Rechtsprechung
BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Rechtsstellung der im Bereich der Psychotherapie tätigen Heilpraktiker ohne abgeschlossenes Psychologiestudium im Hinblick auf GG Art 12 Abs 1 und Art 3 Abs 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Heilpraktiker - Psychotherapeut - Approbation - Delegationsverfahren - Studium - Psychologie - Gleichheitssatz - Berufsfreiheit - Rechtsstaatsprinzip
- Judicialis
PsychThG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; PsychThG § 5 Abs. 1; ; PsychThG... § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a; ; PsychThG § 6; ; PsychThG § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b; ; PsychThG § 12 Abs. 1; ; SGB V § 95 Abs. 10; ; SGB V § 95 c Satz 2 Nr. 3; ; SGB V § 95 Abs. 11; ; SGB V § 13 Abs. 3; ; SGB V § 13
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; PsychThG
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Berufsbildes eines psychologischen Psychotherapeuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1779
- NVwZ 2000, 793 (Ls.)
- DVBl 2000, 978
Wird zitiert von ... (107) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber befugt ist, im Rahmen von Art. 12 Abs. 1 GG Berufsbilder zu fixieren (vgl. BVerfGE 34, 252 ; 59, 302 ; 75, 246 ).Indem bestimmte wirtschafts-, berufs- und gesellschaftspolitische Zielvorstellungen als wichtige Gemeinschaftsinteressen durchgesetzt werden sollen, wirkt die Fixierung der Berufsbilder auch gestaltend durch Änderung und Ausrichtung überkommener Berufsbilder (BVerfGE 75, 246 ).
Der Gesetzgeber ist zwar verpflichtet, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen vorzusehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 75, 246 ; 98, 265 m.w.N.).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Es ist geklärt, dass Ausbildungsnachweise, Qualifikationsanforderungen und Regelungen zum Sachkundenachweis subjektive Zulassungsvoraussetzungen im Sinne der so genannten Stufentheorie sind (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 19, 330 ).Dieses Grundrecht bietet grundsätzlich keinen Schutz gegen neue Konkurrenz für einen Beruf, der selbst unangetastet bleibt; es gibt kein subjektives Recht auf Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 31, 8 ; 34, 252 ;… vgl. dazu auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -, teilweise abgedruckt in NJW 1999, S. 2729).
- BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72
Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber befugt ist, im Rahmen von Art. 12 Abs. 1 GG Berufsbilder zu fixieren (vgl. BVerfGE 34, 252 ; 59, 302 ; 75, 246 ).Dieses Grundrecht bietet grundsätzlich keinen Schutz gegen neue Konkurrenz für einen Beruf, der selbst unangetastet bleibt; es gibt kein subjektives Recht auf Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 31, 8 ; 34, 252 ;… vgl. dazu auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -, teilweise abgedruckt in NJW 1999, S. 2729).
- BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Dieses Grundrecht bietet grundsätzlich keinen Schutz gegen neue Konkurrenz für einen Beruf, der selbst unangetastet bleibt; es gibt kein subjektives Recht auf Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 31, 8 ; 34, 252 ; vgl. dazu auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -, teilweise abgedruckt in NJW 1999, S. 2729). - BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Der Gesetzgeber ist zwar verpflichtet, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen vorzusehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 75, 246 ; 98, 265 m.w.N.). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Selbstbedienung bei Arzneimitteln
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Diese liegt vor, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 75, 166 ; stRspr). - BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Der Subsidiaritätsgrundsatz soll vor allem sichern, dass durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere auch der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden; zugleich wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (vgl. BVerfGE 77, 381 ). - BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Das ist aus Gründen des Patientenschutzes und der vom Gesetzgeber erwünschten Transparenz gerechtfertigt (vgl. dazu Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1056/99 -, teilweise abgedruckt in NJW 1999, S. 2730); anderenfalls wäre nicht erkennbar, welche Therapeuten einen einschlägigen akademischen Abschluss aufweisen und welche nicht. - BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Dieses Grundrecht bietet grundsätzlich keinen Schutz gegen neue Konkurrenz für einen Beruf, der selbst unangetastet bleibt; es gibt kein subjektives Recht auf Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 31, 8 ; 34, 252 ;… vgl. dazu auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -, teilweise abgedruckt in NJW 1999, S. 2729). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Eröffnet der Gesetzgeber ein neues berufliches Betätigungsfeld, hat er vielfältige Interessen zum Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 27). - BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Sozietätsverbot
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
Heilpraktikergesetz
- BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 436/95
Zur Bedeutung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in …
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1999 - 13 B 1168/99
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60
Sachkundenachweis
- BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80
Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe …
- BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80
Prüfingenieure
- OVG Niedersachsen, 11.12.2003 - 8 LB 2892/01
Anspruch auf Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. …
Das ergebe sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2000 (1 BvR 1453/99).Die Berechtigung zur Teilnahme am Delegationsverfahren besaßen nämlich nur Ärzte und Diplom-Psychologen mit einer abgeschlossenen Zusatzausbildung an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten Institut (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 - DVBl. 2000 S. 978).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. März 2000 (a.a.O.) dazu Folgendes ausgeführt: .
Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus die Notwendigkeit einer Übergangsregelung für die psychotherapeutisch tätigen Heilpraktiker ohne abgeschlossenes Psychologiestudium verneint und betont, dass diese Personen auf der Grundlage der ihnen erteilten Heilpraktikererlaubnisse auch künftig psychotherapeutisch tätig sein können, weil der Gesetzgeber weder ihr Berufsfeld geschlossen noch ihr Tätigkeitsspektrum verändert hat (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 28.7.1999 - 1 BvR 1006/99 - NJW 1999 S. 2729;… BVerwG, Urt. v. 28.11.2002 - 3 C 44.01 - DVBl. 2003 S. 677).
Dieses Verbot ist jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.; Beschl. v. 28.7.1999 - 1 BvR 1056/99 - NJW 1999 S. 2730).
Art. 12 Abs. 1 GG bietet keinen Schutz gegen neue Konkurrenz für einen Beruf, der selbst unangetastet bleibt (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.).
Es gibt auch kein subjektives Recht auf Erhaltung des Geschäftumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 1.2.1973 - 1 BvR 426/72 - BVerfGE 34, 252 (256)).
Denn dieser Einwand ist aus den vom Bundesverfassungsgericht genannten Gründen unzutreffend (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.; Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 30/00 -).
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Frage als klärungsbedürftig bezeichnet, ob durch die Kostenerstattung im Rahmen des § 13 Abs. 3 SGB V ein schützwürdiges Vertrauen begründet worden ist, das durch das Psychotherapeutengesetz und die Änderungen des Sozialgesetzbuchs V enttäuscht wurde (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O).
Außerdem würden ihr durch die Approbation und die dadurch mögliche Zulassung zur bedarfsunabhängigen vertragsärztlichen Versorgung weitergehende Verdienst- und Einkommensmöglichkeiten eröffnet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.;… BVerfG Beschl. v. 28.7.1999, a.a.O.;… OVG Koblenz, Urt. v. 13.3.2001, a.a.O.).
Dafür spricht auch der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 16. März 2000 (a.a.O.), dass klärungsbedürftige verfassungsrechtliche Fragen zur Reichweite und Bedeutung von Art. 12 Abs. 1 GG für das Vertragsarztrecht aufgeworfen werden könnten, soweit sich der Beschwerdeführer darauf berufe, dass er aufgrund seiner bisherigen faktischen Beteiligung an der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten im Wege des Kostenerstattungsverfahrens aus Vertrauensschutzgründen oder aus Gründen des Bestandsschutzes zu dem für die Psychotherapeuten erweiterten System der vertragsärztlichen Versorgung als Leistungserbringer zuzulassen sei (…ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 4.6.2003, a.a.O.).
