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   BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98   

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https://dejure.org/1999,139
BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98 (https://dejure.org/1999,139)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1999 - 5 C 11.98 (https://dejure.org/1999,139)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1999 - 5 C 11.98 (https://dejure.org/1999,139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Übergangswohnheim für Spätaussiedler - Kostenerstattung bei Umzug - Verziehen vom Ort - Häuslichkeit

  • Judicialis

    BSHG § 97 Abs. 2; ; BSHG § 107; ; SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2; ; Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, §§ 1 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 583
  • DVBl 1999, 1126
 
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Wird zitiert von ... (191)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98
    Da das Bundessozialhilfegesetz keine näheren Regelungen zur Bestimmung des Rechtsbegriffs des gewöhnlichen Aufenthalts enthält, gilt gemäß § 37 Satz 1 SGB I die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I mit der Maßgabe, daß der unbestimmte Rechtsbegriff unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck sowie Regelungszusammenhang der jeweiligen Norm auszulegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 BVerwG 5 C 11.94 ).
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Anders als noch nach § 107 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), der (auch für den Fall einer Aufnahme in einem Frauenhaus) eine Kostenerstattungspflicht an einen "Umzug" und damit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts knüpfte (dazu BVerwG Urteil vom 18.3.1999 - 5 C 11.98 - Buchholz 436.0 § 107 BSHG Nr. 1; BVerwG Urteil vom 7.10.1999 - 5 C 21.98 - FEVS 51, 385/387) , soll nach § 36a SGB II nicht entscheidend sein, ob durch die Aufnahme im Frauenhaus gewöhnlicher Aufenthalt begründet wird oder nicht (vgl BT-Drucks 16/1410 S 27) .
  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt,

    Zur Begründung eines "gewöhnlichen Aufenthalts" ist ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich, es genügt vielmehr, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - FEVS 49, 434 ).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche

    Zur Begründung eines "gewöhnlichen Aufenthalts" ist ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteile vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 46.01 - und 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - ).
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