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   BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05   

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BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05 (https://dejure.org/2005,5543)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 1 WB 4.05 (https://dejure.org/2005,5543)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 (https://dejure.org/2005,5543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 838 (Ls.)
  • DVBl 2006, 574
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03

    Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
    Dies gilt sowohl für eine planmäßige Beurteilung (vgl. Beschluss vom 15. Mai 2003 BVerwG 1 WB 10.03 m.w.N.) als auch für eine Sonderbeurteilung nach § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SLV i.V.m. Nr. 201 (2) ZDv 20/6 (vgl. Beschluss vom 27. November 1984 BVerwG 1 WB 61.84 ).

    Der Begriff der Regelmäßigkeit oder im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SLV i.V.m. Nr. 202 Buchst. a ZDv 20/6 der Begriff der Planmäßigkeit bedeutet, dass die Beurteilung zu gemeinsamen feststehenden Stichtagen und für den gleichen Beurteilungszeitraum einheitlich für alle Soldaten eines Dienstgrades oder einer Dienstgradgruppe ohne Bezug zu einer konkreten Personalmaßnahme durchgeführt wird (GKÖD, Band I, Teil 2 a, K vor § 15, RNr. 26; vgl. Beschluss vom 15. Mai 2003 BVerwG 1 WB 10.03 ; vgl. ferner Urteile vom 7. Juni 1984 BVerwG 2 C 54.82 und vom 18. Juli 2001 BVerwG 2 C 41.00 m.w.N.).

    13 Planmäßige Beurteilungen dienen vornehmlich dem Zweck, im Rahmen der Verwirklichung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG), Grundlage für die daran zu orientierenden Entscheidungen über die Verwendung von Soldaten, insbesondere auf förderlichen oder Beförderungs-Dienstposten, und über ihr dienstliches Fortkommen zu sein (Beschlüsse vom 26. Februar 1982 BVerwG 1 WB 17.82 , vom 3. September 1996 BVerwG 1 WB 20.96, 21.96 und vom 15. Mai 2003 BVerwG 1 WB 10.03 ; vgl. ferner Urteil vom 26. August 1993 BVerwG 2 C 37.91 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
    Nur ausnahmsweise ist es im Hinblick auf diese verfassungsrechtlichen Normen zu rechtfertigen, der zuständigen Stelle bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes einen eigenen, gerichtlicher Kontrolle nur eingeschränkt zugänglichen Beurteilungsspielraum einzuräumen (Urteil vom 1. März 1990 BVerwG 3 C 50.86 ; vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1990 BVerwG 1 C 10.88 ).

    Eine derartige Einschätzungsprärogative der zuständigen (Verwaltungs-)Stelle hat die Rechtsprechung bisher anerkannt bei Entscheidungen über die persönliche Eignung, Fähigkeit und Leistung sowie bei prüfungsspezifischen Wertungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83 und 1 BvR 1529/84 und 138/87 ), bei Entscheidungen, die auf wissenschaftlichen oder spezialisierten Wertungen beruhen und für die deshalb der Gesetzgeber in verfassungskonformer Weise die Entscheidung durch entsprechend sachkundige Personen vorsieht, bei Entscheidungen, die der Gesetzgeber von besonderen, fachkundig zusammengesetzten, Kollegialorganen (zumeist mit Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit ausgestattet) treffen lässt, bei Entscheidungen, die auf spezifischen Prognosen tatsächlicher oder wertender Art beruhen oder bei Entscheidungen, bei denen der Gesetzgeber die Letztverantwortung für die Ausfüllung eines Rechtsbegriffs wegen einer insoweit bestehenden größeren Sachkompetenz der Verwaltung oder der zuständigen Stelle zugeordnet hat (Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 114, RNr. 19 bis 23 m.w.N.; Urteil vom 26. Juni 1990 BVerwG 1 C 10.88 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
    Dies ist zugleich auch Ausdruck der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung in Art. 19 Abs. 4 GG, wonach die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Rechtsweg) die vollständige Nachprüfung eines Aktes der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfasst (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83 ).

