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   VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98   

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VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98 (https://dejure.org/1999,961)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.04.1999 - 5 N 3909/98 (https://dejure.org/1999,961)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 (https://dejure.org/1999,961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen - Selbstkostenpreiskalkulation - Kostenbelastung nach Teilleistungsbereichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 222
  • NVwZ-RR 2000, 2143
  • NVwZ-RR 2000, 243
  • DVBl 1999, 1669 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92

    Zwangsweise öffentliche Preisprüfung bei Nachtragsleistungen zulässig?

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98
    Die weiterhin gültigen preisrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.1995 -- 1 C 36/92 --, NVwZ-RR 1995, S. 425 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 11.01.1999 -- 8 UE 3270/94 --) enthalten Bestimmungen zur Preisermittlung nach Selbstkosten, an denen Preise für Aufträge der öffentlichen Hand zu messen sind, wenn keine Markt- oder Wettbewerbspreise existieren oder aufgrund einer notwendigen Ausschreibung ermittelt werden können (§ 5 Abs. 1 VO PR Nr. 30/53).
  • VGH Bayern, 08.05.1996 - 4 N 94.2754
    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98
    Steht fest, dass eine Anlage im Kalkulationszeitraum dauerhaft nicht benutzt werden kann, können die Kosten hierfür auch nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 08.05.1996 -- 4 N 94.2754 --, NVwZ-RR 1997, S. 379 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98
    Werden Einrichtungs- oder Anlagenteile gemeinsam genutzt, sind die hierdurch anfallenden Kosten nach den Grundsätzen der Kostenverursachung über einen Umlageschlüssel auf die Teilleistungsbereiche aufzuteilen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.1998, NVwZ-RR 1998, S. 775 ff.).
  • VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98
    Dabei gilt für Fremdleistungen wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, d. h. für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.03.1996 -- 5 N 269/92 --, Gemeindehaushalt 1998, S. 88 ff.).
  • VGH Hessen, 04.02.1999 - 8 TG 4138/98

    Zur Mitbenutzung eines Müllheizkraftwerks; zur Ermittlung der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98
    Auf entsprechende Anträge des Landes Hessen ließ der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerden gegen diese Beschlüsse zu, wies jedoch die Beschwerden mit Beschluss vom 4. Februar 1999 (8 TG 4138/98 u. a.) zurück.
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Soweit in der Rechtsprechung anderer Obergerichte eine "Quersubventionierung" der Bioabfallentsorgung durch die Ausgestaltung des Gebührensystems für die (Rest-)Abfallbeseitigung für unzulässig gehalten werde (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 - KStZ 1999, 37; Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51), beruhe dies darauf, dass in den dort anzuwendenden Landesabfallgesetzen eine dem § 12 Abs. 4 NAbfG entsprechende Bestimmung fehle.

    2.1 Der Grundsatz der Leistungsproportionalität - verschiedentlich auch als Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit bezeichnet - wird als landesrechtliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes verstanden (vgl. z.B. HessVGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387 unter Hinweis auf OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2813/12

    Duisburgs Abfallentsorgungsgebührensatzung für 2012 nichtig

    vgl. hierzu auch Hess.VGH, Beschluss vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243.
  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04

    Abwassergebühr

    Dabei gilt für Fremdleistungen wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, d.h. für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (Beschlüsse des Senats vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88 und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243).

    Die Gebührensätze dürfen nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich bei dem Abwasserbeseitigungsvertrag um einen Fremdleistungsvertrag handelt, ist allein die formelle Betrachtungsweise, also die Tatsache, dass die SHGW-AG eine von der Antragsgegnerin zu unterscheidende juristische Person des privaten Rechts ist (vgl. Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O).

    Die auf § 2 Preisgesetz vom 10. April 1948 beruhende Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 1. November 1953 (BAnz Nr. 244 vom 18. Dezember 1953) mit den in den Anlagen dazu aufgeführten Leitsätzen für die Preisermittlung - LSP - ist eine auch weiterhin gültige Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36.92 -, NVwZ-RR 1995, 425; Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).

    Das bedeutet, dass Anlagen, die von vornherein auf eine Überkapazität ausgerichtet sind, insoweit nicht kostenmäßig berücksichtigungsfähig sind (vgl. auch Urteil des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).

    Für Fremdleistungen gilt - wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen -, dass sie betriebsbedingt, das heißt für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (Beschlüsse des Senats vom 28. März 1996 und vom 27. April 1999, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17

    Wassergebühr

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den ansatzfähigen Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ 2000, 2143, und vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, a.a.O., beide auch Juris).

    Allerdings gilt für Fremdleistungen, wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, das heißt für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (st. Rspr des Senats: vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57; vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243; und vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88, sämtlich auch Juris).

    Auch bei dem Abschluss entsprechender Fremdleistungsverträge ist der aus dem Wesen der Gebühr folgende Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten als Ausprägung des allgemeinen abgabenrechtlichen Gebots der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten (vgl. bereits: Beschluss des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, a.a.O., zum Müllheizkraftwerk der Beklagten; Wagner in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2018, § 6 Rn. 670 m.w.N.).

    Ist die Fremdleistung, deren Entgelt in die Gebührenkalkulation eingestellt wird, nicht aufgrund einer Ausschreibung nach Vergaberecht vergeben worden, kann der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts in der Regel dadurch geführt werden, dass das Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25. November 2003, BGBl. I S. 2304) - LSP - genügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Juni 2016 - 5 A 1278/15.Z - vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, jeweils a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.04.2016 - 5 C 2174/13

    Wassergebühr

    Die Gebührensätze dürfen deshalb nicht von vornherein so bemessen sein, dass das Gebührenaufkommen den Aufwand nachhaltig und wesentlich übersteigt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ 2000, 2143, und vom 27. September 2006, a. a. O.).

    Vielmehr bewirken geringfügige Überschreitungen nach der Rechtsprechung des Senats erst dann die Ungültigkeit des satzungsgemäß festgelegten Gebührensatzes, wenn sich eine Überdeckung von mindestens 3 % ergibt (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 649/96 -, und vom 8. April 2014, a. a. O., Juris Rdnr. 44; Beschluss vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, a. a. O.; OVG NordrheinBWestfalen, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, NVwZ 1995, 1233; OVG SachsenBAnhalt, Beschluss vom 23. April 2009 - 4 L 299/07 -, KStZ 2009, 116, beide auch Juris; siehe auch: Wagner in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 676 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Marktpreise lassen sich deshalb allenfalls für bestimmte Teilleistungen feststellen, nicht aber für die von der Beklagten im Rahmen ihrer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu erbringenden Leistungen in ihrer Gesamtheit (vgl. zu dieser Frage OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.6.2008 - 9 A 373/06 - KStZ 2009, 12; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.2.2005 - 2 LB 109/03 - Juris Rn. 83; HessVGH, Beschl. v. 27.4.1999 - 5 N 3909/98 - NVwZ-RR 2000, 243; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 197a).
  • VG Frankfurt/Main, 23.04.2015 - 6 K 1474/13

    Abfallgebühren: Fremdleistungsentgelt, welches den Vorgaben der Leitsätze für die

    Die Höhe des Fremdleistungsentgelts ist durch das Prinzip der Erforderlichkeit begrenzt, es dürfen keine Kosten eingestellt werden, die zur Leistungserbringung nicht nötig sind, die entsorgungspflichtige Körperschaft hat das allgemeine Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten (VGH Kassel, Beschluss vom 27.4.1999 - 5 N 3909/98; VGH Kassel, Beschluss vom 7.3.2012 - 5 C 206/10).

    Dies ist vorliegend der Fall, da der Beklagte als entsorgungspflichtigen Körperschaft verpflichtet ist, den Grundsatz der ortsnahen Beseitigung von Abfällen (§ 1 Abs. 3 S. 3 HAKA) zu beachten und es in der Natur der Sache liegt, dass er die dafür von ihm mitgegründete Einrichtung in Anspruch nimmt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 27.4.1999 a.a.O.).

    Maßgeblich ist, wer die Entsorgungsanlage in Auftrag gegeben hat (VGH Kassel, Beschluss vom 27.4.1999 a.a.O.).

    In beiden Fällen muss sich deshalb der Drittnutzer nicht an den Fixkosten beteiligen (VGH Kassel, Beschluss vom 27.4.1999 a.a.O.).

    Der entsorgungspflichtigen Körperschaft steht bei der Beurteilung von erforderlichen Entsorgungskapazitäten dabei eine Einschätzungsprärogative zu, die vom Gericht nur eingeschränkt überprüft werden kann (VGH Kassel, Beschluss vom 27.4.1999, a.a.O.) Der Entsorgungspflichtige hat bei seiner Kalkulation einen Prognose- und Bewertungsspielraum, wobei der prognostischen Ermittlung naturgemäß Schätzungen und Wertungen zugrunde liegen, die nicht darauf überprüft werden können, ob sie sich letztlich als zutreffend erweisen (VGH Kassel, Beschluss vom 7.3.2012 - 5 C 206/10.N).

  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und

    Die Grenze einer derartigen noch tolerierbaren Geringfügigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Senats bei einer Kostenüberdeckung von höchstens 3 % (Urteil vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 649/96 - Beschluss vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, GemHH 2001, 235 = NVwZ-RR 2000, 243; Wagner, a.a.O., § 6 Rn. 676 m.w.N.).

    Der Senat sieht einen Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot erst dann als beachtlich an, wenn sich eine Überdeckung von mindestens 3 % ergibt (vgl. Beschluss vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243 = GemHH 2001, 235; Urteil vom 16. Oktober 1997 - 5 UE - 649/96 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, NVwZ 1995, 1233; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. April 2009 - 4 L 299/07 -, KStZ 2009, 116).

  • VGH Hessen, 16.06.2016 - 5 A 1278/15

    Abfallgebühr

    Dabei gilt für Fremdleistungen wie für von der Einrichtung selbst erbrachte Leistungen, dass sie betriebsbedingt, d.h. für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erforderlich sein müssen (st. Rspr. des Senats: vgl. Beschlüsse vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, HSGZ 2007, 57, vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243, und vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88, sämtlich auch Juris).

    Diese Auffassung des Verwaltungsgerichts stimmt mit der Rechtsprechung des Senats und weiterer Obergerichte überein (siehe Beschlüsse vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 -, und vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, jeweils a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, NVwZ 2010, 1252 [nur LS]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, NWVBl 2015, 374; Beschluss vom 25. November 2010 - 9 A 94/09 -, KStZ 2011, 110, sämtlich auch Juris).

    Auch der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 27. April 1999 (a.a.O.) zur Bestimmung der Erforderlichkeit eines Fremdleistungsentgelts auf die Vorschriften des Preisrechts zurückgegriffen.

    Dies ergibt sich aus dem gebührenrechtlichen Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit nach § 10 Abs. 2 Hess KAG a.F. (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. April 1999, a.a.O., und vom 8. September 2005 - 5 N 3200/02 -, KStZ 2006, 51 = GemHH 2006, 184 = Juris).

    Anders ist dies allerdings im Falle einer geplanten Überkapazität, etwa wenn zusätzliche Kapazitäten geplant werden, um außenstehende Kunden am Markt zusätzlich zu gewinnen (vgl. Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 07.03.2012 - 5 C 206/10

    Kombination von Grundgebühr, Mindestgebühr und Freileerungen für

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich bei dem Entsorgungsvertrag um einen Fremdleistungsvertrag handelt, ist eine formelle Betrachtungsweise (vgl. Senatsbeschluss vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, NVwZ-RR 2000, 243).

    Die entsorgungspflichtige Körperschaft hat bei dem Abschluss entsprechender Fremdleistungsverträge den aus dem Wesen der Gebühr folgenden Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten als Ausprägung des allgemeinen abgabenrechtlichen Gebots der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten (Beschluss vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, a.a.O.; Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 670; vgl. auch Brüning, ebenda, Rdnr. 194).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass auch ein nachträglich festgestellter Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot jedenfalls bis zu einer Grenze von 3% nicht zur Unwirksamkeit des Gebührensatzes führt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -, ESVGH 49, 222 = NVwZ-RR 2000, 243).

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

  • VG Kassel, 27.03.2017 - 6 K 1347/12

    Wassergebühren in Kassel (Rekommunalisierung)

  • VGH Hessen, 30.11.2023 - 5 A 1290/21

    Zur gebührenmindernden Berücksichtigung einer Wasserkonzessionsabgabe

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
  • VGH Hessen, 08.09.2005 - 5 N 3200/02

    Abfallgebühr; Kalkulation; Verlustvortrag aus vergangenen Kalkulationsperioden;

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2788/12

    Anforderungen an die Bemessung eines Verbrennungsentgelts im Rahmen der

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 390/02

    Inanspruchnahme eines Abwasserbeseitigungssystems durch eine Nachbargemeinde;

  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 17 K 7934/02

    Rechtmäßigkeit von in Abfallgebührensatzungen enthaltenen und von einer linearen

  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 17 K 5835/97

    Heranziehung zu Abfallentsorgungsgebühren für die vierzehntäglich erfolgende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - 9 A 693/09

    Berechnung eines Verbrennungsentgeltes eines Betreibers einer überdimensionierten

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne;

  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 17 K 3722/97

    Heranziehung zu Abfallentsorgungsgebühren für die vierzehntäglich erfolgende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 9 A 2788/12
  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 9 A 1579/08

    Ausgleichspflicht bei Berechnung eines zu hohen Verbrennungsentgelts aufgrund der

  • VG Dessau, 03.07.2002 - 1 A 255/00
  • VG Dessau, 03.07.2002 - 1 A 1072/01
  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97

    Abfallgebühr: Gebühr bei Nichtinanspruchnahme der getrennt erfolgenden

  • VGH Hessen, 07.01.2010 - 5 A 2170/08

    Kalkulation der Abwassergebühren

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 2396/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallvermeidung;

  • VG Gießen, 01.02.2012 - 8 K 2781/11

    Wassergebühren und rechtswidrige Entgelte für Fremdleistungen

  • VGH Hessen, 24.04.2007 - 5 N 2781/05
  • VG Köln, 14.10.2008 - 14 K 3987/07

    Rechtsgrundlage für eine gemeindliche Satzung zur Erhebung von Abfallgebühren;

  • VG Köln, 03.02.2009 - 14 K 1281/08

    Geltung von Entgelten für in Anspruch genommene Fremdleistungen als nach

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 3986/07

    Kölner Müllgebühren sind für 2006 und 2007 rechtmäßig - Gebührenbescheid für das

  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 11 K 246/05

    Abwassergebührenbescheid: Bestimmbarkeit und Unterschriftserfordernis;

  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3413/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

  • VG Aachen, 20.06.2001 - 7 K 3414/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

  • VG Köln, 19.08.2008 - 14 K 733/07

    Umfang der Prüfungspflicht beim Ansatz eines Selbstkostenpreises wegen eines

  • VG Köln, 19.08.2008 - 14 K 461/07

    Übersteigen der voraussichtlichen Kosten einer Einrichtung oder Anlage i.R.d.

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 451/07

    Rechtmäßigkeit eines Abfallgebührenbescheids; Ermittlung der erhebungsfähigen

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 791/07

    Kölner Müllgebühren sind für 2006 und 2007 rechtmäßig - Gebührenbescheid für das

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 4213/07

    Widerspruch gegen einen Grundbesitzabgabenbescheid mit der Begründung einer

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 5 A 831/13
  • VG Köln, 03.02.2009 - 14 K 1190/08

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebührenbescheiden bei fehlerhafter Kalkulation der

  • VG Köln, 19.08.2008 - 14 K 460/07

    Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden wegen fehlerhafter Kalkulation der

  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3275/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3468/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

  • VG Köln, 18.10.2010 - 14 K 1133/09

    Heranziehung zu Abfallgebühren in einem Grundbesitzabgabenbescheid; Kalkulation

  • VG Köln, 03.02.2009 - 14 K 1188/08

    Umfang der Prüfungspflicht beim Ansatz eines Selbstkostenpreises wegen eines

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 478/07

    Kölner Müllgebühren sind für 2006 und 2007 rechtmäßig - Gebührenbescheid für das

  • VG Osnabrück, 10.08.2010 - 1 A 146/09

    Abfall; Abfallbeseitigungsanlage; Abfallgebühr; Anlieferung; Fremdabfall;

  • VG Braunschweig, 24.04.2002 - 8 A 421/00

    Einlagerungsentgelt für den Hausmüll in einer Mülldeponie; Prognoseentscheidung

  • VG Frankfurt/Oder, 27.11.2006 - 5 K 1631/02
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99   

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https://dejure.org/1999,1673
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99 (https://dejure.org/1999,1673)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.04.1999 - 1 M 12/99 (https://dejure.org/1999,1673)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 (https://dejure.org/1999,1673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 1669 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.02.1972 - VII C 71.69

    Keine mehrfache Schankerlaubnissteuer bei Komplementären einer KG

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (VGH Mannheim B. v. 17.08.1992, 14 S 249/90, KStZ 1992, 216, m.w.N. auf die Rspr. des BVerfG; BVerfG, U. v. 20.12.1966, 1 BvR 320/57 u. a., DÖV 1967, 164, 165; vgl. auch BVerwG, U. v. 11.02.1972, 7 C 71.69, BVerwGE 39, 311, 312).
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren - Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Nach der Rechtsprechung liegt aber ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, wenn sich eine Regelung unter keinem vernünftigen Grund als sachgerecht erweist (BVerwG, U. v. 07.04.1989, 8 C 90.87, BayVBl. 1989, 567, 568), wenn ein sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerwG, U. v. 24.09.1987, 8 C 28.86, NVwZ 1988, 159).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    An dieser ständigen Rechtsprechung ist festzuhalten (vgl. OVG Greifswald U. v. 07.11.1996, 4 K 11/96, RAnB 1997, 179 ff., VwRR MO 1997, 13 ff.; U. v. 25.02.1998, 4 K 8/97, NordÖR 1998, 256 ff., VwRR MO 1998, 227 ff.; Senatsbeschluß vom 19.03.1998, 1 M 123/97).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 28.86

    Entwässerungsgebühren - Betragsbemessung - Grundstücksfläche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Nach der Rechtsprechung liegt aber ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, wenn sich eine Regelung unter keinem vernünftigen Grund als sachgerecht erweist (BVerwG, U. v. 07.04.1989, 8 C 90.87, BayVBl. 1989, 567, 568), wenn ein sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerwG, U. v. 24.09.1987, 8 C 28.86, NVwZ 1988, 159).
  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Daneben weist der Antragsgegner zutreffend darauf hin, daß ein Beitragsmaßstab, der einen Grundbetrag enthält, zumindest als rechtlich problematisch angesehen werden muß, weil ein Grundbetrag mit dem Vorteilsprinzip nicht ohne weiteres vereinbar ist (vgl. Dietzel in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdn. 604, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 01.09.1995, 8 C 16.94, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 = NVwZ-RR 1996, 166 = DVBl. 1996, 373 , unter Hinweis auf Beschluß vom 19.09.1983, 8 N 1.83, BVerwGE 68, 36 ).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG beläßt dem Gesetzgeber und damit auch dem Ortsgesetzgeber zwar eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (BVerwG, U. v. 16.09.1981, 8 C 48.81, DVBl. 1982, 76 ff.); er verlangt auch nicht, daß der Ortsgesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung findet, sondern verbietet nur eine willkürlich ungleiche Behandlung von wesentlich gleichen Sachverhalten.
  • AG Altötting, 18.02.1997 - 1 M 123/97
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    An dieser ständigen Rechtsprechung ist festzuhalten (vgl. OVG Greifswald U. v. 07.11.1996, 4 K 11/96, RAnB 1997, 179 ff., VwRR MO 1997, 13 ff.; U. v. 25.02.1998, 4 K 8/97, NordÖR 1998, 256 ff., VwRR MO 1998, 227 ff.; Senatsbeschluß vom 19.03.1998, 1 M 123/97).
  • BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.94

    Kanalanschlußbeitrag - Vorteilsbegriff - Verteilungsregelung - Grundbetrag -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Daneben weist der Antragsgegner zutreffend darauf hin, daß ein Beitragsmaßstab, der einen Grundbetrag enthält, zumindest als rechtlich problematisch angesehen werden muß, weil ein Grundbetrag mit dem Vorteilsprinzip nicht ohne weiteres vereinbar ist (vgl. Dietzel in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdn. 604, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 01.09.1995, 8 C 16.94, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 = NVwZ-RR 1996, 166 = DVBl. 1996, 373 , unter Hinweis auf Beschluß vom 19.09.1983, 8 N 1.83, BVerwGE 68, 36 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Dies hat das Gericht bereits in seinem Grundsatzurteil vom 15.03.1995 (4 K 22/94, KStZ 1996, 114 ff.) entschieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 14 S 249/90

    Zum Kurtaxesatz für Benutzer von Campingplätzen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (VGH Mannheim B. v. 17.08.1992, 14 S 249/90, KStZ 1992, 216, m.w.N. auf die Rspr. des BVerfG; BVerfG, U. v. 20.12.1966, 1 BvR 320/57 u. a., DÖV 1967, 164, 165; vgl. auch BVerwG, U. v. 11.02.1972, 7 C 71.69, BVerwGE 39, 311, 312).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Erst mit dem Vorhandensein neuer Rechtsgrundlagen, insbesondere § 2 Abs. 2 der DDR-Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 des Einigungsvertrages und Anlage II Kap. IV Abschn. III Nr. 2 zum Einigungsvertrag, sind Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wieder zu kommunalen Aufgaben geworden und konnten öffentliche Einrichtungen der Kommunen in diesem Aufgabenbereich neu entstehen (vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 2 S 175/96 - LKV 1997, 219; OVG Greifswald, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 - LKV 1999, 161 m. Anm. Bluhm, LKV 2000, 141 und Degen, LKV 2000, 481).

    Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
    Nach ihrem § 15 trat die Satzung am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und ersetzte eine vorherige Entwässerungsabgabensatzung, die die Antragsgegnerin nicht zuletzt im Hinblick auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 21.04.1999 - 1 M 12/99 - hatte ändern wollen.

    Die Vorgängersatzung sei jedoch im Hinblick auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald (Beschluss vom 21.04.1999 - 1 M 12/99 -) nicht wirksam gewesen, weil sie eine Differenzierung zwischen Grundstücken, die noch zu DDR-Zeiten angeschlossen worden seien (so genannte altangeschlossene Grundstücke) und denjenigen Grundstücken, die erst nach diesem Zeitpunkt angeschlossen worden seien, vorgesehen habe.

    Insoweit teilt der erkennende Senat die im Beschluss vom 21.04.1999 - 1 M 12/99 - (LKV 2000, 161 ff. = NordÖR 1999, 302 = VwRR Mo 2000, 60 = KStZ 2000, 118) dargelegte Rechtsauffassung.

    Der Senat hält im Hinblick auf die Auslegung dieser Vorschrift an der Rechtsprechung des OVG Greifswald fest, die insbesondere im Beschluss vom 21.04.1999 (a.a.O.) dargelegt und zuvor bereits im Beschluss vom 29.07.97 - 6 M 93/96 - (DVBI. 1998, 56, VwRR MO 1997, 107) entwickelt worden ist.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13

    Ausbaubeiträge

    Dabei ist zu beachten, dass das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern bereits mit Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 - (juris) die Gleichheitswidrigkeit einer Nichtheranziehung von Altanschließern festgestellt und anschließend in ständiger Rechtsprechung diesen Rechtsstandpunkt immer wieder bekräftigt hat (vgl. z.B. OVG Greifswald, Urt. v. 13.11.2001 - 4 K 16/00 -, KStZ 2002, 132 = NVwZ-RR 2002, 687 = NordÖR 2002, 138 = DVBl. 2002, 644 = DÖV 2002, 626 = Überblick 2002, 83; Urt. v. 02.06.2004 - 4 K 38/02 -, DVBl. 2005, 64 = LKV 2005, 75 = BauR 2005, 147; Beschl. v. 12.05.2005 - 1 L 477/04 - Beschl. v. 11.08.2004 - 1 M 181/04 - Beschl. v. 18.10.2005 - 1 L 197/05 -, NordÖR 2006, 160; Urt. v. 13.12.2011 - 1 L 192/08 -, juris; Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 27/09 -, juris).

    Gerade die Frage der zulässigen bzw. sogar rechtlich gebotenen Heranziehung der sog. Altanschließer war jedenfalls solange ungeklärt, bis der Senat mit Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 - (NordÖR 1999, 302 - zitiert nach juris) entschieden hatte, dass die Verwendung unterschiedlicher Beitragssätze für "alt-angeschlossene" bzw. "neu anschließbare" Grundstücke im Grundsatz willkürlich und somit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist.

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2524
VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98 (https://dejure.org/1999,2524)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 (https://dejure.org/1999,2524)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 (https://dejure.org/1999,2524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach Teilleistungsbereichen - unzulässiger Kostenausgleich zwischen den Bereichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 51
  • VBlBW 1999, 425
  • DVBl 1999, 1669 (Ls.)
  • DÖV 2000, 344
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94

    Unterschiedliche Gebührenmaßstäbe für verschiedene Nutzergruppen erfordern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Entscheidet sich der Satzungsgeber, für Teilleistungen der Abfallentsorgungseinrichtung verschiedene Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze festzulegen, so ist er gehalten, für die Teilleistungsbereiche jeweils die Kosten getrennt zu ermitteln (wie Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94).

    Daß hier der Begriff des Gebührentatbestands vom Gesetzgeber gewählt ist, ergibt möglicherweise eine rechtlich nicht ohne weiteres umsetzbare programmatische Aussage (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 -, BWGZ 1997, 540).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4.7.1996 (2 S 1478/94, a.a.O.) hervorgehoben hat, sind dann, wenn die Abfallwirtschaftssatzung verschiedene Teilleistungen festlegt, für die gebührenrechtlich verschiedene Maßstäbe und Sätze bestimmt sind, die Gebührensätze zunächst in getrennten Kalkulationen zu ermitteln.

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Das Äquivalenzprinzip, das verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, kann sich - soweit es wie hier nicht gesetzlich einengender festgelegt ist - lediglich aus der Zweckbestimmung der Gebühr ergeben (dazu neuerdings BVerfG, Beschluß vom 10.3.1998, BVerfGE 97, 332; vgl. auch F. Kirchhof, Die Höhe der Gebühr, 1981, S. 77ff. m.w.N.).

    Es kommt unabhängig davon hinzu, daß für die in Rede stehende Gebührengestaltung eine sachlich gerechtfertigte Verknüpfung zwischen Kosten des Teilleistungsbereichs und der Gebührenbelastung (BVerfG, Beschluß vom 10.3.1998, a.a.O.) nicht erkennbar sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu zuletzt das Normenkontrollurteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - m.w.N.) entscheidet der Kreistag als zuständiges Rechtssetzungsorgan (§ 18 LKrO) innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen über die Höhe des Gebührensatzes, dessen Festsetzung zum Inhalt einer Abgabensatzung gehört (§ 2 Abs. 1 S. 2 KAG).

    Diese Annahme widerspricht nicht dem Normenkontrollurteil des Senats vom 22.10.1998 (2 S 399/97), wonach mengenunabhängige Vorhaltekosten der Entsorgung von Bioabfällen auch Benutzern der öffentlichen Entsorgungseinrichtung auferlegt werden dürfen, die diese Abfälle selbst verwerten.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 1378/81

    Erhebung von Abfallgebühren nach Personenzahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG fordert das Äquivalenzprinzip - konkretisierend -, daß die Gebühr im allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung zu bemessen ist, so daß bei etwa gleicher Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren zu zahlen sind (so schon das Urteil des Senats vom 25.3.1982, KStZ 1982, 213, 214 und ständig).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Ist dem Kreistag vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (in diesem Sinne auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.2.1998 - 4 K 8/97 -, ZKF 1999, 111, 112).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Insoweit ist durchaus in dem die Verlustzuweisung betreffenden Bereich von einer groben Störung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei der Gebührenbemessung vergleichbaren Lage und mithin von einer Verletzung des Äquivalenzprinzips auszugehen (vgl. dazu allgem. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, KStZ 1995, 54, 55ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 S 3284/95

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Erhebung einer lenkenden Gebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Er hat dabei aber zugleich darauf abgehoben, daß sich bei der Kostenzuordnung auch Schranken aus dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichbehandlungsgebot ergeben (dazu der Normenkontrollbeschluß vom 24.10.1996 - 2 S 3284/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1987 - 2 S 3278/85

    Ausgestaltung einer Abfallbeseitigungs-Satzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98
    Sie ist daher auch von der in diesem Bereich bestehenden weiten Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers (dazu der Normenkontrollbeschluß des Senats vom 1.7.1987, VBlBW 1988, 142 und ständig) gedeckt.
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Soweit in der Rechtsprechung anderer Obergerichte eine "Quersubventionierung" der Bioabfallentsorgung durch die Ausgestaltung des Gebührensystems für die (Rest-)Abfallbeseitigung für unzulässig gehalten werde (vgl. OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 3871/96 - KStZ 1999, 37; Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 - NVwZ-RR 1998, 775; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - DWW 1999, 387; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. Juni 1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51), beruhe dies darauf, dass in den dort anzuwendenden Landesabfallgesetzen eine dem § 12 Abs. 4 NAbfG entsprechende Bestimmung fehle.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Dass der Antragsgegner die Entsorgungsgebühr als Jahresgebühr erhebt, begegnet deshalb ebenso wenig Bedenken wie der Umstand, dass nur Teilleistungen der Einrichtung mit einer einheitlichen Gebühr erfasst werden (VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 16.06.1999, NVwZ-RR 2000, 51 = VBlBW 1999, 425).

    Dass hier der Begriff des Gebührentatbestands vom Gesetzgeber gewählt ist, ergibt möglicherweise eine rechtlich nicht ohne Weiteres umsetzbare programmatische Aussage (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.07.1996, BWGZ 1997, 540; NK-Beschl. v. 16.06.1999, a.a.O.).

    Entsprechend wird in der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 10/1924, S. 38) auch ausgeführt, dass die Lenkungsziele neben den abgaberechtlichen Grundsätzen berücksichtigt werden sollen (VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 16.06.1999, a.a.O.; NK-Urt. v. 26.07.2001, a.a.O.; zur zulässigen Verfolgung von Lenkungszwecken in Gebührenregelungen BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, DVBl. 2001, 488 = BayVBl. 2001, 407 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94; BVerfG, Beschl. v. 10.03.1998, BVerfGE 97, 332 = NVwZ 1998 = DVBl. 1998, 699).

    Der Antragsgegner hat vorliegend durch die Anknüpfung an die Abfuhrhäufigkeit und an das Behältervolumen - mithin durch eine Regelung des Gebührenmaßstabs - den Vermeidungs- und Verwertungsanreiz angestrebt (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 16.06.1999, a.a.O.; NK-Urt. v. 26.07.2001, a.a.O.; vgl. auch Schulte/Wiesemann, in: Driehaus, a.a.O. § 6 RdNr. 343 Buchst. a; Faiss, Kommunalabgabenrecht in Bad.-Württ., § 9 KAG RdNr. 47.; Seeger/Gössl, a.a.O., § 9 15 c, S. 112c, u. bb, S. 112e).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen

    Sehen die gebührenrechtlichen Bestimmungen einer Abfallsatzung für unterschiedliche Gruppen von Benutzern unterschiedliche Gebührenmaßstäbe vor, können die darauf beruhenden unterschiedlichen Gebührensätze ermessensfehlerfrei nur in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt werden (vgl. etwa das Urteil des Senats vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - a.a.O.; Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51).

    Mit dem Begriff des Gebührentatbestandes werden nur die Voraussetzungen angesprochen, die erfüllt sein müssen, damit die Gebührenpflicht des Benutzers dem Grunde nach entsteht (dazu der NK-Beschluss des Senats vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - a.a.O.).

