Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,333
BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03 (https://dejure.org/2003,333)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.2003 - 1 C 6.03 (https://dejure.org/2003,333)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 2003 - 1 C 6.03 (https://dejure.org/2003,333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 16 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5, § 1353 Abs. 1; RuStAG §§ 8 und 9; StAG §§ 8 und 9; VwVfG § 48
    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene Einbürgerung; Ermessen; eheliche Lebensgemeinschaft; Scheinehe; Vermeidung von Staatenlosigkeit; einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 16 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Einbürgerung; Ermessen; Rücknahme; Scheinehe; Staatsangehörigkeit; Täuschung; Vermeidung von Staatenlosigkeit; eheliche Lebensgemeinschaft; einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie; erschlichene Einbürgerung

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung einer gültig geschlossenen Ehe als Scheinehe; Ausschluss einer positiven Ausübung des Einbürgerungsermessens bei einer Scheinehe; Rücknahme einer von einem Elternteil durch bewusste Täuschung erwirkten Einbürgerung eines minderjährigen Kindes

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RuStAG § 9; RuStAG § 8; LVwVfG § 48; GG Art. 16 Abs. 1
    D (A), Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Rücknahme, Deutschverheiratung, Getrenntleben, Falschangaben, Täuschung, Scheinehe, Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Kinder, Miteinbürgerung, Zurechenbarkeit

  • Judicialis

    GG Art. 16 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5; ; BGB § 1353 Abs. 1; ; RuStAG § 8; ; RuStAG § 9; ; StAG § 8; ; StAG § 9; ; VwVfG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Eheschließung - Ausschluss positiver Ermessensausübung bei Scheinehe - Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene Einbürgerung; Ermessen; eheliche Lebensgemeinschaft; Scheinehe; Vermeidung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rücknahme einer Einbürgerung nach Scheinehe

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rücknahme einer Einbürgerung nach Scheinehe

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Scheinehe - Einbürgerung rückgängig machen?

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Rücknahme einer Einbürgerung nach Scheinehe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 17
  • NVwZ 2004, 487
  • FamRZ 2004, 193 (Ls.)
  • DVBl 2004, 322
  • DÖV 2004, 252
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
    Wie der Senat durch Urteil vom 3. Juni 2003 - BVerwG 1 C 19.02 - (zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) entschieden hat, sind mangels einer abschließenden spezialgesetzlichen Regelung im Staatsangehörigkeitsrecht zum Wegfall der Staatsangehörigkeit die allgemeinen Rücknahmevorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze - hier: § 48 LVwVfG - im Falle einer von vornherein rechtswidrigen Einbürgerung jedenfalls dann anzuwenden, wenn die Einbürgerung durch bewusste Täuschung erwirkt worden ist.

    Auch schließt das in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Verbot des Verlusts der Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen bei Eintritt von Staatenlosigkeit grundsätzlich nicht die Rücknahme einer durch Täuschung erlangten Einbürgerung aus (vgl. zu den Einzelheiten Urteil vom 3. Juni 2003 - BVerwG 1 C 19.02 -).

    Zudem hat der Beklagte - den Anforderungen des erwähnten Senatsurteils vom 3. Juni 2003 entsprechend (BVerwG 1 C 19.02) - das verfassungsrechtliche Gebot aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG, Staatenlosigkeit möglichst zu vermeiden, in seine Erwägungen einbezogen.

    Diesen Belangen ist das öffentliche Interesse an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts mit dem ihm zukommenden besonderen Gewicht gegenüberzustellen (vgl. Urteil vom 3. Juni 2003 - BVerwG 1 C 19.02).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
    Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Eheschließung nicht dem Ziel diente, eine - in welcher Form auch immer zu führende - eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen, sondern einen anderen Zweck verfolgte, insbesondere den, dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen (Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298 m.w.N.; vgl. auch Nr. 9.0 a StAR-VwV).

    Soweit der Wille der Ehepartner, die Ehe im Bundesgebiet zu führen, für den aufenthaltsrechtlichen Schutz oder - wie hier - für die Einbürgerung wesentlich ist, sind Behörden und Gerichte bei berechtigtem Anlass zu der Prüfung befugt, ob dieser Wille nur vorgeschützt ist (Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298 ).

