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   BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01   

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https://dejure.org/2002,463
BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01 (https://dejure.org/2002,463)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01 (https://dejure.org/2002,463)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 1 BvR 1147/01 (https://dejure.org/2002,463)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Werbung einer Klinik mit namentlicher Nennung zweier Ärzte unter Beifügung der Bezeichnungen Kniespezialist und Wirbelsäulenspezialist

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerb - Unzulässige Werbung - Ärztewerbung - Werbeverbot - Ärztliche Werberecht

  • Judicialis

    BO § 27; ; BO § 27 Abs. 2; ; UWG § 1; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Werbung einer Spezialklinik mit der Bezeichnung ihrer Ärzte als Knie-Wirbelsäulenspezialisten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    "Kniespezialist" ist zulässig: Werbung im Faltblatt war sachgerecht

  • vertragsarztrecht.net (Kurzinformation)

    Namentliche Bezeichnung als "Spezialist" in Klinikwerbung ist zulässig!

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung und Berufsfreiheit (RA Berit Jaeger, RA Dr. Thomas Ratajczak)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1331
  • NVwZ 2002, 852 (Ls.)
  • DVBl 2002, 691
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    cc) Überdies haben die Gerichte nicht berücksichtigt, dass § 27 BO die Werbung für die ärztliche Tätigkeit des niedergelassenen Arztes betrifft und dass für Kliniken nicht dieselben Werbebeschränkungen gelten (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ; vgl. auch BGH, GRUR 1988, S. 841).

    Insofern ist es angemessen, dass sie wahrheitsgemäß und in sachlicher Form auf ihre Hauptindikationsgebiete sowie ihre spezifische Behandlungsmethode - hier die Knie- und die Wirbelsäulenchirurgie - hinweist (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BGH, GRUR 1988, S. 841 ).

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Berufswidrig ist Werbung, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734).

    cc) Überdies haben die Gerichte nicht berücksichtigt, dass § 27 BO die Werbung für die ärztliche Tätigkeit des niedergelassenen Arztes betrifft und dass für Kliniken nicht dieselben Werbebeschränkungen gelten (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ; vgl. auch BGH, GRUR 1988, S. 841).

    Nennt eine Klinik die Namen ihrer Knie- und Wirbelsäulenspezialisten und benennt sie nicht nur ihre Fachabteilung, hält sie sich nicht mehr im Rahmen der bloßen Klinikwerbung, wenn damit zugleich den Benannten als niedergelassenen Ärzten Patienten zugeführt werden sollen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    Das angegriffene Werbeverbot ist allerdings nur dann verfassungskonform, wenn es dahingehend ausgelegt wird, dass nur berufswidrige Werbung unzulässig ist; dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1985 entschieden (vgl. BVerfGE 71, 162 ) und 1992 wiederholt (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Berufswidrig ist Werbung, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734).

    Nicht berufswidrig sind interessengerechte und sachangemessene Informationen (vgl. BVerfGE 82, 18 ).

    Sofern die Hinweise in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie erlaubt (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ; ebenso BVerwG, NJW 2001, S. 3425).

  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87

    "Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    cc) Überdies haben die Gerichte nicht berücksichtigt, dass § 27 BO die Werbung für die ärztliche Tätigkeit des niedergelassenen Arztes betrifft und dass für Kliniken nicht dieselben Werbebeschränkungen gelten (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2734 ; vgl. auch BGH, GRUR 1988, S. 841).

    Insofern ist es angemessen, dass sie wahrheitsgemäß und in sachlicher Form auf ihre Hauptindikationsgebiete sowie ihre spezifische Behandlungsmethode - hier die Knie- und die Wirbelsäulenchirurgie - hinweist (vgl. BVerfGE 71, 183 ; BGH, GRUR 1988, S. 841 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Aus dem Werbeträger allein kann nicht auf eine Gefährdung eines Gemeinwohlbelangs wie der Gesundheit der Bevölkerung oder mittelbar auf einen Schwund des Vertrauens der Öffentlichkeit in die berufliche Integrität der Ärzte geschlossen werden, solange sich die Werbemittel im Rahmen des Üblichen bewegen (vgl. BVerfGE 94, 372 ).

    bb) Die streitgegenständliche sachliche Information wird auch nicht allein durch den Werbeträger zu einer berufswidrigen Werbung (vgl. BVerfGE 94, 372 ; vgl. dazu Rieger, MedR 2000, S. 525 f.).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162; 71, 183; 85, 248).

    Das angegriffene Werbeverbot ist allerdings nur dann verfassungskonform, wenn es dahingehend ausgelegt wird, dass nur berufswidrige Werbung unzulässig ist; dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1985 entschieden (vgl. BVerfGE 71, 162 ) und 1992 wiederholt (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Als berufswidrig gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern führen können und auf diese Weise einen Werbeeffekt hervorrufen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; NJW 1994, S. 1591 ).

    Das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und das hierdurch veranlasste Werbeverbot zur Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs rechtfertigen es nicht, Angaben über Besonderheiten der Berufsausübung ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck oder ihren Informationswert für Dritte generell zu verbieten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    Das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und das hierdurch veranlasste Werbeverbot zur Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs rechtfertigen es nicht, Angaben über Besonderheiten der Berufsausübung ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck oder ihren Informationswert für Dritte generell zu verbieten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).

    Sofern die Hinweise in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie erlaubt (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ; ebenso BVerwG, NJW 2001, S. 3425).

  • OLG München, 30.06.2000 - 29 U 6146/99
    Auszug aus BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 30. Juni 2000 - 29 U 6146/99 -,.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 30. Juni 2000 - 29 U 6146/99 - und das Urteil des Landgerichts München I vom 11. November 1999 - 17 HKO 11298/99 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • OLG München, 12.11.1998 - 29 U 3251/98

    Veröffentlichung einer Medizin-Serie mit Empfehlungen von Ärzten durch ein

  • BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 25.00

    Arztwerbung; Praxisschild; Akupunktur; Werbeverbot für Ärzte; Hinweis auf

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Angaben über die Erfahrungen eines Arztes auf einem bestimmten Behandlungsgebiet entsprechen einem legitimen Informationsinteresse und -bedürfnis von Patienten (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1331 ff. zur Bedeutung der Bezeichnung "Spezialist" für das Informationsbedürfnis des Patienten).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Werberecht der freiberuflichen Ärzte ausgeführt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1331).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass ein zur Selbstdarstellung gewähltes Medium für sich betrachtet nicht die Unzulässigkeit der Werbung begründen kann (vgl. BVerfGE 94, 372 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1331; NJW 2003, S. 3470).

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 24/09

    Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung

    Anders als die Revision mit der wörtlichen Wiedergabe von Formulierungen aus BVerfG-Entscheidungen (Beschlüsse vom 21. April 1993  1 BvR 166/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 2988; vom 8. Januar 2002  1 BvR 1147/01, NJW 2002, 1331) möglicherweise meint, sind im beruflichen Verkehr des Steuerberaters Hinweise auf bestimmte zusätzlich erworbene Qualifikationen nicht ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck sowie ihren Informationswert generell verboten.

    So hat das BVerfG wiederholt ausgeführt, dass sachliche Werbung Freiberuflern grundsätzlich erlaubt sei, berufswidrige Werbung aber untersagt werden dürfe, zu der u.a. das Führen von Zusätzen gehöre, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern führen könnten (BVerfG-Beschlüsse in NJW 1993, 2988; vom 23. Juli 2001  1 BvR 873/00, 1 BvR 874/00, NJW 2001, 2788; in NJW 2002, 1331; vom 26. Oktober 2004  1 BvR 981/00, BVerfGE 111, 366; vom 19. Februar 2008  1 BvR 1886/06, NJW 2008, 1298).

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