Bei der Konzeption der Übergangsregelungen in § 12 PsychThG hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, nur solchen Personen den Verbleib im Beruf unter den neu geschaffenen Berufsbezeichnungen zu garantieren, die eine hohe Qualifikation für die Berufsausübung besitzen (…vgl. BT-Drucks 13/1206, S. 14; BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.).
Eine Verpflichtung des Gesetzgebers dazu besteht jedoch nicht, solange er sich bei der Beschränkung auf die o. g. Studienabschlüsse auf sachliche Gründe von einigem Gewicht stützen kann (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.).
Zur Beschränkung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut auf Diplom-Psychologen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16. März 2000 (a.a.O.) ausgeführt, dass vor allem Gründe der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung gegen eine Erweiterung der Übergangsregelung sprächen.
- BVerwG, 17.08.2017 - 3 C 12.16
Masterabschluss in Psychologie eröffnet Zugang zur Psychotherapeutenausbildung
§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a PsychThG beschränkt die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit, indem sie den Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten an den Nachweis bestimmter Qualifikationsanforderungen knüpft (subjektive Zugangsbeschränkungen im Sinne der so genannten Stufentheorie, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - NJW 2000, 1779; BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 6 C 19.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:141216U6C19.15.0] - WissR 49, 296 Rn. 7 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - 13 A 1175/01 § 12 Abs. 4 PsychThG kommt hingegen als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers nicht in Betracht, weil von dieser Bestimmung nur die abhängige Beschäftigung als Angestellter oder Beamter in einer psychiatrischen, psychotherapeutischen, psychosomatischen oder neurologischen Einrichtung erfasst wird, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, 1779; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 9 S 718/00 - Pulverich, Psychotherapeutengesetz, 3. Auflage, § 12, Abschnitt III D, IV, S. 112 f; Behnsen/Bernhard, Psychotherapeutengesetz, 1. Auflage, S. 77, und der Kläger, der seit 1989 eine eigene Praxis betreibt, dieser Gruppe nicht zuzurechnen ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, a.a.O.
Eine mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarende Verfahrensweise des Gesetzgebers liegt darin hingegen nicht, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - ebenfalls ausgeführt hat; auch insoweit schließt sich der Senat für dieses Hauptsacheverfahren den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts an.
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 2000, - 1 BvR 1453/99 -, a.a.O. und vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -, zum Teil abgedruckt in NJW 1999, 2729.
Neben den vom Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, a.a.O., angeführten Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung für die Übergangsvorschriften nach § 12 PsychThG kann eine sachliche Rechtfertigung für die Regelungen in der ergangenen Fassung auch in dem Bestreben des Gesetzgebers gesehen werden, im Gesundheitswesen den Bereich der Psychotherapie - auch - unter Kostengesichtspunkten neu zu ordnen.
vgl. BT-Drucks. 13/1206 S. 1, 12; und 13/733, S. 1, 11; BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - a.a.O. und vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -.
Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, a.a.O., auf die Notwendigkeit "der fachgerichtlichen Vorklärung" vor einem Verfassungsbeschwerdeverfahren hingewiesen.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - nicht ausdrücklich ausgeführt, ob die fachgerichtliche Vorklärung den Verwaltungsgerichten oder den Sozialgerichten zukommt.
vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 30/00 -, der denselben Beschwerdeführer wie im Verfahren 1 BvR 1453/99 betrifft und sich auf die von diesem begehrte Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bezieht.
- BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R
Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung …
Eine Verbesserung - etwa im Sinne einer fiktiven Zulassung oder im Sinne eines Rechts auf eine von der Bedarfsplanung unabhängige Tätigkeit auf Kostenerstattungsbasis - war weder gewollt noch - worauf sich die Klägerin als Versicherte mangels eigener Betroffenheit auch nicht berufen könnte - verfassungsrechtlich geboten (vgl dazu BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99, NJW 1999, 2729; vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99, NJW 2000, 1779;… vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 24). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - 13 A 2472/01 Das BVerfG hat in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, 1779, ausgeführt, dass die in den Übergangsvorschriften des § 12 PsychThG vorgesehene Zugangsvoraussetzung des abgeschlossenen Psychologie-Studiums als subjektive Berufswahlregelung, die dem Schutz eines besonders wichtigen Gemeinwohlbelangs in Gestalt der Gesundheit der Bevölkerung zu dienen bestimmt ist, vor Art. 12 Abs. 1 GG Bestand hat.
Eine mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarende Verfahrensweise des Gesetzgebers liegt darin hingegen nicht, wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 - ebenfalls ausgeführt hat; auch insoweit schliesst sich der Senat für dieses Hauptsacheverfahren den Ausführungen des BVerfG an.
BVerfG, Beschlüsse vom 16.3.2000, - 1 BvR 1453/99 -, a.a.O., und vom 28.7.1999 - 1 BvR 1006/99 -, zum Teil abgedruckt in NJW 1999, 2729.
Neben den vom BVerfG, Beschluss vom 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 -, a.a.O., angeführten Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung für die Übergangsvorschriften nach § 12 PsychThG kann eine sachliche Rechtfertigung für die Regelungen in der ergangenen Fassung auch in dem Bestreben des Gesetzgebers gesehen werden, im Gesundheitswesen den Bereich der Psychotherapie - auch - unter Kostengesichtspunkten neu zu ordnen.
BT-Drucks. 13/1206, S. 1, 12, und 13/733, S. 1, 11; BVerfG, Beschlüsse vom 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 -, a.a.O., und vom 28.7.1999 - 1 BvR 1006/99 -.
Zwar hat das BVerfG im Beschluss vom 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 - nicht ausdrücklich ausgeführt, ob die fachgerichtliche Vorklärung den Verwaltungsgerichten oder den Sozialgerichten zukommt.
Dass mit der "gerichtlichen Vorklärung" die Sozialgerichte gemeint sind, ergibt sich zudem eindeutig aus dem Beschluss des BVerfG vom 23.6.2000 - 1 BvR 30/00 -, der denselben Beschwerdeführer wie im Verfahren 1 BvR 1453/99 betrifft und sich auf die von diesem begehrte Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bezieht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2003 - 13 A 4805/01
Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung der Approbation als Psychologische …
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, 1779, ausgeführt, dass die in den Übergangsvorschriften des § 12 PsychThG vorgesehene Zugangsvoraussetzung des abgeschlossenen Psychologie-Studiums als subjektive Berufswahlregelung, die dem Schutz eines besonders wichtigen Gemeinwohlbelangs in Gestalt der Gesundheit der Bevölkerung zu dienen bestimmt ist, vor Art. 12 Abs. 1 GG Bestand hat.Darin liegt keine mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarende Verfahrensweise des Gesetzgebers, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - ebenfalls ausgeführt hat; auch insoweit schliesst sich der Senat für dieses Hauptsacheverfahren den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts an.
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 2000, - 1 BvR 1453/99 -, a.a.O. und vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -, zum Teil abgedruckt in NJW 1999, 2729.
Neben den vom Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, a.a.O., angeführten Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung für die Übergangsvorschriften nach § 12 PsychThG kann eine sachliche Rechtfertigung für die Regelungen in der ergangenen Fassung auch in dem Bestreben des Gesetzgebers gesehen werden, im Gesundheitswesen den Bereich der Psychotherapie - auch - unter Kostengesichtspunkten neu zu ordnen.
vgl. BT-Drucks. 13/1206 S. 1, 12; und 13/733, S. 1, 11; BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - a.a.O. und vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - nicht ausdrücklich ausgeführt, ob die fachgerichtliche Vorklärung den Verwaltungsgerichten oder den Sozialgerichten zukommt.
Dass mit der "gerichtlichen Vorklärung" die Sozialgerichte gemeint sind, ergibt sich zudem eindeutig aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 30/00 -, der denselben Beschwerdeführer wie im Verfahren 1 BvR 1453/99 betrifft und sich auf die von diesem begehrte Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bezieht.
- BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R
Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem …
Die Erhaltung von Verdienstchancen kann weder aus Art. 14 Abs. 1 noch aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitet werden (vgl dazu BVerfGE 95, 173, 187 f; 97, 67, 77, und BVerfGE 24, 236, 251; 34, 252, 256; BVerfG , NJW 1999, 2729 ; 2000, 1779, 1780 ; NJW-RR 2001, 750, 751 ). - BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum - …
Dies gilt besonders für freiberufliche Tätigkeiten iS des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wozu die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit der (psychologischen) Psychotherapeuten gehört - als dem Katalogberuf des Arztes "ähnlicher Beruf" - (vgl BFHE 135, 62;… Psychotherapeutengesetz vom 16.6. 1998 [BGBl I 1311] - dazu BSGE 87, 158 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25; BVerfG NJW 2000, 1779). - VG Düsseldorf, 03.04.2001 - 3 K 4523/99 Die insoweit vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. März 2000, NJW 2000, 1779, aufgeworfenen Fragen des Bestandsschutzes seien von den Verwaltungsgerichten zu klären.
Der Gesetzgeber konnte vielmehr bei einer typisierenden Betrachtung davon ausgehen, dass gerade durch ein Psychologiestudium Kenntnis und Inhalte vermittelt werden, die für die Tätigkeit als Psychotherapeut wesentlich sind (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1779).
Vielmehr kann von einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung weiterhin Gebrauch gemacht werden (vgl. BVerfG a.a.O., NJW 2000, 1779 f.).
Zwar bleibt die Kostenerstattungsregelung des § 13 SGB V unberührt, weshalb bei Vorliegen der Voraussetzungen auch weiterhin eine Kostenerstattung in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1779 (1781)).
Art. 12 Abs. 1 GG bietet zwar keinen Schutz gegen neue Konkurrenz für einen Beruf, der selbst unangetastet bleibt, weil es kein subjektives Recht auf Erhaltung des Geschäftsumfanges und der Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gibt (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1779 f.).
Dies ist auch dann zu beachten, wenn auf die bisherige faktische Beteiligung an der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten das Vertrauen gestützt werden könnte, auch künftig an der Versorgung beteiligt zu werden (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1779 ff.).
Eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung liegt nur dann vor, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1779 f. m.w.N.).
- BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 14/16 R
Krankenversicherung - Physiotherapeut - manuelle Therapie - Ausschluss der …
Indem bestimmte wirtschafts-, berufs- und gesellschaftspolitische Zielvorstellungen als wichtige Gemeinschaftsinteressen durchgesetzt werden sollen, wirkt die Fixierung der Berufsbilder auch gestaltend durch Änderung und Ausrichtung überkommener Berufsbilder (BVerfGE 75, 246, 265; BVerfG Beschluss vom 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 - Juris RdNr 25 = NJW 2000, 1779). - BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als -; Übergangsregelung für die …
- BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 9/05 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - ambulante psychotherapeutische …
- VGH Hessen, 04.02.2016 - 7 A 983/15
Rechts der Heilberufe - Zulassung zur Ausbildung zur Psychologischen …
- BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 24/15 R
Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Weiterbildungserfordernis für …
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin; …
- BSG, 24.09.2020 - B 9 SB 2/18 R
Keine Befugnis von Rentenberatern zur Vertretung in einem Widerspruchsverfahren …
- BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 4.08
Ausbildungsstätte; staatliche Anerkennung; Psychotherapie; Kinder- und …
- BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R
Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut …
- VG Düsseldorf, 03.04.2001 - 3 K 2714/99
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Approbation …
- VG Hamburg, 09.07.2020 - 2 K 6046/18
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00
Psychotherapeut Akademischer, Approbation, Gleichheitssatz, Übergangsvorschrift
- OVG Hamburg, 07.06.2000 - 5 Bs 124/00
Anspruch auf vorläufige Erteilung einer Approbation als "Psychologische …
