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   BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03   

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BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03 (https://dejure.org/2004,208)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2004 - 9 A 6.03 (https://dejure.org/2004,208)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 9 A 6.03 (https://dejure.org/2004,208)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BImSchG §§ 38, ... 40, 45 Abs. 2, § 47 Abs. 1, 2, 4, 6, § 50 Satz 2; 22. BImSchV § 10 Abs. 2, § 11, Anlage 2, Anlage 3; SächsHG § 74 Abs. 3; VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 74 Abs. 2, § 75 Abs. 1; Richtlinie 96/62/EG; Richtlinie 1999/30/EG Art. 9 Abs. 4
    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte; Luftschadstoff; Grenzwert; Grenzwertüberschreitung; Luftreinhalteplan; Luftreinhalteplanung; Luftreinhaltegebiet; Planfeststellung; Problembewältigung; Schutzvorkehrung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG §§ 38, 40, 45 Abs. 2, § 47 Abs. 1, 2, 4, 6, § 50 Satz 2
    Abwägungsgebot; Ausbau; Ausbildungsstätte; Ausbildungsstätte; Auszubildender; Grenzwert; Grenzwert; Grenzwertüberschreitung; Grenzwertüberschreitung; Klagebefugnis; Klagebefugnis; Luftreinhaltegebiet; Luftreinhaltegebiet; Luftreinhalteplan; Luftreinhalteplan; ...

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Grenzwerte als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens - Anspruch auf Vorkehrungen zum Schutz gegen Luftschadstoffe aus dem Grundsatz der Problembewältigung herleiten

  • Judicialis

    BImSchG § 38; ; BImSchG § ... 40; ; BImSchG § 45 Abs. 2; ; BImSchG § 47 Abs. 1; ; BImSchG § 47 Abs. 2; ; BImSchG § 47 Abs. 4; ; BImSchG § 47 Abs. 6; ; BImSchG § 50 Satz 2; ; 22. BImSchV § 10 Abs. 2; ; 22. BImSchV § 11; ; 22. BImSchV § 11 Anlage 2; ; 22. BImSchV § 11 Anlage 3; ; SächsHG § 74 Abs. 3; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwVfG § 74 Abs. 2; ; VwVfG § 75 Abs. 1; ; Richtlinie 96/62/EG; ; Richtlinie 1999/30/EG Art. 9 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionschutz bei Planfeststellung für Straßenbau

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immissionsschutzgrenzwerte beim Straßenbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Luftqualitätsgrenzwerte bei Straßenbauvorhaben? (IBR 2004, 644)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 57
  • NJW 2004, 3440 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1237
  • DVBl 2004, 1289
  • DÖV 2005, 169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
    Solche Möglichkeiten stehen der Planfeststellungsbehörde - auch unter Einbeziehung ihrer Befugnis zur Anordnung notwendiger Folgemaßnahmen (§ 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG; zur eher engen Auslegung dieser Befugnis vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 3; Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30) - nicht zu Gebote.
  • BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 6.01

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Änderungen an den im

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
    Aus dem planungsrechtlichen Abwägungsgebot folgt, dass der Planungsträger grundsätzlich die durch die Planungsentscheidung geschaffenen oder ihr sonst zurechenbaren Konflikte zu bewältigen hat und hierzu - gegebenenfalls in Form von Vorkehrungen gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 6. März 2002 - BVerwG 9 A 6.01 - juris) - einer Lösung zuführen muss (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 sowie BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
    Aus dem planungsrechtlichen Abwägungsgebot folgt, dass der Planungsträger grundsätzlich die durch die Planungsentscheidung geschaffenen oder ihr sonst zurechenbaren Konflikte zu bewältigen hat und hierzu - gegebenenfalls in Form von Vorkehrungen gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 6. März 2002 - BVerwG 9 A 6.01 - juris) - einer Lösung zuführen muss (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 sowie BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93

    Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
    Solche Möglichkeiten stehen der Planfeststellungsbehörde - auch unter Einbeziehung ihrer Befugnis zur Anordnung notwendiger Folgemaßnahmen (§ 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG; zur eher engen Auslegung dieser Befugnis vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 3; Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30) - nicht zu Gebote.
  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
    Aus dem planungsrechtlichen Abwägungsgebot folgt, dass der Planungsträger grundsätzlich die durch die Planungsentscheidung geschaffenen oder ihr sonst zurechenbaren Konflikte zu bewältigen hat und hierzu - gegebenenfalls in Form von Vorkehrungen gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 6. März 2002 - BVerwG 9 A 6.01 - juris) - einer Lösung zuführen muss (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 sowie BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
    Er ist gegeben, wenn eine Person sich vorhabenbezogenen Auswirkungen jedenfalls nicht nachhaltig entziehen kann, weil sie nach ihren Lebensumständen, die durch den Wohnort, den Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte vermittelt werden können, den Einwirkungen dauerhaft ausgesetzt ist (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 50.78 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 6 S. 19 f.).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
    Die Problembewältigung kann allerdings auch darin bestehen, dass die Planfeststellungsbehörde die endgültige Problemlösung auf ein nachfolgendes Verwaltungsverfahren verlagert, wenn hierdurch die Durchführung der erforderlichen Problemlösungsmaßnahmen sichergestellt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - BVerwG 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ).
  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
    Denn insoweit steht die Wahrnehmung spezifischer Gruppeninteressen der Studierenden in Frage, die durch ihre Situation als Auszubildende geprägt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1999 - BVerwG 6 C 14.98 - BVerwGE 109, 97 ).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Zur rechtlichen Relevanz der 22. BImSchV im Planfeststellungsverfahren hat sich das Bundesverwaltungsgericht inzwischen mehrfach geäußert (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 2004 - BVerwG 9 A 6.03 - BVerwGE 121, 57, vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Im Übrigen bezieht sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigung von Luftschadstoffen in der Abwägung nicht nur auf die Zulassung von Flugplätzen, sondern etwa auch auf die Straßenplanung (vgl. z.B. Urteile vom 26. Mai 2004 - BVerwG 9 A 6.03 - BVerwGE 121, 57 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23) und ist damit nicht von § 2 Abs. 2 BImSchG abhängig.

    Hiernach ist das Gebot der Konfliktbewältigung erst verletzt, wenn die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben zulässt, obgleich absehbar ist, dass seine Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung in einer mit der Funktion des Vorhabens zu vereinbarenden Weise zu sichern (Urteile vom 26. Mai 2004 a.a.O. und vom 23. Februar 2005 a.a.O. ), wenn also absehbar ist, dass sich die Konflikte dort nicht werden lösen lassen, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn das Planungsvorhaben bereits für sich genommen Grenzwertüberschreitungen erwarten lässt (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 426).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    In rechtlicher Hinsicht ist darüber hinaus zum einen von Bedeutung, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend der Schutzrichtung der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (als Nachfolgeregelung der 22. BImSchV) und der mit ihr umgesetzten europäischen Luftqualitätsrichtlinien für die Einhaltung der Grenzwerte nur auf solche Grundstücke ankommt, auf denen Menschen über einen längeren Zeitraum hinweg Schadstoffen ausgesetzt sind (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.2004 - 9 A 6/03 - BVerwGE 121, 57/59 Rn. 23).

    Mit anderen Worten ist dies der Fall, wenn absehbar ist, dass sich bestehende Konflikte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung nicht werden lösen lassen, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn das Planungsvorhaben bereits für sich genommen Grenzwertüberschreitungen erwarten lässt (vgl. BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 - NVwZ 2012, 1314 Rn. 472 unter Bezugnahme auf U.v. 26.5.2004 - 9 A 6/03 - BVerwGE 121, 57/64 und U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 426; vgl. auch HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T - juris Rn. 1010ff.).

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