Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.2005

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   BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05   

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BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05 (https://dejure.org/2008,796)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.2008 - 1 BvR 759/05 (https://dejure.org/2008,796)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 (https://dejure.org/2008,796)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes für Bestandsrentner mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar - vom BGH vorgenommene Bewertung steht nicht im Widerspruch zur "Halbanrechnungsentscheidung" des BVerfG

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes i.R.e. privatrechtlichen Betätigung von Einrichtungen der Altersversorgung des öffentlichen Dienstes; Anforderungen an die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Personengruppen bei Anknüpfung der Ungleichbehandlung ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VBLS § 75
    Verfassungsmäßigkeit der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder für nicht durchgehend im öffentlichen Dienst beschäftigte Versorgungsempfänger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes für Bestandsrentner verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes für Bestandsrentner verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten bei der VBL für Bestandsrentner verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.5.2008)

    Geänderte Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst rechtens // Härtefälle sind hinzunehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 455
  • FamRZ 2008, 1600 (Ls.)
  • DVBl 2008, 780
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Denn ungeachtet der in der Senatsentscheidung BVerfGE 98, 365 (zu § 18 BetrAVG a.F.) bestimmten und im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (- 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ) aufgegriffenen Frist zum 31. Dezember 2000 kam es erst am 13. November 2001 zu einer grundsätzlichen Einigung der Tarifvertragsparteien über die Neuordnung der Altersversorgung im öffentlichen Dienst.

    Sollte ein Bundesgericht abschließend feststellen, dass Arbeitnehmern oder Versorgungsempfängern mit Vordienstzeiten (Beschäftigungen außerhalb des öffentlichen Dienstes) im neuen System im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2000 (1 BvR 1136/96) höhere als die überführten Ansprüche zustehen, werden den Berechtigten diese Ansprüche auch dann rückwirkend erfüllt, wenn sie sie nicht vor der neuen Entscheidung geltend gemacht haben.

    Sie wirft keine Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341).

    Die vom Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung vorgenommene Einordnung der Satzungsbestimmungen als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BGHZ 142, 103 ; BGH, Urteil vom 20. September 2006 - IV ZR 304/04 -, NJW 2006, S. 3774 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ff.; Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 BvR 1700/02 -, BetrAV 2007, S. 576, zur Veröffentlichung vorgesehen in BVerfGK).

    Auch die Satzung der Beklagten muss sich demgemäß grundsätzlich einer entsprechenden fachgerichtlichen Kontrolle unterziehen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, VersR 1999, S. 1518 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ).

    Das wurde in der Halbanrechnungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ff.) eingehend begründet.

    Ein entsprechender Prüfungsmaßstab gilt grundsätzlich für die Satzungsbestimmungen der Beklagten (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, VersR 1999, S. 1518 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ff.).

    Die Erkenntnis, dass es sich um einen dynamischen Prozess handelt, spiegelt sich in der Halbanrechungsentscheidung in der Erwägung wider, dass die auch im öffentlichen Dienst stark gestiegene Anzahl der Teilzeitbeschäftigten und die allgemein stärkere Diskontinuität im Laufe des Erwerbslebens auf eine weitergehende Entwicklung hindeuten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ).

    In der Präambel des Tarifvertrags Altersversorgung vom 1. März 2002, die derjenigen des Altersvorsorge-TV - Kommunal vom 1. März 2002 entspricht, heißt es, die Tarifvertragsparteien hätten sich "- auch in Ausfüllung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96) -" am 13. November 2001 auf eine grundlegende Reform des öffentlichen Dienstes geeinigt, um deren Zukunftsfähigkeit zu sichern; der Altervorsorgeplan 2001 vom 13. November 2001 sei zugleich Geschäftsgrundlage dieses Tarifvertrags.

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Denn ungeachtet der in der Senatsentscheidung BVerfGE 98, 365 (zu § 18 BetrAVG a.F.) bestimmten und im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (- 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ) aufgegriffenen Frist zum 31. Dezember 2000 kam es erst am 13. November 2001 zu einer grundsätzlichen Einigung der Tarifvertragsparteien über die Neuordnung der Altersversorgung im öffentlichen Dienst.