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
    Es müssen demnach besondere Umstände vorliegen, die eine Einbürgerung nach Sinn und Zweck des Gesetzes unangemessen erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4 = NVwZ 1984, 111 und vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - BVerwGE 77, 164 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 1985 - BVerwG 1 CB 141.84 - InfAuslR 1986, 7).

    Entsprechendes kann in Betracht kommen, wenn die Ehe des Einbürgerungsbewerbers gescheitert ist (vgl. Urteil vom 16. Mai 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
    Eine formelle Beweislast kennt der vom Untersuchungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geprägte Verwaltungsprozess nicht (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 24. Juli 2001 - BVerwG 1 B 123.01 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 35 und Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
    Es müssen demnach besondere Umstände vorliegen, die eine Einbürgerung nach Sinn und Zweck des Gesetzes unangemessen erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 16. Mai 1983 - BVerwG 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4 = NVwZ 1984, 111 und vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - BVerwGE 77, 164 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 1985 - BVerwG 1 CB 141.84 - InfAuslR 1986, 7).
  • BVerwG, 24.07.2001 - 1 B 123.01

    D (A), Verfahrensrecht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches Gehör,

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
    Eine formelle Beweislast kennt der vom Untersuchungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geprägte Verwaltungsprozess nicht (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 24. Juli 2001 - BVerwG 1 B 123.01 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 35 und Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    a) Zu den Umständen, die bei einer fehlerfreien Ermessensentscheidung nach § 35 Abs. 1 StAG von Amts wegen zu berücksichtigen sind, gehört regelmäßig (zu möglichen Ausnahmen s.o. II.1.2 a) auch ein der Rücknahmeentscheidung entgegenstehender (hypothetischer) Einbürgerungsanspruch (s. BVerwG, Urteil vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17 ).

    Bereits die Funktion der Staatsangehörigkeit, verlässliche Grundlage gleichberechtigter Zugehörigkeit zu sein (s. BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ; Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 696/04 - NJW 2007, 425 Rn. 18 und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 - BVerfGE 135, 48 Rn. 28 = juris Rn. 31, gebietet die Berücksichtigung eines im Zeitpunkt der Ermessensentscheidung bestehenden Einbürgerungsanspruchs (BVerwG, Urteil vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17 ; s.a. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 L 7223/94 - NdsRpfl.

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Im Übrigen gelten subsidiär die allgemeinen Regeln der Verwaltungsverfahrensgesetze (vgl. BVerwGE 118, 216 ; 119, 17 ; VGH BW, Beschluss vom 9. Mai 1990, NVwZ 1990, S. 1198 ; VGH BW, Beschluss vom 26. August 1993, JURIS; VGH BW, Urteil vom 29. November 2002, InfAuslR 2003, S. 205 ; VGH BW, Urteil vom 23. September 2002, VBlBW 2003, S. 210 ff.; OVG NRW, Urteil vom 2. September 1996, InfAuslR 1997, S. 82 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 4. Mai 1998, ZAR 1998, S. 184; Urteil vom 15. Mai 1998, InfAuslR 1998, S. 505 ; Urteil vom 3. Dezember 2001, AuAS 2002, S. 76 ff.; Beschluss vom 20. April 2005 - 12 UZ 3160/04 -, Umdruck S. 3 ff.; Hamb. OVG, Beschluss vom 28. August 2001, NVwZ 2002, S. 885 ; BayVGH, Urteil vom 17. Juni 2002 - 5 B 01.1385 -, JURIS; bestätigend BayVGH, Beschluss vom 19. Juni 2002 - 5 CS 02.1101 -, JURIS; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004, NJW 2005, S. 524; a.A. OVG Berlin, Urteil vom 2. November 1988, JURIS; OVG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2003, InfAuslR 2003, S. 211; für die herrschende Auffassung in der Literatur statt vieler Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl. 2005, Art. 16 GG Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Diesem sind auch die in der Norm bezeichneten Handlungen seines Vertreters zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17 ; OVG Münster, Urteil vom 14. Juli 2004 - 10 A 4471/01 - NWVBl. 2005, 71 ; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 48 Rn. 114; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 151; Ziekow, VwVfG, 3. Aufl. 2013, § 48 Rn. 31), auch wenn er von diesen keine Kenntnis hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht