Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.07.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,888
BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97 (https://dejure.org/1998,888)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 7 C 36.97 (https://dejure.org/1998,888)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 7 C 36.97 (https://dejure.org/1998,888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründung - Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung - Beauftragung von Bediensteten der Aufsichtsbehörde - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf - Staatliches Veräußerungsverlangen - Aufgabe der persönlichen Nutzung - Staatliche Einflußnahme auf die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Manipulation; Ausreiseverkauf; Eigenheimgrundstück; Prozessvollmacht; Aufsichtsbehörde

  • Judicialis

    VwGO § 62 Abs. 3; ; VwGO § 67 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung; Beauftragung von Bediensteten der Aufsichtsbehörde; ausreisebedingter Gebäudeverkauf; staatliches Veräußerungsverlangen; Aufgabe der persönlichen Nutzung; staatliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 156
  • NJW 1999, 513
  • NJ 1999, 45
  • DVBl 1999, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
    Das gilt auch dann, wenn der Staat in manipulativer Weise auf die Person des Erwerbers des Eigenheims Einfluß genommen hat (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - ausgeführt habe, habe das staatliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, der damaligen Rechtslage entsprochen, derzufolge der Gebäudeeigentümer zur persönlichen Nutzung des Grundstücks verpflichtet gewesen sei.

    Da nämlich in diesen Fällen das Gebäudeeigentum mit der gesetzlichen Pflicht zur persönlichen Nutzung des volkseigenen Grundstücks verbunden war (§ 288 Abs. 1 DDR-ZGB) und der Ausreisewillige dieser Pflicht mit seiner ständigen Ausreise aus der DDR nicht mehr nachkommen konnte, war das Verlangen nach Veräußerung des Eigenheims nicht im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG unlauter, sondern entsprach der Rechtsordnung der DDR (vgl. dazu näher BVerwGE 102, 53).

    Nach alledem muß es auch in Anbetracht der Einwände des Klägers an der vom Senat im Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - (a.a.O.) vorgenommenen Beurteilung der Rechtslage verbleiben.

  • BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96

    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften bei verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
    Jedoch erfüllt nicht jeder Vermögensverlust, der sich unter unlauteren Voraussetzungen vollzogen hat, die Merkmale einer unlauteren Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 94).

    Vielmehr muß die unlautere Machenschaft gerade in dem wiedergutzumachenden Vermögenszugriff liegen (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 -, a.a.O.; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67).

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
    Von diesem Grundsatz darf aber dann abgewichen werden, wenn der nicht der beteiligten Behörde angehörende Prozeßvertreter die gleiche Sachnähe zu den streitigen Rechtsfragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 25.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 42).

    Dies trifft im Bereich der Auftragsverwaltung nicht nur im Verhältnis zwischen den Bediensteten von Fachbehörden derselben Stufe mit demselben sachlichen Aufgabenkreis (Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 -, a.a.O.), sondern auch im Verhältnis zwischen den Bediensteten der entscheidungszuständigen Fachbehörde und denjenigen der Aufsichtsbehörde zu (vgl. Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 67 Rn. 36).

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
    Um eine solche Maßnahme handelt es sich regelmäßig dann, wenn ein ausreisewilliger Grundstückseigentümer vom Staat veranlaßt wurde, zur Erlangung der Genehmigung zur ständigen Ausreise aus der DDR sein Grundstück zu veräußern (vgl. BVerwGE 100, 310).

    Diese Bewertung des staatlichen Veräußerungsverlangens könnte, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - (a.a.O.) bemerkt hat, nur durch die Feststellung widerlegt werden, daß die gesetzliche Pflicht des Gebäudeeigentümers zur persönlichen Nutzung des Grundstücks in der DDR generell nicht durchgesetzt wurde, der Eigentumsverlust für den Fall der Aufgabe der persönlichen Nutzung mithin nur auf dem Papier stand.

