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   BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04   

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BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04 (https://dejure.org/2005,1703)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2005 - 10 C 6.04 (https://dejure.org/2005,1703)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 (https://dejure.org/2005,1703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FlurbG § 4; LwAnpG §§ 56 ff., 63 Abs. 3
    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude- und Bodeneigentum; kombiniertes Verfahren; Verbindung der Verfahren.

  • Bundesverwaltungsgericht

    FlurbG § 4
    Auslegung; Bodeneigentum; Bodenordnung; Bodenordnungsverfahren; Flurbereinigung; Flurbereinigungsverfahren; Gebäudeeigentum; Kombination; Parallelverfahren; Verbindung; Verbindung der Verfahren; Verfahren; Verwaltungsakt; Zusammenführung; Zusammenführung von Gebäude- und ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung des parallelen Betreibens und der Bündelung der Entscheidungen von einem Flurbereinigungsverfahren und einem Bodenordnungsverfahren; Auslegung von § 63 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) mittels der üblichen Auslegungsmethoden hinsichtlich der ...

  • Judicialis

    FlurbG § 4; ; LwAnpG §§ 56 ff.; ; LwAnpG § 63 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 4; LwAnpG §§ 56 ff. § 63 Abs. 3
    Gleichzeitige Durchführung von Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flurbereinigungs- u. Bodenordnungsverfahren kombinierbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 125, 9
  • NJ 2006, 228
  • DVBl 2006, 842
  • DÖV 2006, 660
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82

    Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04
    Unter Hinweis auf diese wechselbezüglichen Vorschriften hat die Rechtsprechung ein sog. kombiniertes Verfahren von Regel- und Unternehmensflurbereinigung zur Verfolgung der Zielsetzungen sowohl der §§ 1, 37 als auch der §§ 87 ff. FlurbG für zulässig gehalten, sofern für jede der beiden Verfahrensarten die Voraussetzungen vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 5 C 9.82 - BVerwGE 66, 224 ; ferner Urteil vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 13.83 - RdL 1983, 321).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in der erwähnten Entscheidung zur Zulässigkeit der Kombination von Regel- und Unternehmensflurbereinigung schon genügen lassen, dass die aus dem Zweck der beiden Verfahren sich ergebenden Aufgaben und Befugnisse der Flurbereinigungsbehörde sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern infolge der doppelten Zielsetzung des kombinierten Verfahrens um die Befugnisse des weiteren Verfahrens erweitert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982, a.a.O., S. 230).

    Jedenfalls kann diesen Unterschieden dadurch Rechnung getragen werden, dass - wie von den diese Verfahrensweise befürwortenden Ländern auch stets betont wird - eine kombinierte Durchführung der beiden Verfahren unter der Prämisse steht, dass die jeweiligen formellen und materiellen Voraussetzungen eines jeden Verfahrens eingehalten werden (so schon BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982, a.a.O., zur Kombination von Regel- und Unternehmensflurbereinigung).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 C 5.03
    Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04
    Sachenrecht">233 § 2 b Abs. 2 EGBGB angelegten Gebäudegrundbuch abstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 9 C 5.03 - RdL 2004, 157 ; Beschluss vom 16. August 2005 - BVerwG 10 B 43.05 - RdL 2005, 328).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass im dreistufigen Bodenordnungsverfahren auf der ersten Stufe, der Anordnung des Verfahrens (§ 56 Abs. 1 LwAnpG), noch keine (Sach-) Entscheidung zu treffen ist, bei der sich die - hier von den Klägern vorab thematisierte - Frage einer entsprechenden Anwendung des § 31 Abs. 1 SachenRBerG stellt, also ob das Kriterium der Restnutzungsdauer maßgeblich dafür ist, ob bei der Zusammenführungsentscheidung dem Gebäude- oder dem Bodeneigentümer der Vorzug zu geben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003, a.a.O., S. 158).

  • BVerwG, 02.09.1998 - 11 C 4.97

    Anordnung der Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04
    Dass der Versuch einer einvernehmlichen Lösung gescheitert ist, ist aber auch dann anzunehmen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalls ein solches Unterfangen von vornherein absehbar einen Erfolg nicht erwarten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1998 - BVerwG 11 C 4.97 - BVerwGE 107, 177 ).

    Doch sind an diese Aufklärung, die verfahrensrechtlich die Funktion einer Anhörung i.S.v. § 28 ThürVwVfG hat und deren Form im Ermessen der Flurneuordnungsbehörde liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1998, a.a.O. S. 184), keine überspannten Anforderungen zu stellen.

