Rechtsprechung
BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BauGB § 36; GG Art. 28 Abs. 2
Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des Einvernehmens; - und Widerspruchsverfahren; Baugenehmigungsbehörde; Gemeinde; Identität; - zwischen Baugenehmigungsbehörde und Gemeinde; Planungshoheit; materielle -. - Bundesverwaltungsgericht
BauGB § 36
- und Widerspruchsverfahren; - zwischen Baugenehmigungsbehörde und Gemeinde; Baugenehmigung; Baugenehmigungsbehörde; Baugenehmigungsbehörde; Einvernehmen; Einvernehmen; Einvernehmenserfordernis; Erteilung; Gemeinde; Gemeinde; Identität; Identität; Planungshoheit; ... - Wolters Kluwer
Erteilung einer Baugenehmigung zum Anbau eines Außenaufzugs am Klostergebäude; Begründung einer Ablehnung eines Bauantrags mit der Versagung des Einvernehmens; Identität der Gemeinde mit der unteren Baugenehmigungsbehörde; Möglichkeit der Behörde sich gegen die von der ...
- Judicialis
- kommunen-in-nrw.de
Bauaufsichtsbehörde und gemeindliches Einvernehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 36; GG Art. 28 Abs. 2
Unwirksame Ablehnung der Baugenehmigung wegen fehlenden Einvernehmens durch die als Genehmigungsbehörde tätige Gemeinde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehlendes Einverständnis der Gemeinde: Baugenehmigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Kein Einvernehmen bei Identität von Baurechtsbehörde und Gemeinde (Änderung der Rechtsprechung)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 17.10.2002 - 9 K 950/02
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 5 S 2550/02
- BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
- BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1979/10
Papierfundstellen
- BVerwGE 121, 339
- NJW 2005, 1676 (Ls.)
- NVwZ 2005, 83
- VBlBW 2005, 61
- DVBl 2005, 192
- BauR 2005, 149 (Ls.)
- BauR 2005, 361
- ZfBR 2004, 805
Wird zitiert von ... (92) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 30.07.2002 - 4 B 40.02
Baugenehmigung und gemeindliches Einvernehmen bei Behördenidentität
Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
Die mit der unteren Baugenehmigungsbehörde identische Gemeinde darf die Ablehnung eines Bauantrags nicht mit der Versagung ihres Einvernehmens begründen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 30. Juli 2002 - BVerwG 4 B 40.02 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 55).Der Senat ist hiervon bislang ausgegangen und hat zuletzt im Beschluss vom 30. Juli 2002 - BVerwG 4 B 40.02 - (Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 55) die Beschlüsse vom 11. November 1968 - BVerwG 4 B 55.68 - (DÖV 1969, 146) und 16. Dezember 1969 - BVerwG 4 B 121.69 - (…a.a.O.) zum Beleg für seine Aussage herangezogen, es sei der mit der unteren Bauaufsichtsbehörde identischen Gemeinde nicht verwehrt, die Ablehnung der Baugenehmigung auch mit der Verweigerung des Einvernehmens zu begründen.
Da das Einvernehmenserfordernis nicht zum Tragen kommt, spielt das Fristerfordernis des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keine Rolle (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2002 - BVerwG 4 B 40.02 - a.a.O.).
- BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69
Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde
Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Vorschrift nach ihrem Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck, die gemeindliche Planungshoheit zu sichern, zwei verschiedene Willensträger voraussetzt und das Einvernehmen daher jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn in der Gemeinde die Funktionen der Baugenehmigungsbehörde und des Planungsträgers in ein und derselben Behörde gebündelt sind (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; Beschluss vom 16. Dezember 1969 - BVerwG 4 B 121.69 - DÖV 1970, 349 ; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ; Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 CB 23.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 42).Der Senat ist hiervon bislang ausgegangen und hat zuletzt im Beschluss vom 30. Juli 2002 - BVerwG 4 B 40.02 - (Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 55) die Beschlüsse vom 11. November 1968 - BVerwG 4 B 55.68 - (DÖV 1969, 146) und 16. Dezember 1969 - BVerwG 4 B 121.69 - (…a.a.O.) zum Beleg für seine Aussage herangezogen, es sei der mit der unteren Bauaufsichtsbehörde identischen Gemeinde nicht verwehrt, die Ablehnung der Baugenehmigung auch mit der Verweigerung des Einvernehmens zu begründen.
Der Anerkennung des Rechts der mit der Baugenehmigungsbehörde identischen Gemeinde, die Versagung der Baugenehmigung mit der Verweigerung des Einvernehmens zu begründen, liegt der Gedanke der Gleichbehandlung zugrunde: Das Zusammentreffen von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde dürfe nicht zu einer Schmälerung derjenigen Rechtsstellung führen, die die Gemeinde sonst hätte (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1969, a.a.O. ).
- BVerwG, 22.12.1989 - 4 B 211.89
Gemeindliches Einvernehmen bei Identität von Baugenehmigungs- und Gemeindebehörde
Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
Im Beschluss vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 B 211.89 - (juris) hat der Senat unter Auseinandersetzung mit gegenteiligen Stimmen in der Literatur (Gern, VBlBW 1986, 451; Müller, BauR 1982, 7;… Dürr in: Brügelmann, BauGB, § 36 Rn. 13 ) klargestellt, dass es des förmlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB kraft Bundesrechts auch dann nicht bedarf, wenn innerhalb der Gemeinde für die Erteilung der Baugenehmigung und die Erklärung des Einvernehmens verschiedene Organe zuständig sind.Aus Sicht des Bundesgesetzgebers bestand keine Veranlassung für die Einführung eines gesonderten Verfahrens zur internen Abstimmung zwischen verschiedenen Organen der Gemeinde; das Bundesrecht enthält insoweit auch keine verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 B 211.89 - a.a.O.).
- BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Vorschrift nach ihrem Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck, die gemeindliche Planungshoheit zu sichern, zwei verschiedene Willensträger voraussetzt und das Einvernehmen daher jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn in der Gemeinde die Funktionen der Baugenehmigungsbehörde und des Planungsträgers in ein und derselben Behörde gebündelt sind (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; Beschluss vom 16. Dezember 1969 - BVerwG 4 B 121.69 - DÖV 1970, 349 ; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ; Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 CB 23.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 42). - BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91
Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis - …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
§ 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellrechtlichen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 25.91 - BVerwGE 92, 66 und vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 342 S. 7 ff. m.w.N.). - BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89
Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Vorschrift nach ihrem Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck, die gemeindliche Planungshoheit zu sichern, zwei verschiedene Willensträger voraussetzt und das Einvernehmen daher jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn in der Gemeinde die Funktionen der Baugenehmigungsbehörde und des Planungsträgers in ein und derselben Behörde gebündelt sind (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 ; Beschluss vom 16. Dezember 1969 - BVerwG 4 B 121.69 - DÖV 1970, 349 ; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ; Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 CB 23.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 42). - BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
Darüber hinaus soll sie in den Fällen, in denen ein nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB zulässiges Vorhaben ihren planerischen Vorstellungen nicht entspricht, von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen können, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit eines Vorhabens zu ändern und zur Sicherung der Planung die Mittel der Veränderungssperre oder der Zurückstellung von Baugesuchen zu ergreifen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35 = BRS 46 Nr. 142; Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 16.03 - NVwZ 2004, 858 ). - VGH Bayern, 13.03.2002 - 2 B 00.3129
Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
Daraus erwächst ihr jedoch kein rechtlich relevanter Nachteil, weil ihr die Befugnis, sich gegenüber der Widerspruchsbehörde auf den Schutz der materiellrechtlichen Planungshoheit zu berufen, nicht abgeschnitten wird (vgl. VGH München, Urteil vom 13. März 2002 - 2 B 00.3129 - BayVBl. 2003, 210 ). - BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83
Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
Darüber hinaus soll sie in den Fällen, in denen ein nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB zulässiges Vorhaben ihren planerischen Vorstellungen nicht entspricht, von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen können, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit eines Vorhabens zu ändern und zur Sicherung der Planung die Mittel der Veränderungssperre oder der Zurückstellung von Baugesuchen zu ergreifen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35 = BRS 46 Nr. 142; Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 16.03 - NVwZ 2004, 858 ). - BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03
§ 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellrechtlichen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 25.91 - BVerwGE 92, 66 und vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 342 S. 7 ff. m.w.N.). - BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ
- VGH Hessen, 26.02.1971 - IV OE 22/69
Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlussberufung, Verfahren bei Erlaß …
- BVerwG, 11.11.1968 - IV B 55.68
Entscheidung über Baugenehmigung bei Identität von Baugenehmigungsbehörde und …
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08
Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2 …
Die mit der unteren Baurechtsbehörde identische Gemeinde kann sich nicht auf § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB berufen und daher einem Vorhaben im Außenbereich nicht die Versagung ihres Einvernehmens entgegenhalten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339).Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.2004 (- 4 C 16/03 -, BVerwGE 121, 339), nach dem bei Identität von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde kein Einvernehmen nach § 36 BauGB erforderlich sei, folge, dass der Rechtsschutz in diesem Fall auf die Verletzung der materiellen Planungshoheit beschränkt sei, deren Rechte in § 36 BauGB nicht begründet, sondern vorausgesetzt würden.
Auch die neueren vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 19.08.2004 - 4 C 16/03 -, BVerwGE 121, 339 und 13.12.2007 - 4 C 9/09 -, NVwZ 2008, 437) hätten an dieser Ausgangslage nichts geändert.
Der Senat folgt insoweit der geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339), wonach in Fällen der Identität von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde das Einvernehmen der Gemeinde nicht nur entbehrlich ist, sondern der Gemeinde auch die Befugnis fehlt, sich den Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB selbst zu eröffnen und die sich aus der Vorschrift ergebenden Rechtsfolgen nutzbar zu machen.
Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BauGB vorgesehene Mitwirkungspflicht, die gerade nicht zu Gunsten der mit der Baugenehmigungsbehörde identischen Gemeinde gilt, dient (lediglich) der verfahrensmäßigen Sicherung der Planungshoheit (BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 a.a.O.), bestimmt aber nicht ihren inhaltichen Schutzbereich.
In seinem Urteil vom 19.08.2004 (a.a.O. S. 343/344) - das in dem vorher ergangenen Urteil des Bayer. VGH vom 13.02.2002 a.a.O. noch nicht berücksichtigt werden konnte - hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich entschieden, dass es der mit der Baugenehmigungsbehörde identischen Gemeinde nicht nur verwehrt sei, dem Beigeladenen die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens als Grund für die Ablehnung des Baugesuchs entgegenzuhalten.
Sähe man dies anders "würde das Erfordernis des Einvernehmens auch im Falle der Identität von Baugenehmigungsbehörde und Gemeinde über die Hintertür wieder eingeführt" (BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 a.a.O. S. 344).
Diese Unanwendbarkeit führt dazu, dass im Falle eines ablehnenden Bescheides der mit der Gemeinde identischen Baugenehmigungsbehörde "die Widerspruchsbehörde die Baugenehmigung (den Bauvorbescheid) entweder (wie im vorliegenden Fall) erteilen oder die Gemeinde zur Erteilung der Baugenehmigung (des Bauvorbescheids) verpflichten kann" (BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 a.a.O. S. 344), wenn sie der Auffassung ist, das Vorhaben sei bauplanungsrechtlich zulässig.
Sie berücksichtigt nicht, dass § 36 BauGB (nur) den mit der Baugenehmigungsbehörde nicht identischen Gemeinden eine verfahrensrechtliche Rechtsposition durch Normierung von in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB näher bestimmten Beteiligungsrechten im vorprozessualen Genehmigungsverfahren einräumt, hinsichtlich der materiellrechtlichen Planungshoheit aber keine Rechte der Gemeinde begründet, sondern sie vielmehr voraussetzt (so BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 a.a.O. S. 344 und Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 25.91 -, BVerwGE 92, 67/68 sowie Beschluss vom 10.06.2006 - 4 B 48.05 -, BRS 70 Nr. 151).
Die sich hieraus ergebende Befugnis wird ihr gegenüber der Widerspruchsbehörde auch dann nicht abgeschnitten, wenn sie sich - wie hier - auf die Versagung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht berufen kann (so auch BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 - a.a.O. S. 344).
- BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07
Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde; …
Die Vorschrift fordert nicht, dass der Verwaltungsakt, der an die Stelle des angefochtenen Verwaltungsaktes tritt, in allen Fällen von der Widerspruchsbehörde in seiner endgültigen Form erlassen wird (Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 97.70 - BVerwGE 37, 47, 52 f.; Beschluss vom 21. Januar 1971 - BVerwG 4 B 128.70 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 3; vgl. auch Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339 ).Die Gemeinde soll gerade auch in den Fällen, in denen ein nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB zulässiges Vorhaben ihren planerischen Vorstellungen nicht entspricht, von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen können, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit eines Vorhabens zu ändern und zur Sicherung der Planung die Mittel der Veränderungssperre oder der Zurückstellung von Baugesuchen zu ergreifen (vgl. nur Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35 und vom 19. August 2004 - BVerwG 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339).
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1685/08
Einvernehmen nach BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei einer mit der unteren Baurechtsbehörde …
Die mit der unteren Baurechtsbehörde identische Gemeinde kann sich nicht auf § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB berufen und daher einem Vorhaben im Außenbereich nicht die Versagung ihres Einvernehmens entgegenhalten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339).Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.2004 (- 4 C 16/03 -, BVerwGE 121, 339), nach dem bei Identität von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde kein Einvernehmen nach § 36 BauGB erforderlich sei, folge, dass der Rechtsschutz in diesem Fall auf die Verletzung der materiellen Planungshoheit beschränkt sei, deren Rechte in § 36 BauGB nicht begründet, sondern vorausgesetzt würden.
Auch die neueren vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 19.08.2004 - 4 C 16/03 -, BVerwGE 121, 339 und 13.12.2007 - 4 C 9/09 -, NVwZ 2008, 437) hätten an dieser Ausgangslage nichts geändert.
Der Senat folgt insoweit der geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339), wonach in Fällen der Identität von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde das Einvernehmen der Gemeinde nicht nur entbehrlich ist, sondern der Gemeinde auch die Befugnis fehlt, sich den Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB selbst zu eröffnen und die sich aus der Vorschrift ergebenden Rechtsfolgen nutzbar zu machen.
Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BauGB vorgesehene Mitwirkungspflicht, die gerade nicht zu Gunsten der mit der Baugenehmigungsbehörde identischen Gemeinde gilt, dient (lediglich) der v e r f a h r e n s m ä ß i g e n Sicherung der Planungshoheit (BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 a.a.O.), bestimmt aber nicht ihren i n h a l t- l i c h e n Schutzbereich.
In seinem Urteil vom 19.08.2004 (a.a.O. S. 343/344) - das in dem vorher ergangenen Urteil des Bayer. VGH vom 13.02.2002 a.a.O. noch nicht berücksichtigt werden konnte - hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich entschieden, dass es der mit der Baugenehmigungsbehörde identischen Gemeinde nicht nur verwehrt sei, dem Beigeladenen die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens als Grund für die Ablehnung des Baugesuchs entgegenzuhalten.
Sähe man dies anders "würde das Erfordernis des Einvernehmens auch im Falle der Identität von Baugenehmigungsbehörde und Gemeinde über die Hintertür wieder eingeführt" (BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 a.a.O. S. 344).
Diese Unanwendbarkeit führt dazu, dass im Falle eines ablehnenden Bescheides der mit der Gemeinde identischen Baugenehmigungsbehörde "die Widerspruchsbehörde die Baugenehmigung (den Bauvorbescheid) entweder (wie im vorliegenden Fall) erteilen oder die Gemeinde zur Erteilung der Baugenehmigung (des Bauvorbescheids) verpflichten kann" (BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 a.a.O. S. 344), wenn sie der Auffassung ist, das Vorhaben sei bauplanungsrechtlich zulässig.
Sie berücksichtigt nicht, dass § 36 BauGB (nur) den mit der Baugenehmigungsbehörde nicht identischen Gemeinden eine v e r f a h r e n s r e c h t l i c h e Rechtsposition durch Normierung von in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB näher bestimmten Beteiligungsrechten im vorprozessualen Genehmigungsverfahren einräumt, hinsichtlich der m a t e r i e l l r e c h t l i c h e n Planungshoheit aber keine Rechte der Gemeinde begründet, sondern sie vielmehr voraussetzt (so BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 a.a.O. S. 344 und Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 25.91 -, BVerwGE 92, 67/68 sowie Beschluss vom 10.06.2006 - 4 B 48.05 -, BRS 70 Nr. 151).
Die sich hieraus ergebende Befugnis wird ihr gegenüber der Widerspruchsbehörde auch dann nicht abgeschnitten, wenn sie sich - wie hier - auf die Versagung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht berufen kann (so auch BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 - a.a.O. S. 344).
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17
Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines …
Der Erfolg eines Abwehranspruchs setzt vielmehr die Verletzung ihrer materiellen Planungshoheit voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.8.2004 - 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339, juris Rn. 10 ff.).Eine Gemeinde kann sich jedoch auf einen Verstoß gegen das materielle Recht der §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB berufen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.6.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737, juris Rn. 10; Urteil vom 19.8.2004 - 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339, juris Rn. 14;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 36 Rn. 47).
- BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.
Die Entscheidung des Senats, wonach die mit der unteren Baugenehmigungsbehörde identische Gemeinde die Ablehnung eines Bauantrags nicht mit der Versagung ihres Einvernehmens als solcher begründen darf (Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339), stellt keine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung dar, sondern trägt (insoweit in Abweichung der früheren Rechtsprechung) dem Umstand Rechnung, dass § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB auf das Verhältnis von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde eines anderen Rechtsträgers zugeschnitten ist und nicht im Verhältnis zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde gilt (…a.a.O. S. 343). - VGH Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 1 S 3326/11
Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit - kein Mitentscheidungsrecht des …
In einer Gemeinde, die zugleich untere Baurechtsbehörde ist, ist der Anwendungsbereich des § 36 BauGB nicht eröffnet (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19.08.2004 - 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339).§ 36 BauGB in der Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht stehe einer solchen Auslegung des § 44 Abs. 3 Satz 1 GemO nicht entgegen, da die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.2004 (- 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339 = VBlBW 2005, 61) keine Aussagen zur kommunalverfassungsrechtlichen Verteilung der Zuständigkeiten der Gemeindeorgane treffe.
§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist auf das Verhältnis von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde eines anderen Rechtsträgers zugeschnitten und gilt nicht im Verhältnis zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde (BVerwG, Urt. v. 19.08.2004 - 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339 = VBlBW 2005, 61 u. Beschl. v. 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.07.2009 - 8 S 1686/09 - ESVGH 60, 123 [LS]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 2325/06
Anspruch der Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung?
vgl. zur ersten Variante: Hess. VGH, Beschluss vom 15. November 2006 - 3 UZ 634/06 -, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 29. November 2005 - 2 S 115.05 -, ZUR 2006, 210; zur zweiten bzw. dritten Variante: BVerwG, Urteile vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, NVwZ 2000, 1048 ff., und vom 19. August 2004 - 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339 ff. - BVerwG, 17.01.2013 - 8 B 50.12
Zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, wenn die Gemeinde …
Aus Sicht des Bundesgesetzgebers bestand keine Veranlassung für die Einführung eines gesonderten Verfahrens zur internen Abstimmung zwischen verschiedenen Organen der Gemeinde; das Bundesrecht enthält insoweit auch keine verfassungsrechtlichen Vorgaben (Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339 = Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 57 S. 12 m.w.N.).Daraus erwächst ihr jedoch kein rechtlich relevanter Nachteil, weil ihr die Befugnis, sich gegenüber der Widerspruchsbehörde auf den Schutz der materiell-rechtlichen Planungshoheit zu berufen, nicht abgeschnitten wird (Urteil vom 19. August 2004 a.a.O. S. 344 bzw. S. 13 m.w.N.).
- VGH Bayern, 21.10.2010 - 15 ZB 10.461
Antrag auf Zulassung der Berufung; Wohnbauvorhaben im Bereich einer …
(1) Grundsätzlich ist das förmliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht erforderlich, wenn die Gemeinde mit der Baugenehmigungsbehörde identisch ist (BVerwG vom 19.8.2004 BVerwGE 121, 339 ff.; BayVGH vom 13.3.2002 BayVBl 2003, 210; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Band II, RdNr. 15 zu § 36 BauGB).Auch gegenüber der Widerspruchsbehörde kann sich die Gemeinde darauf nicht berufen (BVerwG vom 19.8.2004 a.a.O.;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O.).
Denn § 36 Abs. 1 BauGB begründet hinsichtlich der Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie voraus (BVerwG vom 19.8.2004 a.a.O.; vom 14.4.2000 NVwZ 2000, 1048).
Der materiell-rechtliche Gehalt der Planungshoheit bleibt deshalb von der verfahrensrechtlichen Einschränkung unberührt (BVerwG vom 19.8.2004 a.a.O.;… BayVGH vom 13.3.2002 a.a.O.).
Auf die materiell-rechtliche Position der Gemeinde und damit ihre Klagebefugnis muss dies jedoch ohne negative Auswirkungen bleiben (BVerwG vom 19.8.2004 a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage …
Aus dem Vortrag der Klägerin, mit dem sie geltend macht, sie habe ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB u.a. deshalb zu Recht versagt, weil der nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 (nunmehr Nr. 5) BauGB im Außenbereich privilegierten Windenergieanlage öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstünden, ergibt sich die Möglichkeit einer Verletzung der Klägerin in ihrer kommunalen Planungshoheit, deren Schutz die Verfahrensvorschriften des § 36 BauGB dienen (vgl. zu diesem Zweck nur: BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - BVerwG 4 C 45.88 -, NVwZ 1991, 1076; vom 14.4.2000 - BVerwG 4 C 5.99 -, NVwZ 2000, 1048 f; vom 19.8.2004 - BVerwG 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339, 341 ff. und vom 16.9.2004 - BVerwG 4 C 7.03 -, BVerwGE 122, 13, 17).Darüber hinaus soll sie in den Fällen, in denen ein nach den in § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten Vorschriften zulässiges Vorhaben ihren planerischen Vorstellungen nicht entspricht, von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen können, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit des Vorhabens zu ändern und plansichernde Instrumente einzusetzen (BVerwG, Urteile vom 19.8.2004, a.a.O., 342 f …und vom 16.9.2004, a.a.O., 17).
- VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10
Kein Beteiligungsrecht des Rats bei Entscheidungen einer Gemeinde als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13
Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im …
- OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07
Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 10 A 2974/11
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung von zwei …
- OVG Niedersachsen, 28.11.2006 - 1 ME 147/06
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zurückstellung eines Bauvorhabens (Vier- …
- BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde
- VG Augsburg, 19.03.2009 - Au 5 K 07.424
Fortsetzungsfeststellungsklage; Schweinemastbetrieb im Außenbereich; zureichender …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05
Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer …
- VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
Zur Zulässigkeit eines Wohnbauvorhabens im Außenbereich (im Geltungsbereich einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 8 B 1920/05
Geltungsdauer eines Bauvorbescheids
- BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05
Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 2 M 162/11
Anfechtung einer Baugenehmigung; Nachbarschutz
- VG Augsburg, 19.03.2009 - Au 5 K 07.464
Fortsetzungsfeststellungsklage; Maschinenhalle im Außenbereich; zureichender …
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Antragsfrist - Unwirksamkeit wegen …
- VGH Bayern, 27.05.2014 - 15 ZB 13.105
Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens durch unzuständige Stelle
- OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09
Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05
Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung …
- VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
Abgrabungsgenehmigung
- OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 1 ME 7/17
Faktische Zurückstellung; Negativplanung; hinreichend konkrete Planungsabsichten; …
- VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2377
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Bauantrag für ein Wettbüro; …
- VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2378
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nutzungsuntersagung; ungenehmigte …
- VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 UZ 634/06
Zum Rechtsschutz gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05
4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2006 - 7 A 568/06
Unwirksame Ausweisung von Windenergieanlagen
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2014 - 1 B 11320/13
Nachbarstreitigkeit über Biogasanlage im Außenbereich; Privilegierung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 10 A 2611/11
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Nutzungsänderung …
- VG Karlsruhe, 03.08.2010 - 6 K 1488/10
Mitentscheidungskompetenz des Gemeinderats im Zusammenhang mit dem baurechtlichen …
- OVG Saarland, 01.10.2010 - 3 A 482/09
Plangenehmigung einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21
Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2022 - 5 MR 11/21
Eilantrag gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
- VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 C 124/10
Verhinderungsplanung mittels Veränderungssperre
- VG Schleswig, 31.08.2007 - 12 A 51/06
- VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
Landwirt produziert nur Biomasse - Keine Genehmigung für Biogasanlage
- OVG Sachsen, 13.12.2012 - 1 C 12/09
Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung, Rechtsschutzbedürfnis, Nutzlosigkeit einer …
- VG Schwerin, 16.03.2012 - 7 B 130/12
Eilrechtsschutz einer Gemeinde gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer …
- VG Neustadt, 08.08.2005 - 4 L 1226/05
Anfechtung einer Baugenehmigung durch Gemeinde wegen fehlendem Einvernehmen
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2014 - 10 B 10418/14
Gemeindehaus am Wormser Dom: Eilantrag ohne Erfolg
- OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2008 - 1 LB 16/07
Entscheidung zum Schießstand Warder
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 5.06
"Verunstaltung des Landschaftsbildes" i. S. des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
Errichtung eines Windenergieparks in einem faktischen Vogelschutzgebiet: …
- VG Stuttgart, 02.11.2016 - 2 K 5230/16
Eilantrag gegen "Hoffnungshaus" zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 14.05
Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer aus drei …
- VG Frankfurt/Main, 25.07.2011 - 8 L 1993/11
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
- VG Ansbach, 23.06.2022 - AN 17 K 21.00698
Gebot der Rücksichtnahme
- VG Gelsenkirchen, 21.03.2011 - 6 L 76/11
Vertretung des Bürgermeisters bei Dringlichkeitsentscheidung; Übertragung …
- VG Frankfurt/Oder, 20.09.2013 - 7 L 138/13
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Nachbarwiderspruch, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 6.06
Baugenehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich; Ersetzung des …
- VG Gelsenkirchen, 15.07.2014 - 6 K 2945/13
Vorgehen einer Gemeinde gegen staatlichen Schwarzbau
- VG Düsseldorf, 21.07.2011 - 11 K 8737/08
Anspruch auf einen positiven Bauvorbescheid für einen Discounter mit unter 799 qm …
- VG Düsseldorf, 09.10.2008 - 9 K 2185/05
Vorliegen des (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresses bei der Geltendmachung von …
- VG Neustadt, 13.07.2006 - 4 K 623/06
Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid wegen Verletzung ihrer …
- VG Neustadt, 12.04.2005 - 3 K 1045/04
Windenergieanlagen in Herren-Sulzbach können errichtet werden
- VG Ansbach, 03.03.2016 - AN 3 K 15.02438
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
- VG München, 26.01.2015 - M 11 E 14.4297
Ehemalige Kaserne; Asylbewerberunterkunft; Antragsgegner Landkreis; Keine …
- VG Würzburg, 27.01.2014 - W 5 K 13.391
Verpflichtungsklage; Mehrfamilienhaus; Einfügen in Eigenart der näheren Umgebung; …
- VG Düsseldorf, 16.11.2020 - 14 K 6316/19
- VG Potsdam, 30.06.2011 - 10 K 2271/06
- VG Gelsenkirchen, 26.01.2011 - 6 L 1209/10
Verfahrensrecht - Zur nachträglichen Genehmigung einer Änderungsbebauung
- VG Saarlouis, 18.01.2006 - 5 K 185/04
Keine Verletzung der Rechte aus § 36 BauGB wegen Nichtbeteiligung der Gemeinde am …
- VG Gelsenkirchen, 07.11.2017 - 6 L 2634/17
Zurückstellung; Bauvorbescheid
- VG Ansbach, 03.06.2013 - AN 3 S 13.00637
Vorläufige Nutzungsuntersagung; Sortimentswechsel; städtebauliches …
- VG Augsburg, 09.04.2009 - Au 5 K 08.254
Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans; Ausschluss von …
- VG Augsburg, 09.04.2009 - Au 5 K 08.257
Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans; Ausschluss von …
- VG Neustadt, 29.05.2008 - 4 K 9/08
Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre und Ersetzung des gemeindlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 2 S 71.13
Gebrauchtwagenhandelsplatz; Antrag auf Baugenehmigung; Zurückstellung; …
- VG München, 21.05.2012 - M 8 K 11.1118
Bebauungsgenehmigung; übergeleiteter Baulinienplan; Abgrenzung …
- VG Gelsenkirchen, 01.03.2011 - 9 L 1229/10
Zurückstellungsbescheid,, Anhörungsmangel, Aufstellungsbeschluss, einfacher …
- VG Augsburg, 09.04.2009 - Au 5 K 08.258
Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans; Ausschluss von …
- VG Augsburg, 09.04.2009 - Au 5 K 08.256
Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans; Ausschluss von …
- VG Augsburg, 09.04.2009 - Au 5 K 08.259
Veränderungssperre; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans; Ausschluss von …
- VG Gelsenkirchen, 03.12.2018 - 9 L 1749/18
- VG München, 08.12.2009 - M 1 K 09.2723
Anfechtung eines Zurückstellungsbescheids
- VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 707/03
Erfordernis einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Mobilfunkanlage; …
- VG München, 01.08.2013 - M 11 K 13.291
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Veränderungssperre; hinreichend …
- VG Gelsenkirchen, 03.07.2012 - 6 L 609/12
Getränkegroßhandel, allgemeines Wohngebiet, Zurückstellung
- VG Berlin, 05.04.2011 - 13 L 189.10
Städteplanerisches Konzept als Voraussetzung für die Zurückstellung von …
- VG Augsburg, 19.03.2009 - Au 5 K 07.773
Verpflichtungsklage; Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich; Veränderungssperre
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2005 - 8 B 11201/05
Widerspruch gegen die ein Einvernehmen ersetzende Baugenehmigung; Voraussetzung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.2005 - 8 B 12203/04
- VG Saarlouis, 01.12.2005 - 5 F 25/05
Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde; Baugenehmigung für Windmessanlage als …
- VG Bayreuth, 29.04.2008 - B 2 K 07.525
Keine Berufung auf Planungsschutz bei gegenläufigen schuldrechtlichen …
- VG Weimar, 25.10.2006 - 1 K 1212/05
Rechtsprechung
BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- DFR
Vermittlungsausschuss
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss
- Wolters Kluwer
Wählbarkeit eines Berechnungsverfahrens für die Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss - Berechnungsverfahren als Sicherstellung des Abbildes der die Regierung tragenden Parlamentsmehrheit - Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen - ...
- Wolters Kluwer
Besetzung des Vermittlungsausschusses mit Mitgliedern des Bundestages - Repräsentation nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit - Ausrichtung der Besetzung des Ausschusses am Mehrheitsprinzip - Beschluss des Bundestages über das Zählverfahren, nach dem die Sitzanteile ...
- Wolters Kluwer
Abweichende Meinung zweier Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von der Senatsmehrheit - Grundsätze, nach denen die Mitglieder des Deutschen Bundestages in den Vermittlungsausschuss entsandt werden - Grundsatz der Proportionalität - Reichweite der autonomen ...
- Judicialis
GG Art. 40 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 21 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 77 Abs. 2
- rechtsportal.de
GG Art. 77 Abs. 2 Satz 2
Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse und die Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 40 Abs. 1 S. 2, 38 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 1 GG
Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss bei Patt-Situation
Verfahrensgang
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02 (1)
Papierfundstellen
- BVerfGE 112, 118
- NJW 2005, 203
- NJW 2005, 208
- NJW 2005, 209
- NVwZ 2005, 437 (Ls.)
- DVBl 2005, 185
- DVBl 2005, 191
- DVBl 2005, 192
Wird zitiert von ... (90) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Fraktions- und Gruppenstatus
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Als solcher Differenzierungsgrund ist das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments anerkannt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ).Zu dem Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ).
e) § 12 und § 57 Abs. 1 Satz 1 GOBT konkretisieren damit zugleich eine von der Verfassung geforderte Abweichung vom Mehrheitsprinzip, das nach Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG für Beschlüsse des Bundestages gilt, aber nach dem zweiten Satz dieser Vorschrift für andere Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bundestages offen ist (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat die parlamentarische Praxis anerkannt, nach der die Zählverfahren bei einem Beschluss nach § 57 Abs. 1 GOBT auch gerade im Hinblick darauf ausgewählt werden dürfen, ob das gewählte Verfahren die die Bundesregierung tragende politische Mehrheit im Bundestag abbildet (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
Die für die Teilnahme am Prozess der parlamentarischen Willensbildung geltenden Gleichheitsanforderungen werden durch das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ) und durch den demokratischen Grundsatz der Mehrheitsentscheidung (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG) begrenzt.
Auch bedürfen Differenzierungen zwischen Abgeordneten stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
Dem Bundestag steht ein Gestaltungsspielraum bei der Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Arbeitsfähigkeit etwa eines Untersuchungsausschusses und seiner möglichst repräsentativen Zusammensetzung zu (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
Ferner ist anerkannt, dass der Bundestag ebenso wie bei der Besetzung von Ausschüssen auch bei der Wahl seiner Vertreter im Vermittlungsausschuss den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen zu beachten hat, die Entscheidung für das bei Gremienwahlen anzuwendende Zählsystem vorbehaltlich einer missbräuchlichen Handhabung der Geschäftsordnungsautonomie aber in die autonome Entscheidungsbefugnis des Bundestages fällt (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
Sie beziehen sich zudem zu undifferenziert auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 96, 264 , wo die erstmals in der 15. Wahlperiode entstandene Konstellation, dass die die Regierung tragende Mehrheit bei der Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss mit keinem der herkömmlichen Zählverfahren abgebildet werden kann, nicht behandelt worden ist.
Unumstrittener Maßstab für die Beurteilung des Falles ist der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen, der auch für die Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss gilt (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).Zu dem Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ).
Die von Abgeordneten - in Ausübung des freien Mandats - gebildeten Fraktionen (vgl. BVerfGE 80, 188 ) sind im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
Wenn der Bundestag seine fachliche Arbeit durch Ausschüsse wahrnimmt, muss demnach der gleiche Anteil jedes Abgeordneten an der Repräsentanz des Volkes auch bei verkleinerten Gremien gewahrt werden, sofern diese wesentliche Teile der dem Bundestag zustehenden Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
Zu den Regelungsgegenständen des Selbstorganisationsrechts des Bundestages zählen die Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens, soweit es nicht in der Verfassung selbst geregelt ist, sowie die Funktion, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse, die Wahrnehmung von Initiativ-, Informations- und Kontrollrechten, die Bildung und die Rechte von Fraktionen und die Ausübung des parlamentarischen Rederechts (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 102, 224 ).
Die verfassungsgerichtliche Prüfung von Bestimmungen der Geschäftsordnung hat davon auszugehen, dass das Parlament bei der Entscheidung darüber, welcher Regeln es zu seiner Selbstorganisation und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs bedarf, einen - allgemein weiten - Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91
PDS/Linke Liste
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).Der Abgeordnete ist frei, sich in Fraktionen zu organisieren, weswegen die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln sind wie die Abgeordneten untereinander (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
d) Ohne eine Gliederung des Bundestages in Fraktionen grundsätzlicher politischer Gleichsinnigkeit wäre nicht nur die praktische und transparente Arbeit des Parlaments unmöglich (BVerfGE 2, 143 ; 70, 324 ; 84, 304 ), ausgeschlossen wäre auch eine spiegelbildliche Abbildung der Stärkeverhältnisse des Plenums in verkleinerten, aber für den Bundestag als Ganzes handelnden Gremien.
Die verfassungsgerichtliche Prüfung von Bestimmungen der Geschäftsordnung hat davon auszugehen, dass das Parlament bei der Entscheidung darüber, welcher Regeln es zu seiner Selbstorganisation und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs bedarf, einen - allgemein weiten - Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ).
Dabei darf - gerade um der Repräsentationsfähigkeit und der Funktionstüchtigkeit des Parlaments willen - das Recht des einzelnen Abgeordneten, an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestages mitzuwirken, nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 84, 304 ).
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Die Vorschrift gewährleistet für jeden der nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewählten Abgeordneten sowohl die Freiheit in der Ausübung seines Mandats als auch die Gleichheit im Status der Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 102, 224 ).Zu den Regelungsgegenständen des Selbstorganisationsrechts des Bundestages zählen die Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens, soweit es nicht in der Verfassung selbst geregelt ist, sowie die Funktion, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse, die Wahrnehmung von Initiativ-, Informations- und Kontrollrechten, die Bildung und die Rechte von Fraktionen und die Ausübung des parlamentarischen Rederechts (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 102, 224 ).
Das moderne Parlament muss daher Strategien des arbeitsteiligen Zusammenwirkens und der Koordination der politischen Willensbildung entwickeln, will es seine Arbeitsfähigkeit nicht einbüßen (BVerfGE 102, 224 ).
Dieser ist allerdings nicht unbeschränkt und findet insbesondere in Art. 38 Abs. 1 GG eine Schranke (vgl. BVerfGE 102, 224 ).
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Zu dem Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ).d) Ohne eine Gliederung des Bundestages in Fraktionen grundsätzlicher politischer Gleichsinnigkeit wäre nicht nur die praktische und transparente Arbeit des Parlaments unmöglich (BVerfGE 2, 143 ; 70, 324 ; 84, 304 ), ausgeschlossen wäre auch eine spiegelbildliche Abbildung der Stärkeverhältnisse des Plenums in verkleinerten, aber für den Bundestag als Ganzes handelnden Gremien.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass es dem Bundestag in sachlich begründeten Fällen verfassungsrechtlich unbenommen ist, für Ausschüsse oder ähnliche Gremien eine Mitgliederzahl vorzusehen, die bei Anwendung der üblichen Regeln für die Sitzverteilung eine Berücksichtigung aller parlamentarischen Gruppierungen nicht ermöglicht (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer früheren Entscheidung die geschäftsordnungsrechtliche Regel, dass die Ausschüsse entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zu besetzen sind (§ 12 GOBT), nicht nur in ihrer Bedeutung für die jeweilige Opposition gewürdigt, sondern sie zugleich als grundsätzlich notwendige Konsequenz der aus dem demokratischen Prinzip folgenden Rechtsstellung der parlamentarischen Mehrheit aufgefasst (vgl. BVerfGE 70, 324 ).
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Mit Beschluss vom 3. Dezember 2002 lehnte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (BVerfGE 106, 253 ff.).Den in dem Verfahren gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3. Dezember 2002 ab (BVerfGE 106, 253 ff.).
Verfassungsrechtlich anerkannt ist aber das in Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Mehrheitsprinzip (vgl. BVerfGE 106, 253 ).
- BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Als solcher Differenzierungsgrund ist das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments anerkannt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ).Die für die Teilnahme am Prozess der parlamentarischen Willensbildung geltenden Gleichheitsanforderungen werden durch das Verfassungsgebot der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 96, 264 ) und durch den demokratischen Grundsatz der Mehrheitsentscheidung (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG) begrenzt.
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
- BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75
Beschlußfähigkeit
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG knüpft zwar an die historische Entwicklung des Parlamentsrechts an (vgl. BVerfGE 44, 308 ). - BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58
Volksbefragung
Auszug aus BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Diese äußert sich in der Weisungsfreiheit der in den Vermittlungsausschuss entsandten Mitglieder gemäß Art. 77 Abs. 2 Satz 3 GG (vgl. BVerfGE 8, 104 ), in der noch verhältnismäßig überschaubaren Gremiengröße, der grundsätzlich nicht öffentlichen Beratung (§ 6 GOVermA), der Wahl oder Entsendung fester Mitglieder und Stellvertreter, der Zulassung von Vertretern zu Sitzungen nur bei "Notwendigkeit" (§ 3 GOVermA) und dem erschwerten Wechsel der Mitglieder und Stellvertreter (§ 4 GOVermA). - BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02
Zuwanderungsgesetz
- BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen …
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
- BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73
Magistratsverfassung Schleswig-Holstein
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Die Fraktionen sind maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung und nehmen im parlamentarischen Raum eine Vielzahl von Aufgaben wahr (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 112, 118 ). - BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Für das Demokratiegebot bedeutet dies, dass jedem Staatsangehörigen, der aufgrund seines Alters und ohne den Verlust seines aktiven Wahlrechts wahlberechtigt ist, ein gleicher Anteil an der Ausübung der Staatsgewalt zusteht (vgl. BVerfGE 112, 118 ).Zum Status der Abgeordneten gehört deshalb das in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 70, 324 ; 80, 188 ; 96, 264 ; 112, 118 ).
- BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Dem Gericht ist deshalb im Regelfall ein Verpflichtungsausspruch verwehrt (grundlegend BVerfGE 20, 119 ; 124, 161 ; 136, 277 ; zu einer Sonderkonstellation BVerfGE 112, 118 ).
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
In der Sache rügt sie, anders als mit Blick auf das ESM-Finanzierungsgesetz (vgl. BVerfGE 135, 317 ), nicht die Verletzung materieller fraktionsspezifischer Rechte, die - ebenso wie der Status der Abgeordneten - aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleiten sind (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 112, 118 ; 135, 317 ), sondern die Beeinträchtigung von Befugnissen des Antragsgegners selbst, namentlich seines Gesetzgebungsrechts aus Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG und seiner haushaltspolitischen Gesamtverantwortung, durch seine Untätigkeit gegenüber dem Beschluss vom 6. September 2012. - BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Der Abgeordnete ist - vom Vertrauen der Wähler berufen - Inhaber eines öffentlichen Amtes, Träger eines freien Mandats und, gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments (vgl. BVerfGE 56, 396 ; 118, 277 ), Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 112, 118 ; 118, 277 ).Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
Dabei ist das Verhältnis des Abgeordneten zu seiner Partei von Verfassungs wegen nicht jeder Berücksichtigung entzogen, denn der Abgeordnete besitzt zwar im Verhältnis zu Partei und Fraktion einen eigenständigen, originären verfassungsrechtlichen Status (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 4, 144 ; 95, 335 ; 112, 118 ; 118, 277 ; stRspr).
Dieses Spannungsverhältnis liegt in seiner Doppelstellung als Vertreter des gesamten Volkes und zugleich als Exponent einer konkreten Parteiorganisation und wird in Art. 21 und Art. 38 GG erkennbar (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 95, 335 ; 112, 118 ; 118, 277 ).
(a) Die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages stellt ein Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 95, 408 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ), auf das sich dieser im Organstreitverfahren berufen kann.
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Dem dienen die Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ; ferner BVerfGE 105, 252 ) sowie das freie Mandat der Abgeordneten nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, das die Rückkopplung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk nicht aus-, sondern bewusst einschließt (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ). - BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
a) Fraktionen im Deutschen Bundestag sind Zusammenschlüsse von Abgeordneten, deren Rechtsstellung - ebenso wie der Status der Abgeordneten - aus Art. 38 Abs. 1 GG abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 112, 118 ).Dementsprechend haben die Fraktionen ein aus Art. 38 Abs. 1 GG abgeleitetes Recht auf gleiche Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 96, 264 ; 112, 118 ); es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen (vgl. BVerfGE 93, 195 ).
Nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit muss jede Untergliederung des Bundestages ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in ihrer Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums in seiner politischen Gewichtung widerspiegeln (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 112, 118 ; 130, 318 ).
aa) Dem Anspruch einer Fraktion auf Gleichbehandlung mit den anderen Fraktionen ist mit Blick auf die funktionale Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Parlaments allerdings Genüge getan, wenn der Ausschuss gemäß § 12 GOBT der Gewichtung der im Plenum vertretenen Fraktionen entsprechend besetzt und dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit Rechnung getragen ist (vgl. BVerfGE 112, 118 ; 130, 318 ).
- BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Dies dient der Gewährleistung einer stabilen, auf eine parlamentarische Mehrheit gestützten Regierung (vgl. BVerfGE 112, 118 ;… vgl. zu den Beweggründen der Einführung dieses "konstruktiven Misstrauensvotums" Der Parlamentarische Rat 1948-49, Akten und Protokolle, Bd. 2: Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, 1981, S. 551 ff.). - BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
Diese Maßstäbe gelten auch für Fraktionen, deren Rechtsstellung als notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens, politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des Bundestages und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung ebenfalls in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG begründet ist, da Fraktionen Zusammenschlüsse von Abgeordneten sind (vgl. Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 93, 195 ; zum Grundsatz der Fraktionsgleichheit vgl. BVerfGE 93, 195 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 135, 317 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 92, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).Die Anforderungen an einen solchen Grund entsprechen denen, die an Differenzierungen innerhalb der Wahlrechtsgleichheit zu stellen sind, weil diese auf der zweiten Stufe der Entfaltung demokratischer Willensbildung, das heißt im Status und der Tätigkeit der Abgeordneten, fortwirkt (vgl. BVerfGE 102, 224 ; 112, 118 ; 130, 318 ; stRspr).
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Der Abgeordnete ist - vom Vertrauen der Wähler berufen - Inhaber eines öffentlichen Amtes, Träger eines freien Mandats und, gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments (vgl. BVerfGE 56, 396 [405]), Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 112, 118 [134]).Das freie Mandat ist ein zwar in der Gesellschaft verwurzeltes, aber innerhalb der Staatsorganisation wahrgenommenes Amt (vgl. BVerfGE 112, 118 [134]).
Das Grundgesetz weist den Parteien eine besondere Rolle im Prozess der politischen Willensbildung zu (Art. 21 Abs. 1 GG), weil ohne die Formung des politischen Prozesses durch geeignete freie Organisationen eine stabile Demokratie in großen Gemeinschaften nicht gelingen kann (vgl. BVerfGE 102, 224 [239]; - 112, 118 [135]).
Wenn der einzelne Abgeordnete im Parlament politischen Einfluss von Gewicht ausüben, wenn er gestalten will, bedarf er der abgestimmten Unterstützung (vgl. BVerfGE 102, 224 [239 f.]; - 112, 118 [135]; - 114, 121 [150]).
Anderes folgt auch nicht aus der mit dem freien Mandat verbundenen Vorstellung einer Rückkoppelung von Parlamentariern und Wahlvolk (vgl. BVerfGE 112, 118 [134]).
Freiheit der Wahl und freies Mandat bilden einen unauflösbaren Zusammenhang, der sich in das parlamentarische Entscheidungsverfahren und die näheren Bestimmungen über den Status des Abgeordneten hinein auswirkt (vgl. BVerfGE 102, 224 [238 f.]; - 112, 118 [134]; vgl. auch BVerfGE 44, 308 [316]).
Dementsprechend schließt das freie Mandat die Rückkoppelung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk nicht aus, sondern ganz bewusst ein und schafft durch den Zwang zur Rechtfertigung Verantwortlichkeit (BVerfGE 112, 118 [134]); in der Formulierung der Antragsteller zu 7) und 9): Der Wähler muss wissen, wen er wählt.
Eine Differenzierung zwischen fortgesetzten und neu aufgenommenen Tätigkeiten geriete deshalb auch in Konflikt mit dem Prinzip der formalisierten Gleichbehandlung aller Abgeordneten (vgl. BVerfGE 40, 296 [318]; - 80, 188 [220 f.]; - 93, 195 [204]; - 112, 118 [133]).
Die Funktionsfähigkeit des Parlaments würde beeinträchtigt und das Prinzip der strikten Gleichbehandlung aller Abgeordneten (vgl. BVerfGE 40, 296 [318]; - 80, 188 [220 ff.]; - 93, 195 [204]; - 112, 118 [133]) verletzt, wenn Offenlegungspflichten gegenüber Abgeordneten, die deren Erfüllung verweigern, mangels wirksamer Sanktionen nicht durchgesetzt werden könnten.
Sie kann durch andere Rechtsgüter von Verfassungsrang, namentlich die Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 [219, 222]; - 84, 304 [321]; - 99, 19 [32]), zugleich aber auch den Status der formalisierten Gleichheit des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 40, 296 [318]; - 80, 188 [220 ff.]; - 93, 195 [204]; - 112, 118 [133]), begrenzt werden (BVerfGE 99, 19 [32]).
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R
Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17
Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
- BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06
Überwachung von Bundestagsabgeordneten
- VerfGH Bayern, 26.11.2009 - 32-IVa-09
Mitgliederzahl der Landtagsausschüsse
- BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum …
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13
Eilantrag gegen SPD-Abstimmung über das Zustandekommen einer Großen Koalition …
- StGH Hessen, 27.10.2021 - P.St. 2783
Urteil des Staatsgerichtshofes zu den Normenkontrollanträgen zum …
- VerfGH Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 1 GR 35/17
Fraktionsvorschläge zur Abwahl eines Abgeordneten aus Untersuchungsausschuss und …
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
- BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08
Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; …
- VG Oldenburg, 03.07.2007 - 1 A 195/07
Ausschluss; Ausschuss; Besetzung; Funktionsfähigkeit; Mehrheitsprinzip; Plenum; …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
- VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 LB 11/17
Gleichstellung gilt auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften
- BGH, 23.02.2017 - 3 ARs 20/16
Antrag der Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss zurückgewiesen
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …
- OVG Niedersachsen, 27.06.2008 - 10 LC 194/07
Vorausmandat bei der Ausschussbesetzung und Spiegelbildlichkeit
- VGH Hessen, 06.05.2008 - 8 UE 876/07
Kommunalwahlrecht: gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien oder Fraktionen bei …
- BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 35/16
Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d´Hondtsches Höchstzahlverfahren
- OVG Niedersachsen, 14.12.2004 - 10 LC 100/03
Begehren der Neubesetzung des Verwaltungsausschusses; Verteilungsverfahren in der …
- BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.08
Gemeindevertretung; Wahl des Gemeindevorstands/Magistrats; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 15 B 1286/16
Spiegelbildlichkeitsprinzip kann Umbesetzung der Ausschüsse bei Änderung der …
- BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 2/20
Erfolgloser Eilantrag zum Vorschlagsrecht für die Wahl einer Vizepräsidentin oder …
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.2024 - 12 S 253/22
Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen für unbegleiteten minderjährigen …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 122/21
Organstreitverfahren wegen der Behandlung eines in der 17. Legislaturperiode …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17
Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG ) …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH B 22/13
Kein Anspruch kleiner Ratsfraktionen auf einen Sitz in jedem Ausschuss
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 11 KA 3/18
Rechtmäßigkeit von Wahlen zum Hauptausschuss der Vertreterversammlung einer …
- BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvE 10/21
Erfolgloser Eilantrag zur vorläufigen Einsetzung von Vorsitzenden in mehreren …
- VGH Hessen, 06.05.2008 - 8 UE 746/07
Gemeinsamer Wahlvorschlag bei Besetzung von Ausschüssen der Gemeindevertretung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 15 B 1308/16
Spiegelbildlichkeitsgrundsatz; Ratsausschüsse; Anpassungspflicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21
Neuwahl der Mitglieder eines Ausschusses wegen des Partei- bzw. Fraktionswechsels …
- VerfGH Bayern, 17.01.2023 - 3-IVa-21
Erfolgloses Organstreitverfahren einer Landtagsfraktion gegen Äußerungen der …
- VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission
- VerfG Hamburg, 21.12.2021 - HVerfG 14/20
Zur Reichweite des Neutralitätsgebots von Amtsträgern in Bezug auf Äußerungen …
- VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08
1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem …
- VerfGH Sachsen, 19.04.2011 - 74-II-10
Sächsisches Versammlungsgesetz ist aus formellen Gründen verfassungswidrig und …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2020 - VGH O 52/20
Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen an den Ausschluss eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 10 A 10229/13
Ausschussgröße und Spiegelbildlichkeitsprinzip
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16
Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf …
- VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095
Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler …
- VerfG Brandenburg, 06.09.2023 - VfGBbg 78/21
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Chancengleichheit der …
- VG Oldenburg, 26.01.2018 - 3 B 8299/17
Beigeordneter; Fraktion; Gruppe; Hauptausschuss; Kommunalrecht; Kreisausschuss; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 30/22
Parlamentarisches Kontrollgremium
- VerfG Hamburg, 19.07.2016 - HVerfG 9/15
Härtefallkommission in Hamburg: AfD scheitert beim Verfassungsgericht
- VG Regensburg, 17.12.2014 - RN 3 K 14.1351
- VerfG Hamburg, 11.12.2014 - HVerfG 3/14
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 10 ME 104/04
Ausschuss; Ausschussbesetzung; Besetzung; Fraktion; Gemeinderat; Gruppe; …
- BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien …
- VG Minden, 18.10.2016 - 2 L 1547/16
Nichtbestehender Anspruch auf Auflösung und anschließende Neubildung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2005 - 15 B 673/05
Ausschussbesetzung und Grundsatz der Spiegelbildlichkeit
- VG Berlin, 28.09.2015 - 27 L 126.15
Informationsanspruch gegenüber Bundestag über Ausgabe von Hausausweisen an …
- VG Berlin, 22.08.2013 - 27 L 185.13
Bundestag muss Auskunft gegeben
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 134/12
Mangels Bestimmtheit unzulässiger Antrag und unzulässige Erweiterung des Antrags …
- VGH Hessen, 13.03.2012 - 8 B 1928/11
Besetzung von Ausschüssen im Benennungsverfahren und Spiegelbildlichkeitsprinzip
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von …
- VerfGH Thüringen, 26.04.2021 - VerfGH 11/21
Eilantrag wegen Verletzung der Chancengleichheit
- StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1313/06
Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2011 - LVerfG 19/10
Beschluss Organstreitverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung der Pflicht zur …
- VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 28-I-10
Organstreitverfahren einer Fraktion wegen der Wahl der Vizepräsidenten zum 5. …
- VG Berlin, 30.09.2008 - 72 A 5.08
Wahl eines Personalrats für die Beschäftigten der SPD-Bundestagsfraktion nicht …
- VG Potsdam, 11.04.2007 - 2 K 2139/02
Zuteilung eines Vorausmandats an eine Zählgemeinschaft
- VG Berlin, 09.02.2011 - 14 K 223.09
Klage gegen rechtsaufsichtliche Anordnung eine Wahlordnung beschließen zu lassen
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei …
- OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
Konkurrentenstreit um Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Ausschreibung; …
- VG Darmstadt, 31.07.2008 - 3 E 178/07
Kommunalrechtliche Wahlprüfungsklage
- VG Düsseldorf, 15.07.2005 - 1 K 446/05
Rechtmäßigkeit der Wahl der Mitglieder in den Ausschüssen eines Gemeinderats; …
- VG Düsseldorf, 15.07.2005 - 1 K 7600/04
Anforderungen an die Durchführung eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens; …
- VG Neustadt, 11.05.2005 - 1 K 313/05
Besetzung der Ausschüsse im Gemeinderat Rodalben rechtmäßig