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   BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 32/03   

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https://dejure.org/2003,2756
BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 32/03 (https://dejure.org/2003,2756)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2003 - 2 BvR 32/03 (https://dejure.org/2003,2756)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 32/03 (https://dejure.org/2003,2756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Fluchtalternative in andere Landesteile; Ablehnung eines Asylanspruchs wegen vorhandener inländischer Fluchtalternative; Grundrechtsverletzung durch Verweisung auf Fluchtalternative; Verweisungsmöglichkeit bei existenzieller Gefährdung am Ort der Fluchtalternative

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1; ; GG Art. 16a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1
    Ablehnung eines Asylantrags wegen inländischer Fluchtalternativen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 111
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 32/03
    Dieser nicht asylbegründenden Gefahr hat das Verwaltungsgericht durch die Feststellung eines landesweit bestehenden Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (vgl. hierzu BVerwGE 104, 265 ; 99, 331 ) Rechnung getragen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 32/03
    Die Verfassungsbeschwerde besitzt jedenfalls keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 32/03
    Dieser nicht asylbegründenden Gefahr hat das Verwaltungsgericht durch die Feststellung eines landesweit bestehenden Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (vgl. hierzu BVerwGE 104, 265 ; 99, 331 ) Rechnung getragen.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 32/03
    Dies setzt voraus, dass er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen und am Herkunftsort so nicht bestünden (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 32/03
    Dies setzt voraus, dass er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen und am Herkunftsort so nicht bestünden (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03

    Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie,

    Das gilt namentlich dann, wenn der vor einer regionalen Gruppenverfolgung fliehende Ausländer in anderen Teilen seines Heimatstaats vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und wenn ihm am Ort einer solchen inländischen Fluchtalternative keine sonstigen unzumutbaren Gefahren und Nachteile drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylrechtlich erheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen und am Herkunftsort so nicht bestünden (zum Asylrecht: BVerfG, Beschluss vom 29.7.2003 - 2 BvR 32/03 -, DVBl. 2002, 111 f., und BVerwG, Urteil vom 8.12.1998 - 9 C 17.98 -, BVerwGE 108, 84 [87], jeweils m. w. N.).

    Ebenso wenig wird der Ausländer vor der Rückführung in ein verfolgungssicheres Gebiet geschützt, wenn die dort herrschende Notlage keine andere ist als die am Herkunftsort (zu § 51 Abs. 1 AuslG: BVerfG, Beschlüsse vom 10.7.1989 - 2 BvR 502, 1000 und 961/86 -, BVerfGE 80, 315 [343 f.], und vom 29.7.2003 - 2 BvR 32/03 -, DVBl. 2004, 111 [112]; BVerwG, Urteil vom 9.9.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204 [211 f.]).

    In einem solchen Fall liegt nämlich nicht in einer am Herkunftsort drohenden politischen Verfolgung, sondern in der auch in anderen Landesteilen drohenden sonstigen existenziellen Gefährdung der eigentliche Grund dafür, dass außerhalb des für die Schutzgewährung in erster Linie zuständigen Herkunftsstaates Schutz gesucht wird (zum Asylrecht: BVerfG, Beschluss vom 29.7.2003 - 2 BvR 32/03 -, DVBl. 2004, 111 [112]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2014 - 1 A 1139/13

    Anerkennung eines angolanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter und

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 32/03 -, DVBl. 2004, 111 = juris, Rn. 2 f.; BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204 = DVBl. 1998, 274 = juris, Rn. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2008 - 11 A 4395/04

    Aserbaidschan, Armenier, Mischehe, Wiedereinreiseverweigerung, interne

    - 2 BvR 32/03 -, DVBl. 2004, 111 f., und BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 9 C 17.98 -, BVerwGE 108, 84 (87 ff.), jeweils m. w. N.
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