    Ob durch sie die Umsetzung des Gebots, Anreize im genannten Sinn zu schaffen, zulässig ist, hat der Senat bisher offen gelassen (dazu u.a. Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - NK-Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - a.a.O. und NK-Urteil vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 - NVwZ 2002, 220).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 10 S 15/03

    Kommunale Satzung für Überlassung von Abfällen aus nicht privaten Haushaltungen:

    Die Heranziehung Betroffener zur Abgeltung verbrauchsunabhängiger Vorhaltekosten durch Zahlung einer Grundgebühr ist durch die Erwägung gerechtfertigt, dass die Betroffenen die Abfallentsorgungseinrichtung jederzeit in Anspruch nehmen können (VGH Bad.-Württ., Senatsbeschl. v. 16.06.1999 - 2 S 782/98 -, VBlBW 1999, 425, 426 = NVwZ-RR 2000, 51, 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Sieht eine Gebührensatzung - wie die streitgegenständlichen Abfallwirtschaftssatzungen - verschiedene Benutzergruppen oder Teilleistungsbereiche mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben vor und belastet sie die Benutzer eines Teilleistungsbereichs mit Kosten eines anderen, selbständig nutzbaren Teilleistungsbereichs, kann dies gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen, wenn diese Quersubventionierung nicht - etwa durch einen zulässigen Lenkungszweck (vgl. für Abfallgebühren § 18 Abs. 1 Nr. 1 KAG) - sachlich gerechtfertigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 - juris Rn. 83 ff. zum unrechtmäßigen Ausgleich eines Defizits bei den Gebühren für Selbstanlieferer gewerblicher Abfälle durch einen entsprechend erhöhten Gebührensatz bei den Hausmüllgebühren; Beschluss vom 24.10.1996 - 2 S 3284/95 - juris Rn. 20 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297, juris Rn. 33 ff. zur zulässigen Quersubventionierung der Gebühren für die Biotonne; Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 14 Rn. 9; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 3.1, § 18 Anm. 5 f.; Hafner, Praxishandbuch Kommunales Gebührenrecht in Baden-Württemberg, 10.01 Nr. 1.3, 10.03 Nr. 2, 12.05 Nr. 1.2; zum nordrhein-westfälischen Landesrecht Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 211 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 2 S 3175/98

    Abfallrechtliche Überlassungspflicht; Mindestgebühr

    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG fordert das Äquivalenzprinzip, dass die Gebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung zu bemessen ist, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren zu zahlen sind (st. Rspr. des Senats, z.B. NK-Beschluss vom 16.6.1999, aaO).

    Ob dies auch für den Anreiz über den - vom Gesetz im Übrigen nicht erwähnten - Gebührensatz gilt, kann hier offen bleiben (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 -, BWGZ 1997, 540 und NK-Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 -, BWGZ 1999, 869 ff.; Bullinger, VBlBW 1998, 372).

    Ist dem Kreistag vor oder bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenberechnung nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenberechnung in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 -, BWGZ 1999, 869 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen

    Selbst wenn man dem jedoch nicht folgt, sondern das Kostenüberschreitungsverbot auch bei der Erhebung von Teilleistungsgebühren lediglich auf die Kosten der gesamten Einrichtung bezieht (so wohl OVG Münster, Urt. v. 1.7.1997 - 9 A 3556/96 - KStZ 2000, 87 ff., unklar: VGH Mannheim Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51 ff = DVBl. 1999, 1669 (Leitsatz) und v. 29.10.2003 - 2 S 1019/02 -, NVwZ-RR 2004, 286 ff, jeweils zu Abfallgebühren, und VG Düsseldorf, Urt. v. 1.7.2002 - 23 K 1212/00 - zu einer Friedhofsgebühr) und in der sich hier ergebenden Kostenüberschreitung auch noch keinen Verstoß gegen das in § 5 Abs. 3 Sätze 1 und 2 NKAG enthaltene Äquivalenzprinzip sieht, wonach der Gebührentatbestand nicht in einem Missverhältnis zu der von der Verwaltung erbachten Leistung stehen darf, ergibt sich im Ergebnis nichts anderes.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09

    Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück

    Dementsprechend hat der Beklagte auf Grundlage der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 - VBlBW 1999, 425 und Urteil vom 04.07.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540) die den beiden Gebührenmaßstäben zugrunde liegenden Gebührensätze in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt und die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung den beiden Benutzergruppen zugeordnet mit der Folge einer unterschiedlich hohen Grundgebühr für die Gruppen.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

    Es hat somit noch Auswirkungen auf gegenwärtige Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 -, NVwZ-RR 2000, 51; Ziekow, a. a. O., § 47 Rdnr. 72).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne;

    § 12 Abs. 4 NAbfG enthält eine Durchbrechung des - wegen der Erforderlichkeit der Leistungsproportionalität - an sich gebührenrechtlich bestehenden und in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96 - DVBl. 1999, 1669, 1670; Hess.VGH, Beschl. v. 27.4.1999 - 5 N 3909/98 - DVBl. 1999, 1669; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 - ebenso Quaas, KStZ 1999, 143) anerkannten Grundsatzes, dass bei der Bildung von Teilleistungsbereichen mit getrennten Gebührensätzen und Gebührenmaßstäben die jeweils in einem Teilleistungsbereich anfallenden Kosten nur diesem Bereich zugerechnet werden dürfen, dass also Kosten in einem Teilleistungsbereich nicht durch eine Erhöhung der Gebühr für einen anderen Teilleistungsbereich refinanziert werden können.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 2396/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallvermeidung;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Vereinbarkeit einer Grundgebühr mit

  • VG Stuttgart, 20.06.2007 - 2 K 3733/07

    Haftung für Müllgebühr bei Wohnungseigentümergemeinschaft

  • VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05

    Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Hausmüll - hier: Nichtigkeit einer

  • VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 11137/01
  • VG Freiburg, 20.03.2000 - 3 K 2780/99

    Grundsatz der Kostendeckung bei Meldeauskünften

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96, 12 A 10533/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3035
OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96, 12 A 10533/98 (https://dejure.org/1999,3035)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96, 12 A 10533/98 (https://dejure.org/1999,3035)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 12 C 13291/96, 12 A 10533/98 (https://dejure.org/1999,3035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für Wochenendgrundstücke von sogenannten Eigenkompostierern; Beachtung des Ausschreibungsgebots hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes einer Kompostierungsanlage bei der Durchsetzung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 673
  • DVBl 1999, 1669 (Ls.)
  • DÖV 2000, 344
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96
    Denn nur eine Ausschreibung, also die Ausnutzung des Wettbewerbs zwischen mehreren konkurrierenden Unternehmen, bezweckt und gewährleistet in der Regel einen im Vergleich zur freihändigen Vergabe niedrigeren Kostenaufwand (OVG Rh-Pf, Urteil vom 09. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, DÖV 1997, 963).

