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   BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96   

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BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96 (https://dejure.org/1997,927)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 2 C 28.96 (https://dejure.org/1997,927)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 (https://dejure.org/1997,927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Gleichstellung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft bei Sonderurlaub für Niederkunft der Lebensgefährtin

  • Wolters Kluwer

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung bei Niederkunft der Lebensgefährtin - Niederkunft der Lebensgefährtin - Anspruch auf Sonderurlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG §§ 79, 89 Abs. 2; SUrlV (F. 1992) § 12 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 94
  • NJW 1997, 3184
  • NVwZ 1998, 81 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 1206 (Ls.)
  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
  • DÖV 1997, 919
  • DÖV 1997, 920
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Die Feststellungsklage ist, nachdem das Begehren des Klägers auf Sonderurlaub sich durch Zeitablauf bereits vor Klageerhebung erledigt hatte, in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zulässig (vgl. dazu etwa BVerwGE 81, 226 f.; stRspr).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92

    Umzugskosten - Soldat - Verlobte - Mietentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Er gebietet nicht, Beamte als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in jeder dienstrechtlichen Hinsicht verheirateten Beamten gleichzustellen (vgl. zum Besoldungsrecht BVerwGE 94, 253 [256] m.w.N.; zum Umzugskostenrecht BVerwGE 97, 255).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 2 B 147.91

    Beamtenversorgung - Versorgungsrechtliche Ungleichbehandlung - Hinterbliebene -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Hierbei ist der Dienstherr zwar angesichts der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse und rechtlichen Vorschriften nicht aufgrund des Gleichheitssatzes verpflichtet, auf die ins einzelne gehenden Regelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages zurückzugreifen (vgl. dazu etwa BVerwGE 59, 176 [183]; Urteil des Senats vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - [Buchholz 235 § 48 Nr. 6 = ZBR 1985, 342]; Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 2 B 147.91 - [Buchholz 239.1 § 86 Nr. 2 = ZBR 1992, 155]).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. BVerfGE 40, 296 [321 f.]; BVerwGE 72, 289 f.).
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84

    Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. BVerfGE 40, 296 [321 f.]; BVerwGE 72, 289 f.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Er gebietet nicht, Beamte als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in jeder dienstrechtlichen Hinsicht verheirateten Beamten gleichzustellen (vgl. zum Besoldungsrecht BVerwGE 94, 253 [256] m.w.N.; zum Umzugskostenrecht BVerwGE 97, 255).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Vielmehr rechtfertigen die genannten Unterschiede der Fallgestaltungen im Lichte des Art. 33 Abs. 5 GG zugleich ihre unterschiedliche Behandlung unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. insoweit auch BAG vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - [BAGE 54, 210 = NJW 1987, 2458] zu § 52 BAT).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 96.78
    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Hierbei ist der Dienstherr zwar angesichts der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse und rechtlichen Vorschriften nicht aufgrund des Gleichheitssatzes verpflichtet, auf die ins einzelne gehenden Regelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages zurückzugreifen (vgl. dazu etwa BVerwGE 59, 176 [183]; Urteil des Senats vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - [Buchholz 235 § 48 Nr. 6 = ZBR 1985, 342]; Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 2 B 147.91 - [Buchholz 239.1 § 86 Nr. 2 = ZBR 1992, 155]).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.82

    Mehrarbeitsvergütung (Beamte) - Dienst in Bereitschaft - Angemessenheit - keine

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Hierbei ist der Dienstherr zwar angesichts der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse und rechtlichen Vorschriften nicht aufgrund des Gleichheitssatzes verpflichtet, auf die ins einzelne gehenden Regelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages zurückzugreifen (vgl. dazu etwa BVerwGE 59, 176 [183]; Urteil des Senats vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - [Buchholz 235 § 48 Nr. 6 = ZBR 1985, 342]; Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 2 B 147.91 - [Buchholz 239.1 § 86 Nr. 2 = ZBR 1992, 155]).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1996 - 4 S 384/95

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Beamten - Orientierung an der Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96
    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, ggf. auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 19. April 1996 - 4 S 3384/95 - IÖD 1997, 14, 16) oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung (§ 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV).
  • VG Berlin, 26.02.2014 - 7 K 158.12

    Sonderurlaub aus Anlass einer Geburt auch für Nichtverheiratete möglich

    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, ggf. auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV (vgl. zur Vorgängerregelung BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 -, juris, Rn. 16).

    Soweit der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG auch die Lebensgemeinschaft der in nichtehelicher Gemeinschaft lebenden Eltern mit ihrem Kind umfasst, wird er aufgrund der anderweitigen Möglichkeiten zur Anwesenheit jedenfalls durch die auf sachlichen Gründen beruhende Nichtgewährung von bezahltem Sonderurlaub nicht wesentlich berührt, ebenso wenig der Schutz der Mutter nach Art. 6 Abs. 4 und der unehelichen Kinder nach Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. zur Vorgängerregelung BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20).

    Vielmehr rechtfertigen Unterschiede der Fallgestaltungen im Lichte des Art. 33 Abs. 5 GG zugleich ihre unterschiedliche Behandlung unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG (so auch zur Vorgängerregelung BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20).

    Der relevante Unterschied besteht aufgrund der rechtlichen Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB; so auch zur Vorgängerregelung des § 12 Abs. 3 SUrlV: BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20) und Lebenspartnerschaft (§ 2 Lebenspartnerschaftsgesetz).

    Darüber hinaus findet sich ein weiterer Rechtfertigungsgrund nicht nur in der Pflichtenstellung der Partner, sondern auch in der in aller Regel zweifelsfreien Feststellbarkeit und der rechtlichen Abgrenzung des Vorliegens einer Ehe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 20).

    Soweit er vorbringt, dass durch die Geburt des Kindes gerade Verpflichtungen geschaffen würden und es sich somit um eine der Ehe vergleichbar verpflichtende Beziehung handele, verkennt er, dass die Vorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 SUrlV und damit auch die Ungleichbehandlung gerade an den rechtlichen Status der Paarbeziehung anknüpft und daher auch durch das Differenzierungskriterium der gesetzlichen Beistandspflicht gegenüber der Partnerin gerechtfertigt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O., Rn. 19f.).

    Angesichts der sonstigen Möglichkeiten der Freistellung (Erholungsurlaub, Sonderurlaub ohne Bezüge) wird der Beamte hierdurch auch nicht in eine unzumutbare Situation gebracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O.), so dass auch aus diesem Grund eine Ermessensreduzierung ausscheidet.

  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99

    Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin

    Darin liegt keine Verletzung des Gleichheitssatzes (BAG 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 214; BVerwG 19. Juni 1997 - 2 C 28/96 - BVerwGE 105, 94 zu § 12 Abs. 2 der bis April 1997 geltenden Sonderurlaubsverordnung iVm. § 52 Abs. 2 Buchst. e BAT aF).

    Denn persönliche Angelegenheiten sind grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit und nicht auf Kosten des Arbeitgebers zu erledigen (vgl. BVerwG 19. Juni 1997 - 2 C 28/96 - aaO).

  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15

    Beamter; Sonderurlaub; Niederkunft der Lebensgefährtin; Streitwert; Urlaubstag

    Grundsätzlich obliegt es dem Beamten, Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit, gegebenenfalls durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Urlaub unter Wegfall seiner Bezüge gerecht zu werden (vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Er ist nicht verpflichtet, Vergünstigungen über den klar geregelten Wortlaut hinaus auch anderen Beamten zu gewähren (für die Niederkunft der Lebensgefährtin vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juli 1997 - 2 C 28.96 - BVerfG v. 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97-, jeweils juris).

    Es kann dem Beamten abverlangt werden, diesen Anforderungen in seiner Freizeit gerecht zu werden und gegebenenfalls Sonderurlaub bei Wegfall der Besoldung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 1997 a. a. O.) oder Erholungsurlaub zu beantragen.

    Der relevante Unterschied besteht wegen der rechtlichen Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft, § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB, und zur Lebenspartnerschaft, § 2 Lebenspartnerschaftsgesetz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Dies lässt sich besonders durch die zweifelsfreie Feststellbarkeit und rechtliche Abgrenzung der Ehe/Lebenspartnerschaft im Gegensatz zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 2a SächsUrlMuEltVO knüpft gerade an den rechtlichen Status der Paarbeziehung an und ist daher durch das Differenzierungskriterium der gesetzlichen Beistandspflicht gegenüber der Lebensgefährtin gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend "Sonderurlaub für Niederkunft der

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 -,.

    Die hiergegen erhobene Klage des Beschwerdeführers blieb vor dem Verwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. NJW 1997, S. 3184) ohne Erfolg.

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98

    Einräumung von Sonderurlaub aus Anlass einer Eheschließung unter Fortzahlung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Ermessensbindung auch durch eine Anlehnung an die Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrags vorgenommen werden (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - <BVerwGE 105, 94 [96] = Buchholz 232.4 § 12 Nr. 1>).

    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Soldaten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - m.w.N.).

    Der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG wird durch die Ablehnung der Sonderurlaubsgewährung ebenfalls nicht berührt (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - ).

  • BVerwG, 25.11.2010 - 2 C 32.09

    Sonderurlaub; Deutscher Katholikentag; Deutscher Evangelischer Kirchentag;

    Auch ein unmittelbar aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn abgeleiteter Anspruch scheidet aus, da die Sonderurlaubsverordnung die Fürsorgepflicht insoweit abschließend konkretisiert (vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - BVerwGE 105, 94 = Buchholz 232.4 § 12 SUrlV Nr. 1, und vom 13. November 1984, a.a.O.; vgl. auch Günther, Sonderurlaub, DÖD 1980, 22 ).
  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 2 A 75/17

    Sonderurlaub; Ermessen; Tod eines nahen Angehörigen

    Grundsätzlich obliegt es dem Beamten, Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit, gegebenenfalls durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Urlaub unter Wegfall seiner Bezüge gerecht zu werden (vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Er ist nicht verpflichtet, Vergünstigungen über den klar geregelten Wortlaut hinaus auch anderen Beamten zu gewähren (für die Niederkunft der Lebensgefährtin vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juli 1997 - 2 C 28.96 - BVerfG v. 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97-, jeweils juris).

  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.2773

    Bundesbeamtenrecht; Sonderurlaub; Auswärtige ärztliche Behandlung; Notwendige

    Demgemäß ist es regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, gegebenenfalls auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV (BVerwG, U.v. 19.6.1997 - 2 C 28.96 - BVerwGE 105, 94; B.v. 20.5.1999 - 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313/314).

