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   BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06   

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BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1657)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.2006 - 9 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1657)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 2006 - 9 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2; AEG § 18 Abs. 1; EKrG §§ 3, 13 Abs. 1
    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot; Beseitigung eines Bahnübergangs; notwendige Folgemaßnahmen; Kostenverteilung; Kreuzungsrechtsverfahren.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2
    Abwägungsgebot; Beseitigung eines Bahnübergangs; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Kostenverteilung; Kreuzungsrechtsverfahren; kommunale Planungshoheit; notwendige Folgemaßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen einer entscheidungserheblichen Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts; Umfang der Rechte von Kommunen aus Schallschutzgesichtspunkten im Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz; Abwehr einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; AEG § 18 Abs. 1; ; EKrG § 3; ; EKrG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot; Beseitigung eines Bahnübergangs; notwendige Folgemaßnahmen; Kostenverteilung; Kreuzungsrechtsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeindeklage gegen Eisenbahnplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 1290
  • NZBau 2007, 195 (Ls.)
  • DVBl 2006, 1304
  • DÖV 2006, 1058 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend in der Weise Rücksicht nehmen, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden (Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 , vom 21. Mai 2003 - BVerwG 9 A 40.02 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 62 S. 47 und vom 9. Februar 2005 a.a.O.).

    Es ist aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Gemeinden insoweit eine Darlegungslast trifft (vgl. Urteil vom 21. März 1996 a.a.O. S. 394 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Die Beschwerde rügt sinngemäß weiter, "eine Abweichung der anzufechtenden Entscheidung" vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - (BVerwGE 123, 152) sei insoweit "gegeben", als das Bundesverwaltungsgericht dort ausgeführt habe, Gemeinden könnten ihr Interesse an der Bewahrung der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen als eigenen abwägungserheblichen Belang geltend machen, wenn ausgewiesene Baugebiete von einem durch ein Straßenbauvorhaben verursachten erheblichen Lärmzuwachs betroffen sind.

    Eine nachhaltige Störung der kommunalen Planungshoheit kann insbesondere dann vorliegen, wenn sich ein vorhabenbedingter erheblicher Lärmzuwachs nicht nur auf einzelne benachbarte Grundstücke, sondern auf wesentliche Teile von Baugebieten auswirkt, die in Bebauungsplänen ausgewiesen sind (vgl. Urteil vom 17. März 2005 a.a.O. S. 157 f.).

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Gemeinde eine Fachplanung unter Berufung auf ihre Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn durch die Fachplanung eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird oder wenn das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht (Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 80.86 - BVerwGE 81, 95 , vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813 ).

    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend in der Weise Rücksicht nehmen, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden (Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 , vom 21. Mai 2003 - BVerwG 9 A 40.02 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 62 S. 47 und vom 9. Februar 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Gemeinde eine Fachplanung unter Berufung auf ihre Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn durch die Fachplanung eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird oder wenn das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht (Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 80.86 - BVerwGE 81, 95 , vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813 ).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Gemeinde eine Fachplanung unter Berufung auf ihre Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn durch die Fachplanung eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird oder wenn das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht (Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 80.86 - BVerwGE 81, 95 , vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Eine Rechtsschutzlücke haben die Gemeinden insofern nicht zu besorgen, weil etwaige Kostenansprüche nach §§ 11 ff. EKrG im Streitfall in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden können (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 6.00 - BVerwGE 112, 253 = Buchholz 407.2 § 13 EKrG Nr. 2 S. 14 f.).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90

    Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Nach dieser Rechtsprechung stellt das kreuzungsrechtliche Verfahren ein gegenüber dem Planfeststellungsverfahren verselbständigtes Verfahren dar und sind die besonderen kreuzungsrechtlichen Kostenregelungen nicht davon abhängig, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage die Maßnahme selbst durchgeführt werden soll oder bereits durchgeführt worden ist (Urteile vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8 S. 12 und vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 7).
  • BVerwG, 26.03.1998 - 11 B 27.97

    Verkehrsbedarfsplanung und Eigentumsgarantie - Ausbau des Schienennetzes

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Da die Art der Finanzierung des Vorhabens kein Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist, ist sie im Rahmen einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich nicht entscheidungserheblich (Beschluss vom 26. März 1998 - BVerwG 11 B 27.97 - juris).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 97.79

    Rechtmäßigkeit der Ersetzung eines Bahnüberganges durch eine Eisenbahnüberführung

