Rechtsprechung
   BVerwG, 15.05.1997 - 3 C 10.95   

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https://dejure.org/1997,3951
BVerwG, 15.05.1997 - 3 C 10.95 (https://dejure.org/1997,3951)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1997 - 3 C 10.95 (https://dejure.org/1997,3951)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 3 C 10.95 (https://dejure.org/1997,3951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verkaufsraum für Fleisch in Einzelhandelsgeschäften - Begriff des der Vorbereitung des Fleisches zur unmittelbaren Abgabe an den Verbraucher dienenden Raumes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lebensmittelrecht - Frischfleisch, Zulässige Fleischbearbeitungsvorgänge im Fleischvorbereitungsraum, Erlaß hygienerechtlicher Regelungen und Europarecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 153 (Ls.)
  • DVBl 1998, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Düsseldorf, 15.11.2006 - 16 K 1274/05

    Erhebung der Gebühr für die Kontrolle des Fleischvorbereitungsraumes; Erhebung

    Um einen solchen von der Anwendbarkeit der Verordnung ausgenommenen Vorbereitungsraum handelt es sich hier jedoch nicht, da dort u.a. auch Bratwurst hergestellt wird und die Herstellung von Bratwurst eine Tätigkeit ist, die über das bloße Vorbereiten von Fleisch zur unmittelbaren Abgabe an den Verbraucher hinausgeht, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 3 C 10/95 -, GewArch 1998, 78.

    Die Frischfleischrichtlinie enthält auch keine negative Harmonisierung" in dem Sinne, dass für den ausgenommenen Bereich der nationale Gesetzgeber an einer eigenen Regelung gehindert wäre, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 3 C 10/95 -, a.a.O.

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.08.1997 - 10 S 16/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5740
VGH Baden-Württemberg, 07.08.1997 - 10 S 16/96 (https://dejure.org/1997,5740)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.08.1997 - 10 S 16/96 (https://dejure.org/1997,5740)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 1997 - 10 S 16/96 (https://dejure.org/1997,5740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fertigarzneimittel iSd AMG 1976 § 4 Abs 1 - zur Zulassungspflichtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 337 (Ls.)
  • DVBl 1998, 153 (Ls.)
  • DVBl 1998, 153 MedR 1997, 550 (Ls.)
  • DVBl 1998, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Karlsruhe, 05.12.1985 - 6 K 97/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1997 - 10 S 16/96
    Mit seiner abweichenden Meinung setze sich das Verwaltungsgericht auch in Gegensatz zu dem Urteil desselben Gerichts vom 5.12.1985 - 6 K 97/85.

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auch auf Ausführungen im Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 5.12.1985 - 6 K 97/85 (abgedr. in Kloesel/Cyran, a.a.O., Teil E 39).

  • BVerwG, 29.11.1984 - 3 C 6.84

    Arzneimittel - Fertigarzneimittel - Zulassungspflichtigkeit - Trockensubstanzen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1997 - 10 S 16/96
    Das Tatbestandsmerkmal "im voraus hergestellt" in § 4 Abs. 1 AMG dient der Abgrenzung zu den Rezeptarzneien und den sonstigen Arzneimitteln, die im Einzelfall auf besondere Anforderung oder Bestellung hergestellt werden (amtliche Begründung zum Entwurf des AMG, BT-Drs. 7/3060 zu § 4; BVerwG, Beschluß vom 3.8.1989, Buchholz 451.90 Nr. 85, S. 62; BVerwG, Urteil vom 29.11.1984, BVerwGE 70, 284, 288).
  • VG Köln, 14.10.2014 - 7 K 368/13

    Schwere und unerträgliche Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung durch die

    Hierbei handelt es sich um untergeordnete Hilfsschritte, die auf das Arzneimittel nicht mehr einwirken und die aus einem industriell produzierten Arzneimittel kein Defekturarzneimittel machen, vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2005 - I ZR 194/02 - juris, Rn. 25 , Urteil vom 04.09.2012 - 1 StR 534/11 - juris, Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 8/10 - juris, Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, 07.08.1997 - 10 S 16/96 - .
  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 32.98