    Es ist regelmäßig Sache des Beamten, zeitlichen Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit gerecht zu werden, gegebenenfalls auch unter vertretbarer Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder von Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV (BVerwG, U.v. 19.6.1997 - 2 C 28.96 - BVerwGE 105, 94; B.v. 20.5.1999 - 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313/314).

  • OVG Sachsen, 20.06.2017 - 2 A 635/15

    Sonderurlaub, Betreuung Kind, Nachtschicht, Schichtdienst

    Grundsätzlich obliegt es dem Beamten, Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit, gegebenenfalls durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Urlaub unter Wegfall seiner Bezüge gerecht zu werden (vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Er ist nicht verpflichtet, Vergünstigungen über den klar geregelten Wortlaut hinaus auch anderen Beamten zu gewähren (für die Niederkunft der Lebensgefährtin vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juli 1997 - 2 C 28.96 - BVerfG v. 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97-, jeweils juris.

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99

    Versetzung eines Berufssoldaten - Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub zur

    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Soldaten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - <BVerwGE 105, 94 [95] = Buchholz 232.4 § 12 Nr. 1> m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - ) ist der Dienstherr nicht gehindert, im Interesse der Gleichbehandlung auf die Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrags zurückzugreifen, wie er es mit der Angleichung der unterschiedlichen Sonderurlaubsregelungen 1996 getan hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 6 A 3648/20

    Gewährung von Sonderurlaub für einen im Wechselschichtdienst tätigen Beamten

  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
  • VGH Bayern, 03.06.2015 - 6 ZB 14.2776

    Bundesbeamtenrecht; Physiotherapie; Kernzeit; Gleitzeit, Arbeitszeitgutschrift;

  • VG Schwerin, 25.01.2000 - 6 A 2999/96

    Anfechtungsklage des Krankenhausträgers gegen die Genehmigung der von einer

  • VG Gera, 23.04.2020 - 1 K 517/19

    Sonderurlaub für die European Police & Fire Games

  • VG Kassel, 23.10.2002 - 1 E 576/01
  • VG Schwerin, 25.01.2000 - 6 A 2552/98

    Anfechtungsklage des Krankenhausträgers gegen die Genehmigung der von einer

  • VG Wiesbaden, 22.01.1998 - 8 E 12/94

    Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung von Sonderurlaub zur Pflege

  • VG Gera, 27.05.2016 - 1 K 850/14
  • VG Hamburg, 10.05.2006 - 8 K 351/06

    Bewilligung von Sonderurlaub zum Zweck der stationären Mitaufnahme eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2103
BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97 (https://dejure.org/1997,2103)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1997 - 1 DB 8.97 (https://dejure.org/1997,2103)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 1 DB 8.97 (https://dejure.org/1997,2103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlustfeststellung - Disziplinarmaßnahmen - Verwirkung

  • rechtsportal.de

    BBesG § 9; BDO § 4 Abs. 1 § 121
    Beamtenrecht - Verwirkung der Befugnis zur Feststellung des Verlustes von Dienstbezügen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 105
  • NVwZ 1998, 289
  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
    Beides zusammen muß dazu führen, daß der Verpflichtete nach Treu und Glauben nicht mehr mit der Geltendmachung rechnen konnte, d.h., daß sie als rechtsmißbräuchlich anzusehen ist (vgl. z.B. BVerfGE 32, 305 [BVerfG 26.01.1972 - 2 BvR 225/67]; BVerwGE 44, 339 [BVerwG 07.02.1974 - III C 115/71]; 52, 16 [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]).

    Ebenso fehlt es im vorliegenden Fall an besonderen Umständen, die beim Beamten einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben und der Beamte sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die nachträgliche Durchsetzung der Verlustfeststellung ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwGE 44, 339 [BVerwG 07.02.1974 - III C 115/71]).

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
    Beides zusammen muß dazu führen, daß der Verpflichtete nach Treu und Glauben nicht mehr mit der Geltendmachung rechnen konnte, d.h., daß sie als rechtsmißbräuchlich anzusehen ist (vgl. z.B. BVerfGE 32, 305 [BVerfG 26.01.1972 - 2 BvR 225/67]; BVerwGE 44, 339 [BVerwG 07.02.1974 - III C 115/71]; 52, 16 [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]).
  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 DB 36.85

    Teil eines Tages - Geringste Zeiteinheit - Arbeitsstunde

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
    Nach Satz 2 dieser Vorschrift gilt dies auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages; die geringste Zeiteinheit beträgt eine Stunde (Beschluß vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 36.85 - BVerwGE 83, 37).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
    Da das Dienstvergehen aber erst mit der letzten Pflichtverletzung - hier im April 1995 - vollendet war, lief die Frist des § 4 BDO erst von diesem Zeitpunkt ab (vgl. Urteil vom 8. September 1988 - BVerwG 1 D 70.87 - ZBR 1989, 245>).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 1 D 61.86

    Installation einer unzulässigen Fernmeldeanlage in Räumen der Bundeswehr durch

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
    Das ist zwar nicht nach den Grundsätzen zu beurteilen, nach denen der Senat die Möglichkeit einer Verwirkung für die Ahndung disziplinarrechtlichen Fehlverhaltens ausgeschlossen hat (z.B. Beschluß vom 6. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 21.84 - <BVerwGE 76, 176 = DVBl 1984, 962 = NJW 1985, 215 [BVerwG 06.07.1984 - 1 DB 21/84]>; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 1 D 61.86 - ebenso BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37/87 - BVerwGE 83, 384 [BVerwG 26.02.1988 - 2 WD 37/87]).
  • BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87

    "Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
    Das ist zwar nicht nach den Grundsätzen zu beurteilen, nach denen der Senat die Möglichkeit einer Verwirkung für die Ahndung disziplinarrechtlichen Fehlverhaltens ausgeschlossen hat (z.B. Beschluß vom 6. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 21.84 - <BVerwGE 76, 176 = DVBl 1984, 962 = NJW 1985, 215 [BVerwG 06.07.1984 - 1 DB 21/84]>; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 1 D 61.86 - ebenso BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37/87 - BVerwGE 83, 384 [BVerwG 26.02.1988 - 2 WD 37/87]).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
    Beides zusammen muß dazu führen, daß der Verpflichtete nach Treu und Glauben nicht mehr mit der Geltendmachung rechnen konnte, d.h., daß sie als rechtsmißbräuchlich anzusehen ist (vgl. z.B. BVerfGE 32, 305 [BVerfG 26.01.1972 - 2 BvR 225/67]; BVerwGE 44, 339 [BVerwG 07.02.1974 - III C 115/71]; 52, 16 [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]).
  • BVerwG, 19.09.1995 - 1 DB 14.94

    Anwaltsvergütung: Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren nach § 121

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
    Bei der Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge geht es nicht um eine umfassende Persönlichkeitsbeurteilung des Beamten; es handelt sich deshalb auch nicht um eine Disziplinarmaßnahme im Sinne des § 5 BDO, sondern nur um eine Verfügung mit disziplinarem Charakter (Beschluß vom 19. September 1995 - BVerwG 1 DB 14.94 - DÖV 1996, 175 = DVBl 1996, 508 = Buchholz 362 § 109 BRAGO Nr. 1> m.w.N.).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 DB 21.84

    Verwirkung - Verzicht - Disziplinärer Verfolgungsanspruch - Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
    Das ist zwar nicht nach den Grundsätzen zu beurteilen, nach denen der Senat die Möglichkeit einer Verwirkung für die Ahndung disziplinarrechtlichen Fehlverhaltens ausgeschlossen hat (z.B. Beschluß vom 6. Juli 1984 - BVerwG 1 DB 21.84 - <BVerwGE 76, 176 = DVBl 1984, 962 = NJW 1985, 215 [BVerwG 06.07.1984 - 1 DB 21/84]>; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 1 D 61.86 - ebenso BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37/87 - BVerwGE 83, 384 [BVerwG 26.02.1988 - 2 WD 37/87]).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 62.75

    Sozialhilfe - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Gebot der Gleichbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97
    Beides zusammen muß dazu führen, daß der Verpflichtete nach Treu und Glauben nicht mehr mit der Geltendmachung rechnen konnte, d.h., daß sie als rechtsmißbräuchlich anzusehen ist (vgl. z.B. BVerfGE 32, 305 [BVerfG 26.01.1972 - 2 BvR 225/67]; BVerwGE 44, 339 [BVerwG 07.02.1974 - III C 115/71]; 52, 16 [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Dieses öffentliche Interesse und diese zur pflichtgemäßen Erledigung übertragene Aufgabe werden nicht dadurch geschmälert oder gar obsolet, dass zu deren Durchsetzung von der Behörde über längere Zeit hinweg nichts bzw. wenig unternommen worden ist (vgl. etwa Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 53 Rdn. 44; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Aufl., § 37 Rdn. 17 ff.; vgl. insbesondere auch BVerwG, B.v. 06.07.1984 - 1 DB 21.84 - NVwZ 1985, 116; B.v. 01.07.1997 - 1 DB 8, 97 - NVwZ 1998, 289; B.v. 13.10.2005 - 2 B 19.05 - Buchholz 235.1. § 15 BDG Nr. 2 zur nicht möglichen Verwirkung eines disziplinarischen Verfolgungsanspruchs; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 25.09.1997 - 20 A 974/96 - juris; a.A. allerdings Ossenbühl, NVwZ 1995, 547).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von

    Das Rechtsinstitut des Verzichts oder der Verwirkung ist dem Disziplinarrecht, soweit es die Befugnis zur Verhängung einer Disziplinarmaßnahme betrifft (vgl. zu dieser Einschränkung Senatsbeschluß vom 1. Juli 1997 - BVerwG 1 DB 8, 97 - <ZBR 1998, 28>), seiner Natur nach fremd.
  • VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08

    Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig

    Dieses öffentliche Interesse und diese zur pflichtgemäßen Erledigung übertragene Aufgabe werden nicht dadurch geschmälert oder gar obsolet, dass zu deren Durchsetzung von der Behörde über längere Zeit hinweg nichts bzw. wenig unternommen worden ist (vgl. etwa Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 53 Rdn. 44; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Aufl., § 37 Rdn. 17 ff.; vgl. insbesondere auch BVerwG, B.v. 06.07.1984 - 1 DB 21.84 - NVwZ 1985, 116; B.v. 01.07.1997 - 1 DB 8, 97 - NVwZ 1998, 289; B.v. 13.10.2005 - 2 B 19.05 - Buchholz 235.1. § 15 BDG Nr. 2 zur nicht möglichen Verwirkung eines disziplinarischen Verfolgungsanspruchs; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 25.09.1997 - 20 A 974/96 - juris; a.A. allerdings Ossenbühl, NVwZ 1995, 547).".
  • VG Gelsenkirchen, 06.07.2011 - 1 K 5681/10

    Verlust der Dienstbezüge, Lehrer, Schulferien, konkretisierte Dienstpflicht

    Zur Frage der Verwirkung BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1997 - 1 DB 8/97 -, juris, Rdnr. 8.
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01

    Befugnis zur Unterzeichnung eines disziplinargerichtlichen Beschlusses - Einfluss

    Selbst wenn die allgemeinen Grundsätze der Verwirkung hier ausnahmsweise gelten sollten, mangelte es beim Antragsteller an einem besonderen Vertrauenstatbestand (vgl. dazu näher zuletzt Beschluss vom 1. Juli 1997 - BVerwG 1 DB 8, 97 - BVerwGE 113, 105 = Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 8, m.w.N.).
  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 1 K 11.01972

    Gastronomischer Betrieb; Rechtmäßigkeit der Anordnung zum Einbau eines

    Sicherheitsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiete der Gefahrenabwehr unterliegen nicht der Verwirkung (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 1.4.2008 - 10 S 1388/06, NVwZ-RR 2008, 696, unter Hinweis auf Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage, § 53, RN 44; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Auflage, § 37, RN 17 ff.; BVerwG, Beschluss vom 13.10.2005 - 2 B 19.05, Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; Beschluss vom 1.7.1997 - 1 DB 8, 97, NVwZ 1998, 289; Beschluss vom 6.7.1984 - 1 DB 21.84, BVerwGE 76, 176 = NVwZ 1985, 116; OVG Münster, Urteil vom 25.9.1997 - 20 A 974/96).
  • VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 1 K 10.02009

    Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlage; wiederkehrende

    Sicherheitsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiete der Gefahrenabwehr unterliegen nicht der Verwirkung (vgl. VGH Mannheim, U. v. 1.4.2008, 10 S 1388/06, NVwZ-RR 2008, 696, unter Hinweis auf Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage, § 53, RN 44; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Auflage, § 37, RN 17 ff.; BVerwG, B. v. 13.10.2005, 2 B 19.05, Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; B. v. 1.7.1997, 1 DB 8, 97, NVwZ 1998, 289; B. v. 6.7.1984, 1 DB 21.84, BVerwGE 76, 176 = NVwZ 1985, 116; OVG Münster, U. v. 25.9.1997, 20 A 974/96).
  • VG Ansbach, 17.04.2012 - AN 1 K 11.02084

    Gastronomischer Betrieb; Rechtmäßigkeit der Anordnung zum Einbau eines

    Sicherheitsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiete der Gefahrenabwehr unterliegen nicht der Verwirkung (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 1.4.2008 - 10 S 1388/06, NVwZ-RR 2008, 696, unter Hinweis auf Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage, § 53, RN 44; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Auflage, § 37, RN 17 ff.; BVerwG, Beschluss vom 13.10.2005 - 2 B 19.05, Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2; Beschluss vom 1.7.1997 - 1 DB 8, 97, NVwZ 1998, 289; Beschluss vom 6.7.1984 - 1 DB 21.84, BVerwGE 76, 176 = NVwZ 1985, 116; OVG Münster, Urteil vom 25.9.1997 - 20 A 974/96).
  • BVerwG, 28.01.2000 - 1 DB 22.99

    Verlust der Dienstbezüge - Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst ohne Genehmigung -

    Zwar gelten auch bei Maßnahmen nach § 9 BBesG die allgemeinen Grundsätze der Verwirkung (Beschluß vom 1. Juli 1997 - BVerwG 1 DB 8, 97 - ZBR 1998, 28 = NVwZ 1998, 289>), nach denen die Ausübung einer formellen Befugnis oder eines materiellen Rechts ausgeschlossen ist, wenn der Berechtigte seine Rechtsposition über einen längeren Zeitraum nicht geltend macht und besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer der Verpflichtete nach Treu und Glauben nicht mehr mit der Geltendmachung rechnen konnte.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1927
BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96 (https://dejure.org/1997,1927)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1997 - 2 C 30.96 (https://dejure.org/1997,1927)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 2 C 30.96 (https://dejure.org/1997,1927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zuschuß zu Krankheitskosten eines ehemaligen Abgeordneten - Statusrechtlicher Unterschied zwischen Abgeordneten und Beamten - Revisibilität von Landesrecht

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 48 Abs. 3; ; HessVerf Art. 98; ; VwGO § 173; ; ZPO § 562; ; HessAbgG F. 1985 § 19 Abs. 1, 4; ; HBeihVO § 2 Abs. 5

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 501
  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96
    Aus dem Bundesverfassungsrecht läßt sich kein Gebot herleiten, daß der Abgeordnete wie der Beamte mit einer dauernden Vollalimentation auch für den Versorgungsfall rechnen kann, da zwischen ihnen grundlegende statusrechtliche Unterschiede bestehen (BVerfGE 76, 256 ).

    Dagegen kennt das Verfassungsrecht für Abgeordnete keine Garantien dieser Art. Sie werden für die Dauer einer Wahlperiode gewählt und schulden rechtlich - anders als der Beamte - keine Dienste (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

    Dem Gesetzgeber steht bei der Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung ein weit bemessener Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 76, 256 ; BVerwG, Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 36.78 - ).

    Nach bundesverfassungsrechtlichen Maßstäben kann sachlich vertretbar zwischen Mandatsträgern und ehemaligen Abgeordneten, die Altersentschädigung beziehen, unterschieden werden, da das Abgeordnetenmandat seiner verfassungsrechtlichen Anlage nach von vornherein auf einzelne Wahlperioden ausgerichtet und damit im Grundsatz zeitlich begrenzt (vgl. BVerfGE 76, 256 ) ist.

    Wegen der erheblichen statusrechtlichen Unterschiede zwischen Beamten und Abgeordneten (vgl. hierzu BVerfGE 76, 256 ) scheidet Art. 33 Abs. 5 GG hier als verfassungsrechtlicher Maßstab aus.

  • BVerwG, 01.09.1992 - 2 NB 1.92

    Regelung des Unterhaltsbeitrags an Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96
    Da § 127 Nr. 2 BRRG, wonach Vorschriften auf dem Gebiet des Beamtenrechts bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbst auf beamtenähnliche öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse weder unmittelbar noch analog anzuwenden ist (vgl. BVerwGE 49, 137 ; 50, 255 ; BVerwG, Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 NB 1.92 - ), gilt er um so weniger für Klagen aus dem diesen nicht entsprechenden Status eines Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten.

    Seine Bestimmung des Inhalts von Landesrecht ist nicht durch eine Verletzung des Bundesrechts beeinflußt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 NB 1.92 - m.w.N.).

  • BVerwG, 21.03.1991 - 7 B 170.90

    Abgeordneter - Landtag - Beamtenbezüge - Übergangsgeld - Überzahlung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96
    So teilt auch der aufgrund des Normanwendungsbefehls in § 19 Abs. 1 Satz 1 HessAbgG F. 1985 sinngemäß anzuwendende § 2 Abs. 5 HBeihVO dessen rechtliche Qualifizierung als irrevisibel (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1982 - BVerwG 2 C 64.81 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 91.87 - m.w.N. sowie Beschluß vom 21. März 1991 - BVerwG 7 B 170.90 - ).

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Grundsatz auch auf ehemaligen Abgeordneten zustehende Leistungen ausstrahlt, also, ob und ggf. inwieweit eine angemessene, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung auch Leistungen für die unmittelbare Zeit nach Beendigung des Mandats beinhaltet (vgl. Bericht und Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts, BTDrucks 12/5020 S. 13) oder dem ehemaligen Abgeordneten als Zusatzleistung einen von Existenzsorgen unbelasteten Anschluß an das allgemeine Berufsleben ermöglichen soll (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. März 1991 - BVerwG 7 B 170.90 ).

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86

    Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96
    Er ist erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so daß die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 71, 39 m.w.N.; BVerwG, u.a. Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - und vom 25. Februar 1987 - BVerwG 2 C 65.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96
    Das Verwaltungsgericht hat in seinen tragenden Gründen das Gebot bundesrechtskonformer, insbesondere verfassungskonformer Auslegung irrevisiblen Landesrechts beachtet, die hierfür maßgeblichen bundesrechtlichen Maßstäbe zutreffend erkannt und zugrunde gelegt (vgl. u.a. BVerwGE 49, 301 ; 72, 300 ; BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - ).
  • BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74

    Vornahme eines Verwaltungsakts - Wiederholen eines Antrags - Jahresfrist -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96
    Da § 127 Nr. 2 BRRG, wonach Vorschriften auf dem Gebiet des Beamtenrechts bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbst auf beamtenähnliche öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse weder unmittelbar noch analog anzuwenden ist (vgl. BVerwGE 49, 137 ; 50, 255 ; BVerwG, Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 NB 1.92 - ), gilt er um so weniger für Klagen aus dem diesen nicht entsprechenden Status eines Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten.
  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 36.78

    Altersversorgung der Mitglieder des Bundestages nach dem Abgeordnetengesetz -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96
    Dem Gesetzgeber steht bei der Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung ein weit bemessener Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 76, 256 ; BVerwG, Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 36.78 - ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96
    Er ist erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so daß die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 71, 39 m.w.N.; BVerwG, u.a. Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - und vom 25. Februar 1987 - BVerwG 2 C 65.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1982 - 2 C 64.81

    Dienstordnung - Revisibilität von Landesbeamtenrecht - Krankenkasse -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96
    So teilt auch der aufgrund des Normanwendungsbefehls in § 19 Abs. 1 Satz 1 HessAbgG F. 1985 sinngemäß anzuwendende § 2 Abs. 5 HBeihVO dessen rechtliche Qualifizierung als irrevisibel (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1982 - BVerwG 2 C 64.81 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 91.87 - m.w.N. sowie Beschluß vom 21. März 1991 - BVerwG 7 B 170.90 - ).
  • BVerwG, 29.08.1975 - VII C 60.72

    Beamtenverhältnis - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96
    Da § 127 Nr. 2 BRRG, wonach Vorschriften auf dem Gebiet des Beamtenrechts bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbst auf beamtenähnliche öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse weder unmittelbar noch analog anzuwenden ist (vgl. BVerwGE 49, 137 ; 50, 255 ; BVerwG, Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 NB 1.92 - ), gilt er um so weniger für Klagen aus dem diesen nicht entsprechenden Status eines Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten.
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87

    Landtagsabgeordneter - Einkommen - Vollalimentation - Entschädigung - Anrechnung

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

  • VG Wiesbaden, 29.04.1996 - 8/V E 549/92
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Vielmehr muss der Planungsentscheidung über den jeweiligen Abschnitt hinaus zugleich hinsichtlich des Gesamtvorhabens eine Vorausschau nach der Art eines vorläufigen positiven Gesamturteils zu Grunde liegen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 10.4.1997 - 4 C 5.96 - NVwZ 1998, 501, juris Rn. 25 m. w. N.; Urteil vom 27.10.2000 - 4 A 18.99 - NVwZ 2001, 673, juris RN. 39; Urteil vom 6.11.2013 - 9 A 14.12 - NVwZ 2014, 714, juris Rn. 151).
  • VGH Hessen, 01.12.1998 - 11 UE 4347/96

    Anwendung des BhV HE § 2 Abs 5 auf Abgeordnete - Versagung von Beihilfeleistung

    Auch soweit man die Gewährung eines Zuschusses zu Krankheitskosten eines ehemaligen Abgeordneten, der nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. Oktober 1997 -- 2 C 30.96 -- bundesverfassungsrechtlich nicht zum Kernbereich der Abgeordnetenentschädigung gehört, als "Annex" zur Versorgung eines ehemaligen Abgeordneten ansieht, ergibt sich daraus nicht, dass die den Beihilfeanspruch beschränkende Vorschrift des § 2 Abs. 5 HBeihVO nicht auf Abgeordnete oder Versorgungsempfänger anzuwenden wäre.

    Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. Oktober 1997 -- 2 C 30.96 --, bezogen auf die Sprungrevision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden -- 8/V E 549/92 -- vom 29. April 1996 im Parallelverfahren, in dem es um die gleiche Problematik der Anwendung des § 2 Abs. 5 HBeihVO ging, dort nur unter dem Gesichtspunkt der Bewilligung weiterer Beihilfe, bestätigt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem oben genannten Urteil vom 16. Oktober 1997 (-- 2 C 30.96 --) ausdrücklich festgestellt, dass die Auslegung der landesrechtlichen Verweisungsvorschrift nach bundesrechtlichen Grundsätzen nicht dazu führen könne, dass beamtenrechtliche Grundsätze auf Abgeordnete anzuwenden sind, so dass diese Verstöße gegen Art. 33 Abs. 5 GG geltend machen könnten.

  • VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20

    Keine höheren Ansprüche für Berliner Abgeordnete, die vor 2001 ausgeschieden sind

    Es ist jedoch bereits zweifelhaft, ob dieser Grundsatz überhaupt auf ehemaligen Abgeordneten zustehende Leistungen ausstrahlt (offen gelassen BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 2 C 30/96 -, juris Rn. 20).

    Dass ist dann der Fall, wenn ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997, a. a. O. Rn. 21).

  • BVerwG, 30.08.2010 - 2 B 45.10

    Sonderzuwendung für das Kalenderjahr 2004

    Ebenso bestehen grundlegende statusrechtliche Unterschiede zwischen Abgeordneten und Beamten, die die Vergleichbarkeit der Bezüge ausschließen (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 30.96 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 21, S. 31).
  • BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeversagungsmöglichkeit für ehemalige

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 30.96 -,.
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 1.00

    Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsfinanzierungsabgabe nach § 92 Abs. 8

    Ein Verstoß gegen Bundesrecht, der diese Bindung ausnahmsweise entfallen lassen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 30.96 - Buchholz 271 Landesbeihilferecht Nr. 21 m.w.N.), wird hinsichtlich dieser Auslegung von der Beschwerde nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2614
BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95 (https://dejure.org/1997,2614)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1997 - 2 C 26.95 (https://dejure.org/1997,2614)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 (https://dejure.org/1997,2614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung im öffentlichen Dienst einer überstaatlichen Einrichtung - Rückforderung von Dienstbezügen - Dienstbezüge - Kürzung der Dienstbezüge wegen Versorgung aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer überstaatlichen Einrichtung - Rückforderung von Dienstbezügen ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 14.95

    Beamtenrecht: Anrechenbarkeit der Versorgung aus der Verwendung im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95
    Diese Regelung ist Ausdruck des Grundsatzes, daß ein Beamter nicht gleichzeitig mehrfache Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten soll (vgl. u.a. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 14.95 - (Buchholz 240 § 8 Nr. 9)).

    Für die Anwendung des § 8 BBesG ist es auch unerheblich, in welcher Art von Beschäftigungsverhältnis der Beamte bei der zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung gestanden hat (vgl. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 14.95 - (a.a.O.)).

  • BVerwG, 12.03.1980 - 6 C 14.78

    Beamtenversorgungsrecht - Beiträge der NATO - Vorsorgefond - Anstelle einer

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95
    Soweit die Anrechnung von Versorgungsbezügen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung vorgesehen ist, konnte der Gesetzgeber davon ausgehen, daß die Bundesrepublik Deutschland zu den Haushalten dieser Einrichtungen Beiträge leistet, die auch für das Entgelt der dortigen Bediensteten eingesetzt werden (vgl. Urteile vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 14.78 und 6 C 24.78 - (Buchholz 232.5 § 56 Nr. 2 und 3)).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß gleichwohl in den Fällen der verschärften Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 19.92 - (BVerwGE 95, 94, 96 [BVerwG 27.01.1994 - 2 C 19/92] = Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 21 m.w.N.)).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 6 C 24.78

    Beamtenversorgungsrecht - Vorsorgefonds internationaler Einrichtungen - Anstelle

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95
    Soweit die Anrechnung von Versorgungsbezügen aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung vorgesehen ist, konnte der Gesetzgeber davon ausgehen, daß die Bundesrepublik Deutschland zu den Haushalten dieser Einrichtungen Beiträge leistet, die auch für das Entgelt der dortigen Bediensteten eingesetzt werden (vgl. Urteile vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 14.78 und 6 C 24.78 - (Buchholz 232.5 § 56 Nr. 2 und 3)).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    Das betrifft nicht nur gewillkürte ("administrative", d.h. im Einzelfall von der Behörde verfügte), sondern auch gesetzesimmanente Vorbehalte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.05.1997 - 2 C 26.95 -, ZBR 1997, 399, und vom 28.02.1985, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 23.09.2013 - 4 S 1123/13 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.04.2007, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013 - 5 LA 275/12 -, DÖD 2014, 7; zum Versorgungsrecht BVerwG, Urteile vom 10.02.1983 - 2 C 27.81 -, BVerwGE 66, 360, vom 09.12.1976 - II C 36.72 -, Buchholz 232 § 158 BGB Nr. 31, und vom 24.11.1966 - II C 119.64 -, BVerwGE 25, 291; Schinkel/Seifert, a.a.O., Bd. III/3, BBesG, K § 12 Rn. 13; Mayer, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., § 12 Rn. 31 ff.).

    Daher muss ein Beamter, der im öffentlichen Dienst einer solchen Einrichtung verwendet wurde, mit einer dieser Kürzungsvorschrift Rechnung tragenden nachträglichen Rückzahlung rechnen, soweit er von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung eine Versorgung erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Zwar ist wie das Berufungsgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler ausgeführt hat in Fällen einer verschärften Haftung die Berufung auf einen Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. u.a. BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 15. Mai 1997 BVerwG 2 C 26.95 ).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Dienstbezüge sind im Sinne dieser Vorschrift zuviel gezahlt, wenn sie dem Beamten nach den maßgeblichen Vorschriften nicht zustanden (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10 S. 8).

    Einen gesetzesimmanenten Vorbehalt enthalten die Regelungen über das Ruhen von Versorgungsbezügen im Hinblick auf anderweitiges Erwerbseinkommen oder nach Erreichen der Altersgrenze im Hinblick auf sog. Verwendungseinkommen (vgl. §§ 53 ff. BeamtVG, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. November 1985 - 6 C 37.83 - Buchholz 238.41 § 49 SVG Nr. 4 S. 5 f., vom 24. September 1992 - 2 C 18.91 - BVerwGE 91, 66 , vom 15. November 2016 - 2 C 9.15 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 30 Rn. 22 und vom 8. Juni 2017 - 2 C 46.16 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 33 Rn. 29), die Regelung des § 8 BBesG über die Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtungen (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10 S. 10) und die Regelung des § 9 BBesG, wonach der Anspruch auf die im Voraus gezahlten Dienstbezüge unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Feststellung ihres Verlustes wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst steht (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 - BVerwGE 95, 94 ).

    Liegt kein überwiegendes behördliches Mitverschulden für die Überzahlung von Besoldungs- oder Versorgungsbezügen vor, genügt die Einräumung von angemessenen Ratenzahlungsmöglichkeiten regelmäßig den Erfordernissen einer im Rahmen des Rückforderungsbescheids zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10 S. 11, vom 8. Oktober 1998 - 2 C 21.97 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 S. 14 und vom 21. Februar 2019 - 2 C 24.17 - Buchholz 239.2 LBeamtVersorgR Nr. 2 Rn. 21).

  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass kleinere Unebenheiten insbesondere in Übergangsbereichen, die sich aus einer typisierenden und pauschalierenden Regelung ergeben, hingenommen werden müssen (z.B. Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10).
  • BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 24.17

    Alimentationspflicht; Billigkeitsentscheidung; Ehescheidung; Kürzung der

    Liegt kein überwiegendes behördliches Mitverschulden für die Überzahlung von Besoldungs- oder Versorgungsbezügen vor, genügt die Einräumung von angemessenen Ratenzahlungsmöglichkeiten regelmäßig den Erfordernissen einer im Rahmen des Rückforderungsbescheids zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 10 S. 11 und vom 8. Oktober 1998 - 2 C 21.97 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 S. 14; zustimmend Wilhelm, in: Fürst u.a., GKÖD, Stand August 2018, § 52 BeamtVG Rn. 14).
  • OVG Saarland, 17.04.2019 - 1 A 28/18

    Voraussetzungen eines gesetzesimmanenten Rückforderungsvorbehalts im Besoldungs-

    Auch in den Fällen, in denen im aktiven Beamtenverhältnis der Kürzungstatbestand des § 8 BBesG zum Tragen kommt, steht der Anspruch auf Dienstbezüge unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt, dass der Kürzungstatbestand nicht vorliegt.(BVerwG, Urteil vom15.5.1997 - 2 C 26/95 -, juris Rdnr. 21) Die Regelung ist Ausdruck des Grundsatzes, dass ein Beamter nicht gleichzeitig mehrfache Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten soll.

    Da die Dienstbezüge im Voraus berechnet und monatlich im Voraus gezahlt werden, kann die Besoldungsstelle in der Regel bei deren Berechnung und Zahlung ähnlich wie bei einer Ruhensregelung noch nicht übersehen, ob und in welcher Höhe ein Beamter der Kürzung unterliegende Einkünfte erzielt.(BVerwG, Urteil vom 15.5.1997, a.a.O. Rdnrn. 16 und 21) Die maßgeblichen Einkünfte werden auch hier von dritter Seite, nämlich einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, gewährt.

  • VG Berlin, 20.09.2005 - 2 A 84.04

    "Strafzahlung"im Spendenskandal der Wuppertaler SPD zu Recht festgesetzt

    So stehen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwa Dienstbezüge unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt, dass der Kürzungstatbestand des § 8 Abs. 1 BBesG nicht vorliegt (Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 26/95 -, ZBR 1997, 399 ff.) und unter dem Vorbehalt der Feststellung ihres Verlustes wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst (Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94 ff.; vgl. zu weiteren Beispielen das o.g. Urteil der Kammer).
  • LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19

    Angemessene Ratenzahlung für überzahlte Versorgungsbezüge

    Liegt kein überwiegendes behördliches Mitverschulden für die Überzahlung von Besoldungs- oder Versorgungsbezügen vor, genügt die Einräumung von angemessenen Ratenzahlungsmöglichkeiten regelmäßig den Erfordernissen einer im Rahmen des Rückforderungsbescheids zu treffenden Billigkeitsentscheidung ( BVerwG 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2007 - 1 A 527/06

    Anrechnung anderweitig gezahlter Bezüge (hier: EU-Tagegelder) auf die nationale

    BVerwG, Urteil vom 15.5.1997 - 2 C 26.95 -, ZBR 1997, 399.
  • BVerwG, 28.05.1999 - 2 B 8.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht des

    Bei außergewöhnlichen Umständen ist zudem auch bei verschärfter Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung infolge Verbrauchs der unter Vorbehalt gezahlten Bezüge zu berücksichtigen, wenn Treu und Glauben verbieten, diese Umstände unberücksichtigt zu lassen (BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 2 C 26.95 - DVBl 1999, 322 = ZBR 1999 S. 173>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2004 - 6 A 1867/02

    Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge; Gewährung von einemaliger

  • VG Schleswig, 23.08.2019 - 12 A 157/17

    Rückforderung der überzahlten Bezüge eines Soldaten wegen Entfernung aus dem

  • BVerwG, 03.12.1997 - 2 B 77.97

    Rechtserheblichkeit bereits entschiedener Grundsatzfragen - Zulassung der

  • VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481

    Rückforderung einer Verpflichtungsprämie und überzahlter Dienstbezüge

  • VG Schleswig, 16.08.2019 - 12 A 157/17
  • VG Würzburg, 21.02.2017 - W 1 K 15.897

    Rückforderung von Versorgungsbezügen wegen Anrechnung von Erwerbseinkommen

  • VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 2 K 07.1017

    Rückforderung, Kürzung, Versorgungsbezüge, Widerrufsvorbehalt, Entreicherung,

  • VG Köln, 30.09.2020 - 23 K 4574/18
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2247
BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96 (https://dejure.org/1997,2247)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1997 - 2 C 39.96 (https://dejure.org/1997,2247)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 2 C 39.96 (https://dejure.org/1997,2247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Witwerversorgung - Erlöschen des Anspruches auf Witwerversorgung wegen rechtskräftiger Verurteilung - Hinterbliebenenversorgung - Erlöschen der Hinterbliebenenversorgung wegen rechtskräftiger Verurteilung - Strafurteil - Erlöschen des Anspruches auf Witwerversorgung ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Hinterbliebenenversorgung eines Witwers wegen eines vor der Eheschließung begangenen Verbrechens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 777
  • FamRZ 1997, 1008
  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.01.1967 - II C 96.63

    Voraussetzungen des Versorgungsanspruch einer Beamtenwitwe - Besonderheiten bei

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96
    Mit dem Begriff "erlöschen" wird im Beamtenversorgungsrecht der völlige, endgültige Wegfall des Anspruchs auf Versorgungsbezüge bezeichnet (BVerwGE 26, 15 (18) [BVerwG 12.01.1967 - II C 96/63]).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74

    Beamtenpension

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96
    Zwar gehört die Hinterbliebenenversorgung zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG (z.B. BVerfGE 21, 329 (343 ff.); BVerfGE 39, 196 (200 ff.) [BVerfG 12.03.1975 - 2 BvL 10/74]; BVerfGE 70, 69 (80 f.) [BVerfG 15.05.1985 - 2 BvL 24/82]).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96
    Zwar gehört die Hinterbliebenenversorgung zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG (z.B. BVerfGE 21, 329 (343 ff.); BVerfGE 39, 196 (200 ff.) [BVerfG 12.03.1975 - 2 BvL 10/74]; BVerfGE 70, 69 (80 f.) [BVerfG 15.05.1985 - 2 BvL 24/82]).
  • BVerwG, 10.06.1992 - 2 B 88.92

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses bzw. Verlust der Rechte als

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96
    Welches Strafmaß auf die einzelnen vom Kläger vorsätzlich begangenen Delikte entfällt, braucht nicht festgestellt zu werden, da es insoweit auf die Gesamtfreiheitsstrafe wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen ankommt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Juni 1992 - BVerwG 2 B 88.92/BVerwG 2 C 13.92 - (Buchholz 239.1 § 59 Nr. 2)).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96
    Zwar gehört die Hinterbliebenenversorgung zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG (z.B. BVerfGE 21, 329 (343 ff.); BVerfGE 39, 196 (200 ff.) [BVerfG 12.03.1975 - 2 BvL 10/74]; BVerfGE 70, 69 (80 f.) [BVerfG 15.05.1985 - 2 BvL 24/82]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2021 - 2 B 11489/20

    Ehemaliger Finanzminister behält vorläufig Beamtenpension

    Als "eine vorsätzliche Tat" im Sinne der beamtenrechtlichen Verlustregelungen ist das dem Strafausspruch wegen vorsätzlichen Handelns insgesamt zugrundeliegende Verhalten anzusehen (vgl. zur inhaltsgleichen Bundesnorm: BVerwG, Urteil vom 29. Dezember 1969 - VI C 4.65 -, BVerwGE 34, 353 [356 f.]; Beschluss vom 10. Juni 1992 - 2 B 88.92 und 2 C 13.92 -, juris Rn. 1; Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 39.96 -, juris Rn. 29; OVG NW, Urteil vom 15. April 1999 - 12 A 2950/98 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2016 - 3 ZB 14.1307 -, juris Rn. 9; und vom 5. August 2019 - 3 ZB 17.2479 -, juris Rn. 13).

    Damit unterscheidet sich die Regelung wesentlich von den für Ruhestandsbeamte und andere Versorgungsberechtigte geltenden Verlustvorschriften des § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und des § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtVG, die im hier einschlägigen Fall jeweils eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren voraussetzen und ohne Anknüpfung an eine Verletzung spezifischer beamtenrechtlicher Pflichten auf dem Gedanken der Anspruchsverwirkung beruhen; danach soll allgemein derjenige, der die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutze der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, nicht erwarten können, daß sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruchs auf beamtenrechtliche Versorgung finanziert wird (vgl. Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 2 C 39.96 - ).".

    In einer etwas älteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 39.96 -, juris Rn. 20) heißt es sogar:.

    Insoweit führt das Bundesverwaltungsgericht selbst aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Witwen- und Witwerversorgung gegenüber den für den Beamten selbst geltenden Vorschriften nach dem Wortlaut des § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtVG weiter gefasst seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 39.96 -, juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479

    Kein Erfordernis eines "besonderen Gesetzes" für die Aberkennung des Ruhegehalts

    Danach kann derjenige, welcher die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutze der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, nicht erwarten, dass sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruchs auf beamtenrechtliche/richterrechtliche Versorgung finanziert wird (BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 2 B 23.13 - juris Rn. 14 unter Hinweis auf U.v. 28.5.1998 - 2 C 3.98 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 22).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe auch vorliegt, wenn wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe - selbst wenn sie nachträglich gebildet wird - ausgesprochen worden ist (BVerwG, B.v. 10.6.1992 - 2 B 88.92, 2 C 13.92 - juris; U.v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 29 dem folgend: OVG NW, U.v. 15.4.1999 - 12 A 2950/98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 3 ZB 14.1307 - juris Rn. 9).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2024 - 11 L 1/23

    Deutsches Gerichten i.S.d. § 59 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BeamtVG; auf rein privaten

    Das habe das Bundesverwaltungsgericht bereits klar in einer Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 2 C 39.96 - hervorgehoben.
  • VG Magdeburg, 08.06.2023 - 15 A 31/22

    (Keine) disziplinarrechtliche Aberkennung des Ruhegehalt bei Auslandstraftat

    Dies habe des Bundesverwaltungsgerichts bereits in einer Entscheidung vom 15.05.1997 (2 C 39.96; juris) hervorgehoben, als es die Hinterbliebenenansprüche eines Witwers aufgrund § 61 Abs. 1 Nr. 4 BeamtVG versagt habe, der strafrechtlich vor Eintritt des Versorgungsfalles rechtskräftig wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschädliche Mord als Mitglied der Wachmannschaft eines Vernichtungslagers in mindestens 32 Fällen verurteilt worden sei.

    Insoweit verweist die Klägerin zutreffen auch auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.05.1997 (2 C 39.96; juris), wonach die Systematik des Beamten- und Beamtenversorgungsrechts dafür spricht, dass jemand, der in erheblicher Weise straffällig geworden ist, keinen Rechtsanspruch auf Versorgungsbezüge erwirbt oder beibehält, wobei auch dort eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht vorlag.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2020 - 4 S 1749/20

    Kein Anspruch auf Altersgeld nach Rechtskraft eines Strafurteils wegen

    Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob die Straftat oder die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat vor Begründung des Beamtenverhältnisses, während des Beamtenverhältnisses oder nach Eintritt in den Ruhestand erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.1997 - 2 C 39.96 -, Juris Rn. 20 - 22).

    Ausgehend hiervon stellt § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBeamtVG systemgerecht sicher, dass auch Altersgeld nicht gewährt wird, wenn ein Beamter die Strafrechtsordnung massiv oder - auch minder schwer - Strafbestimmungen zum Schutze des Staates verletzt hat und anschließend auf eigenen Antrag entlassen wurde (vgl. zur Hinterbliebenenversorgung BVerwG, Urteil vom 15.05.1997 - 2 C 39.96 -, Juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307

    Verlust der Beamtenrechte durch Verurteilung zu Freiheitsstrafe

    Es ist irrelevant, welches Strafmaß auf die einzelnen durch den Kläger vorsätzlich begangenen Taten entfällt, da es insoweit nur auf die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen ankommt (BVerwG, U. v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 3.98

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter durch Strafurteil.

