Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 16.02.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98   

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https://dejure.org/2000,371
BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98 (https://dejure.org/2000,371)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98 (https://dejure.org/2000,371)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 (https://dejure.org/2000,371)
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Alcan II

Art. 88 Abs. 3 EG, Art. 14 GG, § 48 VwVfG, § 90 BVerfGG, Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gerichtsurteil, das maßgeblich durch eine Vorabentscheidung des EuGH geprägt ist, Art. 234 EG

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Beihilfe - Überbrückungshilfe - Europäisches Gemeinschaftsrecht - Europäischer Gerichtshof - Vorabentscheidung

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 88 Abs. 3; VwVfG § 48 Abs. 4 S. 1
    Rückforderung einer nationalen, gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßenden Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission, hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorrang des EU-Rechts vor einfachem deutschen Recht; Verdrängung der Jahresfrist gem. § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG bei Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2015
  • ZIP 2000, 633
  • NVwZ 2000, 789 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 907 (Ls.)
  • EuZW 2000, 445
  • WM 2000, 621
  • DVBl 2000, 900
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Es ist nicht erkennbar, dass durch diese Vorabentscheidung der vom Grundgesetz als unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell in Frage gestellt würde (vgl. BVerfGE 89, 155 ).

    Die Frage nach einem ausbrechenden Rechtsakt im Sinne des Maastricht-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 89, 155 ) stellt sich im vorliegenden Verfahren nicht.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Mit Urteil vom 20. März 1997 (vgl. DÖV 1998, S. 287 ff.) hat der Europäische Gerichtshof wie folgt entschieden:.

    Die Entscheidung des EuGH, mit der die Rechtsauffassung der Bundesregierung und der Landesregierung von Rheinland-Pfalz in allen drei Teilen des Vorabentscheidungsverfahrens übereinstimmte (vgl. EuGH, DÖV 1998, S. 287, Nrn. 29, 40, 47), dient allein der Durchsetzung der in Art. 88 Abs. 2 UAbs. 1 EGV (früher: Art. 93 Abs. 2 UAbs. 1 EGV) ausdrücklich vorgesehenen Befugnis der Kommission, die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen anzuordnen.

  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung; Rückforderung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1998 - BVerwG 3 C 15.97 -.

    Mit dem im vorliegenden Verfassungsbeschwerde-Verfahren angegriffenen Urteil vom 23. April 1998 wies das Bundesverwaltungsgericht die Anfechtungsklage der Beschwerdeführerin gegen die Rücknahmebescheide ab (BVerwGE 106, 328 ff. = NJW 1998, S. 3728 ff.):.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass dieser Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 75, 223 ).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieses eigene öffentliche Interesse der Gemeinschaft bei der Rücknahmeabwägung Berücksichtigung finden (vgl. BVerwGE 92, 81 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass dieser Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 75, 223 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    b) Im Übrigen bestünden selbst bei einer Überprüfung anhand der Maßstäbe des Grundgesetzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Weder die Rücknahmeabwägung noch die Nichtanwendung der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG verstoßen gegen die Verfassungsgrundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte der Beschwerdeführerin angezeigt; die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Gleiches gilt auch für den Fall einer an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Entscheidung nach Art. 249 Abs. 4 EG, beispielsweise im Falle eines Beihilferückforderungsverlangens der Kommission (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 -, NJW 2000, S. 2015).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Bei der Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen tritt neben das öffentliche Interesse der Mitgliedstaaten an einer Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands ein öffentliches Interesse der Europäischen Union an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (BVerfG NJW 2000, 2015; BVerwGE 92, 81, 85 f; 106, 328, 336; BFH NVwZ 2001, 715, 718).
  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

    Hinzu kam noch ein Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 2000 2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2015).

    Deshalb ist das mitgliedstaatliche öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbaren Zustands in Bezug auf das InvZulG 1991 a.F. zusammen mit dem öffentlichen Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (s. oben unter 1. c) abzuwägen gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte, die möglicherweise im Fall des Klägers die Rücknahme der 12 %igen Investitionszulage auf 8 % verbieten (vgl. BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).

    d) Das BVerfG hat den Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung einer bereits gewährten Beihilfe schon dann versagt, wenn es dem Beihilfebegünstigten möglich war, die formelle Gemeinschaftswidrigkeit der Beihilfe (wegen fehlender Notifizierung) zu erkennen (BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07

    Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften kann ein beihilfebegünstigtes Unternehmen unter europarechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich nur dann auf den Bestand einer Beihilfe vertrauen, wenn es sich vor Empfang der Zuwendung vergewissert hat, dass die Subvention unter Einhaltung des in Art. 88 EGV vorgeschriebenen Verfahrens gewährt wurde, selbst wenn bei einer Anwendung der für den innerstaatlichen Bereich anerkannten Maßstäbe die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz nach § 48 Abs. 2 VwVfG erfüllt wären (z.B.: EuGH Slg. 2005 I-11137, 11196 Rn. 104; Slg. 2004, I-10609, 10643 f, Rn. 44 f; Slg. 1997, I-1591, 1616, Rn. 25 und 1622, Rn. 49; Slg. 1997, I-135, 163 Rn. 51, siehe auch BVerfG NJW 2000, 2015; BGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - XI ZR 53/03 - ZIP 2004, 498, 500; BVerwGE 106, 328, 335 und 338; 92, 81, 86).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 8 S 93.05