    Zur Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe kann auf die gemäß § 31 Abs. 2 GemHVO ergangene Verwaltungsvorschrift zurückgegriffen werden, die die Beachtung der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen vorschreibt (Urteil vom 09. April 1997, a.a.O.).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 38; OVG Rh-Pf, Urteil vom 09. April 1997, a.a.O.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 350).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1994 - 7 B 11901/94

    Kompostierungsanlage; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohl der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96
    Zum Bau und Betrieb der hierfür vorgesehenen Kompostierungsanlage in der Gemeinde ... sei es jedoch aufgrund des Beschlusses des OVG Rheinland-Pfalz vom13. September 1994 - 7 B 11901/94.OVG - nicht gekommen.

    Das Vorhaben wurde letztlich aufgegeben, nachdem durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94.OVG - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Ortsgemeinde ... gegen die erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Kompostierungsanlage in ... wiederhergestellt worden war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96
    Wenn nämlich der Träger einer Abfallentsorgungseinrichtung die anfallenden Kosten nach unterschiedlichen Leistungsbereichen differenziert, ergibt sich für ihn hieraus die Verpflichtung, im Rahmen der Gebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung die Kosten für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die jeweils zuzuordnenden Kosten bei der für den speziellen Leistungsbereich festzusetzenden Gebühr zu berücksichtigen (OVG Münster, Urteil vom 17. März 1998, NVwZ-RR 1998, 775).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 10 S 44/99

    Zulässigkeit einer Anlage zum Brechen von Gestein in einem Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine einheitliche Kostenkalkulation trotz getrennter Bioabfallentsorgung wegen der damit möglicherweise verbundenen Subventionierungswirkung zugunsten der Bioabfallentsorgung jedenfalls die durch den Grundsatz der Gebührengerechtigkeit sowie das Äquivalenzprinzip gesetzten Grenzen zu berücksichtigen hat (vgl. Birk/Kretz, VBlBW 1999, 7 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 12 A 11692/92

    Ohne öffentliche Ausschreibung keine Gebühren!

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 01. Dezember 1994 (KStZ 1996, 218) festgestellt hat, sind die kommunalen Gebietskörperschaften haushaltsrechtlich gemäß § 57 der Landkreisordnung - LKO - i.d.F. vom 31. Januar 1994 (GVBl S. 188) bzw. nach dem wortgleichen bis dahin geltenden § 50 LKO vom 14. Dezember 1973 (GVBl S. 451) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 GemHVO verpflichtet, vor der Vergabe von Aufträgen eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe rechtfertigen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 C 10660/04

    Verstoß gegen Ausschreibungspflicht nur bei unangemessener Gebührenhöhe erheblich

    Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht führt nur dann zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung in einer Abfallgebührensatzung, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die kommunale Gebietskörperschaft erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil des Senats vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Beachtung der Pflicht zur Durchführung einer Ausschreibung vor der Vergabe von Aufträgen an Dritte ist daher aus gebührenrechtlicher Sicht grundsätzlich unerlässlich (st. Rspr.; vgl. z.B. Urteil des Senats vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt wenn die Kosten in für den Abgabengläubiger erkennbaren Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (st. Rspr. des Senats seit dem Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.; vgl. auch die Urteile vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01.OVG -, AS 29, 193, 197 f., und vom 20. Februar 2003 - 12 C 11600/02.OVG -).

    Für die Beurteilung der Frage, ob die in den Gebührensatz eingerechneten Kosten in für die Kommune erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, hält es der Senat grundsätzlich für vertretbar, auf einen interkommunalen Gebührenvergleich abzustellen (in diese Richtung auch bereits das Urteil des Senats vom 4. Februar 1999, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2019 - 6 A 10460/18

    Wasserversorgung; Benutzungsgebühr; Kosten der Löschwasservorhaltung

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Gebührengläubiger, wenn er - wie hier für den Bezug von Wasser über einen Wasseranschluss - gebührenrechtlich selbständige Leistungsbereiche schafft, im Rahmen seiner Kalkulation die ermittelten Kosten dem jeweiligen Leistungsbereich zuzuordnen (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10023/01.OVG -, esovgrp; OVG RP, Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673; OVG RP, Urteil vom 25. November 1999 - 12 A 12472/98.OVG -, AS 28, 86 = KStZ 2001, 90).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1999 - 12 A 12472/98
    Zwar war der Beklagte verpflichtet, die anfallenden Kosten nach den sich aus der Abfallgebührensatzung ergebenden unterschiedlichen Leistungsbereichen zu differenzieren und im Rahmen der Gebührenkalkulation die Kosten für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die jeweils zuzuordnenden Kosten bei der für den speziellen Leistungsbereich festzusetzenden Gebühr zu berücksichtigen (Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673, 674).

    Die Beachtung der Pflicht zur Durchführung einer Ausschreibung vor der Vergabe von Aufträgen an Dritte ist daher aus gebührenrechtlicher Sicht grundsätzlich unerlässlich (Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.).

    Zur Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe kann auf die gemäß § 31 Abs. 2 GemHVO ergangene Verwaltungsvorschrift - GemHVO-VV - vom 14. November 1974 (MinBl. S. 1258, 1284) zurückgegriffen werden, die die Beachtung der Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB - bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen vorschreibt (Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen

    In Teilen der Rechtsprechung wird angenommen, dass das in § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG enthaltene Kostenüberschreitungsverbot auch für die hier maßgebende Kalkulation einer Teilleistungsgebühr gilt (so zu § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG entsprechenden landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich einer Bioabfallentsorgungsgebühr: OVG Koblenz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96 u. 12 A 10533/98 -, NVwZ-RR 1999, 673 ff., einer Hausmüllgebühr: VGH München, Beschl. v. 8.5.1996 - 4 N 94.2754 -, NVwZ-RR 1997, 379 ff., und für eine Restabfallgebühr: VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2005 - 5 N 3200/02 -, sowie für eine Friedhofsunterhaltungsgebühr: VG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2002 - 3 B 17/02 -).
  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1284/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

    Die Verpflichtung eines Abfallentsorgungsträgers, im Rahmen der Gebührenkalkulation die Kosten für solche unterschiedlichen Leistungsbereiche zu ermitteln, besteht nämlich nur dann, wenn er die anfallenden Kosten nach diesen Leistungsbereichen differenziert und dafür gesonderte (Teil-)Gebühren erhebt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für den Entrichtungsträger erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997, - 8 B 105/97 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01.OVG - Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 C 10660/04.OVG - ).

    Eine unzulässige Quersubventionierung kommt insoweit im übrigen auch deshalb nicht in Betracht, weil der Beklagte und die Stadt Kaiserslautern als allein Regelungsbetroffene beide sowohl Rest- als auch Biomüll über den Beigeladenen entsorgen und sie daher durch die einheitliche Gebühr für Siedlungsabfall gerade nicht mit Kosten für eine Leistung belastet werden, die sie von vornherein nicht in Anspruch nehmen (vgl. zu dieser Voraussetzung einer unzulässigen Quersubventionierung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - ).

  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1194/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

    Die Verpflichtung eines Abfallentsorgungsträgers, im Rahmen der Gebührenkalkulation die Kosten für solche unterschiedlichen Leistungsbereiche zu ermitteln, besteht nämlich nur dann, wenn er die anfallenden Kosten nach diesen Leistungsbereichen differenziert und dafür gesonderte (Teil-)Gebühren erhebt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für den Entrichtungsträger erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997, - 8 B 105/97 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01.OVG - Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 C 10660/04.OVG - ).

    Eine unzulässige Quersubventionierung käme im Übrigen auch deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte und der Landkreis Kaiserslautern als allein Regelungsbetroffene beide sowohl Rest- als auch Biomüll über den Beigeladenen entsorgen und sie daher durch die einheitliche Gebühr für Siedlungsabfall gerade nicht mit Kosten für eine Leistung belastet werden, die sie von vornherein nicht in Anspruch nehmen (vgl. zu dieser Voraussetzung einer unzulässigen Quersubventionierung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - ).

  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 980/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

    Die Verpflichtung eines Abfallentsorgungsträgers, im Rahmen der Gebührenkalkulation die Kosten für solche unterschiedlichen Leistungsbereiche zu ermitteln, besteht nämlich nur dann, wenn er die anfallenden Kosten nach diesen Leistungsbereichen differenziert und dafür gesonderte (Teil-)Gebühren erhebt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für den Entrichtungsträger erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997, - 8 B 105/97 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01.OVG - Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 C 10660/04.OVG - ).

    Eine unzulässige Quersubventionierung käme im Übrigen auch deshalb kaum in Betracht, weil der Beklagte und die Stadt Kaiserslautern als allein Regelungsbetroffene beide sowohl Rest- als auch Biomüll über den Beigeladenen entsorgen und sie daher durch die einheitliche Gebühr für Siedlungsabfall gerade nicht mit Kosten für eine Leistung belastet werden, die sie von vornherein nicht in Anspruch nehmen (vgl. zu dieser Voraussetzung einer unzulässigen Quersubventionierung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - ).

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

    Für die Beurteilung der Frage, ob die in den Gebührensatz eingerechneten Kosten in für die Kommune erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, hält es das OVG Koblenz grundsätzlich für vertretbar, auf einen interkommunalen Gebührenvergleich abzustellen (OVG Koblenz ebd.; in diese Richtung auch bereits OVG Koblenz, Urteil vom 4.2.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673) .
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne;

    § 12 Abs. 4 NAbfG enthält eine Durchbrechung des - wegen der Erforderlichkeit der Leistungsproportionalität - an sich gebührenrechtlich bestehenden und in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96 - DVBl. 1999, 1669, 1670; Hess.VGH, Beschl. v. 27.4.1999 - 5 N 3909/98 - DVBl. 1999, 1669; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 - ebenso Quaas, KStZ 1999, 143) anerkannten Grundsatzes, dass bei der Bildung von Teilleistungsbereichen mit getrennten Gebührensätzen und Gebührenmaßstäben die jeweils in einem Teilleistungsbereich anfallenden Kosten nur diesem Bereich zugerechnet werden dürfen, dass also Kosten in einem Teilleistungsbereich nicht durch eine Erhöhung der Gebühr für einen anderen Teilleistungsbereich refinanziert werden können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01

    Umlegung der Kosten für eine Mülldeponie auf die Müllgrundgebühr

    Hat der Beklagte aber für Selbstanlieferer gebührenrechtlich selbständige Leistungsbereiche geschaffen, so ist er auch verpflichtet, im Rahmen seiner Kalkulation die ermittelten Kosten dem jeweiligen Leistungsbereich zuzuordnen (vgl. Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, KStZ 1999, 273).

    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Rahmen der Gebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung die Kosten für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die jeweils zuzuordnenden Kosten bei der für den speziellen Leistungsbereich festzusetzenden Gebühr zu berücksichtigen sind, wenn der Träger einer Abfallentsorgungseinrichtung die anfallenden Kosten nach unterschiedlichen Leistungsbereichen differenziert (Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Leipzig, 13.12.1999 - 6 K 1936/97

    Klage gegen die Erhebung von Abfallgebühren; Einhaltung der Widerspruchsfrist;

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

  • OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99

    Grundsätzliche Ausschreibungspflicht im; Ausschreibungspflicht;

  • VG Potsdam, 06.09.2018 - 8 K 148/12

    Notwendigkeit der preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14

    Luftsicherheitsgebühr; Kostendeckungsprinzip; Kostendeckungsgrundsatz;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10063/01

    Rechtsstreit wegen der Heranziehung zur Zahlung von Abfallentsorgungsgebühren;

  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 11 K 246/05

    Abwassergebührenbescheid: Bestimmbarkeit und Unterschriftserfordernis;

  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
  • VG Köln, 01.09.2006 - 25 K 6296/01

    Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Rechtmäßigkeit

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
  • VG Greifswald, 15.01.2008 - 3 A 222/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Miteigentümers eines Wohngrundstücks zu

  • VG Greifswald, 15.01.2008 - 3 A 250/07

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids; Rechtmäßigkeit einer

  • VG Greifswald, 30.01.2008 - 3 A 308/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Miteigentümers eines Wohngrundstücks zu

  • VG Dessau, 03.07.2002 - 1 A 255/00
  • VG Dessau, 03.07.2002 - 1 A 1072/01
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
  • VG Frankfurt/Oder, 29.05.2002 - 1 K 2597/96
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