    Damit unterscheidet sich die Regelung wesentlich von den für Ruhestandsbeamte und andere Versorgungsberechtigte geltenden Verlustvorschriften des § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und des § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtVG, die im hier einschlägigen Fall jeweils eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren voraussetzen und ohne Anknüpfung an eine Verletzung spezifischer beamtenrechtlicher Pflichten auf dem Gedanken der Anspruchsverwirkung beruhen; danach soll allgemein derjenige, der die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutze der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, nicht erwarten können, daß sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruchs auf beamtenrechtliche Versorgung finanziert wird (vgl. Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 2 C 39.96 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 4 S 1741/15

    Behindertes Kind eines verstorbenen Bundesbeamten; Waisengeld; 27. Lebensjahr;

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das bereits daraus folgt, dass der Versorgungsfall - der Tod seines Vaters - zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten war (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15.05.1997 - 2 C 39.96 -, Buchholz 239.1 § 61 BeamtVG Nr. 6).
  • VGH Hessen, 21.02.2001 - 2 UE 855/00
    Die Voraussetzungen dieses Erlöschenstatbestandes (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 39.96-, Buchholz 239.1 § 61 BeamtVG Nr. 6 = ZBR 1997, 323 ff.) sind aber im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

    Ferner spricht die Systematik des Beamten- und Beamtenversorgungsrechts ebenfalls dafür, dass jemand, der in erheblicher Weise straffällig geworden ist, keinen Rechtsanspruch auf Versorgungsbezüge erwirbt oder beibehält (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 06.05.2003 - 9 K 184/01

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Die genannte Regelung für Ruhestandsbeamte beruht auf dem Gedanken der Anspruchsverwirkung; danach soll allgemein derjenige, der die in der Strafrechtsordnung verankerten elementaren Regeln zum Schutze der staatlichen Gemeinschaft gravierend verletzt hat, nicht erwarten können, dass sein angemessener Lebensunterhalt aufgrund eines Rechtsanspruchs auf beamtenrechtliche Versorgung finanziert wird (BVerwG, Urteile v. 28.05.1998 - 2 C 3.98 -, BVerwGE 107, 34 sowie vom 15.05.1997 - 2 C 39.96 -, ZBR 1997, 323).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2241
BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96 (https://dejure.org/1997,2241)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1997 - 2 C 37.96 (https://dejure.org/1997,2241)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1997 - 2 C 37.96 (https://dejure.org/1997,2241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlüsse - Tatsächliche Grundlagen - Wechsel der täglichen Arbeitszeit - Dienstschichten - Bereitschaftsdienst - Volldienst - Bereitschaftsdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
  • DÖV 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95

    Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96
    Ein regelmäßiger Wechsel der täglichen Arbeitszeit gemäß § 22 Abs. 1 EZulV tritt ein, wenn der Anfangs- und/oder Endzeitpunkt mehrerer Dienstschichten unterschiedlich festgelegt sind (wie BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 -).

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegen im vorliegenden Falle schon deshalb nicht vor, weil 24-Stunden-Schichten, deren Anfangs- und/oder Endzeitpunkt sich - wie hier - für den jeweils betroffenen Beamten oder Soldaten nicht verändern, nach der Rechtsprechung des Senats keine Wechselschichten im Sinne dieser Bestimmung sind (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - [Buchholz 240.1 Nr. 17]).

    § 22 Abs. 3 Satz 1 EZulV qualifiziert "Volldienst" und "Bereitschaftsdienst" im Hinblick auf die Wechselschicht- und Schichtzulage unterschiedlich, obgleich beide Formen des Dienstes Arbeitszeit sind und - soweit sie zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgen - eine Einheit darstellen (BVerwG, Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - und vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.82

    Mehrarbeitsvergütung (Beamte) - Dienst in Bereitschaft - Angemessenheit - keine

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96
    Die Arbeitszeit umfaßt sowohl "Volldienst" als auch "Bereitschaftsdienst" (vgl. Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - [Buchholz 235 § 48 Nr. 6]).

    § 22 Abs. 3 Satz 1 EZulV qualifiziert "Volldienst" und "Bereitschaftsdienst" im Hinblick auf die Wechselschicht- und Schichtzulage unterschiedlich, obgleich beide Formen des Dienstes Arbeitszeit sind und - soweit sie zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgen - eine Einheit darstellen (BVerwG, Urteile vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 - und vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96
    Danach ist es ausreichend, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen für die Entscheidung des Berufungsgerichts aus den Entscheidungsgründen ergeben oder wenn Bezug genommen wird auf eine andere dieses Verfahren betreffende Entscheidung - insbesondere auf den Tatbestand der Entscheidung erster Instanz - (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - [Buchholz 310 § 117 Nr. 31]).
  • BVerwG, 15.05.1996 - 5 B 161.95

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem Verfahrensfehler - Umfang

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96
    Allerdings brauchen auch nach § 130 a VwGO ergangene Beschlüsse nicht mit einem Tatbestand gemäß § 117 Abs. 2 Nr. 4 , Abs. 3 VwGO versehen zu sein, weil diese Regelungen für Beschlüsse gemäß § 122 VwGO nicht entsprechend gelten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Mai 1996 - BVerwG 5 B 161.95 - [Buchholz 310 § 122 Nr. 6]).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 232/89

    "Fehlender Tatbestand"; Aufhebung eines Berufungsurteils wegen fehlenden

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96
    Deshalb muß aus ihnen erkennbar sein, von welchen tatsächlichen Grundlagen das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 1990 - IV ZR 64/89 - [NJW-RR 1990, 1269], vom 25. April 1991 - I ZR 232/89 - [NJW 1991, 3038] und vom 13. Juli 1994 - VIII ZR 256/93 - [NJW-RR 1994 1340]).
  • BGH, 13.07.1994 - VIII ZR 256/93

    Anspurch auf Erteilung eines Buchauszugs - konkludente Fortsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96
    Deshalb muß aus ihnen erkennbar sein, von welchen tatsächlichen Grundlagen das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 1990 - IV ZR 64/89 - [NJW-RR 1990, 1269], vom 25. April 1991 - I ZR 232/89 - [NJW 1991, 3038] und vom 13. Juli 1994 - VIII ZR 256/93 - [NJW-RR 1994 1340]).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 64/89

    Beweiskraft des Tatbestandes; Vorkenntnis des Erwerbers

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96
    Deshalb muß aus ihnen erkennbar sein, von welchen tatsächlichen Grundlagen das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 1990 - IV ZR 64/89 - [NJW-RR 1990, 1269], vom 25. April 1991 - I ZR 232/89 - [NJW 1991, 3038] und vom 13. Juli 1994 - VIII ZR 256/93 - [NJW-RR 1994 1340]).
  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

    Wechselschicht- und Schichtarbeit sind für die Beschäftigten besonders belastend (BVerfG 23. Mai 2008 - 2 BvR 1081/07 - zu III 2 c der Gründe, BVerfGK 13, 576; BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 939/13 - Rn. 22; ebenso BVerwG 21. Oktober 2016 - 2 B 50.15 - Rn. 10; 21. August 1997 - 2 C 37.96 -) .
  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Die besondere Belastung der Beamten entsteht durch die ständige Umstellung ihres Arbeits- und Lebensrhythmus (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1997 - 2 C 37.96 -, ZBR 1998, S. 100 [101]).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Zwar ist auch bei solchen Beschlüssen die für Urteile in § 117 Abs. 2 Nrn. 4 und 5 VwGO vorgesehene Zweiteilung der Gründe in Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht zwingend (Beschluß vom 15. Mai 1996 - BVerwG 5 B 161.95 - Buchholz 310 § 122 VwGO Nr. 6; Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 18 S. 23).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96

    Erschwerniszulage für Justizvollzugsbeamte;; Wechselschichtzulage, Volldienst und

    Die Arbeitszeit bei der Wechselschichtzulage umfaßt sowohl den "Volldienst" als auch den "Bereitschaftsdienst" (wie Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96.

    Die Arbeitszeit im Sinne der Erschwerniszulagenverordnung umfaßt sowohl "Volldienst" als auch Bereitschaftsdienst (vgl. Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96 - unter Berufung auf das Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - und Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 14.85 - ).

    Die Erschwerniszulagenverordnung gibt für die Berechnung des geleisteten Nachtschichtvolumens keinen Anhalt, daß "Bereitschaftsdienst" anders als "Volldienst" zu werten sein soll (vgl. Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96 - ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17

    Nachbarklage gegen den Umbau einer denkmalgeschützten Villa mit ehedem drei

    Ein gesondert dargestellter Tatbestand mag zweckmäßig sein (Happ, in: Eyermann, a.a.O, § 122 Rn. 5); ausreichend ist aber, dass sich die tatsächlichen Grundlagen, die für die Entscheidung maßgeblich waren, aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1997 - 2 C 37/96 -, juris [Rn. 14]).
  • VG Regensburg, 16.11.2010 - 1 K 202/10

    Anspruch eines Wachabteilungsführers im Amt für Brandschutz, Zivilschutz und

    Somit wechsele die Arbeitszeit gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht (so das BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 -2 C 24/95 - und 21. August 1997 - 2 C 37/96 - BAG, Urteil vom 12. März 2008 -4 AZR 616/06 -).

    Die Einsätze des Klägers während der Bereitschaftszeiten werden nicht durch den Dienstplan, sondern durch aktuelle Anforderungen bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1997 - 2 C 37/96- ).

  • BVerwG, 21.10.2016 - 2 B 51.15

    Berücksichtigung von im Bereitschaftsdienst geleisteten Zeiten bei der Gewährung

    § 20 Abs. 1 Satz 2 EZulV ist im Jahre 1998 gerade im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. August 1997 - 2 C 37.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 18 und vom 11. Dezember 1997 - 2 C 36.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 19), wonach der Begriff der Arbeitszeit bei der Wechselschichtzulage auch den Bereitschaftsdienst erfasse, eingefügt worden, um die sich daraus ergebenden Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte zu vermeiden (BR-Drs. 187/1/98, S. 6 f.).
  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 22 CS 09.3227

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung; unzulässige Anhörungsrüge

    Nach § 117 Abs. 3 VwGO, der entsprechend auch im Beschlussverfahren herangezogen werden kann (BVerwG vom 21.8.1997 DÖV 1998, 204; vom 4.10.1999 BVerwGE 109, 336), ist im Tatbestand bzw. in den den Sachverhalt darstellenden Gründen der Sach- und Streitstand seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt darzustellen; wegen der Einzelheiten soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden, soweit sich aus ihnen der Sach- und Streitstand ausreichend ergibt.
  • BVerwG, 12.07.1999 - 9 B 374.99

    Asylanspruch eines Asylbewerbers aus dem Nordirak (kurdische Provinzen) -

    Es bedarf deshalb keiner Erörterung, ob die in dem angefochtenen Beschluß entgegen der Behauptung der Beschwerde enthaltenen Tatbestandselemente (BA S. 2 unten und S. 3 Absätze 1, und 4) den Mindestanforderungen an die Erkennbarkeit der tatsächlichen Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung, wie sie auch für Beschlüsse nach § 130 a VwGO gefordert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 18 = DÖV 1998, 204), genügen.
  • BVerwG, 21.10.2016 - 2 B 50.15

    Kein Volldienst, wenn Dienstplan Bereitschaftsdienst vorsieht

    § 20 Abs. 1 Satz 2 EZulV ist im Jahre 1998 gerade im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. August 1997 - 2 C 37.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 18 und vom 11. Dezember 1997 - 2 C 36.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 19), wonach der Begriff der Arbeitszeit bei der Wechselschichtzulage auch den Bereitschaftsdienst erfasse, eingefügt worden, um die sich daraus ergebenden Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte zu vermeiden (BR-Drs. 187/1/98, S. 6 f.).
  • VG Arnsberg, 07.03.2007 - 2 K 956/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schichtdienstzulage; Gewährung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 6 B 40.15

    Wechselschichtzulage im feuerwehrtechnischen Dienst; Einsatzdienst;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 6 B 11.15

    Wechselschichtzulage im feuerwehrtechnischen Dienst - Leitstelle der Feuerwehr;

  • VG Hannover, 17.01.2008 - 2 A 6654/06

    Voraussetzungen zur Verringerung der Altersgrenze nach den niedersächsischen

  • VG Düsseldorf, 08.05.2002 - 26 K 10912/98

    Besoldungsrechtlicher Anspruch einer Polizeivollzugsbeamtin auf Zahlung einer

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96   

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https://dejure.org/1997,2077
BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96 (https://dejure.org/1997,2077)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1997 - 2 C 26.96 (https://dejure.org/1997,2077)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1997 - 2 C 26.96 (https://dejure.org/1997,2077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ruhen von Versorgungsbezügen - Anrechnung von Verwendungseinkommen - Kein Andauern eines Beschäftigungsverhältnisses bei Wechsel vom Angestellten- zum Beamtenverhältnis - Anwendung bisherigen und neuen Beamtenversorgungsrechts für am 1. Januar 1992 vorhandene ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 53 Abs. 2; ; BeamtVG § 69 a Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BeamtVG § 53 Abs. 2, § 69a Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
  • DÖV 1998, 207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.09.1991 - 2 B 30.91

    Beamtenversorgung - Gewährung eines Ausgleichs

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    In entsprechendem Sinne wird selbst ein früheres Beamtenverhältnis, das durch Entlassung endet, durch ein sodann neu begründetes Beamtenverhältnis nicht fortgesetzt, mag dies auch im unmittelbaren zeitlichen Anschluß und im Verhältnis zum selben Dienstherrn geschehen (Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - Buchholz 232.5 § 55 Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14 sowie Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 2 B 10.95 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 23).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    Besondere Umstände, die es ausnahmsweise trotz der verschärften Haftung erlauben könnten, einen Wegfall der Bereicherung zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ), sind vom Berufungsgericht nicht festgestellt.
  • BVerwG, 16.04.1980 - 6 C 49.78

    Beamtenrecht - Ruhensregelung - Übertritt in ein Kommunalbeamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    In entsprechendem Sinne wird selbst ein früheres Beamtenverhältnis, das durch Entlassung endet, durch ein sodann neu begründetes Beamtenverhältnis nicht fortgesetzt, mag dies auch im unmittelbaren zeitlichen Anschluß und im Verhältnis zum selben Dienstherrn geschehen (Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - Buchholz 232.5 § 55 Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14 sowie Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 2 B 10.95 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 23).
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 35.96

    Anrechnung privaten Erwerbseinkommens auf Beamtenversorgung bei vorzeitigem

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    § 69 a Nr. 1 Satz 2 BeamtVG betrifft das "Beschäftigungsverhältnis" der Witwe für die Anrechnung nach § 53 BeamtVG, während § 69 a Nr. 2 Satz 2 BeamtVG die "Beschäftigung oder Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten" für die Anrechnung nach § 53 a BeamtVG regelt, der anders als § 53 BeamtVG auch in einem gewissen Umfange selbständige Tätigkeiten umfaßt (vgl. hierzu Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 35.96 -).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    Gegen den Rückforderungsanspruch kann die Klägerin nicht den Einwand der Entreicherung (§ 81ß Abs. 3 BGB) geltend machen, da die Zahlung des Witwengeldes von vornherein unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt der Kürzung infolge späterer Anwendung der Ruhensvorschriften steht und sie somit verschärft haftet (vgl. Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 6 C 43.78 - ).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85

    Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    An der Verfassungsmäßigkeit dieser beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften, soweit sie - wie § 53 BeamtVG - das Ruhen von Hinterbliebenenbezügen bei eigenem Verwendungseinkommen im öffentlichen Dienst bestimmen, bestehen keine Zweifel (vgl. Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - ).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    Mit der Einräumung von Ratenzahlungen hat der Beklagte auch eine ausreichende Billigkeitsentscheidung getroffen (vgl.. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - ).
  • BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95

    Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    In entsprechendem Sinne wird selbst ein früheres Beamtenverhältnis, das durch Entlassung endet, durch ein sodann neu begründetes Beamtenverhältnis nicht fortgesetzt, mag dies auch im unmittelbaren zeitlichen Anschluß und im Verhältnis zum selben Dienstherrn geschehen (Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - Buchholz 232.5 § 55 Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14 sowie Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 2 B 10.95 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 23).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 25.08

    Ruhensvorschriften; Vorteilsausgleich; Übergangsvorschrift; Vertrauensschutz;

    Dementsprechend handelt es sich nicht um ein Andauern einer bereits vor der Rechtsänderung ausgeübten Beschäftigung, wenn ein privatrechtliches Angestelltenverhältnis durch ein Beamtenverhältnis ersetzt wird (Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 26.96 - Buchholz 239.1 § 69a BeamtVG Nr. 1).

    Dies ist bei der Aufnahme oder Änderung einer Tätigkeit oder Beschäftigung nach dem 1. Januar 1999 nicht mehr der Fall (vgl. ebenso zu § 69a Nr. 1 BeamtVG: Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 26.96 - a.a.O.).

  • OVG Saarland, 26.03.2010 - 1 A 458/09

    Beamtenversorgung; Andauern einer Tätigkeit oder Beschäftigung; Information von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dem Regelungsgehalt des § 69 c Abs. 4 Satz 1 BeamtVG in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 18.9.1997 - 2 C 35.96 bzw. 2 C 26.96 -, BVerwGE 105, 226, 228 bzw. Buchholz 239.1 § 69 a BeamtVG Nr. 1) vor Kurzem im Einzelnen bekräftigt (BVerwG, Urteil vom 27.8.2009 - 2 C 25/08 -, NVwZ-RR 210, 123 (Leitsatz), juris (Leitsatz und Gründe)) , dass durch besagte Übergangsvorschrift denjenigen Vorruhestandsbeamten Vertrauensschutz gewährt werden solle, die bereits vor der Gesetzesänderung zum 1.1.1999 privatwirtschaftliches Erwerbseinkommen erzielt haben.
  • BVerwG, 06.02.1998 - 2 B 78.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage nach

    Vielmehr ist die insoweit gegenteilige Auffassung des beschließenden Senats durch dessen - dem Kläger mitgeteilte - Urteile vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 26.96 und BVerwG 2 C 35.96 - für den Anwendungsbereich des Beamtenversorgungsgesetzes geklärt; Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung der entsprechenden Übergangsvorschrift des Soldatenversorgungsgesetzes sieht der Senat nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 1 B 2074/03

    Versorgungsbezüge eines als Rechtsanwalt tätigen ehemaligen Wahlbeamten;

    BVerwG, Urteil vom 18.9.1997 - 2 C 26.96 -, DÖV 1998, 207.
  • VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 184/03

    Andauern; Anrechnung; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Beschäftigungsverhältnis;

    In diesem Zusammenhang ist ohne Bedeutung, ob das neue Beschäftigungsverhältnis im unmittelbaren Anschluss an das frühere begonnen hat (BVerwG, Urteile vom 18.09.1997 - 2 C 26.96 und 2 C 35.96 -, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 07.03.2008 - 13 K 2905/06

    Besoldung bei einer Tätigkeit als Copilot; Voraussetzungen für eine Minderung der

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. September 1997 - 2 C 26/96 -, ZBR 1998, 104, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 69a Nr. 1 Satz 2 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), und Urteil ebenfalls vom 18. September 1997 - 2 C35/96 -, BVerwGE 105, 226, zur ebenfalls vergleichbaren Vorschrift des § 69 Abs. 1 Nr. 2 Satz 7 BeamtVG; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 14 ZB 06.3081 -, veröffentlicht bei Juris.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 40.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3691
BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 40.96 (https://dejure.org/1997,3691)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1997 - 2 C 40.96 (https://dejure.org/1997,3691)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1997 - 2 C 40.96 (https://dejure.org/1997,3691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslandszuschlag - Unentgeltlich bereitgestellte Unterkunft - Unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

    (1) Der Auslandszuschlag soll den quantitativen und qualitativen Mehraufwand sowie die immateriellen Belastungen, die durch eine Tätigkeit im Ausland anfallen, pauschal abgelten (55.1.1 BBesGVwV; BVerwG 21. August 1997 - 2 C 40.96 - ZTR 1998, 46).
  • BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98

    Prozeßrecht; Besoldungsrecht - Abweichung von einem Berufungszulassungsbeschluß;

    Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 40.96 - (Buchholz 240 § 55 Nr. 3) dargelegt, daß die einschränkenden Sonderregelungen des § 55 Abs. 4 Sätze 2 und 3 i.V.m. den Anlagen VI d und VI e BBesG durch niedrigere Auslandszuschläge die Entlastung berücksichtigen, "die dem Berechtigten durch unentgeltliche Bereitstellung von Unterkunft und/oder Verpflegung - mit oder ohne Verpflichtung zu deren Inanspruchnahme - oder durch dafür gewährte Geldleistungen zuteil wird".

    Durch die Anwendung der Sondervorschriften "des Abs. 4 Sätze 2 und 3 BBesG auf die Fallgruppen der allgemeinen Regelungen der Absätze 2, 3 und 4 Satz 1 des § 55 BBesG erübrigt sich die Frage einer Anrechnung der unentgeltlich bereitgestellten Unterkunft und/oder Verpflegung als Sachbezug nach § 10 BBesG " (Urteil vom 21. August 1997, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03
    1997, S. 314; BVerwG, Urteile vom 28. August 1998 - 2 B 70.98 -, NVwZ 1999, 406, sowie vom 21. August 1997 - 2 C 40.96 -, ZBR 1998, 175.
  • OVG Niedersachsen, 27.07.1999 - 5 L 2455/98

    Gewährung des Auslandsverwendungszuschlages/der Auslandsbezüge und darauf

    Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 21.8.1997 BVerwG - 2 C 40.96 - (DÖD 1998, 116 = Buchholz 240 § 55 Nr. 3) dargelegt, dass die einschränkenden Sonderregelungen des § 55 Abs. 4 Sätze 2 und 3 i. V. mit den Anlagen VI d und VI e BBesG durch niedrigere Auslandszuschläge die Entlastung berücksichtigen, »die dem Berechtigten durch unentgeltliche Bereitstellung von Unterkunft und/oder Verpflegung - mit oder ohne Verpflichtung zu deren Inanspruchnahme - oder durch dafür gewährte Geldleistungen zuteil wird«.

    Durch die Anwendung der Sondervorschriften »des Abs. 4 Sätze 2 und 3 BBesG auf die Fallgruppen der allgemeinen Regelungen der Abs. 2, 3 und 4 Satz 1 des § 55 BBesG erübrigt sich die Frage einer Anrechnung der unentgeltlich bereitgestellten Unterkunft und/oder Verpflegung als Sachbezug nach § 10 BBesG« (Urteil vom 21.8.1997, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4005
VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97 (https://dejure.org/1997,4005)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.11.1997 - 4 S 2584/97 (https://dejure.org/1997,4005)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. November 1997 - 4 S 2584/97 (https://dejure.org/1997,4005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gymnasialer Vorbereitungsdienst - Zulassungsbeschränkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbereitungsdienst (Kapazitätsauslastung) - Zulassungsbeschränkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 67
  • VBlBW 1998, 69
  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
  • DÖV 1998, 209
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
    Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und sind nur dann verfassungsmäßig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes und nur in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.1972, BVerfGE 33, 303; Beschluß vom 22.10.1991, BVerfGE 85, 36; OVG Schleswig, Beschluß vom 30.9.1994, DVBl. 1995, 208; Hess. VGH, Beschluß vom 28.2.1997, DVBl. 1997, 1008).

    Selbst wenn man davon ausgeht, daß sich aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip nicht nur ein Recht auf Teilhabe an zuvor geschaffenen und damit bereits vorhandenen Ausbildungsplätzen herleiten läßt, sondern ein Verfassungsauftrag und gegebenenfalls einklagbarer Individualanspruch auf Schaffung ausreichender Ausbildungskapazitäten, kämen verfassungsrechtliche Konsequenzen erst bei evidenter Verletzung dieses Verfassungsauftrags in Betracht (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.1972, aaO.).

    Dies hat in erster Linie der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu beurteilen, der bei seiner Haushaltswirtschaft die unterschiedlichsten Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.1972, aaO.; Beschluß vom 9.3.1994, DVBl. 1994, 746).

    Auch verpflichtet ein etwaiger Verfassungsauftrag nicht dazu, für jeden Bewerber zu jeder Zeit den von ihm gewünschten Ausbildungsplatz bereitstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.1972, aaO.).

    Mithin spricht nichts für die Annahme, daß die Beschränkungen bei der Zulassung zu den Ausbildungsfächern einer - unzulässigen - Berufslenkung dienen sollten (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.1972, aaO.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß angemessene Vergünstigungen für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige, Entwicklungshelfer und die Ableistung eines sozialen Jahres durch das Sozialstaatsprinzip gerechtfertigt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.1972, aaO.; Urteil des Senats vom 9.10.1984 - 4 S 1834/84 -).

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
    Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und sind nur dann verfassungsmäßig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes und nur in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.1972, BVerfGE 33, 303; Beschluß vom 22.10.1991, BVerfGE 85, 36; OVG Schleswig, Beschluß vom 30.9.1994, DVBl. 1995, 208; Hess. VGH, Beschluß vom 28.2.1997, DVBl. 1997, 1008).

    Aus diesen nachvollziehbaren Erwägungen, die den Erfordernissen rationaler Abwägung (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 22.10.1991, BVerfGE 85, 36) genügen dürften, wird zugleich deutlich, daß der Antragsgegner sich bei der Festlegung der Fachhöchstzahlen nicht an einem aktuellen oder künftigen Ersatzbedarf für einzustellende Lehrer orientiert hat, sondern - wenn auch nur näherungsweise - die Ausbildungskapazitäten in den Fächern nach den verschiedenen Kriterien des § 23 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 LBG maßgebend waren.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94

    Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung; Kapazitätsauslastung; Juristischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
    Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und sind nur dann verfassungsmäßig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes und nur in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.1972, BVerfGE 33, 303; Beschluß vom 22.10.1991, BVerfGE 85, 36; OVG Schleswig, Beschluß vom 30.9.1994, DVBl. 1995, 208; Hess. VGH, Beschluß vom 28.2.1997, DVBl. 1997, 1008).

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, die Stellenbewilligungen des Parlaments unter Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit zu untersuchen und etwa aufgrund eigener Prioritätsvorstellungen über den Einsatz staatlicher Finanzmittel zu anderen Ergebnissen zu gelangen (vgl. OVG Schleswig, Beschluß vom 30.9.1994, aaO.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 27.1.1995, RiA 1997, 47; teilweise abweichend für das hessische Landesrecht: Hess. VGH, Beschluß vom 28.2.1997, aaO.).

  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
    Ob allerdings in der Berücksichtigung dieses Bewerberkreises mit einer Vorabquote von 60 v. H. bei einem hohen Anteil an Bewerberinnen ein Verstoß gegen das sich aus Art. 3 Abs. 2, 3 GG ergebende Verbot der mittelbaren Diskriminierung von Frauen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28.9.1992, NZA 1993, 213; Normenkontrollbeschluß des Senats vom 19.12.1996 - 4 S 3419/95 -, ESVGH 47, 102 m.w.N.) liegen könnte (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß vom 28.2.1997, aaO.), der bei einer etwa lediglich verhältnismäßigen Berücksichtigung der eine Dienstpflicht Leistenden entsprechend der in § 11a Abs. 2 Satz 3 ArbPlSchG getroffenen Regelung wohl vermieden würde, bedarf keiner Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 9 S 2515/90

    Erledigung des Begehrens auf Zulassung zur Eignungsprüfung für das Studium der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
    Denn ein Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst innerhalb der durch die Zulassungszahlenverordnung in gültiger Weise festgesetzten (Gesamt) Zulassungszahl für den gymnasialen Vorbereitungsdienst scheitert bereits daran, daß sämtliche 831 Stellen durch Zulassung einer entsprechenden Zahl von Bewerbern zum Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (vgl. § 7 Abs. 1 APrOGymn) wirksam vergeben sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12.4.1991 - 9 S 2515/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
    Ob allerdings in der Berücksichtigung dieses Bewerberkreises mit einer Vorabquote von 60 v. H. bei einem hohen Anteil an Bewerberinnen ein Verstoß gegen das sich aus Art. 3 Abs. 2, 3 GG ergebende Verbot der mittelbaren Diskriminierung von Frauen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28.9.1992, NZA 1993, 213; Normenkontrollbeschluß des Senats vom 19.12.1996 - 4 S 3419/95 -, ESVGH 47, 102 m.w.N.) liegen könnte (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß vom 28.2.1997, aaO.), der bei einer etwa lediglich verhältnismäßigen Berücksichtigung der eine Dienstpflicht Leistenden entsprechend der in § 11a Abs. 2 Satz 3 ArbPlSchG getroffenen Regelung wohl vermieden würde, bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
    Dies hat in erster Linie der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu beurteilen, der bei seiner Haushaltswirtschaft die unterschiedlichsten Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.1972, aaO.; Beschluß vom 9.3.1994, DVBl. 1994, 746).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
    Die Festlegung der Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen im Haushaltsplan macht diese Festsetzung der Zulassungszahl ''für einen Vorbereitungsdienst'' nicht entbehrlich, da Ansätze im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan wegen des auf das Verhältnis von Parlament und Regierung begrenzten Regelungsgehalts des Haushaltsplans (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22.10.1974, BVerfGE 38, 121) keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für Grundrechtseingriffe sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.1992, BVerwGE 90, 112).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1984 - 4 S 1834/84

    Auslese bei Einstellung in den Schuldienst - Berücksichtigung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß angemessene Vergünstigungen für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige, Entwicklungshelfer und die Ableistung eines sozialen Jahres durch das Sozialstaatsprinzip gerechtfertigt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.7.1972, aaO.; Urteil des Senats vom 9.10.1984 - 4 S 1834/84 -).
  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
    Die Festlegung der Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen im Haushaltsplan macht diese Festsetzung der Zulassungszahl ''für einen Vorbereitungsdienst'' nicht entbehrlich, da Ansätze im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan wegen des auf das Verhältnis von Parlament und Regierung begrenzten Regelungsgehalts des Haushaltsplans (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22.10.1974, BVerfGE 38, 121) keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für Grundrechtseingriffe sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.1992, BVerwGE 90, 112).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1995 - 3 M 19/95

    Ausbildungsplatz; Juristischer Vorbereitungsdienst; Haushaltsgesetz;

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1976 - IV 292/76
  • VGH Hessen, 28.02.1997 - 1 TG 684/97

    Zum Anspruch eines Rechtsreferendars auf Zulassung zum juristischen

  • VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12

    Nichteignung für den juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund eines

    Auf dieser Grundlage sowie vor dem Hintergrund, dass unter Umständen selbst bei Vorliegen auch der subjektiven Zulassungsvoraussetzungen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen (zu Zulassungsbeschränkungen aus Kapazitätsgründen vgl. etwa: VGH Mannheim, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 S 2584/97 - in juris; VG Hamburg, Beschluss vom 12.01.1999 - 2 VG 5455/98 - juris; zur Antragsfrist als objektiver Zulassungsbeschränkung: VG Köln, Beschluss vom 14.07.2010 - 3 L 877/10 - juris) erscheint auch das Vorliegen eines Anordnungsgrundes durchaus zweifelhaft.
  • VG Saarlouis, 22.09.2015 - 2 L 953/15

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für

    Beschluss vom 13.11.1997 -4 S 2584/97-, juris.
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