    Maßstabsetzende Normen des Vertragsrechts dienen hier nicht nur zur Wahrung von Freiheitsrechten, sondern auch zur Gewähr von Gleichbehandlung (vgl. BVerfGE 98, 365 ).

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt dagegen das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 98, 365 ).

    Zum anderen trägt dieses Verständnis dem Umstand Rechnung, dass die Kammer die Zeitgrenze "Ende des Jahres 2000" mit Rücksicht auf die von der Senatsentscheidung BVerfGE 98, 365 gesetzte Frist für die ohnehin anstehende Reform wählte.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Die damit verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wäre, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 87, 234 ; 100, 59 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 - SozR 4-5868 § 85 Nr. 3).

    Deswegen durfte hier auch eine generalisierende, typisierende und pauschalisierende Regelung getroffen werden (vgl. BVerfGE 100, 59 ).

  • BVerfG, 22.04.2004 - 1 BvR 1372/98

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht sog. Bestandsbäuerinnen in der

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Die damit verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wäre, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 87, 234 ; 100, 59 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 - SozR 4-5868 § 85 Nr. 3).

    Bei der Prüfung der Intensität des Verstoßes sind auf der einen Seite die Belastung des Betroffenen, auf der anderen die mit der Typisierung verbundenen Vorteile zu berücksichtigen, insbesondere die Verwaltungserfordernisse (vgl. BVerfGE 84, 348 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 - SozR 4-5868 § 85 Nr. 3).

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Auch die Satzung der Beklagten muss sich demgemäß grundsätzlich einer entsprechenden fachgerichtlichen Kontrolle unterziehen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, VersR 1999, S. 1518 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ).

    Ein entsprechender Prüfungsmaßstab gilt grundsätzlich für die Satzungsbestimmungen der Beklagten (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, VersR 1999, S. 1518 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ff.).

  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Dies erfordert keine grundsätzliche Beantwortung der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht geklärten Frage, inwieweit die Tarifvertragsparteien in Anbetracht ihres Grundrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG bei der Gestaltung von Tarifverträgen überhaupt an die Grundrechte, insbesondere an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (offengelassen in BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 -, NZA 1999, S. 878 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 -, BVerfGK 4, 219 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    In diesen Fällen ist weder eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit geboten noch eine bloße Willkürkontrolle ausreichend (vgl. BVerfGE 89, 365 ).
  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Dies erfordert keine grundsätzliche Beantwortung der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht geklärten Frage, inwieweit die Tarifvertragsparteien in Anbetracht ihres Grundrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG bei der Gestaltung von Tarifverträgen überhaupt an die Grundrechte, insbesondere an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (offengelassen in BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 -, NZA 1999, S. 878 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 -, BVerfGK 4, 219 ).
  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    (1) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist durch eine Norm verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 109, 96 ; stRspr).
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
    Soweit es nach den dargestellten Maßstäben bei der Prüfung des Rechtfertigungsgrundes auf die Einschätzungsprärogative des Urhebers der Regelung ankommt, entspricht dem in Bezug auf die hier interessierende Gleichheitsproblematik der Einschätzungsspielraum der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - AP BAT § 29 Nr. 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 251/88

    Voraussetzungen für die Erteilung unbezahlten Sonderurlaubs nach § 50 Abs. 2 BAT

  • BGH, 19.01.2005 - IV ZR 219/02

    Anrechung von Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

  • BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15

    GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a

    Die Ordnung von Massenerscheinungen wie der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes berechtigt die Beklagte dazu, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten und Ungerechtigkeiten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (Senatsurteile vom 25. September 2013 - IV ZR 207/11, VersR 2014, 89 Rn. 29; vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, aaO Rn. 105; vgl. auch BVerfG ZTR 2008, 374 unter II 2 b bb (1); BVerfGE 111, 115 unter C I 1 a).

    Dabei ist zu berücksichtigen, wie kompliziert die geregelte Materie ist, welche praktischen Erfordernisse für sie sprechen und wie groß die Schwierigkeiten bei der Vermeidung der Ungleichbehandlung sind (Senatsurteile vom 25. September 2013 - IV ZR 207/11, aaO Rn. 29; vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07, aaO Rn. 61; BVerfG ZTR 2008, 374 unter II 2 b bb (1); VersR 2000, 835 unter II 2 c aa; BVerfGE 87, 234 unter C I).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Die vom Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung vorgenommene Einordnung der Satzungsbestimmungen als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (vgl. BGHZ 48, 35 ; 103, 370 ; 142, 103 ) ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ; BVerfGK 11, 130 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 -, DVBl 2008, S. 780).
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 118/17

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Die dabei auftretenden Abweichungen und im Einzelfall möglicherweise auftretenden Härten sind einer tariflichen Pauschalierung immanent (vgl. zur Typisierungsbefugnis von Tarifvertragsparteien bei der Regelung von Massenerscheinungen BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 72, BVerfGK 13, 455; zu Stichtagsregelungen BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 247/11 - Rn. 19 mwN; zur Berechnung des Mindestnettobetrags im Rahmen eines Tarifvertrags zur Altersteilzeitarbeit vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 431/11 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie es die Schaffung der neuen Entgeltstruktur, die Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und deren endgültige Eingliederung in die neue Struktur war, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommt und die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 734/09 - Rn. 22, ZTR 2011, 498; vgl. zur Typisierungsbefugnis von Tarifvertragsparteien bei der Regelung von Massenerscheinungen auch BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 72, BVerfGK 13, 455) .
  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

    Die Erkenntnis, dass es sich um einen dynamischen Prozess handelt, spiegelt sich in der Halbanrechnungsentscheidung in der Erwägung wider, dass die auch im öffentlichen Dienst stark gestiegene Anzahl der Teilzeitbeschäftigten und die allgemein stärkere Diskontinuität im Laufe des Erwerbslebens auf eine weitergehende Entwicklung hindeuten (vgl. BVerfG, Beschluss v. 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 -, DVBl. 2008, 780, Tz. 49).

    Vielmehr belegt es darüber hinaus, dass die Tarifvertragsparteien die tragenden Erwägungen der Halbanrechnungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts nachvollzogen und das dahinter stehende Anliegen zu ihrer eigenen Sache gemacht haben (vgl. BVerfG, Beschluss v. 18. April 2008, a.a.O., Tz. 70).

    Insoweit haben die Tarifvertragsparteien neue Bewertungen vorgenommen, in die gewandelte gesellschaftliche Vorstellungen eingeflossen sind, die ihrerseits zum Teil auf Änderungen der Rechtslage in anderen Bezugssystemen beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 2008, a.a.O., Tz. 71).

    Die Tarifvertragsparteien durften einen solchen Anschauungswandel nicht nur aufgreifen, sondern durften im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums grundsätzlich auch den Zeitpunkt ihrer Reaktion festlegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 2008, a.a.O., Tz. 71).

    Für die Satzung der Beklagten ist daher ungeachtet der privatrechtlichen Natur ihrer Bestimmungen anerkannt, dass sie sich am Grundgesetz, insbesondere an Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen muss (vgl. BVerfG, Beschluss v. 18. April 2008, a.a.O., Tz. 45 ff.; BGH, Urteil v. 24. September 2008, a.a.O., Tz. 25; Urteil v. 29. September 1993, a.a.O.).

    Vorliegend ist dieser Gestaltungsspielraum von den Tarifvertragsparteien ausgeübt worden, denn die Regelungen in der VBLS gehen auf deren Vereinbarungen zurück (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17. Dezember 2012, a.a.O., Tz. 28, m.w.N.; Beschluss v. 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 -, BVerfGK 13, 455, 467).

    Die Entscheidungen der Tarifvertragsparteien sind von der Notwendigkeit mitgeprägt, eine Massenerscheinung zu ordnen (vgl. BGH a.a.O., Tz. 62 m.w.N.; BAG, Urteil v. 20. August 2013 - 3 AZR 959/11 -, NZA 2014, 36, Tz. 26 ff; BVerfG, Beschluss v. 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 -, DVBl. 2008, 780, Tz. 72).

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich jedoch je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Hoheitsträger, wobei das Niveau der Rechtfertigungsanforderungen sich nach den Besonderheiten des geregelten Lebens- und Sachbereichs bestimmt (sog. bereichsspezifische Anwendung, vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.2.1994, 1 BvR 1237/85, BVerfGE 89, 365, juris Rn. 37 f. m.w.N.; Beschl. v. 18.4.2008, 1 BvR 759/05, DVBl 2008, 780, juris Rn. 53; Beschl. v. 19.11.2019, 2 BvL 22/14 u.a., NJW 2020, 451, juris Rn. 96 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Die Satzungsbestimmungen der Beklagten sind aber insbesondere an den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BAGE 118, 326, 337 m.w.N.; BAG NZA 2006, 1285, 1288), ferner dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG; BGHZ 103 aaO; BVerfG ZTR 2008, 374) zu messen.

    c) Darüber hinaus ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass für die Startgutschriften der rentennahen Versicherten nach §§ 33 Abs. 2 Satz 1 ATV, 79 Abs. 2 Satz 1 VBLS so genannte Vordienstzeiten weiterhin zur Hälfte (vgl. § 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F.) auf die gesamtversorgungsfähige Zeit angerechnet werden (vgl. dazu BVerfG ZTR 2008, 374, 376).

    Dennoch mit der Übergangsregelung verbundene Härten und Ungerechtigkeiten sind hinzunehmen, solange sie nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Versicherten betreffen und die jeweilige Ungleichbehandlung nicht sehr intensiv ist (vgl. BGHZ aaO unter Tz. 61; BVerfGE 100, 59, 90; BVerfG ZTR 2008, 374, 375; VersR 2000 aaO).

  • BGH, 20.09.2023 - IV ZR 120/22

    Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: BGH

    Dabei ist zu berücksichtigen, wie kompliziert die geregelte Materie ist, welche praktischen Erfordernisse für sie sprechen und wie groß die Schwierigkeiten bei der Vermeidung der Ungleichbehandlung sind (Senatsurteile vom 6. Dezember 2017 aaO; vom 9. März 2016 - IV ZR 9/15, BGHZ 209, 201 Rn. 31; vom 25. September 2013 aaO; vom 14. November 2007 aaO Rn. 61; BVerfG NVwZ 2022, 1452 Rn. 73 f.; BVerfGE 151, 101 Rn. 115-118; BVerfG ZTR 2008, 374 Rn. 55).
  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 959/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz - Differenzierung zwischen

    Daher dürfen ihre Satzungsbestimmungen nicht gegen Grundrechte und grundgesetzliche Wertentscheidungen verstoßen (vgl. zu den Satzungsbestimmungen der VBL [VBLS] BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 45 f.; BGH 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - Rn. 33 mwN, BGHZ 174, 127) .

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft (vgl. BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 40; 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 53).

    Die damit verbundenen unvermeidlichen Härten sind hinzunehmen, wenn sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen, der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist und sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfG 3. Juni 2013 - 1 BvR 131/13 ua. - Rn. 15; 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 41; 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 55; 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 - zu II 1 b aa der Gründe) .

    Hierbei sind auf der einen Seite die Belastung des Betroffenen, auf der anderen die mit der Typisierung verbundenen Vorteile, insbesondere die Verwaltungserfordernisse, zu berücksichtigen (vgl. BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 55 mwN).

    Da Grundlage der Satzungsregelungen der KZVK die inhaltsgleichen Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes sind, muss bei der Prüfung des Rechtfertigungsgrundes der sich aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG ergebende Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum beachtet werden (vgl. BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 57 zur VBLS) .

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12

    Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung

    Durch diese Regelungen wurden Versorgungsberechtigte, die vor ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst in der Privatwirtschaft gearbeitet hatten, gegenüber Arbeitnehmern benachteiligt, die ihr ganzes Berufsleben im öffentlichen Dienst verbracht hatten (BVerfG 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 - zu II 2   c aa der Gründe; vgl. auch 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 49) .

    Dagegen errechnete sich für Arbeitnehmer, die außerhalb des öffentlichen Dienstes vollzeitbeschäftigt und im Anschluss daran im öffentlichen Dienst lediglich in Teilzeit tätig waren, nur eine relativ geringe Gesamtversorgung, die schon durch die Sozialversicherungsrente gedeckt sein konnte (BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 50) .

    Die damit verbundenen unvermeidlichen Härten sind hinzunehmen, wenn sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen, der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist und sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfG 3. Juni 2013 - 1 BvR 131/13 ua. - Rn. 15; 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 41; 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 55; 22. April 2004 - 1 BvR 1372/98 - zu II 1 b aa der Gründe) .

    Hierbei sind auf der einen Seite die Belastung des Betroffenen, auf der anderen die mit der Typisierung verbundenen Vorteile, insbesondere die Verwaltungserfordernisse, zu berücksichtigen (vgl. BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 55 mwN) .

  • ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2630/19

    Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von

  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10

    Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11

    Verletzung von Grundrechten durch Sanierungsbeitrag gem § 65 VBLSa nicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • ArbG Berlin, 03.08.2012 - 28 Ca 7089/11

    Vergütungszuschläge für Nachtarbeit - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 665/08

    Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten bei Überleitung in den TVöD

  • OVG Thüringen, 09.04.2020 - 3 EN 238/20

    Verbot von religiösen Zusammenkünften aus infektionsschutzrechtlichen Gründen

  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 12 U 104/14

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Weitere Unverbindlichkeit der für so

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - 12 Sa 274/20

    Ausgleichsregelung für Nachtarbeit - allgemeiner Gleichheitssatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2020 - 12 Sa 201/20

    Nachtzuschläge - Schichtarbeit - Wechselschichtarbeit

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08

    Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des

  • OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21

    Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle

  • BGH, 06.12.2017 - IV ZR 191/15

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verfassungskonformität der

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2011 - 15 Sa 1857/10

    Differenzierung zwischen den rentenfernen und rentennahen Versicherten bei einer

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • BGH, 06.12.2017 - IV ZR 192/15

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Verstoß gegen den Gleichheitssatz

  • OVG Thüringen, 25.02.2021 - 3 EN 88/21

    Corona-Pandemie ("2. Welle"): Schließung der Geschäfte des Einzelhandels (hier:

  • BGH, 25.09.2013 - IV ZR 207/11

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst in Übergangsfällen: Errechnung der

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11

    Altersteilzeit - Mindestnettobetragstabelle

  • ArbG Hamburg, 20.11.2018 - 14 Ca 336/15
  • OVG Thüringen, 02.02.2021 - 3 EN 21/21

    Corona-Krise; Schließung von Fahrschulen; Thüringen; CoronaVSonderV TH 3 i.d.F.

  • LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17

    Tarifliche Jahresleistung - Stichtagsregelung - Betriebstreue -

  • OVG Thüringen, 07.01.2021 - 3 EN 851/20

    Corona-Krise; Schließung von Geschäften des Einzelhandels; Gleichheitsverstoß mit

  • BGH, 25.09.2013 - IV ZR 47/12

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Verfassungsmäßigkeit der

  • OVG Thüringen, 08.11.2020 - 3 EN 725/20

    (Corona-Pandemie

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 508/13

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung -

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 431/11

    Altersteilzeit - Mindestnettobetragstabelle

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

  • BGH, 25.01.2017 - IV ZR 409/15

    Unverbindlichkeit der Startgutschriftenermittlung für rentenferne Versicherte

  • OVG Thüringen, 13.11.2020 - 3 EN 729/20

    Corona-Krise; Schließung von Fitnessstudios in Thüringen; CoronaVSonderV TH v.

  • OVG Thüringen, 21.12.2020 - 3 EN 812/20

    Corona-Pandemie ("2. Welle"): Begrenzung der Kundenzahl in Geschäften und

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 21/07 B

    Honorarverteilung in der Kassenzahnärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines

  • BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung der Arbeiter

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17

    Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf

  • OVG Thüringen, 12.11.2020 - 3 EN 747/20

    Corona-Krise; Schließung von Gaststätten in Thüringen; Interessenabwägung;

  • LAG München, 02.07.2012 - 3 Sa 838/11

    Betriebliche Altersversorgung, beamtenrechtliche Grundsätze, Halbanrechnung von

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2015 - 12 U 157/11

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verstoß der Übergangsvorschriften der

  • BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 460/06

    Keine Verletzung von Versicherten aus rentennahen Jahrgängen in Grundrecht aus

  • OVG Thüringen, 11.02.2021 - 3 EN 58/21

    Schließung der Geschäfte des Einzelhandels, hier eines Elektrofachmarktes in

  • LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • LAG Niedersachsen, 05.11.2015 - 4 Sa 1251/13

    Altersversorgung der Betriebskrankenkassen; Berechnung des

  • BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 995/06

    Keine Verletzung von Versicherten aus rentennahen Jahrgängen in Grundrecht aus

  • ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2629/19

    Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung

  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20
  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1449/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 143/19

    Einbeziehung von Freiwilligendiensten in Waisengeldregelungen der

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1144/17

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung; Ablösungsprinzip bei zwei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2019 - 5 Sa 43/19

    Überbrückungsbeihilfe - Stationierungsstreitkraft - Bemessungsgrundlage

  • LG Karlsruhe, 21.08.2009 - 6 O 130/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Nichtberücksichtigung von

  • OVG Thüringen, 05.02.2021 - 3 EN 59/21

    Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios in Zeiten der 2. Welle

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2010 - 3 Sa 12/09

    Überleitung von leistungsgeminderten Arbeitnehmern mit Lohnstandssicherung vom

  • LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 30/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Vordienstzeiten außerhalb

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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2005 - IV ZR 219/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9532
BGH, 19.01.2005 - IV ZR 219/02 (https://dejure.org/2005,9532)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2005 - IV ZR 219/02 (https://dejure.org/2005,9532)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - IV ZR 219/02 (https://dejure.org/2005,9532)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Zusatzrente eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst; Berechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit; Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach dem sog. Halbanrechnungsgrundsatz; Vereinbarkeit der Berechnung mit der Rechtsprechung des ...

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; BGB § 307

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VBLS § 42 Abs. 2 S. 1 lit. a aa
    Anrechung von Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - IV ZR 219/02
    Zu diesem Zeitpunkt sei die Beklagte durch die Entscheidung BVerfGE 98, 365 = VersR 1999, 600 ohnehin zu einer grundlegenden Änderung ihrer Satzung gezwungen.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - IV ZR 219/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser vollen Berücksichtigung der gesetzlichen Rente trotz einer nur hälftigen Anrechnung von Vordienstzeiten einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen, der nur bis zum Ablauf des Jahres 2000 hingenommen werden könne (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - IV ZR 219/02
    Dem ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 2003 (IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183) entschieden hat.
  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Der oben genannten Gruppe von Versicherten sind lediglich im Rahmen einer (gemäß §§ 75-77 VBLS) zeitlich begrenzten Übergangsregelung die Vorteile belassen worden, die sich aus dem am 31. Dezember 2000 geschlossenen Gesamtversorgungssystem im Vergleich zu der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Neuregelung ergeben (Senatsurteile aaO unter 2 c; vom 19. Januar 2005 - IV ZR 219/02 - unter 2 e i.V. mit BVerfG ZTR 2008 aaO).
  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2005 - IV ZR 219/02 -,.
  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen

    Der oben genannten Gruppe von Versicherten seien lediglich im Rahmen einer (gemäß §§ 75-77 VBLS) zeitlich begrenzten Übergangsregelung die Vorteile belassen worden, die sich aus dem am 31. Dezember 2000 geschlossenen Gesamtversorgungssystem im Vergleich zu der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Neuregelung ergäben (BGH, Urteile aaO unter 2 c; vom 19. Januar 2005 - IV ZR 219/02 - unter 2 e i.V. mit BVerfG ZTR 2008 aaO).
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