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   EuGH, 18.06.2002 - C-60/01   

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https://dejure.org/2002,3192
EuGH, 18.06.2002 - C-60/01 (https://dejure.org/2002,3192)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.2002 - C-60/01 (https://dejure.org/2002,3192)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - C-60/01 (https://dejure.org/2002,3192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 89/369/EWG und 89/429/EWG - Luftverunreinigung - Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll - Müllverbrennungsanlagen in Frankreich

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Artikel 249 Absatz 3 EG
    1. Handlungen der Organe Richtlinien Durchführung durch die Mitgliedstaaten Verschiedene mögliche Mittel zur Erreichung des vorgeschriebenen Zieles Auswirkungen auf die Feststellung einer Vertragsverletzung

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Frankreich wegen vertsoßes gegen die Verpflichtung aus der Richtlinie 89/369/EWG über die verhütung der Luftverunreinigung durch bestehende Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll; Keine rechtzeitige Stilllegung der im Betrieb ...

  • Judicialis

    Richtlinie Nr. 89/369/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie Nr. 89/369/EWG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 89/369/EWG und 89/429/EWG - Luftverunreinigung - Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll - Müllverbrennungsanlagen in Frankreich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 89/369/EWG des Rates vom 8. Juni 1989 über die Verhütung der Luftverunreinigung durch neue Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll und Artikel 2 Buchstabe a und Artikel 4 der Richtlinie 89/429/EWG ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 1493
  • DVBl 2002, 1612
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 16.11.1989 - 360/88

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
    Bestimmte Richtlinien verlangen nämlich, dass gesetzgeberische Maßnahmen auf nationaler Ebene getroffen werden und ihre Einhaltung einer gerichtlichen oder behördlichen Überprüfung unterliegt (vgl. z. B. Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 8 der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung, ABl. L 250, S. 17; vgl. dazu auch Urteile vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-360/88, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 3803, und vom 6. Dezember 1989 in der Rechtssache C-329/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 4159).

    42 bis 44, vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35, vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 51, und vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-268/00, Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    42 und 44, Kommission/Deutschland, Randnr. 35, Kommission/Belgien, Randnr. 51, und vom 19. März 2002, Kommission/Niederlande, Randnr. 12 bis 14).

  • EuGH, 14.07.1993 - C-56/90

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
    Wiederum andere Richtlinien verlangen, dass die Mitgliedstaaten nach einer bestimmten Frist sehr genaue und konkrete Ziele erreicht haben (vgl. z. B. Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer, ABl. L 31, S. 1; vgl. dazu Urteile vom 14. Juli 1993 in der Rechtssache C-56/90, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1993, I-4109, Randnrn.

    Bei dieser Sachlage reicht es entgegen der Ansicht der französischen Regierung also nicht aus, wenn ein Mitgliedstaat alle vernünftigerweise möglichen Maßnahmen ergreift, um das in den Richtlinien 89/369 und 89/429 vorgegebene Ziel zu erreichen (vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 76/160 Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnrn.

    Selbst wenn die Nichtumsetzung der Richtlinien 89/369 und 89/429 damit gerechtfertigt werden könnte, dass es absolut unmöglich gewesen sei, die betreffenden Verpflichtungen aus den genannten Richtlinien zu erfüllen, hat die französische Regierung im vorliegenden Fall eine solche Unmöglichkeit nicht nachzuweisen vermocht (vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 46).

  • EuGH, 06.12.1989 - 329/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
    Bestimmte Richtlinien verlangen nämlich, dass gesetzgeberische Maßnahmen auf nationaler Ebene getroffen werden und ihre Einhaltung einer gerichtlichen oder behördlichen Überprüfung unterliegt (vgl. z. B. Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 8 der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung, ABl. L 250, S. 17; vgl. dazu auch Urteile vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-360/88, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 3803, und vom 6. Dezember 1989 in der Rechtssache C-329/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 4159).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, die bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist bestanden hat, und später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteile vom 25. November 1998 in der Rechtssache C-214/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-7661, Randnr. 25, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 35).

  • EuGH, 08.06.1999 - C-198/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
    42 bis 44, vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35, vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 51, und vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-268/00, Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    42 und 44, Kommission/Deutschland, Randnr. 35, Kommission/Belgien, Randnr. 51, und vom 19. März 2002, Kommission/Niederlande, Randnr. 12 bis 14).

  • EuGH, 25.05.2000 - C-307/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
    42 bis 44, vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35, vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 51, und vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-268/00, Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.2000 - C-384/97

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, die bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist bestanden hat, und später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteile vom 25. November 1998 in der Rechtssache C-214/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-7661, Randnr. 25, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 35).
  • EuGH, 19.03.2002 - C-268/00

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
    42 bis 44, vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-198/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-3257, Randnr. 35, vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 51, und vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-268/00, Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
    Andere Richtlinien schreiben den Mitgliedstaaten vor, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um zu gewährleisten, dass bestimmte allgemein ausgedrückte und nicht quantifizierbare Ziele erreicht werden, wobei sie den Mitgliedstaaten ein Ermessen bei der Frage belassen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind (vgl. z. B. Artikel 4 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle, ABl. L 194, S. 39 in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991, ABl. L 78, S. 32; vgl. dazu Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97 Kommission/Italien, "San Rocco", Slg. 1999, I-7773, Randnrn.
  • EuGH, 25.11.1998 - C-214/96

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 18.06.2002 - C-60/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, die bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist bestanden hat, und später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteile vom 25. November 1998 in der Rechtssache C-214/96, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-7661, Randnr. 25, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 35).
  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Da die Umsetzungsmaßnahmen Irlands verspätet waren, können sie nicht zur Rechtfertigung der Vertragsverletzung angeführt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-60/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5679, Randnrn.
  • EuGH, 30.11.2006 - C-32/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    37 Die gesetzgeberische Praxis der Gemeinschaft zeigt, dass zwischen den verschiedenen Verpflichtungen, die die Richtlinien den Mitgliedstaaten auferlegen können, und damit zwischen den zu erreichenden Zielen große Unterschiede bestehen können (Urteil vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-60/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5679, Randnr. 25).
  • OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 1/03

    Abfallbegriff, Dual, Verwertung, Verfahren, Verbrennung, Kriterien,

    EuGH, Urteil vom 18.6.2002 - C-60/01 -, DVBl. 2002, 1612-1613/1614.
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