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

  • BVerwG, 21.05.2003 - 9 A 40.02

    Lehrter Bahnhof; Verkürzung des Bahnsteigdachs; Planfeststellung;

  • BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04

    Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

    Die Klägerin verfehlt mit ihrer Fragestellung erneut den oben unter 1.1 beschriebenen Ansatz der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Entweder bestand im Mai 1991 bereits eine hinreichend bestimmte und damit wehrfähige gemeindliche Bauleitplanung, die durch die Fachplanung nicht einfach übergangen werden konnte - die Klägerin trägt diesbezüglich aber keine konkreten Planungen vor, sie beruft sich darauf, dass alte Planungen "gefährdet" und neue Planungen "in Frage gestellt" sind (Schriftsatz vom 19. Dezember 2002, S. 17/18) -, oder eine derartige Planung war noch nicht hinreichend konkretisiert und verfestigt mit der Folge, dass bei zwischenzeitlich verfestigter Fachplanung der Gemeinde keine gegen das Vorhaben selbst gerichtete, wehrfähige Rechtsposition mehr erwachsen konnte (sie ggf. nur beanspruchen kann, dass städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden, Beschluss vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290).

    Damit ist - wie oben schon angesprochen - von folgendem auszugehen: Sind derartige Planungen bereits vor 1991 rechtskräftig geworden mit der Folge einer abgeschlossenen Bauleitplanung, kann die Planungshoheit der Klägerin im Regelfall durch das nunmehrige Vorhaben der Fachplanung nicht beeinträchtigt oder verletzt werden; kommt es ausnahmsweise durch das Vorhaben der Fachplanung zu einer nachhaltigen Störung der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung, kann hierdurch zwar die Planungshoheit berührt sein (Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 ; Beschluss vom 2. August 2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 S. 15, vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709 und vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 Rn. 5 und vom 22. Januar 2014 - 9 B 56.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich eine Gemeinde gegen ein Vorhaben der Fachplanung nicht nur wehren, wenn durch dieses eine hinreichend konkretisierte und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird, sondern auch, wenn das Vorhaben der Fachplanung wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht (Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ; Beschlüsse vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 63 Rn. 6 und vom 26. März 2007 - BVerwG 7 B 75.06 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 13.02.2017 - 9 B 37.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Grundsteuererlass;

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 Rn. 5, vom 30. Juni 2010 - 6 B 8.10 - juris Rn. 3 und vom 22. Januar 2014 - 9 B 56.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 75.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

    Nach ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 m.w.N.) kann eine Gemeinde ein Vorhaben der Fachplanung abwehren, wenn durch dieses eine hinreichend konkretisierte und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird oder das Vorhaben der Fachplanung wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht.
  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend in der Weise Rücksicht nehmen, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2005 - 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 , Beschluss vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 63 Rn. 6).
  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 B 7.12

    Verfahrensfehler; unzureichende Auslegung des Klagezieles

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 S. 15, vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709 und vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08

    Veränderter Schallschutz an der ICE-Strecke Köln - Frankfurt/M. bei Görgeshausen

    Geschützt sind dabei nicht nur die Interessen der Gemeinde an zukünftigen Planungsmöglichkeiten, sondern auch das Interesse an der Bewahrung der in einer bereits ausgewiesenen Planung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2005, DBVl. 2005, 1044; Beschluss vom 2. August 2006, DVBl. 2006, 1304).

    Der Umfang der sich aus dem Abwägungsgebot ergebenen Rechtsstellung der Gemeinde hängt insbesondere vom Gewicht der Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungen durch das Vorhaben ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2006, NVwZ 2006, 1290, Rn. 7).

    Dies hätte zumindest vorausgesetzt, die als beeinträchtigt angesehenen Plangebiete räumlich und gegenständlich zu bezeichnen (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 23. November 2005, aaO., S. 10 d.U.; Bonk/Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG-Kommentar, § 73 Rn. 64; zur Darlegungslast der Gemeinden allgemein: BVerwG, Beschluss vom 2. August 2006, a.a.O., Rn. 7).

  • BVerwG, 31.07.2008 - 9 B 80.07

    Umsatzsteuer, Befreiung, Vorsteuerabzug, Bescheinigung, gleichartige Einrichtung,

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 S. 15, vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709 und vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11

    Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger;

  • BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13

    Zum Vertretenmüssen einer wesentlichen Ertragsminderung im Rahmen der Grundsteuer

  • BVerwG, 15.03.2013 - 9 B 30.12

    Planrechtfertigung; Verkehrsprognose

  • BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung

  • BVerwG, 10.08.2017 - 9 B 68.16

    Keine Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Spielgerätesteuer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10357/09

    Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen Bundesstraßen(ausbau)planung

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 64.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Aufwandsbegriff; Innehaben

  • BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17

    Straßenreinigungspflicht für mittelbare Anlieger; erfolglose

  • BVerwG, 04.04.2012 - 9 B 95.11

    Planfeststellungsrecht; überörtliches Straßenbauvorhaben; Verfahrensposition des

  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 44.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (Ortsumgehung Celle - Mittelteil)

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Mastschweineställe; Klage der

  • BVerwG, 10.06.2010 - 9 BN 3.09

    Besteuerung von Spielgeräten an unterschiedlichen Aufstellungsorten;

  • BVerwG, 03.07.2007 - 9 B 9.07
  • VGH Bayern, 04.04.2013 - 22 A 12.40048

    Planfeststellung für einen Ersatzbau einer Hochspannungs-Freileitung auf

  • BVerwG, 19.04.2010 - 9 B 4.10

    Berufungseinlegung; Umdeutung in Antrag auf Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 03.06.2008 - 9 BN 3.08

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache im Fall

  • BVerwG, 26.08.2011 - 9 B 17.11

    Grundsteuererlass; Beurteilung der Auslastung einer Tennishalle; aktenwidrige

  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 BN 2.08

    Einordnung von Jagdsteuern als Aufwandsteuern i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG;

  • BVerwG, 08.04.2009 - 9 B 55.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen einer Verletzung der

  • BVerwG, 10.03.2009 - 9 B 27.08

    Zulassung der Revision wegen entscheidungserheblicher Abweichung von einer

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 16.40019

    Abwassertechnische Erschließung einer Tank- und Rastanlage; Abwehrrechte einer

  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 B 57.11

    Überprüfung der erstellten Belegungslisten und Zahlung einer Pauschalsteuer durch

  • BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 31.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 57.16

    Abwägungskontrolle; Aufklärungsrüge; Bestandssicherung;

  • BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09

    Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten; Zulässigkeit des

  • BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14

    Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem

  • BVerwG, 28.07.2010 - 9 B 110.09

    Rechtmäßigkeit der Anwendung des Stückzahlmaßstabes als grundsätzlich

  • VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058

    Zur wehrfähigen Rechtsposition einer Gemeinde gegenüber fremden Fachplanungen -

  • VGH Bayern, 31.10.2006 - 8 A 05.40029

    Platzrundenführung (Verkehrslandeplatz Herzogenaurach) - Regelung des

  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 B 8.12

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Reichweite der vom

  • BVerwG, 12.06.2017 - 9 B 42.16

    Anforderungen an die Auslegung eines Straßenbestandsverzeichnisses im Sinne des

  • VGH Bayern, 14.10.2014 - 22 A 13.40069

    Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • VG Aachen, 29.06.2012 - 9 K 855/11

    Anspruch auf eine insgesamt rechtmäßige Planungsentscheidung bzgl. einer

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40006

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot;

  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 8 A 17.40010

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Verlegung und Ausbau einer Bundesstraße

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 B 9.07

    Anspruch auf Erstattung von Avalkosten als Folge eines rechtswidrigen

  • VGH Bayern, 10.09.2015 - 8 ZB 15.833

    Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für

  • VG Lüneburg, 17.07.2007 - 2 B 34/07

    Abschlussbetriebsplan; Altlasten; Bergwerk; Drittschutz; Flutung; Gemeinde;

  • VG Regensburg, 04.10.2016 - RO 8 K 16.560

    Vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten

  • VGH Bayern, 04.05.2012 - 22 AS 12.40045

    Planfeststellung für einen Ersatzbau einer Hochspannungs-Freileitung auf

  • BVerwG, 14.12.2021 - 9 BN 3.21

    Berücksichtigung von Nutzungsvorteilen eines Flurbereinigungsplans beim Erlass

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2019 - 11 D 16/15

    Klage gegen eine erteilte Plangenehmigung zum Einbau einer Aufzuganlage mit

  • VG München, 12.07.2016 - M 2 K 15.3956

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für einen geplanten Flutpolder

  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 B 9.12
  • VG München, 14.06.2016 - M 2 K 15.3776

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für einen geplanten Flutpolder

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 21 ZB 08.1118

    Keine grundsätzliche Bedeutung

  • VG München, 14.06.2016 - M 2 K 15.3777

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für einen geplanten Flutpolder

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