    Eine derartige Einschätzungsprärogative der zuständigen (Verwaltungs-)Stelle hat die Rechtsprechung bisher anerkannt bei Entscheidungen über die persönliche Eignung, Fähigkeit und Leistung sowie bei prüfungsspezifischen Wertungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83 und 1 BvR 1529/84 und 138/87 ), bei Entscheidungen, die auf wissenschaftlichen oder spezialisierten Wertungen beruhen und für die deshalb der Gesetzgeber in verfassungskonformer Weise die Entscheidung durch entsprechend sachkundige Personen vorsieht, bei Entscheidungen, die der Gesetzgeber von besonderen, fachkundig zusammengesetzten, Kollegialorganen (zumeist mit Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit ausgestattet) treffen lässt, bei Entscheidungen, die auf spezifischen Prognosen tatsächlicher oder wertender Art beruhen oder bei Entscheidungen, bei denen der Gesetzgeber die Letztverantwortung für die Ausfüllung eines Rechtsbegriffs wegen einer insoweit bestehenden größeren Sachkompetenz der Verwaltung oder der zuständigen Stelle zugeordnet hat (Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 114, RNr. 19 bis 23 m.w.N.; Urteil vom 26. Juni 1990 BVerwG 1 C 10.88 ).

  • BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86

    Überprüfung der Entscheidung einer Körbehörde

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
    Soweit Schlussfolgerungen aus einem unbestimmten Rechtsbegriff zu ziehen sind, unterliegen die Bestimmung des Sinngehalts, die Feststellung der Tatsachengrundlage und die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs auf die im Einzelfall festgestellten Tatsachen der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (Urteil vom 1. März 1990 BVerwG 3 C 50.86 m.w.N.).

    Nur ausnahmsweise ist es im Hinblick auf diese verfassungsrechtlichen Normen zu rechtfertigen, der zuständigen Stelle bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes einen eigenen, gerichtlicher Kontrolle nur eingeschränkt zugänglichen Beurteilungsspielraum einzuräumen (Urteil vom 1. März 1990 BVerwG 3 C 50.86 ; vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1990 BVerwG 1 C 10.88 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
    Eine derartige Einschätzungsprärogative der zuständigen (Verwaltungs-)Stelle hat die Rechtsprechung bisher anerkannt bei Entscheidungen über die persönliche Eignung, Fähigkeit und Leistung sowie bei prüfungsspezifischen Wertungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83 und 1 BvR 1529/84 und 138/87 ), bei Entscheidungen, die auf wissenschaftlichen oder spezialisierten Wertungen beruhen und für die deshalb der Gesetzgeber in verfassungskonformer Weise die Entscheidung durch entsprechend sachkundige Personen vorsieht, bei Entscheidungen, die der Gesetzgeber von besonderen, fachkundig zusammengesetzten, Kollegialorganen (zumeist mit Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit ausgestattet) treffen lässt, bei Entscheidungen, die auf spezifischen Prognosen tatsächlicher oder wertender Art beruhen oder bei Entscheidungen, bei denen der Gesetzgeber die Letztverantwortung für die Ausfüllung eines Rechtsbegriffs wegen einer insoweit bestehenden größeren Sachkompetenz der Verwaltung oder der zuständigen Stelle zugeordnet hat (Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 114, RNr. 19 bis 23 m.w.N.; Urteil vom 26. Juni 1990 BVerwG 1 C 10.88 ).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
    Der Begriff der Regelmäßigkeit oder im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SLV i.V.m. Nr. 202 Buchst. a ZDv 20/6 der Begriff der Planmäßigkeit bedeutet, dass die Beurteilung zu gemeinsamen feststehenden Stichtagen und für den gleichen Beurteilungszeitraum einheitlich für alle Soldaten eines Dienstgrades oder einer Dienstgradgruppe ohne Bezug zu einer konkreten Personalmaßnahme durchgeführt wird (GKÖD, Band I, Teil 2 a, K vor § 15, RNr. 26; vgl. Beschluss vom 15. Mai 2003 BVerwG 1 WB 10.03 ; vgl. ferner Urteile vom 7. Juni 1984 BVerwG 2 C 54.82 und vom 18. Juli 2001 BVerwG 2 C 41.00 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
    Innerhalb der durch das einschlägige Gesetzes- und Verordnungsrecht hier durch § 27 Abs. 1 SG i.V.m. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SLV gezogenen Grenzen hat die oberste Dienstbehörde hier das Bundesministerium der Verteidigung bei dem Erlass ergänzender Verwaltungsvorschriften einen weiten Gestaltungsspielraum in der Festlegung des Verfahrens und des Inhalts dienstlicher Beurteilungen (Urteil vom 27. Februar 2003 BVerwG 2 C 16.02 ; GKÖD, Band I, Teil 2 a, K vor § 15, RNr. 25).
  • BVerwG, 27.11.1984 - 1 WB 61.84

    Sonderbeurteilung des Soldaten - Disziplinarvorgesetzter - Gerechte

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
    Dies gilt sowohl für eine planmäßige Beurteilung (vgl. Beschluss vom 15. Mai 2003 BVerwG 1 WB 10.03 m.w.N.) als auch für eine Sonderbeurteilung nach § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SLV i.V.m. Nr. 201 (2) ZDv 20/6 (vgl. Beschluss vom 27. November 1984 BVerwG 1 WB 61.84 ).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
    13 Planmäßige Beurteilungen dienen vornehmlich dem Zweck, im Rahmen der Verwirklichung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG), Grundlage für die daran zu orientierenden Entscheidungen über die Verwendung von Soldaten, insbesondere auf förderlichen oder Beförderungs-Dienstposten, und über ihr dienstliches Fortkommen zu sein (Beschlüsse vom 26. Februar 1982 BVerwG 1 WB 17.82 , vom 3. September 1996 BVerwG 1 WB 20.96, 21.96 und vom 15. Mai 2003 BVerwG 1 WB 10.03 ; vgl. ferner Urteil vom 26. August 1993 BVerwG 2 C 37.91 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98

    Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05
    Das zuständige Wehrdienstgericht hat auf Antrag zu überprüfen, ob diese Verwaltungsvorschrift eingehalten ist und ob sie mit höherrangigem Recht im Einklang steht (Beschluss vom 27. August 1998 BVerwG 1 WB 15.98 ; vgl. ferner: Urteil vom 27. Mai 1982 BVerwG 2 A 1.81 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.1982 - 1 WB 17.82

    Planmäßige Beurteilung des Soldaten - Ausnahmen

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 48.03

    Rhythmus der Beurteilung anstehender Kapitänleutnante - Unzulässigkeit des

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 20.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Aussetzung der Förderung, Aufschiebung

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 61.04

    Beurteilung, planmäßige; besondere Altersgrenze; Versorgungsreformgesetz (1998);

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.81

    Anforderungen an das Abfassen einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten -

  • BVerwG, 06.07.1976 - 2 WD 11.76

    Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    Der erste Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat entschieden, dass seit der letzten dienstlichen Beurteilung in Bezug auf die Verwendung des Bediensteten "einschneidende Änderungen" eingetreten sein müssen, damit die Beurteilung nicht mehr als hinreichend aktuell angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.9.2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -, juris Rn 25).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 32/04 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf

    Hinzu kommt, dass auch unbestimmte Rechtsbegriffe - wie hier der Notwendigkeit oder Erforderlichkeit - grundsätzlich der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegen (vgl Art. 92 Grundgesetz ), und zwar hinsichtlich ihres Sinngehalts, der Feststellung der Tatsachengrundlage und der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs auf die im Einzelfall festgestellten Tatsachen (vgl zB BVerwG Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 6 S 15 f = DVBl 2006, 574 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 2335/14

    Annahme einer hinreichenden Aktualität einer nicht mehr als drei Jahre

    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 -, NVwZ-RR 2012, 32 = juris, Rn. 32, und vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 -, DVBl. 2006, 574 = juris, Rn. 25, hat ebenfalls entschieden, dass eine Regel- bzw. planmäßige Beurteilung jedenfalls während des folgenden Dreijahreszeitraums für eine Auswahlentscheidung (nur dann) hinreichende Aktualität besitzt, wenn während dieses Dreijahreszeitraums in der Verwendung des betroffenen Soldaten nicht so einschneidende Änderungen eingetreten sind, dass sie zum Gegenstand einer Sonderbeurteilung gemacht werden müssen.
  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

    In der Rechtsprechung wird überwiegend angenommen, dass eine Regel- bzw. planmäßige Beurteilung jedenfalls während des folgenden Dreijahreszeitraums für eine Auswahlentscheidung (oder für deren Vorbereitung) hinreichende Aktualität besitzt und behält; dies muss nach Auffassung des Senats uneingeschränkt jedenfalls dann gelten, wenn während dieses Dreijahreszeitraums in der Verwendung des betroffenen Soldaten nicht so einschneidende Änderungen eingetreten sind, dass sie zum Gegenstand einer Sonderbeurteilung gemacht werden müssten (Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 6 S. 17; vgl. für das Beamten- und Richterrecht Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., Stand November 2010, Rn. 230 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Der dienstlichen Beurteilung kommt die entscheidende Bedeutung bei der Auswahlentscheidung des Dienstherrn und der dabei erforderlichen "Klärung einer Wettbewerbssituation" zu (Urteile vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15 und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10 sowie Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 6 S. 14).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Sonderbeurteilung bei Übernahme in das

    Der Senat hat zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SLV in der bis zum 28. September 2009 geltenden Fassung (vgl. Neubekanntmachung der Soldatenlaufbahnverordnung vom 8. Juni 2007, BGBl I S. 1098) entschieden, dass diese Vorschrift mit der ausdrücklichen Regelung, dass Soldatinnen und Soldaten zu beurteilen sind, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern, einen unmittelbaren Rechtsanspruch der Betroffenen auf Erteilung einer Sonderbeurteilung begründet, wenn die normativen Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 15 und vom 26. April 2006 - 1 WB 29.05 - Rn. 12).

    c) Das Unterbleiben dieser Sonderbeurteilung kann als eine - unterlassene -truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO gerügt und zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 11) bzw. - nach dessen Erledigung - eines Fortsetzungsfeststellungantrags gemacht werden.

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehören dazu nicht nur konkrete Verwendungs- und Auswahlentscheidungen, sondern alle Maßnahmen, die diese vorbereiten und umsetzen (BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 15).

    Der Begriff der Erforderlichkeit in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SLV stellt einen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff dar (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 15 ff.).

    Er ist dahin zu definieren, dass eine Sonderbeurteilung unabdingbar ist, wenn und soweit eine konkrete Verwendungs- oder Personalentscheidung für den betroffenen Soldaten zu treffen, vorzubereiten oder umzusetzen ist und keine aktuelle planmäßige Beurteilung vorliegt und auch die sonstigen Verwendungsempfehlungen zuständiger Vorgesetzter keine aktuelle Beurteilungsgrundlage für die in Rede stehende Verwendungs- oder Personalentscheidung bieten (BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6 S. 16).

  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf

    Nach der Rechtsprechung des Wehrdienstsenats des BVerwG besitze eine Regel- bzw. planmäßige Beurteilung jedenfalls während des folgenden Dreijahreszeitraums für eine Auswahlentscheidung hinreichende Aktualität, wenn während dieses Dreijahreszeitraums in der Verwendung des betroffenen Soldaten nicht so einschneidende Änderungen eingetreten seien, dass sie zum Gegenstand einer Sonderbeurteilung gemacht werden müssten (Beschlüsse vom 24.05.2011 - BVerwG 1 WB 59/10 - NVwZ-RR 2012, 32; vom 22.09.2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - DVBl. 2006, 574).

    Eine Beurteilung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG - wie bereits ausgeführt - dann nicht mehr hinreichend aktuell, wenn einschneidende Änderungen eingetreten (Beschlüsse vom 24.05.2011 -BVerwG 1 WB 59.10 - NVwZ-RR 2012, 32; vom 22.09.2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - DVBl. 2006, 574; Anschluss: OVG SL Beschl. vom 26.10.2012 - 1 B 219/12 - [...]) oder andere Aufgaben wahrgenommen worden sind (Urt. vom 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 ; Urt. vom 11.02.2009 -BVerwG 2 A 7.06 - NVwZ 2009, 787).

    Zum Zeitpunkt der streitigen Auswahlentscheidung im September 2006 hatte das Bundesverwaltungsgericht in nur lediglich einer Entscheidung (Urt. vom 22.09.2005 a.a.O.) ausgeführt, dass eine dienstliche Beurteilung an Aktualität einbüße, wenn danach in Bezug auf die Verwendung des Bediensteten einschneidenden Änderungen eingetreten seien.

  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    Vielmehr ist auch für die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Datenverarbeitung von dem Grundsatz der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe auszugehen (vgl. BVerwG vom 1.3.1990 NVwZ 1991, 568/570; vom 25.11.1993 BVerwGE 94, 307; vom 22.9.2005 DVBl 2006, 574/577).
  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

    Die Ermächtigung zur Festlegung von Ausnahmen von der regelmäßigen/planmäßigen Beurteilung in § 6 Abs. 1 Satz 1 SächsRiG beinhaltet zunächst einen weiten Gestaltungsspielraum des Staatsministeriums der Justiz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. September 2009 - 1 WB 4.05 -, juris Rn.12).

    Außerhalb des Verbots einer ungerechtfertigten Verschiedenbehandlung mehrerer Personengruppen lässt der Gleichheitssatz dem Regelungsgeber weitgehende Freiheit, Lebenssachverhalte und das Verhalten einer Person je nach dem Regelungszusammenhang verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. September 2009 a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt dazu in seinem Beschluss vom 22. September 2009 - 1 WB 4.05 - (juris Rn. 15) aus:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 6 A 63/12

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung eines Beamten bei Beruhen der

    Zum Aktualitätsgebot vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83, Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 -, NVwZ-RR 2012, 32, und vom 22. September 2005 - 1 WB 4.05 -, DVBl. 2006, 574.
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 3 CE 23.2302

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung (Leitender, Oberstaatsanwalt, BesGr R 3),

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07

    Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

  • BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 9 A 4923/05

    Beanspruchung von Gebührenfreiheit eines teilrechtsfähigen Sondervermögens;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2016 - 7 S 3.16

    Beförderungskonkurrenz; Auswärtiges Amt; einheitlicher Versetzungstermin; A-16

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2013 - 6 B 1034/13

    Beschwerde eines Polizeikommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 105/14

    Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Kausalität; Leistungsklage;

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 5 ME 137/19

    Aktualität; Beförderung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum;

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - 6 B 1002/20

    Anordnung der einstweiligen Nichtbesetzung einer Beförderungsstelle; System von

  • OVG Saarland, 26.10.2012 - 1 B 219/12

    Aktualität von Regelbeurteilungen

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

  • VG Kassel, 28.02.2019 - 1 L 2526/18

    Aktualität einer Regelbeurteilung

  • BVerwG, 17.01.2006 - 1 WB 3.05

    Zuständigkeit, Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Beurteilung;

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung und eines Arbeitszeugnisses der Bewerber

  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06

    Förderung; Dienstvergehen; Härtefälle.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2013 - 6 B 1035/13

    Beschwerde eines Polizeikommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren; Annahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 9 A 1311/06

    Persönliche Gebührenfreiheit einer bundeseigenen Bau- und Liegenschaftsverwaltung

  • VG Bayreuth, 05.09.2019 - B 5 E 19.554

    Erfolgreiches Konkurrentenverfahren aufgrund fehlender aktueller Beurteilungen

  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 64.19

    Bestandskraft des Ablehnungsbescheides

  • VG Schleswig, 12.02.2020 - 12 B 80/19

    Eilrechtsschutz auf Untersagung der Stellenbesetzung mit einem Konkurrenten;

  • OVG Sachsen, 31.01.2017 - 2 B 285/16

    Stellenbesetzung; Beurteilung; Auswahlentscheidung

  • VG Gelsenkirchen, 29.10.2014 - 1 K 2064/13
  • BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10

    Benachteiligung eines Berufssoldaten in der Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 18.09
  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 5 K 18.992

    Keine Heilung bei Auswahlentscheidung durch periodische Beurteilung

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 46.06

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Entzug der Erlaubnis zum Führen von

  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 33.05

    Freistellung vom militärischen Dienst; personeller Überhang; vorgezogene

  • VG Schleswig, 03.12.2019 - 12 B 61/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • OVG Thüringen, 11.03.2016 - 2 EO 319/15

    Erforderlichkeit einer Bedarfsbeurteilung nach Erreichen der für periodische

  • VG Köln, 02.02.2017 - 15 L 2033/16

    Vornahme eines Leistungsvergleichs anhand hinreichend differenzierter und auf

  • VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Ansbach, 19.12.2022 - AN 14 K 20.01265

    Ausnahmegenehmigung vom bodennahen Ausbringens von Düngemitteln

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