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   BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98   

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BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98 (https://dejure.org/1998,1383)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1998 - 11 B 5.98 (https://dejure.org/1998,1383)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1998 - 11 B 5.98 (https://dejure.org/1998,1383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Divergenzrüge - Bindungswirkung des zurückverweisenden Revisionsurteils - Dosisgrenzwert - Schutzkonzept - Wissenschaftliche Erkenntnisfortschritte - Nachbesserungspflicht - Leukämierisiko - Änderungsgenehmigung - Stand von Wissenschaft und Technik - Trennung von ...

  • Judicialis

    AtG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; AtG § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StrlSchV 1989 § 45; ; VwGO § 132 Abs. 2; ; VwGO § 144 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Atomrecht - Grundlage für die atomrechtliche Genehmigung, Schutzkonzept des § 45 StrlSchV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 631
  • DVBl 1998, 596
  • DVBl 1998, 599
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 7.95

    Klagen gegen das Kernkraftwerk Obrigheim erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Schutzkonzept in ständiger Rechtsprechung als unbedenklich eingestuft (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 34.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 23; Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 11 C 7.95 - Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 4).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 11 C 7.95 - (a.a.O.) entschieden hat, ist im Atomrecht zwischen der Anlagengenehmigung und der Anlagenaufsicht zu unterscheiden; es handelt sich um grundsätzlich getrennte Verfahren.

    Im Hinblick auf das seinerzeit noch anhängige Verfahren BVerwG 11 C 7.95 hat der Senat insbesondere in seinen verfahrensleitenden Hinweisen bewußt eine Stellungnahme zu den genannten Rechtsfragen vermieden.

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98
    Der Verordnungsgeber hat sich in § 45 StrlSchV deswegen für ein Schutzkonzept entschieden, das in konservativer Weise einerseits von der Hypothese ausgeht, es gebe keine Schwelle für die Auslösung strahlungsbedingter kanzerogener Wirkungen und die Dosiswirkungskurve sei linear (vgl. BVerwGE 61, 256 ).

    Das Oberverwaltungsgericht hat der Klägerin den Gesichtspunkt des fehlenden Drittschutzes bei einer Erhöhung des allgemeinen Bevölkerungsrisikos (vgl. BVerwGE 61, 256 ) nur zusätzlich entgegengehalten ("Im übrigen ...").

  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98
    Diese Rechtsprechung, die der Senat für die "aufsichtliche Aufgabenstellung der Genehmigungsbehörde" (BVerwGE 88, 286 ) im gestuften Genehmigungsverfahren entwickelt hat, ist auf den - hier vorliegenden - Fall eines Änderungsgenehmigungsverfahrens uneingeschränkt übertragbar.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.1996 - 4 M 91/96
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98
    Die Kritik der Klägerin an der Ermittlung des Risikokoeffizienten hat das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil (UA S. 54) nämlich - durch Bezugnahme auf den Schriftsatz der Beigeladenen vom 6. November 1996 im Verfahren 4 M 91/96 - schlichtweg als in tatsächlicher Hinsicht unzutreffend zurückgewiesen, weil es nicht zulässig sei, auf unterschiedliche Parameter bezogene Zahlenwerte miteinander zu vergleichen.
  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 4.92

    Atomgesetz - Teilgenehmigung - Positives Gesamturteil - Verfestigung

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98
    Aus diesem Grunde muß die Bundesregierung im Rahmen ihrer Risikoabschätzung auch eine von der "herrschenden Meinung" abweichende Aussage, die unter dem Gesichtspunkt der praktischen Vernunft noch vertretbar erscheint, zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen - (vgl. BVerwGE 92, 185 ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98
    Die von der Beschwerde erhobene Aufklärungsrüge scheitert im übrigen auch schon daran, daß sie nicht die Beweismittel bezeichnet, derer sich das Oberverwaltungsgericht hätte bedienen sollen (vgl. BVerwGE 31, 212 ).
  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 34.90

    Unvollständiges Urteil - Urteilsgründe - Tatbestand - Entscheidungsgründe -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Schutzkonzept in ständiger Rechtsprechung als unbedenklich eingestuft (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 34.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 23; Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 11 C 7.95 - Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 4).
  • BVerwG, 17.03.1994 - 3 B 24.93

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Verfahrensfehler wegen

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98
    Ein solcher Verstoß ist ein Verfahrensmangel und kann nicht zur Zulassung der Revision unter dem Aspekt der Divergenz führen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. März 1994 - BVerwG 3 B 24.93 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 57; Beschluß vom 21. August 1997 - BVerwG 8 B 151.97 - NJW 1997, 3456).
  • BVerwG, 21.08.1997 - 8 B 151.97

    Nichtzulassung der Revision - Zurückverweisung in Vorinstanz - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98
    Ein solcher Verstoß ist ein Verfahrensmangel und kann nicht zur Zulassung der Revision unter dem Aspekt der Divergenz führen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. März 1994 - BVerwG 3 B 24.93 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 57; Beschluß vom 21. August 1997 - BVerwG 8 B 151.97 - NJW 1997, 3456).
  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98
    Dieses Urteil hat der beschließende Senat auf die dagegen gerichtete Revision der Klägerin durch Urteil vom 21. August 1996 - 11 C 9.95 - (BVerwGE 101, 347 ff. = Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 3) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97

    Flurbereinigungsplan; Planänderung; Anfechtbarkeit einer Planänderung;

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Selbst im Atomrecht, das strenge Anforderungen an behördliche Ermittlungspflichten stellt, ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG der erreichte Stand der Wissenschaft und Technik Maßstab für die gebotene Vorsorge; eine im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung bestehende Erwartung der zuständigen Behörden, durch weitere Untersuchungen Fortschritte des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes erzielen zu können, begründet keine entsprechenden Ermittlungspflichten (Beschluss vom 16. Februar 1998 - BVerwG 11 B 5.98 - Buchholz 451.171 § 7 ATG Nr. 6).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1997, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998, NVwZ 1998, S. 631).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631).

    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631).

  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631).

    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631).

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048

    Standort-Zwischenlager

    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ).

    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2019 - 8 S 2962/18

    Die Feststellung, dass eine technische Baubestimmung des Umwelt- und

    Danach muss ausgehend von dem bereits erreichten (!) Stand von Wissenschaft und Technik (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.1998 - 11 B 5.98 -, Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 6 zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG) aus Tatsachen entweder der allgemeine praktische Verstand oder der wissenschaftliche Sachverstand, gestützt auf entsprechende Lebenserfahrungen oder (gesicherte) wissenschaftliche Erfahrungssätze, eine abstrakte - Schädigungsvermutung belegen und begründen können (vgl. Di Fabio, Risikoentscheidungen, S. 67; Pfaundler, UPR 1999, 336 ).
  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631).

    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631).

  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 53.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

    Besteht noch Forschungsbedarf, ist es nicht Sache der Planfeststellungsbehörde, durch weitere Untersuchungen Fortschritte des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes anzustreben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 11 B 5.98 - Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 6 S. 71 f. und Urteil vom 4. April 2012 a.a.O. Rn. 514).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Allerdings ist auch eine zahlenförmige Norm wie der Wert von 5 dB(A) für den Schienenbonus angesichts ihrer Auswirkungen auf das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit darauf zu untersuchen, ob ihre Ableitung den Erfordernissen rationaler Abwägung genügt (vgl. BVerfGE 85, 3b zu zahlenförmigen Normen im Hochschulzulassungsrrecht; vgl. im übrigen zum Gestaltungsspielraum des Normgebers BVerwGE 101, 347 ; BVerwG, Beschluß vom 16. Februar 1998 - BVerwG 11 B 5.98 -).

    Daß der Normgeber andererseits verpflichtet bleibt, die Fortentwicklung der Lärmwirkungsforschung und insbesondere die Ergebnisse der von der Beigeladenen bereits in Angriff genommenen Lärmwirkungsstudien für Hochgeschwindigkeitsverkehr und überwiegenden Güterverkehr zu beabachten, entspricht seiner Verantwortung, eine zahlenförmige Norm wie den Schienenbonus unter Kontrolle zu halten und gegebenenfalls entstehende neue Erkenntnisse zu bewerten und zu gewichten (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 16. Februar 1998 - BVerwG 11 B 5.98 -).

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019
    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ).

    Der Verordnungsgeber hat dabei den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum (vgl. BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ) nicht überschritten.

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Verordnungsgeber einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hätte (BVerwG vom 16.2.1998, NVwZ 1998, 631 [BVerwG 16.02.1998 - 11 B 5/98] ).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18

    Überprüfung Technische Baubestimmungen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens;

  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 56.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

  • VG Freiburg, 14.01.2010 - 1 K 2125/09

    Elektrosmog; Mobilfunk-Forschungsprogramm; Grenzwerte der BImSchV 26

  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 54.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 58.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 57.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - 4 K 26/95

    Einstweilige Stilllegung und Widerruf der Betriebsgenehmigung eines

  • BVerwG, 17.02.2015 - 4 B 55.14

    Flughafen München: Klagen von Kommunen gegen die dritte Start- und Landebahn

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2010 - 7 KS 215/03

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

  • BVerwG, 15.02.2000 - 11 B 58.99

    Divergenzrüge; Verfahrensrüge; Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18

    Kein Verbot von OSB-Platten auf Verdacht!

  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05

    Verschärfende Unterschreitung der normativen Emissionsgrenzwerte von

  • VG Freiburg, 12.12.2012 - 1 K 2696/10

    Anfechtung einer Genehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes nahe einer

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 19.1938

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu

  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 22 ZB 12.2714

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windkraftanlagen

  • BVerwG, 09.01.2004 - 2 B 22.03

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 21.2173

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu

  • VGH Bayern, 06.10.2011 - 22 ZB 11.1585

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Überprüfung der

  • VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407

    Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und den

  • VGH Bayern, 07.02.2011 - 22 CS 11.31

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Anordnung der

  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 22 CS 11.32

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Anordnung der

  • VG Minden, 24.09.2003 - 11 K 2518/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Aufhebung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2001 - 20 B 1426/00

    Castor-Behälter dürfen weiterhin ins Brennelement-Zwischenlager Ahaus

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