    Beihilfe, Gewährung im Rahmen einer Privatisierung, Vertrag, Negativentscheidung

    Ein Überwiegen des öffentlichen Interesses, das hier wegen des europarechtlichen Bezuges auch das Gemeinschaftsinteresse an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung umfasst (vgl. dessen Anerkennung durch das BVerfG, Kammerbeschl. v. 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210.98 - zitiert nach juris = DVBl. 2000, 900), ist wegen des vom Europäischen Gerichtshof betonten Erfordernisses der Kohärenz des Systems des Rechtsschutzes durch die europäische und die nationale Gerichtsbarkeit (EuGH, Urt. v. 9. November 1995 - Rs. C-465/93 - Atlanta, zitiert nach eur-lex = NJW 1996, 1333) nur dann zu verneinen, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erforderlich wäre, um zu vermeiden, dass die Antragstellerin einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleidet, und wenn das Interesse der Gemeinschaft angemessen berücksichtigt wird (zu dessen hoher Bedeutung vgl. auch EuGH, Urt. v. 20. September 1990 - Rs. C-5/89 - Leitsatz 4, zitiert nach eur-lex = NVwZ 1990, 1161 und EuG, Beschl. v. 3. Dezember 2002 - T-181/02 - Erba Lautex , zitiert nach eur-lex).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines gegen Gemeinschaftsrecht verstoßenden

    c) Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung ergeben sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 (2 BvR 1210/98, Juris).

    Die Klägerin hat bereits keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz gem. § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in einer der von ihr aufgeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 - , Juris und 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, Juris) oder des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. Februar 2000 - BVerwG 1 B 78/99 -, Juris und Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7/95 -, Juris) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hätte.

    Wie bereits ausgeführt, betraf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 (-2 BvR 1210/98 -) die Anforderungen an die Auslegung und Anwendung von § 48 VwVfG bei der Rückforderung von gemeinschaftswidrig geleisteten staatlichen Beihilfen, um die es vorliegend nicht geht.

  • BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08

    Rückforderung von Beihilfen - Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau

    Darüber hinaus tritt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bei der Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen neben das mitgliedstaatliche öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands ein öffentliches Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung; auch dieses eigene öffentliche Interesse der Gemeinschaft muss hinreichend Berücksichtigung finden (Beschluss des BVerfG vom 17. November 2000 2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2015).

    In Bezug auf die in § 48 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes normierte Jahresfrist, innerhalb der ein als rechtswidrig erkannter Verwaltungsakt zurückgenommen werden kann, hat sich das BVerfG ausdrücklich der Auffassung des EuGH angeschlossen, nach der das Gemeinschaftsrecht auch nach Ablauf dieser Frist die Rücknahme einer Beihilfe verlangt, so dass im Ergebnis die nationale Verfahrensvorschrift unangewendet bleiben muss (BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige

    Sie genießen als Teile des Gemeinschaftsrechts (vgl BVerfGE 52, 187, 203) Vorrang gegenüber nationalem Recht (vgl EuGH Slg 1964, 1251, 1269 ff; BVerfG NJW 2000, 2015).
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit

    Denn die Doktrin des ausbrechenden Rechtsakts hebt den Grundsatz der Wirksamkeit der Gemeinschaftsrechtsakte in den Mitgliedstaaten --auch solcher, die nach nationalem Recht zu beanstanden wären-- nicht auf, welchen vielmehr auch die diesbezügliche Rechtsprechung des BVerfG ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 17. Februar 2000  2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2015, und in BVerfGE 123, 267, Lissabon).
  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01

    Höhe der Investitionszulage gem § 11 Abs 2 InvZulG 1991 - kein Vertrauensschutz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung einer bereits gewährten nationalen Beihilfe versagt, wenn es dem Beihilfebegünstigten möglich war, die formelle Gemeinschaftswidrigkeit der Beihilfe wegen deren fehlender Notifizierung zu erkennen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 75/17

    Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot

  • BFH, 30.01.2009 - VII B 181/08

    Rückforderung von gemeinschaftsrechtswidrig gewährten Beihilfen nach Ablauf der

  • BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 35.00

    Beihilfe zu Heilkuren im Ausland; Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens,

  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Klage auf Erstattung gemeinschaftswidrig

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 1.00

    Voraussetzungen der Grundsatzrevision - Vereinbarkeit einer landesrechtlichen

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 2.00

    Voraussetzungen der Grundsatzrevision - Vereinbarkeit einer landesrechtlichen

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 6/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 7/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 9/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

  • BVerwG, 17.11.2000 - 1 B 102.00

    Klärungsbedürftigkeit einer Frage nach der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht -

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01

    Vereinbarkeit einer Vorschrift über bindenden Entscheidungen eines Investors

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht -

  • SG Reutlingen, 29.04.2008 - S 2 AS 2952/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau

  • OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 55/02

    Zur Vereinbarkeit des § 3a AusglLeistG mit dem Grundgesetz

  • VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
  • FG Düsseldorf, 29.11.2000 - 4 K 5300/97

    Ad-Valorem-Steuersatz für Zigarillos

  • LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen; Echte Rückwirkung; Vertrauensschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 9 B 213/01

    Gebührenerhebung i.S.d. nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Kosten der

  • FG Düsseldorf, 29.11.2000 - 4 K 5505/97

    Verstoß des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Tabaksteuergesetz (TabStG) 1992 gegen

  • BVerwG, 08.07.2003 - 3 B 14.03

    Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts - Anfechtungsbegehren und

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 1 L 275/02

    Jahresfrist, Rücknahme, Kenntnisnahme, Gemeinschaftsrecht, Vertrauensschutz,

  • VGH Bayern, 14.02.2002 - 4 ZB 01.167

    Verstoß des dem Art. 44 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

  • LG Bonn, 31.08.2015 - 3 O 168/14
  • LG Flensburg, 27.07.2005 - 6 O 36/05

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages: EG-rechtlich unzulässige staatliche

  • FG Brandenburg, 25.11.2004 - 5 K 1993/02

    Investitionszulagensatz für ein Gebäude, für das im Oktober 1999 der Bauantrag

  • VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94 (https://dejure.org/2000,3711)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94 (https://dejure.org/2000,3711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    In dubio pro reo Grundsatz - Rehabilitierungsgericht - Rehabilitierungsverfahren - Verurteilung - Wiedergutmachung judikaiven Unrechts der DDR

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de

    StrRehaG § 1
    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im Rehabilitierungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 900
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" - für den nicht entschieden ist, ob ihm Verfassungsrang zukommt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1997 - 2 BvR 122/97 -, JURIS) - ist ein strafverfahrensrechtlicher Satz, der zu Gunsten eines Angeklagten Anwendung findet.
  • BVerfG, 04.03.1997 - 2 BvR 122/97

    Verwertbarkeit von gegenüber einem Kaufhausdetektiv gemachten Äußerungen im

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" - für den nicht entschieden ist, ob ihm Verfassungsrang zukommt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, NJW 1988, S. 477; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1997 - 2 BvR 122/97 -, JURIS) - ist ein strafverfahrensrechtlicher Satz, der zu Gunsten eines Angeklagten Anwendung findet.
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94
    Im Rehabilitierungsverfahren geht es nicht um die Verurteilung oder die Erneuerung einer Verurteilung des Antragstellers, sondern um die Wiedergutmachung judikativen Unrechts der DDR und damit des Unrechts einer fremden Staatsgewalt, für das die Bundesrepublik Deutschland nicht verantwortlich ist und für das sie nicht einzustehen hat (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 1533/94 -, Umdruck S. 19, 28).
  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 16).
  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13

    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in

    Die Nichterweislichkeit anspruchsbegründender Tatsachen geht zu Lasten des Antragstellers; der strafprozessuale Zweifelssatz findet keine Anwendung (vgl. BVerfG aaO und VIZ 2000, 376).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 55).
  • BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 55).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 2-IV-16
    Willkürfrei und auch sonst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind namentlich die Erwägungen des Oberlandesgerichts, dass die Anordnung der Unterbringung in einem Kinderheim oder einem Jugendwerkhof nicht als solche eine nach § 2 StrRehaG rehabilitationsfähige Entscheidung über die Anordnung von Freiheitsentziehung bewirkt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13 - BGHSt 60, 218) und die Rehabilitationsgerichte von Verfassungs wegen nicht gehalten sind, im Zweifel für den Antragsteller zu entscheiden, so dass die Nichterweislichkeit anspruchsbegründender Tatsachen zu dessen Lasten geht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10; Beschluss vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 46/15

    Setzt sich ein Beschwerdeführer nicht mit der gefestigten Rechtsprechung des

    Der Beschwerdeführer geht auf die sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11-, juris) ergebenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Praxis der Rehabilitierungsgerichte nicht ein.
  • OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Reha Ws 33/18

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

    Verbleiben Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im Rehabilitierungsverfahren, gehen diese regelmäßig zu Lasten der Betroffenen (vgl. BVerfG VIZ 2000, 376; KG VIZ 1994, 258).
  • OLG Dresden, 20.11.2018 - 1 Reha Ws 42/17

    Zulässigkeit der Nachprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung

    Verbleiben Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im Rehabilitierungsverfahren, gehen diese zu Lasten der Betroffenen (vgl. BVerfG VIZ 2000, 376; KG VIZ 1994, 258).
  • OLG Dresden, 09.01.2023 - 1 Reha Ws 17/22
    Hier verbleibt es vielmehr bei der bisherigen Gesetzeslage, wonach zumindest Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, dass die damalige Unterbringung im Heim auf politischen oder sonst rechtsstaatswidrigen Erwägungen beruhte und verbleibende Zweifel am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen insoweit zu Lasten des Betroffenen gehen (vgl. BVerfG, VIZ 2000, 376 f.; KG, VIZ 1994, 258 f.).
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