483/97; Beschl. v. 13.3.1997 - 14 S 545/97).

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    Zulässigkeit einer Berufung - Erfordernis der Begründung einer Berufung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Entscheidung über eine Berufung des ...

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