Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2947
BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06 (https://dejure.org/2006,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2006 - 9 B 3.06 (https://dejure.org/2006,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 9 B 3.06 (https://dejure.org/2006,2947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AEG § 20 Abs. 2 Satz 1
    Planfeststellungsverfahren; Einwendungen; Substantiierungs- und Mitwirkungspflicht des Einwenders; Einwendungsausschluss.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AEG § 20 Abs. 2 Satz 1
    Einwendungen; Einwendungsausschluss; Planfeststellungsverfahren; Substantiierungs- und Mitwirkungspflicht des Einwenders

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Substantiierungspflicht und Mitwirkungspflicht des Einwenders im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG); Hinweispflicht eines vom Planfeststellungsverfahren Betroffenen auf seine besondere betriebliche ...

  • Judicialis

    AEG § 20 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 20 Abs. 2 S. 1
    Substantiierungs- und Mitwirkungspflicht des Einwenders im Planfeststellungsverfahren nach Eisenbahngesetz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Präklusion im Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1255 (Ls.)
  • DVBl 2006, 1298
  • BauR 2006, 2102 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06
    Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang weiter herangezogenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 5.96 - (NVwZ-RR 1998, 92) und vom 8. Juli 1998 - BVerwG 11 A 30.97 - (Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 21) fehlt es schon an der Anführung divergenzfähiger abstrakter Rechtssätze, die in diesen Entscheidungen aufgestellt wurden.
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06
    Das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. Beschlüsse vom 12. Februar 1996 - BVerwG 4 VR 19.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 109 S. 78 und vom 16. Oktober 2001 - BVerwG 4 VR 20.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 165 S. 83).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 B 37.00

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Nichtberücksichtigung des Vortrags der

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06
    Denn schon nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen ist es zunächst Sache des Betroffenen, nicht offenkundige oder nahe liegende Tatsachen, die in seiner Sphäre liegen, vorzutragen (vgl. Beschluss vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 B 37.00 - NVwZ 2001, 1398 ).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 30.95

    Errichtung einer Bauschuttdeponie und eine Recyclinganlage - Bündelung von

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06
    - das bloße Abstellen des Verwaltungsgerichtshofs auf das "eigentliche" Einwendungsschreiben vom 24. Januar 2002 weiche von einem Rechtssatz ab, den die Beschwerde aus der Sachverhaltswürdigung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 30.95 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 122) herleiten will, und .
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06
    Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang weiter herangezogenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 5.96 - (NVwZ-RR 1998, 92) und vom 8. Juli 1998 - BVerwG 11 A 30.97 - (Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 21) fehlt es schon an der Anführung divergenzfähiger abstrakter Rechtssätze, die in diesen Entscheidungen aufgestellt wurden.
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06
    Dass diese Rechtsprechung zur Reichweite der Verwirkungspräklusion auf alle vergleichbaren Regelungen dieses Rechtsinstituts im Fachplanungsrecht und deshalb auch im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren anwendbar ist, bedarf ebenfalls keiner weiteren revisionsgerichtlichen Klärung (vgl. Beschluss vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 S. 44).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06
    Es ist nicht ersichtlich, inwiefern dieser Rechtssatz den Rechtssätzen widersprechen soll, die die Beschwerde aus dem von ihr herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40) anführt.
  • BVerwG, 22.09.2004 - 9 A 59.03

    Planfeststellung für Bau einer Bundesfernstraße; Anhörungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06
    Versäumt es ein Betroffener, innerhalb der Einwendungsfrist auf seine besondere betriebliche Disposition hinzuweisen, so ist er mit darauf gestützten Einwendungen gegen den Plan deshalb ausgeschlossen, wenn im Hinblick auf diese Disposition jedenfalls das Risiko planbedingter Nachteile aus den ausgelegten Unterlagen für ihn erkennbar war (vgl. Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 9 A 59.03 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 183 S. 180 ff.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine

    Das Vorbringen muss aber so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (BVerwG, Beschl. v. 28.07.2006 - 9 B 3.06 - NVwZ-RR 2006, 759 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 9 B 3.06 , NVwZ-RR 2006, 759.
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Fanggründen eines Fischers in Küstengewässern bei

    Es ist zwar zunächst Sache des Betroffenen, in seiner Sphäre liegende nicht offenkundige Tatsachen, etwa besondere betriebliche Dispositionen, selbst geltend zu machen ( BVerwG, Beschl. v. 28.7.2006 - 9 B 3.06 -, DVBl. 2006, 1298f.; Bader/Ronellen-fitsch, VwVfG, § 73 Rn. 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 9 B3.06 -, DVBl. 2006, 1298, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 11 A 37/13

    Gefahren für das Grundstückseigentum durch die Einlagerung von Abfällen in den

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 9 B 3.06 -, Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 33, S. 1 f.
  • VG München, 15.02.2017 - M 9 K 15.5262

    Fehlendes Feststellungsinteresse bei Erledigung eines Verwaltungsaktes -

    Wenn die Mitwirkung verweigert wird, so bleibt es der Behörde unbenommen, trotzdem einen Bescheid zu erlassen, da es der Kläger ansonsten in der Hand hätte, durch Nichtoffenlegung von aus seiner Sphäre stammenden Informationen die Rechtsdurchsetzung zu verhindern; mit den Worten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im B.v. 24.5.2016 - 12 CS 16.347 - BA "konnte die [Beklagte] aus der Nichtmitwirkung zunächst die entsprechenden für den [Kläger] ungünstigen Schlüsse ziehen" (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.2001 - 4 B 37/00 - juris; B.v. 28.7.2006 - 9 B 3/06 - juris; B.v. 2.2.2015 - 1 WDS-VR 3/14 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2014 - 8 C 10763/13

    Anspruch auf Schallschutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

    Denn er hat in seinem am 7. Januar 2013 und damit noch innerhalb der an diesem Tage ablaufenden Einwendungsfrist gemäß § 18a Nr. 7 AEG i.V.m. § 73 Abs. 4 Satz 1 VwGO eingegangenen Schreiben vom 7. Januar 2013 bereits einen aus seiner Sicht unzureichenden Schutz seines Anwesens vor den Lärmimmissionen eines infolge des Ausbaus gestiegenen Schienenverkehrs sowie die Verschattungsproblematik hinreichend thematisiert (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 9 B 3.06 -, UPR 2006, 392 und juris, Rn. 9, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 1 KS 3/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12

    Eilantrag gegen Beginn der Bauarbeiten zur Verlegung und Verlängerung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht