Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1789
BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08 (https://dejure.org/2009,1789)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2009 - 4 CN 5.08 (https://dejure.org/2009,1789)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 (https://dejure.org/2009,1789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 26, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 8 Abs. 1, § 30 Abs. 1, §§ 85 ff.; GG Art. 14 Abs. 1, 3 GG
    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des Straßenkörpers; Straßenböschungen; Festsetzung auf Privatgrundstücken; Inhalt und Schranken des Eigentums; Entschädigungspflicht; finanzielle Ausgleichspflicht; Nutzungsbeschränkung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 26, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 8 Abs. 1, § 30 Abs. 1
    Abgrabung; Abwägungsgebot; Abwägungsgebot; Aufschüttung; Ausgestaltung; Ausgleichspflicht; Bebauungsplan; Bestimmtheit; Bestimmtheit; Böschung; Duldungspflicht; Duldungspflicht; Entschädigungspflicht; Entschädigungspflicht; Festsetzung; Festsetzung auf ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Abwägungsfehlern bei der gemeinnützigen Festsetzung von Böschungsflächen auf angrenzenden Privatgrundstücken i.R.d. § 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch (BauGB) durch Normenkontrollantrag; Erfordernis des Einverständnisses des betroffenen Grundeigentümers ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des Straßenkörpers; Straßenböschungen; Festsetzung auf Privatgrundstücken; Inhalt und Schranken des Eigentums; Entschädigungspflicht; finanzielle Ausgleichspflicht; Nutzungsbeschränkung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; BauGB § 9 Abs. 1; ; BauGB § 92 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Abwägungsfehlern bei der gemeinnützigen Festsetzung von Böschungsflächen auf angrenzenden Privatgrundstücken i.R.d. § 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch ( BauGB ) durch Normenkontrollantrag; Erfordernis des Einverständnisses des betroffenen Grundeigentümers ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flächenfestsetzung: Einverständnis der Eigentümer nötig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 134, 355
  • NVwZ-RR 2010, 304
  • NZBau 2009, 769
  • DVBl 2009, 1452
  • DÖV 2010, 326
  • BauR 2009, 1855
  • ZfBR 2009, 786
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
    Ein "Umschlagen" in eine enteignende Maßnahme, die - wie dies in den Gründen des Normenkontrollurteils (UA S. 13 unten und S. 14 oben) anklingt - an den Maßstäben des Art. 14 Abs. 3 GG zu messen wäre, kommt nicht in Betracht (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).

    Er muss sich dabei im Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen halten; insbesondere ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O. S. 241).

    Überschreitet der Plangeber die dargelegten Grenzen, so ist die Festsetzung unwirksam, hierauf gestützte Beschränkungen oder Belastungen sind rechtswidrig und können im Wege des Primärrechtsschutzes abgewehrt werden; zu einem Entschädigungsanspruch führen sie von Verfassungs wegen nicht (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O.).

    Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Schaffung finanzieller Ausgleichsregelungen besteht überdies dann nicht, wenn Härtefälle auf gesetzlicher Grundlage real vermieden werden können, etwa auf der Grundlage von Dispensregelungen oder sonstigen auf der Ebene des Bestandsinteresses des Eigentümers ansetzenden Maßnahmen (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, a.a.O. S. 244 f.).

  • BVerwG, 05.06.2003 - 4 BN 29.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Abwägung für die Aufstellung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
    Auf der Planungsebene abschließend abgewogen werden müssen sie nicht (Beschluss vom 5. Juni 2003 - BVerwG 4 BN 29.03 - BRS 66 Nr. 53).

    Dass die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Enteignungsentschädigung wegen der damit verbundenen Belastungen für den Gemeindehaushalt abwägungserheblich (§ 2 Abs. 3 BauGB) gewesen sein könnte (vgl. Beschluss vom 5. Juni 2003 a.a.O.), ist nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
    Die Gemeinden nehmen damit auf gesetzlicher Grundlage die in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich dem Gesetzgeber zugewiesene Aufgabe wahr, Inhalt und Schranken des Grundeigentums zu bestimmen und dadurch die Eigentumsordnung auszugestalten (BVerfG, Beschlüsse vom 30. November 1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174 und vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727; Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).

    Das Abwägungsgebot ermöglicht einen besonders flexiblen und dem Einzelfall gerecht werdenden Interessenausgleich (BVerfG, Beschluss vom 30. November 1988 a.a.O. S. 198).

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
    Der Bebauungsplan bildet hierfür zwar die Grundlage; eine enteignungsrechtliche Vorwirkung kommt ihm aber nicht zu (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 1 BvR 171/02 - NVwZ 2003, 726 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 94, S. 42 = BRS 59 Nr. 7; Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6.01 - BRS 65 Nr. 8).

    Im Vergleich zur Festsetzung einer Böschungsfläche als Teil der öffentlichen Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB, die - wie ausgeführt - bereits mit Inkrafttreten des Bebauungsplans jedwede private bauliche Nutzungsmöglichkeit ausschließt und letztlich auf einen Vollrechtsentzug gerichtet ist, wird die Festsetzung von Böschungsflächen auf angrenzenden Privatflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB jedenfalls in den Fällen, in denen auch Böschungsflächen als Teil der öffentlichen Verkehrsfläche erst von Privat erworben werden müssten (vgl. Urteil vom 6. Juni 2002 a.a.O.), die auch im Lichte der geschützten Eigentümerinteressen oft schonendere Festsetzungsvariante sein.

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
    Der Bebauungsplan bildet hierfür zwar die Grundlage; eine enteignungsrechtliche Vorwirkung kommt ihm aber nicht zu (BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 ; Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 1 BvR 171/02 - NVwZ 2003, 726 ; BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 94, S. 42 = BRS 59 Nr. 7; Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6.01 - BRS 65 Nr. 8).

    Mit der Festsetzung im Bebauungsplan ist bindend lediglich über die künftige Zweckbestimmung der Fläche entschieden; hierfür und für die hiervon ausgehenden Nutzungsbeschränkungen muss der Plangeber im Rahmen der Abwägung die planerische Verantwortung übernehmen (Beschluss vom 25. August 1997 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.06.2009 - 1 BvR 2269/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch willkürfreies Unterlassen einer

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
    Mangels verfassungswidriger Defizite auf der Normebene sind die Gerichte zu einer die Normgeltung einschränkenden Handhabung des § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB nicht legitimiert (zu den Voraussetzungen verfassungskonformer Auslegung vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 2269/07 - BauR 2009, 1424 f.).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
    Es ist auch davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin, hätte sie im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses Kenntnis von der Unwirksamkeit dieser Textfestsetzung gehabt, den Bebauungsplan auch ohne sie beschlossen hätte (zu den Kriterien vgl. z.B. Urteil vom 23. April 2009 - BVerwG 4 CN 5.07 - BauR 2009, 1417 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08

    Veränderung der Lage eines Grundstücks durch Verwirklichung eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Bebauungsplan mit Urteil vom 29. Oktober 2008 (BauR 2009, 1108) wegen eines beachtlichen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot für unwirksam erklärt.
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
    Die Gemeinden nehmen damit auf gesetzlicher Grundlage die in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich dem Gesetzgeber zugewiesene Aufgabe wahr, Inhalt und Schranken des Grundeigentums zu bestimmen und dadurch die Eigentumsordnung auszugestalten (BVerfG, Beschlüsse vom 30. November 1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174 und vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727; Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • BVerfG, 08.07.2009 - 1 BvR 2187/07

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Administrativenteignung gem § 85 Abs

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08
    Voraussetzungen und Rechtswirkungen etwa erforderlicher enteignender Vollzugsmaßnahmen sind von der Enteignungsbehörde und den Baulandgerichten in eigener Verantwortung zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 BvR 2187/07 und 692/08 - [...] Rn. 12).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • VGH Bayern, 13.05.2008 - 9 N 05.3240

    Erweiterungsflächen für Stadtgärtnerei in Bebauungsplan

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

  • BVerfG, 16.12.2002 - 1 BvR 171/02

    Verletzung von GG Art 14 Abs 1 S 1 durch Enteignung eines Grundstücks zum Zwecke

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 8 S 2831/19

    Unzulässigkeit von Festsetzungen in einem Bebauungsplan nach BauGB § 13b S 1

    Eine Festsetzung von Böschungsflächen auf Privatgrundstücken nach § 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB bestimmt auf gesetzlicher Grundlage gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Grundeigentums (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.08.2009 - 4 CN 5.08 -, BVerwGE 134, 355, juris Rn. 11 ff.) und ist für die betroffenen Grundeigentümer grundsätzlich mit andauernden Belastungen verbunden (vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 19).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes

    Voraussetzungen und Rechtswirkungen etwa erforderlicher enteignender Vollzugsmaßnahmen sind von der Enteignungsbehörde und den Baulandgerichten in eigener Verantwortung zu prüfen (Urteil vom 27. August 2009 - BVerwG 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 24).
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Für die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung ist demgegenüber das Abwägungsgebot maßgeblich, das gemäß § 1 Abs. 7 BauGB darauf gerichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden (BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht