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   BVerfG, 20.08.1998 - 2 BvR 10/98   

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BVerfG, 20.08.1998 - 2 BvR 10/98 (https://dejure.org/1998,1816)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.1998 - 2 BvR 10/98 (https://dejure.org/1998,1816)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 1998 - 2 BvR 10/98 (https://dejure.org/1998,1816)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Staatsangehörigkeit eines Asylbewerbers zur neugegründeten Bundesrepublik Jugoslawien und an die Würdigung des Vorbringens zu seinen ...

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtliche Gewährleistung eines Anspruchs auf Familienasyl; Beschränkung der verfassungsrechtlichen Prüfung eines Asylgrundrechts; Überprüfung von Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" durch das Bundesverfassungsgericht; Bestimmung der ...

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • Judicialis

    GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigke Verkennung des Wertungsrahmens bei der Prüfung politischer Verfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 1180
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1998 - 2 BvR 10/98
    Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1. ist mit der Rüge einer Verletzung von Art. 16a Abs. 1 GG zulässig und im Sinne von § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet; die dafür maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 76, 143).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in bezug auf den Tatbestand "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts selbst als auch seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen Art. 16a Abs. 1 GG gerecht werden (vgl. BVerfGE 76, 143 m.w.N.).

    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind vom Bundesverfassungsgericht daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (BVerfGE 76, 143 ).

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1998 - 2 BvR 10/98
    Die Staatsangehörigkeit kann aufgrund der Rechtsordnung des verleihenden Staates innerstaatlich wirksam sein, solange sie nicht von einem fremden Staat angefochten und auf sein Verlangen wieder entzogen wird (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 37, 217 ).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1998 - 2 BvR 10/98
    Nach der Staatsangehörigkeit des Asylsuchenden bestimmt sich aber regelmäßig die vom Gericht vorzunehmende Verfolgungsprognose (vgl. nur BVerfGE 80, 315 ).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1998 - 2 BvR 10/98
    Die Staatsangehörigkeit kann aufgrund der Rechtsordnung des verleihenden Staates innerstaatlich wirksam sein, solange sie nicht von einem fremden Staat angefochten und auf sein Verlangen wieder entzogen wird (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 37, 217 ).
  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 720/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß volljähriger bzw. nicht

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1998 - 2 BvR 10/98
    Sie berufen sich lediglich auf den Vortrag des Beschwerdeführers zu 1. Ein insoweit möglicher Anspruch auf Familienasyl (§ 26 AsylVfG) ist aber nicht als Grundrecht gewährleistet (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 720/91 -, NVwZ 1991, S. 978 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1998 - 2 BvR 10/98
    Sie haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.08.1998 - 2 BvR 10/98
    Zwar ist die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte; das Bundesverfassungsgericht kann hier erst eingreifen, wenn dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere der Fehler gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegt (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413 u.a./80 -, BVerfGE 56, 216 (236); Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253 (295); Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166 (199 f.); Beschluss vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 (164); Beschluss vom 20. August 1998 - 2 BvR 10/98 -, DVBl. 1998, 1180 f. und Beschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, NVwZ-Beil.
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 2 L 3490/96

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Ehegatte; Eheschließung;

    1.3.1 Ein Anspruch auf die Gewährung von Familienasyl nach § 26 AsylVfG, der nicht als Grundrecht gewährleistet ist (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 20.8.1998 - 2 BvR 10/98 -, NVwZ-Beil. Nr. 12/1998, 115), setzt eine Eheschließung bereits im Herkunftsstaat - hier also Syrien - voraus (BVerwG, Urt. v. 15.12.1992 - BVerwG 9 C 61.91 -, DVBl. 1993, 327 = DÖV 1993, 390 = NVwZ 1993, 792 = InfAuslR 1993, 152 = AuAS 1993, 358 = EZAR 215 Nr. 5 ; Urt. v. 31.3.1994 - BVerwG 9 C 146.93 - ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.11.1992 - A 16 S 734/92 -, AuAS 1993, 60; Göbel-Zimmermann, Asyl- und Flüchtlingsrecht, NJW-Schriftenreihe, Heft 41/2, 1999, RdNr. 72; Birk/Repp, ZAR 1992, 14(18); a. A. VG Wiesbaden, Urt. v. 12.9.1994 - 3/2 E 7282/93 -, EZAR 215 Nr. 8 = NVwZ-Beil.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2023 - 3 B 24.22

    Kein Familienflüchtlingsschutz bei polygamer Ehe für die weitere Ehefrau eines

    Die Norm stellt eine einfachgesetzliche Begünstigung dar, die ihre Rechtfertigung in Art. 6 Abs. 1 GG findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - 9 C 66.91 - juris Rn. 14), auch wenn dieses Grundrecht ein abgeleitetes Asylrecht bzw. einen abgeleiteten Flüchtlingsschutz für Familienangehörige nicht gebietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 - juris Rn. 1; Beschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 720/91 - juris Rn. 3; Beschluss vom 20. August 1998 - 2 BvR 10/98 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2005 - A 8 S 199/04

    Kein Anspruch auf Asylanerkennung für Staatsangehörige der Demokratischen

    Nach dem allgemeinen Völkerrecht darf jeder Staat seine Staatsangehörigkeit nur an solche Personen verleihen, die zu ihm in einer "näheren tatsächlichen Beziehung" stehen; in der Staatenpraxis ist als eine solche Beziehung unter anderem die Abstammung von einem Staatsangehörigen oder die Geburt auf dem Staatsgebiet anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 28.5.1952 - 1 BvR 213.51 -, BVerfGE 1, 322, 328 f.; Kammerbeschl. vom 20.8.1998 - 2 BvR 10.98 -, DVBl. 1998, S. 1180).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2008 - A 8 S 136/05

    Kein Ausschluss des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004 für

    Nach dem allgemeinen Völkerrecht darf jeder Staat seine Staatsangehörigkeit nur an solche Personen verleihen, die zu ihm in einer "näheren tatsächlichen Beziehung" stehen; in der Staatenpraxis ist als eine solche Beziehung unter anderem die Abstammung von einem Staatsangehörigen oder die Geburt auf dem Staatsgebiet anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.5.1952 - 1 BvR 213.51 - BVerfGE 1, 322, 328 f.; Kammerbeschluss vom 20.8.1998 - 2 BvR 10.98 - DVBl. 1998, 1180).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 L 6129/96

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz;

    Allerdings neigt der Senat dazu, dass die Verpflichtung des Bundesamtes und des in einem Asylprozess angerufenen Verwaltungsgerichts, die Staatsangehörigkeit (oder Staatenlosigkeit) des Asylsuchenden mit zumutbaren Mitteln zu klären (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 20.8.1998 - 2 BvR 10/98 -, DVBl. 1998, 1098f.; BVerwG, Urt. v. 24.4.1990, aaO, S. 238; Hailbronner, Ausländerrecht, aaO, RdNr. 10 der Anm. zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen; Marx, aaO, RdNr. 824 zu § 78) dazu führen muss, dass das Bundesamt bzw. das Verwaltungsgericht grundsätzlich - allerdings dürften sich bei fehlenden Anhaltspunkten für eine bestimmte Staatsbürgerschaft und für das Bestehen einer Staatsbürgerschaft überhaupt sowie bei fehlender Mitwirkung des Asylsuchenden Grenzen der Aufklärungspflicht ergeben -, gehalten ist, die Staatsbürgerschaft/Staatenlosigkeit des Asylsuchenden zu klären, so dass der Asylkläger auch nach Erlass des Bescheides des Bundesamtes berechtigt sein dürfte - sofern wie hier nicht Präklusionsvorschriften oder die fehlende Mitwirkung des Asylsuchenden ausnahmsweise eine andere Entscheidung gebieten -, zu einer anderen Staatsbürgerschaft vorzutragen, die nach Meinung des Asylklägers zu Unrecht von dem Bundesamt in dem angefochtenen Bescheid nicht berücksichtigt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413 u.a./80 -, BVerfGE 56, 216 (236); Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253 (295); Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166 (199 f.); Beschluss vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 (164); Beschluss vom 20. August 1998 - 2 BvR 10/98 -, DVBl. 1998, 1180 f. und Beschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, NVwZ-Beil.
  • VG Sigmaringen, 06.12.1999 - A 7 K 11817/99

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Folgeantrag, Gruppenverfolgung, UN-Resolution,

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  • VG Sigmaringen, 22.11.1999 - A 7 K 12181/98

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Minderjährige, Gruppenverfolgung, KFOR-Truppen,

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  • VG Karlsruhe, 14.10.2004 - A 11 K 10973/04

    Flüchtlingsstatus eines nordkoreanischen Staatsangehörigen

    Sie entspricht auch allgemeinen völkerrechtlichen Regeln, wonach es jedem Staat zusteht, durch seine Gesetzgebung zu bestimmen, wer seine Staatsangehörigkeit besitzt (siehe Art. 1 S. 1 der Hager Konvention über gewisse Fragen beim Konflikt von Staatsangehörigkeitsgesetzen v. 12.04.1930, Gemeinschaftskommentar (GK),  Staatsangehörigkeitsrecht, Einführung Rdnr. 153 sowie Hailbronner, StAR, 3. Aufl., Einleitung E, Rdnr. 1, BVerfG, Beschl. v. 29.08.1998, DVBl. 1998, 1180).
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