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer …
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- VG München, 16.10.2001 - M 16 K 00.1312
Approbation als Psychologischer Psychotherapeut mit im Ausland erworbenem Diplom; …
- VG Düsseldorf, 29.05.2001 - 3 K 3148/99
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Approbation …
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- LSG Berlin, 09.05.2000 - L 7 B 19/00
Antrag auf Erteilung einer bedarfsunabhängigen Zulassung zur Teilnahme an der …
- BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 15/16 R
Erlaubnis zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der manuellen Therapie; …
- BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 L 395/04
Zulässigkeit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten …
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 9 S 1057/01
Anerkennungsfähige berufspraktische Tätigkeit schon vor Abschluss des …
- LSG Bayern, 16.02.2005 - L 12 KA 173/02
Bestimmung der Voraussetzungen einer bedarfsunabhängigen Zulassung zum …
- LSG Berlin, 10.05.2000 - L 7 B 23/00
Bedarfsunabhängie Teilnahme an vertragspsychotherapeutischer Versorgung
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 9 S 1957/01
Ausübung des Berufs des Psychologischen Psychotherapeuten nach der …
- LSG Berlin, 19.05.2000 - L 7 B 35/00
Einstweilige Erteilung einer bedarfsunabhängigen Zulassung, zur Teilnahme an der …
- LSG Berlin, 10.05.2000 - L 7 B 13/00
Bedarfsunabhängige Zulassung für vertragspsychotherapeutische Versorgung
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung …
- OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09
Rücknahme einer vorläufig erteilten, den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau …
- VG Bremen, 23.06.2004 - 1 K 1786/02
Zum Anspruch auf Erteilung einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten …
- VG Kassel, 17.03.2015 - 3 K 1496/14
Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
- BVerfG, 18.05.2001 - 1 BvR 522/01
Zur Zulassung im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung - keine …
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 75/03 B
Hochschullehrer mit vertragspsychotherapeutischer Nebentätigkeit, Zulassung
- BVerfG, 21.08.2002 - 1 BvR 1444/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der Aufgabe der amtlichen Börsenpreisfeststellung und …
- OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LC 114/15
Beratender Ingenieur; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Geschäftsführer; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2007 - 13 A 1714/04
Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer erteilten Approbation als …
- BVerwG, 28.11.2002 - 3 C 44.01
Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als; Übergangsregelung für die …
- BVerfG, 22.03.2001 - 1 BvR 409/01
Auslegung von SGB 5 § 95 Abs 10 S 1 Nr 3 bei der Teilnahme im so genannten …
- BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 20/05 R
Rücknahme von Honorarbescheiden durch die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung, …
- BSG, 15.03.2017 - B 3 KR 24/15 R
Erlaubnis zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der manuellen Therapie
- BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 19/05 R
Rücknahme von Honorarbescheiden durch die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 13 B 290/03
Führung der Berufsbezeichnung "Podologin" und "Medizinische Fußpflegerin" ; …
- BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 18/05 R
Rücknahme von Honorarbescheiden durch die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung, …
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 462/01
Auslegung von SGB 5 § 95 Abs 10 S 1 Nr 3 bei der Teilnahme im so genannten …
- BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 16/05 R
Rücknahme von Honorarbescheiden durch die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung, …
- BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 R
Fachkundenachweis für Eintragung ins Arztregister in der …
- VGH Bayern, 02.10.2002 - 21 B 99.2221
Führen der erworbenen Zusatzbezeichnung "Phlebologie" neben einer ebenfalls …
- OVG Bremen, 12.02.2002 - 1 A 270/01
Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen des …
- VG Hannover, 17.02.2016 - 5 A 12344/14
Psychologie; Psychologischer Psychotherapeut
- BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 25/05 R
Befugnis des Versicherten zur Prozessführung bei Abtretung des Anspruchs auf …
- VG Lüneburg, 16.04.2008 - 5 A 64/07
Erteilung einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nach …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2006 - L 3 KA 130/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 11874/01
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 50/04 B
Bedarfsunabhängige Zulassungen und Ermächtigungen in der …
- OVG Hamburg, 01.02.2002 - 4 Bf 139/00
Epileptiker als Krankenpfleger
- OVG Bremen, 20.12.2005 - 1 A 260/04
Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
- LSG Bayern, 26.10.2000 - L 12 B 205/00
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf …
- VG Hannover, 17.11.2020 - 5 A 2762/19
Bachelorabschluss; Gesetz über die Berufe des psychologischen Psychotherapeuten …
- VG Köln, 11.07.2019 - 6 K 1235/19
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 10 M 24.12
Zulassung zur staatlichen Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten; …
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 74/03 B
Bedarfsunabhängige Zulassung in der Vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2007 - L 1 KR 20/03
Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für psychologische Behandlung durch …
- OVG Niedersachsen, 31.01.2006 - 8 LA 232/05
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Podologe" bzw. "Podologin"; …
- VG Hannover, 25.01.2006 - 6 C 6938/05
Inhalt des innerkapazitären Zulassungsanspruchs - Übergangsregelung in Art. 2 …
- LSG Berlin, 19.06.2002 - L 7 KA 33/01
Bedarfsunabhängige Zulassung/Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen …
- VG Düsseldorf, 26.06.2013 - 7 K 1637/12
Anspruch auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der …
- LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 KA 52/01
Bedarfsunabhängige Zulassung zum Vertrags-Psychotherapeuten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2002 - L 11 KA 136/00
Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Teilnahme an …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2004 - L 11 KA 16/01
- OVG Niedersachsen, 13.03.2003 - 8 LB 2400/01
Anspruch auf Eintragung in eine Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung …
- LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 KA 69/01
Anspruch auf bedarfsunabhängige Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen …
- VG Frankfurt/Main, 23.10.2008 - 12 K 1948/08
Ausschluss der Zusatzzeiten für Adoptivkinder bei einem Versorgungswerk für …
- VG Köln, 10.11.2004 - 9 K 4647/02
Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Ausbildungsstätte i.S.v. § 6 …
- BSG, 21.07.2004 - B 6 KA 74/04 B
- VG Gelsenkirchen, 21.01.2004 - 7 K 2923/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rücknahme einer Approbation als Kinder- und …
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2000 - 9 S 2492/99
Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2002 - L 11 KA 125/02
Zulassung als psychologische Psychotherapeutin ; Teilnahme an der ambulanten …
- OVG Hamburg, 07.11.2001 - 4 Bf 323/01
Hinreichende Qualifizierung einer Diplom-Psychologin für eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2000 - 13 A 5168/97
Heimrecht: Begriff der Fachkraft i.S. von § 6 HeimPersV
- VG Frankfurt/Main, 19.05.2009 - 12 K 4074/08
- OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2004 - 3 LB 40/03
Approbation, Psychologischer Psychotherapeut
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2002 - L 16 B 49/02
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2001 - L 11 KA 70/01
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2003 - 13 A 3733/02
Fortbestand einer Erlaubnis eines Arztes gem. § 18 Abs. 4 Bundesseuchengesetz …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 3 KA 116/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 3 KA 8/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2017 - L 3 KA 80/16
- VG Osnabrück, 19.10.2005 - 6 A 141/04
2-jährige Ausbildung; Ausbildung; Berufsausbildung; Berufsausübungsbeschränkung; …
- VG Düsseldorf, 22.11.2000 - 3 K 2994/99
Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin; Nachweis der Ableistung von …
- VG München, 06.05.2021 - M 27 K 21.1059
Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung als Kinder- und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.2001 - 6 A 10273/01
- SG Osnabrück, 10.01.2007 - S 3 KR 136/02
- SG Osnabrück, 23.09.2005 - S 3 KR 148/01