    Fertigarzneimittel; Bulkware; im voraus hergestellt; Abpacken auf

    BVerwG 3 C 32.98 VGH 10 S 16/96.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2929
VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97 (https://dejure.org/1997,2929)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.04.1997 - 11 TG 1050/97 (https://dejure.org/1997,2929)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. April 1997 - 11 TG 1050/97 (https://dejure.org/1997,2929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 ViehSeuchG, § 24 Abs 2 ViehSeuchG, § 79 Abs 1 ViehSeuchG, § 80 Nr 3 ViehSeuchG, § 2 BSESchutzV 2
    BSE-Gefahr: Tötungsanordnung wegen Seuchengefahr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 705
  • DVBl 1998, 153 (Ls.)
  • DVBl 1998, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
    Der Gleichheitssatz ist in diesen Fällen dann verletzt, wenn für eine von dem Normgeber vorgenommene Differenzierung ein vernünftiger oder sonst sachlich einleuchtender Grund fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 25.08.1982 - 8 C 54/81 -, NVwZ 1983, 289).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
    Nach den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Ausfüllung dieser Kriterien in der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für Rechtsordnungen (vgl. BVerfG, B. v. 17.07.1974 - 1 BvR 51/69 u.a. -, BVerfGE 38, 61) ist im Rahmen der hier tunlichen Prüfung im Eilverfahren festzustellen, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind.
  • VG Cottbus, 15.04.1997 - 2 L 133/97

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Tötungsanordnung von Tieren; Wirksamkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
    Der Senat legt bei der Auslegung des § 24 Abs. 2 TierSG zugrunde, daß die Bedingungen des Konditionalsatzes nicht kumulativ, sondern alternativ vorliegen müssen (a.M. VG Cottbus, B.v. 15.04.1997 - 2 L 133/97 -).
  • LG Zweibrücken, 30.09.1997 - 3 S 80/97

    Fichtenanpflanzung - Beseitigungsanspruch eines Nachbarn

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
    Der Senat legt insoweit zugrunde, daß der Verwaltungsakt nach der BSE-Schutzverordnung vom 27. Januar 1997 unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls nicht nichtig, sondern allenfalls rechtswidrig war, und dies auch nur dann, wenn man davon ausgeht, daß die Voraussetzungen für den Erlaß der Verordnung nach § 79 Abs. 1a TierSG zum Erlaß der Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates wegen Fehlens einer "Gefahr im Verzuge" nicht vorlagen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.02.1997 - 7 S 430/97 - Niedersächsisches OVG, B.v.10.02.1997 - 3 M 856/97 - Sächsisches OVG, B.v. 14.02.1997 - 3 S 80/97 - a.M.: OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 3.02.1997 - 6 B 11871/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97

    Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
    Der Senat legt insoweit zugrunde, daß der Verwaltungsakt nach der BSE-Schutzverordnung vom 27. Januar 1997 unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls nicht nichtig, sondern allenfalls rechtswidrig war, und dies auch nur dann, wenn man davon ausgeht, daß die Voraussetzungen für den Erlaß der Verordnung nach § 79 Abs. 1a TierSG zum Erlaß der Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates wegen Fehlens einer "Gefahr im Verzuge" nicht vorlagen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.02.1997 - 7 S 430/97 - Niedersächsisches OVG, B.v.10.02.1997 - 3 M 856/97 - Sächsisches OVG, B.v. 14.02.1997 - 3 S 80/97 - a.M.: OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 3.02.1997 - 6 B 11871/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.1997 - 3 M 856/97

    Tötungsanordnung gemäß BSE-Schutzverordnung; BSE-Schutzverordnung; Bundesrat;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
    Der Senat legt insoweit zugrunde, daß der Verwaltungsakt nach der BSE-Schutzverordnung vom 27. Januar 1997 unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls nicht nichtig, sondern allenfalls rechtswidrig war, und dies auch nur dann, wenn man davon ausgeht, daß die Voraussetzungen für den Erlaß der Verordnung nach § 79 Abs. 1a TierSG zum Erlaß der Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates wegen Fehlens einer "Gefahr im Verzuge" nicht vorlagen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.02.1997 - 7 S 430/97 - Niedersächsisches OVG, B.v.10.02.1997 - 3 M 856/97 - Sächsisches OVG, B.v. 14.02.1997 - 3 S 80/97 - a.M.: OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 3.02.1997 - 6 B 11871/96 -).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
    Eine Rechtsverordnung ist nichtig und damit unwirksam, wenn sie an formellen, insbesondere Verfahrensfehlern leidet, die evident sind, während inhaltliche Fehler regelmäßig zur Nichtigkeit der Rechtsverordnung führen (BVerfG, B.v. 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 -, NJW 1995, 1537).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
    Bei der Abwägung der Effektivität der Mittel zur Erreichung des gesetzlich vorgegebenen Zwecks und der Belastung des Adressaten durch den Eingriff ist insbesondere darauf abzustellen, ob ein milderes Mittel in gleicher Weise geeignet ist wie das zu beurteilende, eingriffsintensivere Mittel (BVerfG, B.v. 14.05.1985 - 1 BvR 449 u.a./82 -, BVerwGE 70, 1).
  • BVerwG, 25.10.1968 - V C 55.64

    Abwehrrecht des Staatsbürgers aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
    Dazu muß der Eingriff in die Freiheitssphäre eines einzelnen notwendig sein, um einen gesetzmäßigen Zweck zu erreichen, und im Sinne des "Übermaßverbots" das im dargestellten Sinne erforderliche Mittel in angemessenem Verhältnis zu dem erstrebten Ziel stehen (BVerwG, U.v. 25.10.1968 - V C 55.64 -, BVerwGE 30, 313).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1997 - 6 B 11871/96
    Auszug aus VGH Hessen, 25.04.1997 - 11 TG 1050/97
    Der Senat legt insoweit zugrunde, daß der Verwaltungsakt nach der BSE-Schutzverordnung vom 27. Januar 1997 unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls nicht nichtig, sondern allenfalls rechtswidrig war, und dies auch nur dann, wenn man davon ausgeht, daß die Voraussetzungen für den Erlaß der Verordnung nach § 79 Abs. 1a TierSG zum Erlaß der Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates wegen Fehlens einer "Gefahr im Verzuge" nicht vorlagen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.02.1997 - 7 S 430/97 - Niedersächsisches OVG, B.v.10.02.1997 - 3 M 856/97 - Sächsisches OVG, B.v. 14.02.1997 - 3 S 80/97 - a.M.: OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 3.02.1997 - 6 B 11871/96 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1997 - 6 B 11585/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs wegen Zweifeln an der

    Schließlich vermag sich der Senat auch nicht der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (NVwZ 1997, 705) und vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NVwZ 1997, 809; RdL 1997, 222) vertretenen Auffassung anzuschließen, § 2 der Zweiten BSE-Schutzverordnung finde seine Ermächtigungsgrundlage in § 79 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 18, 24 Abs. 2 TierSG.

    Die Tötungsanordnung findet auch in § 24 Abs. 2 TierSG keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage (a .M.: Hessischer VGH, Beschluß vom 25. April 1997 - 11 TG 1050/97 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21. Mai 1997 - 13 B 561/97 -).

    Der Senat folgt insoweit der auch vom Hessischen VGH (Beschluß vom 25. April 1997 - 11 TG 1050/97 -) und dem OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluß vom 21. Mai 1997 - 13 B 561/97 -) vertretenen Auffassung.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 10 S 2690/98

    BSE - Tierseuche: Nichtigkeit der generellen Tötungsanordnung in BSESchutzV 2 § 2

    Wenn sie nicht artgerecht ist, wie der Kläger betont, so ist dies kein Grund, die mit ihr verbundene Übertragung von Krankheitserregern nicht als natürlichen Übertragungsweg einzustufen (ebenso Hess.VGH, Beschluß vom 25.04.1997, NVwZ 1997, 705, 707).

    Die Betrachtung allein des inländischen Krankheitsgeschehens ist keine rechtlich gebotene und stets hinreichende Grundlage für die Entscheidung der Frage, ob eine neue Tierkrankheit eine Tierseuche ist (so zu Recht OVG Brandenburg, Beschl. v. 5.6.1997, NVwZ 1997, 811, 812; für die Qualifizierung von BSE als Tierseuche ebenfalls OVG Brandenburg, a.a.O.; Hess.VGH, Beschl. v. 25.4.1997, NVwZ 1997, 705f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.5.1997, NVwZ 1997, 809; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 2.10.1997, NVwZ 1998, 208; Geißler/Rojahn/Stein, Tierseuchenrechtliche Vorschriften, B-11.3 Anm. 2; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.5.1997, NVwZ 1997, 710).

  • VG Stuttgart, 17.04.1998 - 4 K 4302/97

    Einstufung von BSE als Tierseuche; Erforderlichkeit der Tötung von Tieren zur

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  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1997 - 5 M 47/97

    Anforderungen an die Zulassung einer Beschwerde; Zulassungsgrund einer

    Für die Richtigkeit dieser Annahme sprechen schon die divergierenden Entscheidungen des Hess. VGH vom 25. April 1997 (11 TG 1050/97) - einerseits - und des OVG Lüneburg (Beschluß vom 02.05.1997 - 3 M 2197/97 -) andererseits.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 10 OA 9/15

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Streitwert; Tierhalter; Tierseuchenrecht;

    Die Spanne reicht von der Festsetzung des Auffangwertes (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.3.2002 - 3 M 20/02 -, BeckRS 2002, 17879; SächsOVG, a. a. O.) bis zur Festsetzung des Wertes vormals gesunder, verkaufsfähiger Tiere (vgl. sinngemäß die vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidungen insbesondere des Bayr. VGH Urt. v. 5.12.2011 - 20 BV 10.2833 - sowie des Hess. VGH, Bschl. v. 25.4.1997 - 11 TG 1050/97; jeweils juris).
  • VG Freiburg, 17.09.1997 - 2 K 1085/96

    Genehmigung zur vorübergehenden Einfuhr von Rindern aus der Schweiz zum Zwecke

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  • VG Lüneburg, 07.03.2019 - 6 B 17/19

    Anhörungsmangel; EIA; Equine infektiöse Anämie; FLI; LAVES; Radar-Bulletin; Rotz;

    Andernfalls würde der Schutzzweck, der mit den nach dem Tierseuchengesetz maßgeblichen vorbeugenden Schutzmaßnahmen erreicht werden soll, verfehlt (Hessischer VGH, Beschl. v. 25.4.1997 - 11 TG 1050/97 - juris Rn.10).
  • VG Würzburg, 06.11.2017 - W 8 K 16.1289

    Verbot von Taubenausstellungen - Bekämpfung der Geflügelpest

    Andernfalls würde der Schutzzweck, der mit den nach dem Tierseuchengesetz maßgeblichen vorbeugenden Schutzmaßnahmen erreicht werden soll, verfehlt (Hessischer VGH, B. v. 25.4.1997 - 11 TG 1050/97 - juris Rn.10).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 9 S 1128/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4103
VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 9 S 1128/96 (https://dejure.org/1997,4103)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.1997 - 9 S 1128/96 (https://dejure.org/1997,4103)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - 9 S 1128/96 (https://dejure.org/1997,4103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufsständisches Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg: Zulässigkeit einer Überversicherung aufgrund sog Umzulassungen

  • Anwaltsblatt

    § 209 BRAO

  • BRAK-Mitteilungen

    Mehrfache Teilnahme an Versorgungseinrichtungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 853
  • VBlBW 1998, 67
  • DVBl 1998, 153 (Ls.)
  • DVBl 1998, 159 (Ls.)
  • AnwBl 1998, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1994 - 9 S 1347/92

    Nach RAVersorgG BW § 7 Abs 2 S 2 aufrechterhaltene Mitgliedschaft ist eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 9 S 1128/96
    Nach dieser Vorschrift kann nämlich ein Antrag auf Befreiung von der Mitgliedschaft beim beklagten Versorgungswerk nur unter der Voraussetzung gestellt werden, daß an die andere berufsständische Versorgungseinrichtung Beiträge entsprechend § 11 RAVwS entrichtet werden, d.h. der Betroffene dort an einer Vollversorgung teilnimmt (siehe Beschluß des Senats vom 22.12.1994 - 9 S 1347/92 -).

    Die Leistungsfähigkeit einer kollektiven Versorgung ist nach dem Versicherungsprinzip des ''Gesetzes der großen Zahl'' (vgl. hierzu die Begründung zum Entwurf des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes, a.a.O., S. 13) um so höher, je mehr Mitglieder ihr angehören (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, z.B. BVerfGE 44, 70; siehe auch Beschluß des Senats vom 22.12.1994, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 9 S 99/92

    Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte: sonstige öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 9 S 1128/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich zwar bei dem Beitrag zum Versorgungswerk um eine sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe im Sinne von § 12 Kommunalabgabengesetz - KAG -, auf die die in § 3 KAG genannten Bestimmungen der AO (u.a. auch § 42 AO) sinngemäß anwendbar sind (siehe Beschluß des Senats vom 02.04.1992 - 9 S 99/92 -).
  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 9 S 1128/96
    Die Leistungsfähigkeit einer kollektiven Versorgung ist nach dem Versicherungsprinzip des ''Gesetzes der großen Zahl'' (vgl. hierzu die Begründung zum Entwurf des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes, a.a.O., S. 13) um so höher, je mehr Mitglieder ihr angehören (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, z.B. BVerfGE 44, 70; siehe auch Beschluß des Senats vom 22.12.1994, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 10.01.1980 - III ZR 116/78

    Vorliegen einer unzulässigen Rechtsausübung - Fehlen der Schädigung eines anderen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 9 S 1128/96
    Dem Kläger kann auch nicht entgegengehalten werden, daß er die Mitgliedschaft beim Beklagten rechtsmißbräuchlich erworben hat und ihrer Ausnutzung deshalb der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensteht (BGH, Urteil vom 10.01.1980, MDR 80, 561).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2001 - 9 S 902/00

    Beiträge zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte während Mutterschutz - und

    Denn es ist zumindest wegen der damit erreichten Rechtssicherheit sinnvoll und auch üblich, das Bestehen oder Nichtbestehen von Mitgliedschaften, zumal beitragsfreier, in der berufsständischen Versorgung durch förmlichen Verwaltungsakt festzustellen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 07.10.1997 - 9 S 1128/96 - und Senatsbeschluss vom 19.10.1999 - 9 S 1312/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 9 S 902/00

    Anspruch von Rechtsanwälten auf beitragsfreie Mitgliedschaft bei einem

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1999 - 9 S 1312/99

    Rechtsanwaltsversorgungswerk: Antrag auf Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Im vorliegenden Fall gilt entgegen der Ansicht des Beklagten nicht deshalb etwas anderes, weil dieser seiner Verpflichtung aus dem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil des Senats vom 07.10.1997 - 9 S 1128/96 - jedenfalls zum Zeitpunkt der Rücknahmeerklärung im November 1997 noch nicht nachgekommen war.
  • OVG Sachsen, 18.10.2021 - 6 A 1256/19

    Ermächtigungsgrundlage zur Feststellung der Pflichtmitgliedschaft in der

    Das wird nicht weiter begründet, erscheint aber vor dem Hintergrund, dass die Befreiungsvorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 1 SächsHKaG von der Zulässigkeit von Doppel- und Mehrfachmitgliedschaften ausgeht (vgl. VGH BW, Urt. v. 7. Oktober 1997 - 9 S 1128/96 -, juris Rn. 27; vgl. zu Doppelmitgliedschaften auch BVerwG, Beschl. v. 11. Juli 2016 - 10 B 1.15 -, juris Rn. m. w. N.) keineswegs zwingend.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1997 - 13 B 561/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6078
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1997 - 13 B 561/97 (https://dejure.org/1997,6078)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.05.1997 - 13 B 561/97 (https://dejure.org/1997,6078)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 13 B 561/97 (https://dejure.org/1997,6078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Tötungsanordnung gegen britische Importrinder ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswirksamkeit der BSE-VO II (BSESchutzV 2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 809
  • DVBl 1998, 153 (Ls.)
  • DVBl 1998, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1997 - 6 B 11585/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs wegen Zweifeln an der

    Schließlich vermag sich der Senat auch nicht der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (NVwZ 1997, 705) und vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NVwZ 1997, 809; RdL 1997, 222) vertretenen Auffassung anzuschließen, § 2 der Zweiten BSE-Schutzverordnung finde seine Ermächtigungsgrundlage in § 79 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 18, 24 Abs. 2 TierSG.

    Die Tötungsanordnung findet auch in § 24 Abs. 2 TierSG keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage (a .M.: Hessischer VGH, Beschluß vom 25. April 1997 - 11 TG 1050/97 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 21. Mai 1997 - 13 B 561/97 -).

    Der Senat folgt insoweit der auch vom Hessischen VGH (Beschluß vom 25. April 1997 - 11 TG 1050/97 -) und dem OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluß vom 21. Mai 1997 - 13 B 561/97 -) vertretenen Auffassung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 2 L 224/05

    Härtebeihilfe wegen Tierseuche

    Der allgemeine Sprachgebrauch versteht unter einer "Seuche" das gehäufte Auftreten einer auf einen Krankheitserreger zurückgehenden schweren Erkrankung, die übertragbar ist und sich schnell ausbreitet (vgl. OVG NW, Beschl. v. 21.05.1997 - 13 B 561/97 -, NVwZ 1997, 809; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.11.1997 - Bs III 60/97 - Juris).

    Nach der Begründung zur Neufassung des Viehseuchengesetzes im Jahre 1980 sind Tierseuchen "übertragbare Krankheiten", die auf natürlichem Wege mittelbar oder unmittelbar durch ein übertragbares Agens übertragen werden und vermehrt am gleichen Ort zur gleichen Zeit auftreten können (BT-Drs. 8/2646, S. 11; vgl. auch Rojahn, RdL 1980, 197; OVG NW, Beschl. v. 21.05.1997, a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 07.12.1999 - 10 S 2690/98 -, DVBl 2000, 921).

  • VG Stuttgart, 17.04.1998 - 4 K 4302/97

    Einstufung von BSE als Tierseuche; Erforderlichkeit der Tötung von Tieren zur

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  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 10 S 2690/98

    BSE - Tierseuche: Nichtigkeit der generellen Tötungsanordnung in BSESchutzV 2 § 2

    Die Betrachtung allein des inländischen Krankheitsgeschehens ist keine rechtlich gebotene und stets hinreichende Grundlage für die Entscheidung der Frage, ob eine neue Tierkrankheit eine Tierseuche ist (so zu Recht OVG Brandenburg, Beschl. v. 5.6.1997, NVwZ 1997, 811, 812; für die Qualifizierung von BSE als Tierseuche ebenfalls OVG Brandenburg, a.a.O.; Hess.VGH, Beschl. v. 25.4.1997, NVwZ 1997, 705f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.5.1997, NVwZ 1997, 809; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 2.10.1997, NVwZ 1998, 208; Geißler/Rojahn/Stein, Tierseuchenrechtliche Vorschriften, B-11.3 Anm. 2; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.5.1997, NVwZ 1997, 710).
  • VG Freiburg, 17.09.1997 - 2 K 1085/96

    Genehmigung zur vorübergehenden Einfuhr von Rindern aus der Schweiz zum Zwecke

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 2 A 277/11

    Überschreitung des Ermächtigungsrahmens des § 80 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW 1984 durch

    vgl. dazu allgemein BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, BVerfGE 110, 141 = NVwZ 2004, 597 = juris Rn. 93; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. März 2011 - 4 B 48/11 -, juris Rn. 35, und vom 21. Mai 1997 - 13 B 561/97 -, NVwZ 1997, 809 = juris Rn. 19.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1997 - 13 A 568/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7314
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1997 - 13 A 568/95 (https://dejure.org/1997,7314)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.1997 - 13 A 568/95 (https://dejure.org/1997,7314)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 13 A 568/95 (https://dejure.org/1997,7314)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 847
  • DVBl 1998, 153 (Ls.)
  • DVBl 1998, 160 (Ls.)
  • DÖV 1997, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Für das Arzneimittelrecht besteht daher in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass bei der Herstellung durch einen Arzt, der das von ihm hergestellte Arzneimittel selbst am Patienten anwendet oder in seinen unmittelbaren Einwirkungsbereich durch weisungsgebundene Hilfskräfte oder durch den Patienten selbst anwenden lässt, keine Abgabe in diesem Sinne vorliegt (vgl. BVerwGE 94, 341; OVG NRW, NJW 1998, S. 847 in ausdrücklicher Abkehr von NJW 1989, S. 792; Deutsch, Medizinrecht, 3. Aufl., 1997, S. 534 f.; Hoppe, MedR 1996, S. 72 ; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Kommentar, § 13 Anm. 11 ; Pabel, NJW 1989, S. 759 f.; Räpple, Das Verbot bedenklicher Arzneimittel, 1991, S. 36 ff.; Wolz, Bedenkliche Arzneimittel als Rechtsbegriff, 1988, S. 40 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99

    Ausgestaltung der Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens;

    Das Kriterium "für den Endverbrauch" ist schon deshalb erfüllt, weil die Impfstoffe von den Empfängern erkennbar den Patienten appliziert werden sollten, was selbst kein Inverkehrbringen ist, - vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1997 - 13 A 568/95 -, NJW 1998, 847 = PharmaR 1997, 239 - m.w.N. -, sondern Endverbrauch.

    Wie sich aus den weiteren Regelungen des § 69 Abs. 1 AMG ergibt, hat die Behörde auch bei einem auf Satz 1 gestützten Eingreifen Ermessen - vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1997, a.a.O. -.

  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 15/13

    Arzneikostenregress bei Verstoß gegen Therapiehinweise des Gemeinsamen

    Weil aber die Abgabe die Besitzeinräumung im Sinne einer Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt voraussetzt (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27/07 - juris RdNr. 16 = BVerwGE 131, 1; vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2013 - 2 StR 535/12 - juris RdNr. 14 = BGHSt 59, 16), stellt die unmittelbare Anwendung am Patienten keine Abgabe im Sinne des Arzneimittelrechts dar (BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - juris RdNr. 18 = BSGE 89, 184; BVerwG, Urteil vom 02.12.1993 - 3 C 42/91 - juris RdNr. 36 = BVerwGE 94, 341; kritisch dazu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.02.1997 - 13 A 568/95 - juris RdNr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 13 A 451/01

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung zur Besichtigung von Praxisräumen einer

    Die hier maßgebliche Frage, ob auch die Aufklärung zur Feststellung, ob es - tatsächlich oder rechtlich - um den Verkehr mit Arzneimitteln, die ärztlicherseits hergestellt wurden, geht oder nur um die Anwendung solcher selbst hergestellter Arzneimittel an den eigenen Patienten, was kein Inverkehrbringen ist, - vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.2.1997 - 13 A 568/95 -, NJW 1998, 847 - ist nach den vorstehend aufgezeigten Grundsätzen, aber auch nach dem in § 1 AMG normierten Gesetzeszweck zu bejahen.
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 30.07.1997 - 2 EO 196/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4275
OVG Thüringen, 30.07.1997 - 2 EO 196/96 (https://dejure.org/1997,4275)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30.07.1997 - 2 EO 196/96 (https://dejure.org/1997,4275)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 2 EO 196/96 (https://dejure.org/1997,4275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe von Fleischbeschaugebühren; Fleischhygieneüberwachungsmaßnahmen nach dem Fleischhygienegesetz und der Fleischhygieneverordnung; Abweichung von den durchschnittlichen EG-Pauschalbeträgen für Leistungen bei der Fleischbeschau

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 153 (Ls.)
  • DVBl 1998, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2561/97

    Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung sowie Gebühren für die

    Anderer Ansicht: Thüringer OVG, Beschluß vom 30. Juli 1997 - 2 EO 196/96 -, Leitsatz veröffentlicht in DVBl. 1998, 153; Bay. VGH in seinem Vorlagebeschluß an den EuGH vom 20. Oktober 1997, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 387, S. 11, Rechtssache C - 374/97.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 1290/93

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von

    Anderer Ansicht: Thüringer OVG, Beschluß vom 30. Juli 1997 - 2 EO 196/96 -, Leitsatz veröffentlicht in DVBl. 1998, 153; Bay. VGH in seinem Vorlagebeschluß an den EuGH vom 20. Oktober 1997, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 387, S. 11, Rechtssache C - 374/97.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2229/97

    Gebühren für die Überwachung der Zerlegung von im eigenen Betrieb gewonnenem

    Anderer Ansicht: Thüringer OVG, Beschluß vom 30. Juli 1997 - 2 EO 196/96 -, Leitsatz veröffentlicht in DVBl. 1998, 153; Bay. VGH in seinem Vorlagebeschluß an den EuGH vom 20. Oktober 1997, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 387, S. 11, Rechtssache C - 374/97.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 1449/93

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von

    Anderer Ansicht: Thüringer OVG, Beschluß vom 30. Juli 1997 - 2 EO 196/96 -, Leitsatz veröffentlicht in DVBl. 1998, 153; Bay. VGH in seinem Vorlagebeschluß an den EuGH vom 20. Oktober 1997, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 387, S. 11, Rechtssache C - 374/97.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 5269/94

    Zulässigkeit der Heranziehung des Inhabers eines Schlachttierbetriebes zu den

    Anderer Ansicht: Thüringer OVG, Beschluß vom 30. Juli 1997 - 2 EO 196/96 -, Leitsatz veröffentlicht in DVBl. 1998, 153; Bay. VGH in seinem Vorlagebeschluß an den EuGH vom 20. Oktober 1997, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 387, S. 11, Rechtssache C - 374/97.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 5782/94

    Erhebung von Gebühren für durchgeführte amtliche Schlachttieruntersuchungen und

    Anderer Ansicht: Thüringer OVG, Beschluß vom 30. Juli 1997 - 2 EO 196/96 -, Leitsatz veröffentlicht in DVBl. 1998, 153; Bay. VGH in seinem Vorlagebeschluß an den EuGH vom 20. Oktober 1997, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 387, S. 11, Rechtssache C - 374/97.
  • VG Gera, 17.03.2008 - 3 K 1513/07

    ; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Rechte der Kläger könnten schon deshalb nicht verletzt sein, weil ein betroffener Bürger sich nur dann unmittelbar auf die Richtlinie hätte berufen können, wenn die festgesetzte Frist zur Umsetzung abgelaufen ist, die Richtlinie hinreichend bestimmt und unbedingt umfasst ist und für den Betroffenen ein begünstigendes mitgliedschaftliches Verhalten enthält (ThürOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - 2 EO 196/96 - ThürVBl. 1998 S. 39-42; DVBl. 1998, S. 153; vgl. auch Veröffentlichung in juris; EuGH, Urteil vom 11.8.1995 - C 431/92 - DVBl. 1996 S. 424 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 3201/97

    Durchführung einer Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung ; Regelung

    Anderer Ansicht: Thüringer OVG, Beschluß vom 30. Juli 1997 - 2 EO 196/96 -, Leitsatz veröffentlicht in DVBl. 1998, 153; Bay. VGH in seinem Vorlagebeschluß an den EuGH vom 20. Oktober 1997, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 387, S. 11, Rechtssache C - 374/97.
  • VG Gera, 31.07.2008 - 3 K 1513/07

    Seuchen- und Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung

    Rechte der Kläger könnten schon deshalb nicht verletzt sein, weil ein betroffener Bürger sich nur dann unmittelbar auf die Richtlinie hätte berufen können, wenn die festgesetzte Frist zur Umsetzung abgelaufen ist, die Richtlinie hinreichend bestimmt und unbedingt umfasst ist und für den Betroffenen ein begünstigendes mitgliedschaftliches Verhalten enthält (ThürOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - 2 EO 196/96 - ThürVBl. 1998 S. 39-42; DVBl. 1998, S. 153; vgl. auch Veröffentlichung in juris; EuGH, Urteil vom 11.8.1995 - C 431/92 - DVBl. 1996 S. 424 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 05.06.1997 - 4 B 65/97   

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https://dejure.org/1997,6708
OVG Brandenburg, 05.06.1997 - 4 B 65/97 (https://dejure.org/1997,6708)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 05.06.1997 - 4 B 65/97 (https://dejure.org/1997,6708)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 4 B 65/97 (https://dejure.org/1997,6708)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 811
  • DVBl 1998, 153 (Ls.)
  • DVBl 1998, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Stuttgart, 17.04.1998 - 4 K 4302/97

    Einstufung von BSE als Tierseuche; Erforderlichkeit der Tötung von Tieren zur

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  • VG Freiburg, 27.10.1999 - 3 K 1586/97

    Rechtmäßigkeit einer tierseuchenrechtlichen Anordnung zur Tötung von zwei

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1997 - 6 B 11585/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs wegen Zweifeln an der

    Zwar geht der Senat weiterhin davon aus, daß BSE eine Tierseuche im Sinne des Tierseuchengesetzes ist (vgl. dazu im einzelnen: VG Schleswig, Urteil vom 06. August 1997 - 1 A 166/97 - Urteilsabdruck 5.8 ff.; a.A lediglich OVG Lüneburg, Beschluß vom 02. Mai 1997 - 3 M 2197/97 - NVwZ 1997, 710; RdL 1997, 710) und daß insoweit auch eine ,,besondere Seuchengefahr" im Sinne des § 18 TierSG besteht, die nach dem Tierseuchengesetz bekämpft werden kann (OVG Frankfurt (Oder), Beschluß vom 05. Juni 1997 - 4 B 65/97 - NVwZ 1997, 811).

    Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) (Beschluß vom 05. Juni 1997 - 4 B 65/97 - NVwZ 1997, 811, 814 f.) ist dieser Auffassung mit so überzeugender Begründung entgegengetreten, daß dem nichts hinzuzufügen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 10 S 2690/98

    BSE - Tierseuche: Nichtigkeit der generellen Tötungsanordnung in BSESchutzV 2 § 2

    Die Betrachtung allein des inländischen Krankheitsgeschehens ist keine rechtlich gebotene und stets hinreichende Grundlage für die Entscheidung der Frage, ob eine neue Tierkrankheit eine Tierseuche ist (so zu Recht OVG Brandenburg, Beschl. v. 5.6.1997, NVwZ 1997, 811, 812; für die Qualifizierung von BSE als Tierseuche ebenfalls OVG Brandenburg, a.a.O.; Hess.VGH, Beschl. v. 25.4.1997, NVwZ 1997, 705f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.5.1997, NVwZ 1997, 809; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 2.10.1997, NVwZ 1998, 208; Geißler/Rojahn/Stein, Tierseuchenrechtliche Vorschriften, B-11.3 Anm. 2; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.5.1997, NVwZ 1997, 710).
  • VG Würzburg, 06.11.2017 - W 8 K 16.1289

    Verbot von Taubenausstellungen - Bekämpfung der Geflügelpest

    Insbesondere zielte die Maßnahme darauf ab, die weitere Verbreitung der Tierseuche und ein Einschleppen in und von anderen Gebieten zu verhindern (vgl. OVG Brandenburg, B.v. 5.6.1997 - 4 B 65/97 - NVwZ 1997, 811-815).

    Denn für die Annahme einer Bekämpfung ist es bereits aus Effektivitätsgründen ausreichend, die weitere Verbreitung einer bereits ausgebrochenen Tierseuche zu verhindern (OVG Brandenburg, B.v. 5.6.1997 - 4 B 65/97 - NVwZ 1997, 811-815), insbesondere wenn die Tierseuche bereits verteilt über das ganze Bundesgebiet auftritt.

  • OVG Brandenburg, 24.02.2000 - 4 D 13/99

    Verstoß gegen § 12 Bundeswaldgesetz (BWaldG) durch § 16 Landeswaldgesetz

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Freiburg, 17.09.1997 - 2 K 1085/96

    Genehmigung zur vorübergehenden Einfuhr von Rindern aus der Schweiz zum Zwecke

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  • VG Lüneburg, 07.03.2019 - 6 B 17/19

    Anhörungsmangel; EIA; Equine infektiöse Anämie; FLI; LAVES; Radar-Bulletin; Rotz;

    Insbesondere zielte die Maßnahme darauf ab, die weitere Verbreitung der Tierseuche und ein Einschleppen in und von anderen Gebieten zu verhindern (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 5.6.1997 - 4 B 65/97 - NVwZ 1997, 811-815).
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