  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 5.02

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04
    Falls - wie vom Beklagten offenbar beabsichtigt - ein gesonderter Bodenordnungsplan im vorliegenden Fall nicht ergehen sollte und die Zusammenführungsentscheidung im Rahmen des Flurbereinigungsplans getroffen werden sollte, wäre dies die dem entsprechende Verfahrensstufe (vgl. zur entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes im Bodenordnungsverfahren die Urteile vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 5.02 - BVerwGE 118, 92 und vom 1. September 2004 - BVerwG 10 C 1.04 - BVerwGE 121, 373 ).
  • BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04
    Falls - wie vom Beklagten offenbar beabsichtigt - ein gesonderter Bodenordnungsplan im vorliegenden Fall nicht ergehen sollte und die Zusammenführungsentscheidung im Rahmen des Flurbereinigungsplans getroffen werden sollte, wäre dies die dem entsprechende Verfahrensstufe (vgl. zur entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes im Bodenordnungsverfahren die Urteile vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 5.02 - BVerwGE 118, 92 und vom 1. September 2004 - BVerwG 10 C 1.04 - BVerwGE 121, 373 ).
  • BVerwG, 16.08.2005 - 10 B 43.05

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Anordnungsbeschluss;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04
    Sachenrecht">233 § 2 b Abs. 2 EGBGB angelegten Gebäudegrundbuch abstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 9 C 5.03 - RdL 2004, 157 ; Beschluss vom 16. August 2005 - BVerwG 10 B 43.05 - RdL 2005, 328).
  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 1.72
    Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04
    Sie muss sich vielmehr jeweils auf eine konkrete Vorschrift des Flurbereinigungsgesetzes stützen können, die eine einzelne Maßnahme zulässt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG 1 C 212.58 - BVerwGE 15, 72 ; ferner BVerwGE 40, 143 ; 41, 170 ).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden-

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04
    Dies gilt zunächst mit Blick auf die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG), weil der abzufindende Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren mit Land von gleichem Wert (§ 44 Abs. 1 FlurbG) abgegolten wird und auch der weichende (Boden-/oder Gebäude-)Eigentümer im Bodenordnungsverfahren grundsätzlich ebenfalls mit Land (§ 58 Abs. 1 LwAnpG) und nur mit seiner Zustimmung überwiegend oder vollständig in Geld abzufinden ist (§ 58 Abs. 2 LwAnpG; vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 11 C 5.97 - BVerwGE 108, 202 ).
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58

    Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04
    Sie muss sich vielmehr jeweils auf eine konkrete Vorschrift des Flurbereinigungsgesetzes stützen können, die eine einzelne Maßnahme zulässt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG 1 C 212.58 - BVerwGE 15, 72 ; ferner BVerwGE 40, 143 ; 41, 170 ).
  • BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81

    Beihilferecht - Sachleistungssurrogat

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04
    b) Dabei ist der Senat auch im Revisionsverfahren zur selbstständigen Auslegung des angegriffenen Verwaltungsaktes ohne eine Bindung aus § 137 Abs. 2 VwGO befugt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1984 - BVerwG 2 C 42.81 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 14 S. 10 und vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348 ).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 7.04

    Anforderungen an die Berechtigung einer Flurneuordnungsbehörde, in einem en;

  • BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73

    Auswirkungen der mangelnden Zuordnungsfähigkeit einer überbauten Fläche zu dem

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
  • BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72

    Anfechtbarkeit der Anordnung einer Flurbereinigung - Notwendigkeit subjektiver

  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 13.83

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

    Dabei kann offen bleiben, ob das Revisionsgericht zur selbständigen Auslegung von Verwaltungsakten befugt ist (so Urteile vom 14. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 6.04 - BVerwGE 125, 9 Rn. 19 und vom 25. Februar 1994 a.a.O.) oder ob es jedenfalls dann, wenn das Berufungsgericht ein Auslegungsergebnis - wie hier - näher begründet hat, darauf beschränkt ist, die Auslegung des Tatrichters daraufhin zu überprüfen, ob sie auf einem Rechtsirrtum beruht oder ob sie einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt oder einen umstrittenen Prozessstoff zu Unrecht unberücksichtigt gelassen hat (Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 ; vgl. auch Neumann, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 137 Rn. 166 ff.).
  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 11.17

    Bestandsschutz; Betriebsplan; Nebenbestimmung; Tagebau; Verfüllung; Verkippung;

    Diese Zulassung kann der Senat aber mangels insoweit bindender Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts sowie wegen des notwendigen inhaltlichen Bezugs des angefochtenen Bescheids zum Betriebsplan selbst auslegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - BVerwGE 125, 9 Rn. 19 sowie Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 137 Rn. 51 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 70 A 2.15

    Fortführung bzw. Erweiterung eines angeordneten Bodenordnungsverfahrens;

    Das wäre mit Blick auf § 57 LwAnpG deshalb von Bedeutung, weil die Flurneuordnungsbehörde die Beteiligten auf der Grundlage der Eintragungen im Grundbuch ermittelt und maßgeblich deshalb auch für den Antrag nach § 64 Satz 1 LwAnpG die Grundbucheintragung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6/04 -, juris Rn. 46 m.w.N.).

    Denn das Scheitern eines Versuchs einer einvernehmlichen Lösung ist auch dann anzunehmen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalls ein solches Unterfangen von vornherein absehbar einen Erfolg nicht erwarten lässt, wovon auch dann ausgegangen werden kann, wenn entsprechende Verhandlungen zwischen dem Eigentümer der Gebäude und Anlagen und den Grundstückseigentümern keine Einigung erbracht haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005, a.a.O., Rn. 38).

    Dass es grundsätzlich zulässig ist, ein Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz mit einem (Regel)Flurbereinigungsverfahren nach §§ 1, 37 FlurbG und mit einem Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach §§ 87 ff. FlurbG in der Weise zu kombinieren, dass die Verfahren parallel betrieben und die zu treffenden Entscheidungen gebündelt werden, ist, soweit die jeweiligen formellen und materiellen Voraussetzungen der einzelnen Verfahrensarten eingehalten werden und die Betroffenen hierdurch keine Nachteile erfahren, sog. Schlechterstellungsverbot, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6/04 -, juris Rn. 22 ff., 34 f. und Beschluss vom 19. Mai 1989 - 5 B 15.89 -, Buchholz 424.01 § 87 FlurbG, Nr. 13 Leitsatz 3 und S. 19, 20 m.w.N.; s. auch Wingerter/Mayr, a.a.O., § 87 Rn. 30).

    Insoweit gilt einheitlich der Grundsatz des § 7 Abs. 1 Satz 2 FlurbG, dass der Zweck der Flurbereinigung möglichst vollkommen erreicht werden soll (vgl. für die Unternehmensflurbereinigung BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1987 - 5 B 30.85 -, RzF - 37 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG, für das Bodenordnungsverfahren BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2002 - 9 C 1/02 -, juris Rn. 25 f. und Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6/04 -, juris Rn. 43; s. allgemein auch Wingerter/Mayr, a.a.O., § 7 Rn. 7 f.).

  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 7.04

    Bodenordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragsbefugnis; Gebäudeeigentum;

    Auf diesem und dem angrenzenden Flurstück 315/10, das sich im Eigentum der Kläger des Parallelverfahrens BVerwG 10 C 6.04 befindet, errichtete die damalige LPG "Aufbau" im Jahr 1961 einen sog. Offenstallkomplex, bestehend aus einem Jungrinderstall, einem Rinderstall mit Anbau, einem Bergeraum und einem Melkhaus.

    Einen entsprechenden Antrag stellte auch die Klägerin zu 1 des Verfahrens BVerwG 10 C 6.04 als Miteigentümerin des Flurstücks 315/10. Zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens kam es jedoch zunächst nicht.

  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 9.17

    Änderung der Zulassung des Sonderbetriebsplans zur Verfüllung der beim Abbau

    Diese Zulassung kann der Senat aber jedenfalls mangels insoweit bindender Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts sowie wegen des notwendigen inhaltlichen Bezugs des angefochtenen Bescheids zum Betriebsplan selbst auslegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - BVerwGE 125, 9 Rn. 19 sowie Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 137 Rn. 51 ff. m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 19.11.2010 - F 7 C 33/08

    Wertermittlung, Restnutzungsdauer, Wertermittlungsstichtag, Halbteilungsgrundsatz

    Der Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes steht ferner nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht auch ausgeführt hat, dass eine geringe Restnutzungsdauer notwendig zu einer Erhöhung des Bodenwerts führe, die im Rahmen der Wertfestsetzung zugunsten des Bodeneigentümers zu berücksichtigen sei (BVerwG, Urt. v. 10.12.2003, NL- BzAR 2004, 164 und v. 14.12.2005, BVerwGE 125, 9).

    Diese erfolgt jedenfalls erst in der dritten Stufe des Bodenordnungsverfahrens mit dem Bodenordnungsplan (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2003, a. a. O. und v. 14.12.2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 12.17

    Änderung der Zulassung des Sonderbetriebsplans zur Geländemodellierung und

    Diese Zulassung kann der Senat aber mangels insoweit bindender Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts sowie wegen des notwendigen inhaltlichen Bezugs des angefochtenen Bescheids zum Betriebsplan selbst auslegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 und vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 - BVerwGE 125, 9 Rn. 19 sowie Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 137 Rn. 51 ff. m.w.N.).
  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

    Dem Telekommunikationsgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass es der Bundesnetzagentur nicht möglich ist, Verfahren parallel zu betreiben und die zu treffenden Entscheidungen zu bündeln, sofern sie ihre sachlichen Zuständigkeiten nicht überschreitet, die geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen beachtet und die Betroffenen durch die Kombination der Verfahren nicht schlechter gestellt werden als wenn die Verfahren getrennt und nacheinander durchgeführt und abgeschlossen werden, vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 -, DVBl 2006, 842 ff.(843).
  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

    Dem Telekommunikationsgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass es der Bundesnetzagentur nicht möglich ist, Verfahren parallel zu betreiben und die zu treffenden Entscheidungen zu bündeln, sofern sie ihre sachlichen Zuständigkeiten nicht überschreitet, die geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen beachtet und die Betroffenen durch die Kombination der Verfahren nicht schlechter gestellt werden als wenn die Verfahren getrennt und nacheinander durchgeführt und abgeschlossen werden, vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 -, DVBl 2006, 842-847, 843.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 70 A 14.13

    Teilnehmerbeiträge; Vorschuss; Raten; Beitragsbescheide; Anforderungen an die

    Denn in der Begründung des bestandskräftig gewordenen - neben § 56 LwAnpG auch auf § 86 FlurbG gestützten, auf ein sog. kombiniertes Verfahren (zur Zulässigkeit vgl. BVerwG, Urteil v. 14. Dezember 2005 - 10 C 6.04 -, zit. nach juris) gerichteten - Anordnungsbeschlusses ist die gem. § 86 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG zulässige Durchführung von Dorferneuerungsmaßnahmen als ein maßgeblicher Grund für die Einbeziehung u.a. der Ortslage von K... in das Bodenordnungsverfahren benannt.

    Der ursprünglich unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2005 (- 10 C 6.04 -, zit. nach juris Rn 34) erhobene Einwand der Klägerinnen, dass die Vorschusshebung jedenfalls insoweit rechtswidrig sei, als zu den auf die Teilnehmer umzulegenden Ausführungskosten zu Unrecht auch Vermessungskosten gerechnet worden seien, von denen die Teilnehmer eines Bodenordnungsverfahrens auch dann gem. § 62 LwAnpG freizustellen seien, wenn ein Bodenordnungs- und ein Flurbereinigungsverfahren parallel geführt würden, greift ebenfalls nicht durch.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

  • BFH, 12.10.2022 - II R 7/20

    Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 15 KF 45/17

    Wertgleiche Abfindung; Abwicklungsplan; Agrarstrukturverbesserung; Arrondierung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 70 A 3.15
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2017 - 5 S 907/15

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für auf Ergänzung eines

  • VG Köln, 14.09.2011 - 21 K 8149/09

    Rechtmäßigkeit einer Vergabe von Funkfrequenzen im 800- MHz- Band - Bereich an

  • VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8195/09

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2008 - 9 K 23/04

    Befugnis der Flurneuordnungsbehörde

  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8146/09

    Vergabe von Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band")

  • VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 8 K 4/11

    Zulässigkeit eines kombinierten Bodenordnungs- und vereinfachten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 9 K 8/06

    Umwandlung einer LPG Bodenordnungsverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2010 - 70 S 2.09

    Bodenordnungsverfahren; kombiniertes Verfahren; vorläufige Besitzregelung;

  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8148/09

    Auswirkungen der Vorschaltung eines Vergabeverfahrens bei der Zuteilung von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 9 K 4/06

    Bodenordnungsverfahren

  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8147/09

    Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") können an

  • BVerwG, 23.09.2004 - 10 B 7.04
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