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 49.94

    Rückübertragung des Eigentums an Ackerflächen nach den Vorschriften des Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
    Vielmehr muß die unlautere Machenschaft gerade in dem wiedergutzumachenden Vermögenszugriff liegen (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 7 B 274.96 -, a.a.O.; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
    Der Schädigungstatbestand der unlauteren Machenschaften erfaßt Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muß zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (stRspr des Senats; vgl. BVerwGE 102, 89 ).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
    Allerdings können Behördenvertreter im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich nur Bedienstete der am Verfahren beteiligten Behörde sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 19.93 - NVwZ-RR 1995, 548), hier also die Bediensteten des Landratsamts des beklagten Kreises.
  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
    Die Wirksamkeit der vorgenommenen Prozeßhandlung hing auch nicht, wie der Kläger meint, davon ab, daß die Unterzeichnerin des Schriftsatzes vom 15. Oktober 1997 darin ausdrücklich ihre Absicht erklärte, als Prozeßvertreterin des Beklagten zu handeln; die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - (NJW 1988, 210) an die Prozeßerklärung eines prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalts stellt, lassen sich auf die Prozeßvertretung durch Behördenbedienstete gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 i.V.m § 62 Abs. 3 VwGO nicht übertragen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. März 1993 - BVerwG 4 B 253.92 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 80; Urteil vom 17. November 1995 - BVerwG 8 C 4.99 - Buchholz 406.11 § 125 BauGH Nr. 33).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
    Von einer solchen, dem Vermögensrecht grundsätzlich fremden (vgl. BVerwGE 98, 137 sowie zuletzt Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 -) Prüfung des hypothetischen Geschehensablaufs hängt indes die Entscheidung über die Anwendung oder Nichtanwendung des § 1 Abs. 3 VermG nicht ab.
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97

    Reserveursache, unzulässige - im Vermögensrecht; Kausalverlauf, hypothetischer;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
    Von einer solchen, dem Vermögensrecht grundsätzlich fremden (vgl. BVerwGE 98, 137 sowie zuletzt Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 -) Prüfung des hypothetischen Geschehensablaufs hängt indes die Entscheidung über die Anwendung oder Nichtanwendung des § 1 Abs. 3 VermG nicht ab.
  • BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92

    Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich -

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Nach § 71 Abs. 3 SGG können nicht nur bei der Behörde selbst Beschäftigte beauftragt werden, sondern auch Personen, die eine gleiche Sachnähe zu den streitigen Rechtsfragen aufweisen wie diese Beschäftigten (BVerwGE 107, 156, 157).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Nach § 71 Abs. 3 SGG können nicht nur bei der Behörde selbst Beschäftigte beauftragt werden, sondern auch Personen, die eine gleiche Sachnähe zu den streitigen Rechtsfragen aufweisen wie diese Beschäftigten (BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 S 3; BVerwGE 107, 156, 157); diesen Anforderungen genügt der beauftragte "Vertreter" des Kreises D. .
  • BVerwG, 27.07.2000 - 8 B 25.00

    Bestimmung der Voraussetzungen einer Annahme des Schädigungstatbestandes der

    Die sich aufdrängende Auseinandersetzung mit den einschlägigen Urteilen vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - (BVerwGE 100, 310 ff.) und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - (BVerwGE 107, 156 ff.) findet nicht statt.

    Das angefochtene Urteil hat vielmehr vollständig die in dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - (BVerwGE 107, 156 ff.) enthaltenen Rechtssätze seiner eigenen Entscheidung zugrunde gelegt.

    "Da nämlich in diesen Fällen das Gebäudeeigentum mit der gesetzlichen Pflicht zur persönlichen Nutzung des volkseigenen Grundstücks verbunden war (§ 288 Abs. 1 DDR-ZGB) und der Ausreisewillige dieser Pflicht mit seiner ständigen Ausreise aus der DDR nicht nachkommen konnte, war das Verlangen nach Veräußerung des Eigenheims nicht im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG unlauter, sondern entsprach der Rechtsordnung der DDR" (Urteil vom 16. Juli 1998, a.a.O., S. 160).

    In derselben Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht auch entschieden, dass diese gesetzliche Zweckbindung des Gebäudeeigentums auch nach Öffnung der Grenzen der DDR am 9. November 1989 Bestand behielt, da selbst das Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl DDR I S. 157), das erstmals den Eigentümern von Eigenheimen den zusätzlichen Erwerb des volkseigenen Grundstücks gestattete, an der für den Erwerber von volkseigenen Eigenheimen geltenden Pflicht zur persönlichen Wohnnutzung festhielt (Urteil vom 16. Juli 1998, a.a.O., S. 162).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem zitierten Urteil vom 16. Juli 1998 (a.a.O., S. 161) die Bewertung des staatlichen Veräußerungsverlangens als rechtens in derartigen Fällen (nur) durch die Feststellung für widerlegbar gehalten, dass die dem DDR-Recht entsprechende Pflicht des Gebäudeeigentümers zur persönlichen Nutzung des Grundstücks generell nicht durchgesetzt wurde und der Eigentumsverlust für den Fall der Aufgabe der persönlichen Nutzung mithin nur auf dem Papier stand.

  • BVerwG, 27.07.2000 - 8 PKH 2.00

    Rechtsmittel

    Die sich aufdrängende Auseinandersetzung mit den einschlägigen Urteilen vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - (BVerwGE 100, 310 ff.) und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - (BVerwGE 107, 156 ff.) findet nicht statt.

    Das angefochtene Urteil hat vielmehr vollständig die in dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - (BVerwGE 107, 156 ff.) enthaltenen Rechtssätze seiner eigenen Entscheidung zugrunde gelegt.

    "Da nämlich in diesen Fällen das Gebäudeeigentum mit der gesetzlichen Pflicht zur persönlichen Nutzung des volkseigenen Grundstücks verbunden war (§ 288 Abs. 1 DDR-ZGB) und der Ausreisewillige dieser Pflicht mit seiner ständigen Ausreise aus der DDR nicht nachkommen konnte, war das Verlangen nach Veräußerung des Eigenheims nicht im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG unlauter, sondern entsprach der Rechtsordnung der DDR" (Urteil vom 16. Juli 1998, a.a.O., S. 160).

    In derselben Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht auch entschieden, dass diese gesetzliche Zweckbindung des Gebäudeeigentums auch nach Öffnung der Grenzen der DDR am 9. November 1989 Bestand behielt, da selbst das Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl DDR I S. 157), das erstmals den Eigentümern von Eigenheimen den zusätzlichen Erwerb des volkseigenen Grundstücks gestattete, an der für den Erwerber von volkseigenen Eigenheimen geltenden Pflicht zur persönlichen Wohnnutzung festhielt (Urteil vom 16. Juli 1998, a.a.O., S. 162).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem zitierten Urteil vom 16. Juli 1998 (a.a.O., S. 161) die Bewertung des staatlichen Veräußerungsverlangens als rechtens in derartigen Fällen (nur) durch die Feststellung für widerlegbar gehalten, dass die dem DDR-Recht entsprechende Pflicht des Gebäudeeigentümers zur persönlichen Nutzung des Grundstücks generell nicht durchgesetzt wurde und der Eigentumsverlust für den Fall der Aufgabe der persönlichen Nutzung mithin nur auf dem Papier stand.

  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 684/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Anlass dafür, diese Vollmacht entgegen der ständigen Spruchpraxis der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Wirksamkeit von Generalvollmachten als Prozessvollmacht (vgl etwa BSG Beschluss vom 26.1.1998 - B 2 U 299/97 B - juris RdNr 5; BVerwG Urteil vom 16.7.1998 - 7 C 36/97 - BVerwGE 107, 156, 157 f = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 158; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - BFH/NV 2014, 1232, 1233 RdNr 6) ausnahmsweise nicht als beachtlich anzusehen und von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin daher zusätzlich die Vorlage einer weiteren, auf das vorliegende Beschwerdeverfahren konkret bezogenen Vollmacht zu verlangen, besteht nicht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Es ist daher mit § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO vereinbar, wenn die Polizeidirektion einen hinreichend qualifizierten Bediensteten des Innenministeriums als Aufsichtsbehörde darum bittet, an ihrer Stelle die Prozessvertretung vor dem Oberverwaltungsgericht wahrzunehmen (vgl. BVerwG, U. v. 06.07.1998 - 7 C 36/97 - BVerwGE 107, 156 = NJW 1999, 513).
  • BVerwG, 24.04.2003 - 3 C 6.02

    Auf volkseigenem Grundstück errichtetes Wohnhaus; zur Erlangung einer

    Davon ist das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 16. Juli 1998 (BVerwG 7 C 36.97 - BVerwGE 107, 156 ) ausgegangen.

    Zwar trifft es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - a.a.O. S. 160 f. und - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159 S. 498 ff.) zu, dass in Fallgestaltungen, in denen sich das staatliche Veräußerungsverlangen auf ein Eigenheim bezog, das unter Inanspruchnahme eines Nutzungsrechts auf einem volkseigenen Grundstück errichtet worden war, der für die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG erforderliche Vorwurf einer sittlich anstößigen Manipulation entfällt, weil dieses Veräußerungsverlangen mit der damaligen Rechtslage in der DDR im Einklang stand und dieser Rechtslage in einer nicht sachwidrigen Weise Rechnung trug.

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 LC 386/06

    Kostenerstattungspflicht eines Straßenneubauamtes für eine Sondierung von

    Dass dieser die Vertretung der Klägerin zu 2) wahrnahm, steht nach dem Inhalt des Schriftsatzes außer Frage (vgl. zum Ganzen nur BVerwG, Urteil vom 16.7.1998 - 7 C 36.97 -, BVerwGE 107, 156 = DVBl. 1999, 99).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 SB 40/06

    Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung

    "Besonderes Beauftragte" können hiernach nur natürliche Personen sein, nicht jedoch Behörden als solche (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.1984 - 11 TH 2870/84 -: Behördenbediensteter; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, 2003, § 62 Rdn. 15: Angehöriger der Behörde; BVerwG NJW 1999, 513: besondere Beauftragung einzelner anstelle des Behördenvorstandes handelnder Personen; vgl. auch BSG, Urteil vom 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R - FG Köln, Urteil v. 25.01.2007 - 2 K 1092/05 - zu § 79 Abgabenordnung).
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 180/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Anlass dafür, diese Vollmacht entgegen der ständigen Spruchpraxis der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Wirksamkeit von Generalvollmachten als Prozessvollmacht (vgl etwa BSG Beschluss vom 26.1.1998 - B 2 U 299/97 B - juris, RdNr 5; BVerwG Urteil vom 16.7.1998 - 7 C 36/97 - BVerwGE 107, 156, 157 f = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 158; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - juris, RdNr 6) ausnahmsweise nicht als beachtlich anzusehen und von dem Beschwerdeführer zu 2) daher zusätzlich die Vorlage einer weiteren, auf das vorliegende Beschwerdeverfahren konkret bezogenen Vollmacht zu verlangen, besteht nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2008 - L 6 SB 35/05

    Höhe des GdB bei Diabetes mellitus - Feststellung der

  • BVerwG, 29.07.2002 - 9 C 1.02

    Freiwilliger Landtausch; Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis für -;

  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle

  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 50/06

    Ausnahmen vom Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft;

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19

    Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung

  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 7.03

    Unlautere Machenschaft; Vorerwerbsrecht; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 9 A 4923/05

    Beanspruchung von Gebührenfreiheit eines teilrechtsfähigen Sondervermögens;

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

  • LSG Sachsen, 17.12.2015 - L 3 AS 710/15

    (Wieder-)Beschaffung von durch Verschulden einer Behörde abhanden gekommener

  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98

    Ausreisebedingter Gebäudeverkauf; unlautere Machenschaft; redlicher Erwerb;

  • BVerwG, 18.09.2002 - 7 PKH 3.02

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.2003 - 7 B 101.02

    Frage der Einstufung einer manipulativen Ausübung des Vorerwerbsrechts durch den

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2019 - L 15 AS 274/16
  • BVerwG, 24.11.2004 - 7 B 128.04

    Rücknahme eines Bescheides über die Entschädigungsberechtigung hinsichtlich eines

  • VG Berlin, 23.03.2001 - 31 A 4.01

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes; Enteignung von

  • BVerwG, 19.04.2000 - 8 B 48.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung der

  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2017 - 14 L 2326/17

    Prozessvommacht; Behördenvertreter; Vertretung; Prozesserklärung; Bediensteter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 20 B 302/08

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Prozessvertretung einer juristischen Person

  • BVerwG, 19.08.2003 - 7 PKH 7.03

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Beschwerde gegen die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2001 - 1 M 55/01
  • BVerwG, 05.08.1999 - 7 B 62.99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2007 - 15 A 2510/07

    Berechtigung der Vertretung juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der

  • VG Berlin, 23.03.2000 - 29 A 241.95

    Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Geltendmachung

  • VG Gera, 26.10.1999 - 6 K 1069/96

    Anspruch auf Rückübertragung eines in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstücks;

  • VG Dessau, 09.03.2004 - 3 A 47/03
  • VG Berlin, 13.04.2000 - 29 A 273.95

    Rückübertragung eines enteigneten Grundstücks; Voraussetzungen einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3812
BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98 (https://dejure.org/1998,3812)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1998 - 9 B 562.98 (https://dejure.org/1998,3812)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - 9 B 562.98 (https://dejure.org/1998,3812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Beeidigung eines Zeugen - Ermessen bei Vereidigung eines Zeugen - Begründung der Nichtbeeidigung - Verfahrensfehler durch Nichtvereidigung eines Zeugen - Verlust des Rügerechts nach § 173 VwGO, § 295 Abs. 1 ZPO

  • Judicialis

    VwGO § 98; ; VwGO § 132 Abs. 1 Nr. 3; ; VwGO § 173; ; ZPO § 295; ; ZPO § 391; ; ZPO § 558

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht - Unterlassene Beeidigung eines Zeugen; Ermessen bei Vereidigung eines Zeugen; Begründung der Nichtbeeidigung; Verfahrensfehler durch Nichtvereidigung eines Zeugen; Verlust des Rügerechts nach § 173 VwGO , § 295 Abs. 1 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3369
  • DVBl 1999, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88

    indische Militäroperationen gegen Tamilen - Vernehmung eines ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98
    § 295 ZPO gilt gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß mit der Folge, daß der ungerügt gebliebene Verfahrensmangel nach § 173 VwGO i.V.m. § 558 ZPO in der Revisionsinstanz - und ebenso mit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht mehr geltend gemacht werden kann (stRspr; vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97 - sowie die Beschlüsse des Senats vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 = NJW 1989, 678 und vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Bucholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 = NJW 1989, 379).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88

    Mündliche Verhandlung - Abgelehnter Beweisantrag - Begründungspflicht - Revision

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98
    § 295 ZPO gilt gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß mit der Folge, daß der ungerügt gebliebene Verfahrensmangel nach § 173 VwGO i.V.m. § 558 ZPO in der Revisionsinstanz - und ebenso mit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht mehr geltend gemacht werden kann (stRspr; vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97 - sowie die Beschlüsse des Senats vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 = NJW 1989, 678 und vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Bucholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 = NJW 1989, 379).
  • VGH Hessen, 19.01.1998 - 12 UE 1624/95

    Türkei: drohende Strafverfolgung kurdischer Volkszugehöriger bei Wiedereinreise

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98
    BVerwG 9 B 562.98 VGH 12 UE 1624/95.
  • EGMR, 24.05.1988 - 10737/84

    MÜLLER AND OTHERS v. SWITZERLAND

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98
    § 295 ZPO gilt gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß mit der Folge, daß der ungerügt gebliebene Verfahrensmangel nach § 173 VwGO i.V.m. § 558 ZPO in der Revisionsinstanz - und ebenso mit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht mehr geltend gemacht werden kann (stRspr; vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97 - sowie die Beschlüsse des Senats vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 = NJW 1989, 678 und vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Bucholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 = NJW 1989, 379).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 62.75

    Sozialhilfe - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Gebot der Gleichbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98
    Die Beschwerde weist zutreffend darauf hin, daß im Verwaltungsprozeß mit Rücksicht auf den Untersuchungsgrundsatz die Beeidigung eines Zeugen - vorbehaltlich der sich aus § 393 ZPO ergebenden Ausnahmen - stets im Ermessen des Tatsachengerichts steht, selbst wenn die Verfahrensbeteiligten ausdrücklich auf eine Vereidigung verzichten oder entsprechende Anträge nicht stellen (vgl. BVerwGE 52, 11 ; Geiger in Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 98 Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 98 Rn. 12; vgl. auch BFH, Urteil vom 13. März 1995 - XI B 73 - 90/94 - DStZ 1996,,159 und Urteil vom 25. August 1982 - I R 164/81 -).
  • BVerwG, 21.07.1997 - 7 B 175.97

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98
    § 295 ZPO gilt gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß mit der Folge, daß der ungerügt gebliebene Verfahrensmangel nach § 173 VwGO i.V.m. § 558 ZPO in der Revisionsinstanz - und ebenso mit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht mehr geltend gemacht werden kann (stRspr; vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 21. Juli 1997 - BVerwG 7 B 175.97 - sowie die Beschlüsse des Senats vom 30. September 1988 - BVerwG 9 CB 47.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84 = NJW 1989, 678 und vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Bucholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35 = NJW 1989, 379).
  • BFH, 25.08.1982 - I R 164/81
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98
    Die Beschwerde weist zutreffend darauf hin, daß im Verwaltungsprozeß mit Rücksicht auf den Untersuchungsgrundsatz die Beeidigung eines Zeugen - vorbehaltlich der sich aus § 393 ZPO ergebenden Ausnahmen - stets im Ermessen des Tatsachengerichts steht, selbst wenn die Verfahrensbeteiligten ausdrücklich auf eine Vereidigung verzichten oder entsprechende Anträge nicht stellen (vgl. BVerwGE 52, 11 ; Geiger in Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 98 Rn. 10; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 98 Rn. 12; vgl. auch BFH, Urteil vom 13. März 1995 - XI B 73 - 90/94 - DStZ 1996,,159 und Urteil vom 25. August 1982 - I R 164/81 -).
  • BFH, 15.07.1993 - I B 35/93
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98
    Die Beteiligten müssen nämlich das Unterlassen einer ihrer Ansicht nach gebotenen Vereidigung spätestens in der auf die Beweisaufnahme folgenden mündlichen Verhandlung gemäß § 295 Abs. 1 ZPO rügen (vgl. etwa Geiger in Eyermann a.a.O.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O.; Greger in Zöller, ZPO, 20. Aufl., § 391 Rn. 6; BFH, Beschluß vom 15. Juli 1993 - I B 35/93 -).
  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98
    Eine generelle Pflicht zur Begründung der richterlichen Ermessensentscheidung - wie im Strafverfahren nach § 64 StPO - ist nach § 98 VwGO, § 391 ZPO nicht vorgesehen (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 7. November 1962 - VI C 144.61 - Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 6).
  • BVerwG, 12.12.2023 - 2 B 36.22
    Nach § 295 Abs. 1 ZPO, der über § 173 Satz 1 VwGO im Verwaltungsprozess ebenfalls anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - ZBR 1982, 30 f. und vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 - , juris Rn. 19 m. w. N.; Beschlüsse vom 6. Juli 1998 - 9 B 562.98 - Buchholz 303 § 391 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 18. Juli 2019 - 2 B 7.19 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 18 Rn. 9), kann die Verletzung einer das Verfahren und insbesondere die Form einer Prozesshandlung betreffenden Vorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei auf die Befolgung der Vorschrift verzichtet, oder wenn sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat oder in der darauf Bezug genommen ist, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich sie erschienen und ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste.
  • BFH, 30.07.2002 - X B 40/02

    NZB; Darlegungspflicht bei Verfahrensmängeln; Vereidigung von Zeugen

    Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt, nämlich daraufhin überprüft werden, ob das FG sich der Grenzen seines Ermessens überhaupt bewusst war, diese verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 1995 XI B 73-90/94, BFH/NV 1995, 906, rechte Spalte; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 20. Januar 1977 V C 62.75, BVerwGE 52, 11, 16; BVerwG-Beschluss vom 6. Juli 1998 9 B 562/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 3369; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. April 1965 IV ZR 130/64, BGHZ 43, 368, 370).

    Davon abgesehen liegt in dem ermessensfehlerhaften Unterlassen einer Zeugenvereidigung ein verzichtbarer Mangel i.S. von § 295 Abs. 1 ZPO (vgl. z.B. Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, Kommentar, 23. Aufl., § 391 Rz. 2; Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, Kommentar, 24. Aufl., § 391 Rz. 10; BVerwG-Beschluss in NJW 1998, 3369, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum

    Einer solchen Rüge hätte es jedoch trotz des zuvor gestellten Beeidigungsantrages bedurft (BVerwG NJW 1998, 3369; BeckOK ZPO/Scheuch ZPO § 391 Rn. 4).
  • BVerwG, 02.02.2023 - 5 C 8.21

    Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche

    Gemäß § 173 Satz 1 VwGO sind die zivilprozessualen Vorschriften über den Verlust des Rügerechts und insbesondere § 295 ZPO auch im Verwaltungsprozess anwendbar (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - ZBR 1982, 30 f. und Beschlüsse vom 6. Juli 1998 - 9 B 562.98 - Buchholz 303 § 391 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 18. Juli 2019 - 2 B 7.19 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 18 Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 B 7.19

    Verlust des Rügerechts einer Partei eines Rechtsstreits bei einer fehlerhaften

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Vorschriften über den Verlust des Rügerechts - § 295 ZPO oder §§ 534 und 295 ZPO - nach § 173 Satz 1 VwGO im Verwaltungsprozess anwendbar (BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - ZBR 1982, 30 f. und vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 - BVerwGE 150, 286 Rn. 19 m.w.N. und Beschluss vom 6. Juli 1998 - 9 B 562.98 - Buchholz 303 § 391 ZPO Nr. 1 S. 2).
  • VGH Bayern, 14.02.2024 - 6 ZB 23.1557

    Richter am Bundespatentgericht, Dienstliche Beurteilung

    Eine generelle Pflicht zur Begründung der richterlichen Ermessensentscheidung, einen Zeugen mit Rücksicht auf die Bedeutung seiner Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage zu beeidigen, ist nach § 98 VwGO, § 391 ZPO nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, B.v. 6.7.1998 - 9 B 562.98 - NJW 1998, 3369) und darüber hinaus hat der Kläger gegen die vom Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung gegebene Begründung keinerlei Kritik oder auch nur Bedenken erhoben, so dass er gemäß § 173 VwGO, § 295 Abs. 1 ZPO sein Rügerecht verloren hat (BVerwG a.a.O.).
  • VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597

    Zivilrechtliches Urteil auf Beseitigung eines Baumes ersetzt keine

    Mit der "nächsten" mündlichen Verhandlung ist dabei nicht nur ein neuer Verhandlungstermin, sondern auch die (fortgesetzte) Verhandlung gemeint, die im Anschluss an den Verfahrensverstoß stattgefunden hat (BVerwG vom 6.7.1998 NJW 1998, 3369 m.w.N.; BVerwG vom 21.7.1997 Az. 7 B 175/97 RdNr. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461
    Ein Verfahrensmangel kann in der Berufungsinstanz und ebenso im Zulassungsverfahren nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei den Fehler nicht in der Vorinstanz bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, geltend gemacht hat (§ 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1, § 531 ZPO; vgl. z.B. SächsOVG vom 16.12.1997 NVwZ-RR 1998, 639; siehe auch BVerwG vom 6.7.1998 NJW 1998, 3369).

    Mit der "nächsten" mündlichen Verhandlung ist dabei nicht nur ein neuer Verhandlungstermin, sondern auch die (fortgesetzte) Verhandlung gemeint, die im Anschluss an den Verfahrensverstoß stattgefunden hat (BVerwG vom 6.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 21.7.1997 Az. 7 B 175/97; BVerwG vom 2.7.1976 NJW 1977, 313, 314; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, RdNr. 57 zu § 124a; Seibert NVwZ 1999, 113, 119).

  • BVerwG, 20.11.2006 - 3 B 21.06
    Der Kläger geht zutreffend davon aus, dass im Verwaltungsprozess die Vereidigung eines Zeugen nach § 98 VwGO i.V.m. § 391 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts steht (Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 62.75 - BVerwGE 52, 11 ; Beschluss vom 6. Juli 1998 - BVerwG 9 B 562.98 - Buchholz 303 § 391 ZPO Nr. 1).

    Eine generelle Pflicht zur Begründung der richterlichen Ermessensentscheidung über die Vereidigung ist zwar nach § 98 VwGO und § 391 ZPO nicht vorgesehen; zumindest dann, wenn - wie hier - die Vereidigung des Zeugen von einem Verfahrensbeteiligten betragt worden ist, dürfte es aber die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie gebieten, die Nichtbeeidigung des Zeugen zu begründen, um eine effektive Verfahrenskontrolle im Revisionsverfahren zu gewährleisten (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1998, a.a.O.; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 98 Rn. 81; anders noch Beschluss vom 2. Mai 1975 - BVerwG 4 CB 11.74 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 14).

  • VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 B 07.1891

    Unzureichende familiäre Vermittlung der deutschen Sprache

    Denn nach § 391 ZPO (hier anzuwenden in Verbindung mit § 98 VwGO) steht die Vereidigung eines Zeugen auch dann, wenn ein Beteiligter hierauf nicht verzichtet, im Ermessen des Gerichts (BVerwG vom 6.7.1998 NJW 1998, 3369; Damrau in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, RdNr. 4 zu § 391).
  • VG Berlin, 16.06.2016 - 1 K 13.14

    Anspruch auf Auskunft über eine Mitteilung eines Pressesprechers an verschiedene

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2012 - 7 A 10978/12

    Anfechtung, Anfechtungsklage, Aufhebung, Aufsicht, Befangenheit, Belehrung,

  • BVerwG, 13.09.1999 - 7 PKH 3.99

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht