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   BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10   

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https://dejure.org/2011,1577
BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 (https://dejure.org/2011,1577)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 28 Abs. 1 und 2, § 55 Abs. 2 Nr. 6; AuslG 1990 § 35 Abs. 1, § 46 Nr. 6; SGB II § 9 Abs. 2
    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; Ausnahme vom Regelfall; Einkommensberechnung; Hilfebedürftigkeit; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; deutsche Familienangehörige; öffentliche Mittel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 3; § 5 Abs. 1 Nr. 1; § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
    Ausnahme vom Regelfall; Bedarfsgemeinschaft; Einkommensberechnung; Erteilungsvoraussetzung; Hilfebedürftigkeit; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Unterhaltsbedarf; deutsche Familienangehörige; familiäre Lebensgemeinschaft; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 AufenthG 2004, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen wegen des Lebens in einer Bedarfsgemeinschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 2, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Niederlassungserlaubnis, deutsches Kind, Sicherung des Lebensunterhalts, Bedarfsgemeinschaft

  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • ra.de
  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; deutsche Familienangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die allgemeine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen wegen des Lebens in einer Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis und die Sicherung des Lebensunterhalts

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Lebensunterhalt bei einer Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Lebensunterhalt bei einer Niederlassungserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis für ausländische Mutter deutscher Kinder auch ohne vollständige Sicherung des Lebensunterhaltes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufenthalt für Ausländer, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Daueraufenthaltserlaubnis für Ausländerin mit deutschen Kindern

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts // Eine Ausländerin mit deutschen Kindern muss für Niederlassungserlaubnis nur den eigenen Lebensunterhalt sichern können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 330
  • FamRZ 2012, 369
  • DVBl 2011, 1565
  • DÖV 2012, 122
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Lebensunterhalt eines Ausländers im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG nämlich nicht schon dann gesichert ist, wenn der Ausländer mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken könnte, er für seinen Ehepartner und seine Kinder aber auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) angewiesen ist (vgl. Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - InfAuslR 2011, 182 Rn. 14 ff. - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    In dem Urteil wird jedoch ausdrücklich hervorgehoben, dass sich aus der Verweisung des § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auf das Sozialrecht allgemein - und nicht nur für besondere Fallkonstellationen wie den Familiennachzug - ergibt, dass die Sicherung des Lebensunterhalts bei einem erwerbsfähigen Ausländer auch den Lebensunterhalt des mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Ehepartners und der unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr umfasst (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Als wirklichkeitsfremd hat er daher die fiktive Berechnung angesehen, ob der einzelne Ausländer - für sich gesehen - seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten könnte (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 19).

    Der Senat hat als einen Grund für das Abstellen auf die Bedarfsgemeinschaft - wie bereits dargelegt - die Vermeidung zusätzlicher Belastungen der öffentlichen Haushalte angeführt, die auch durch eine Verfestigung des Aufenthalts hilfebedürftiger ausländischer Familienangehöriger eintritt (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Er sieht hierin eine Erteilungsvoraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse und zugleich die wichtigste Voraussetzung, um die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (vgl. Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 5 Rn. 11).

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. Urteil vom 30. April 2009 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    In seinem Urteil vom 28. September 2004 (BVerwG 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ) hat der Senat ausgeführt, dass die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AuslG die durch diesen Ausweisungstatbestand geschützten fiskalischen Interessen dann nicht beeinträchtigt, wenn ein deutscher Familienangehöriger des Ausländers Sozialhilfe bezieht.
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Von einer solchen Ausnahme ist bei besonderen, atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Für Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs hat der Senat in seinem Urteil vom gleichen Tag in der Sache BVerwG 1 C 20.09 (zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 22 f.) ausgeführt, dass sich auch aus der in § 2 Abs. 3 Satz 4 AufenthG getroffenen Regelung ergibt, dass bei der Sicherung des Lebensunterhalts auf den Gesamtbedarf der Kernfamilie des Ausländers abzustellen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 12 B 20.08

    Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Daraus folgt, dass neben den in § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestandsmerkmalen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG - insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - erfüllt sein müssen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 - InfAuslR 2006, 407; OVG Bremen, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 S 223.09 - InfAuslR 2010, 25; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 D 70.09 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 12 B 20.08 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht Kommentar, Stand: Februar 2008, § 28 AufenthG Rn. 27; Marx, in: GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 28 Rn. 245; Huber, Aufenthaltsgesetz, § 28 Rn. 10 f.; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht Kommentar, 9. Aufl. § 28 AufenthG Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2006 - 18 E 1500/05

    Niederlassungserlaubnis Familiennachzug Erteilungsvoraussetzungen Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
    Daraus folgt, dass neben den in § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestandsmerkmalen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG - insbesondere die Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG - erfüllt sein müssen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 - InfAuslR 2006, 407; OVG Bremen, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 S 223.09 - InfAuslR 2010, 25; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 D 70.09 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 12 B 20.08 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht Kommentar, Stand: Februar 2008, § 28 AufenthG Rn. 27; Marx, in: GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 28 Rn. 245; Huber, Aufenthaltsgesetz, § 28 Rn. 10 f.; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht Kommentar, 9. Aufl. § 28 AufenthG Rn. 20).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Diese Umstände sind so bedeutsam, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Buchholz 402.242 § 28 AufenthG Nr. 2 Rn. 17).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtfertigt es für sich genommen nicht, bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG abzusehen (im Anschluss an Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - juris).

    Zusätzlich müssen nach Gesetzessystematik sowie Sinn und Zweck der Norm auch die übrigen allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG in der Regel gegeben sein, insbesondere muss der Lebensunterhalt der familiären Bedarfsgemeinschaft, der die betroffenen Ausländer angehören, gesichert sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, Urteile vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 sowie vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - InfAuslR 2012, 53).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 27).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rn. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rn. 18, 19).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 186/12

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Leben

    Diese Einschätzung hat es auch bezogen auf eine Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) - wie vorliegend im Streit - bestätigt (Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris, v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 -, DVBl. 2012, 1167).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18 sowie vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rnr. 27).

    Deutsche Familienmitglieder sind bei der Berechnung dieses Bedarfs indes nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris).

    Von einem solchen Einzelfall ist bei besonders atypischen Umständen auszugehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 12.10 - Rnr. 18).

    Zwar sind zumindest zwei ihrer Kinder deutsche Staatsangehörige, deren Anteil an der familiären Bedarfsgemeinschaft bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Urteil vom 16. August 2011 a.a.O. Rnr. 18, 19).

  • VG Berlin, 04.06.2013 - 15 K 313.12

    Ausländerrecht - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des

    Darüber hinaus erfordert ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG auch das Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (s. nur BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, Rn. 12ff., zitiert nach juris).

    Dabei sind für die Berechnung, ob ein Anspruch auf öffentliche Leistungen besteht, grundsätzlich die sozialrechtlichen Regelungen maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, Rn. 19; Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 21.10 -, Rn. 15; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 14, jeweils zitiert nach juris).

    Dies umfasst auch die Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. 2 SGB II (BVerwG, Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 14ff.).

    Allerdings ist darüber hinaus von einer Ausnahme im Einzelfall auch dann auszugehen, wenn besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, a.a.O., Rn. 27; Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, Rn. 20; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 18ff.; Urteil vom 22. Mai 2012, a.a.O., Rn. 23).

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, Rn. 14; Urteil vom 16. August 2011, a.a.O., Rn. 18; Urteil vom 22. Mai 2012, a.a.O., Rn. 11).

  • VG Düsseldorf, 26.06.2012 - 27 K 3704/11

    Widerruf Flüchtling Niederlassungserlaubnis gleichwertig Lebensunterhalt Ausnahme

    Zu diesem Zeitpunkt erfüllt die Klägerin jedoch nicht die neben § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG fortbestehende vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 11 ff.); OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 18 E 1500/05 -, juris (Rn. 5), allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 18 f.).

    Die Klägerin wäre vielmehr auch bei Ausblendung des Bedarfs ihres deutschen Sohnes F hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II. Denn zur Annahme der Sicherung des Lebensunterhaltes im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG müsste unter diesen Umständen nichtsdestotrotz der Bedarf von ihr und ihrem türkischen Ehemannes aus eigenen Einkünften gedeckt sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 19), was nicht der Fall ist.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris (Rn. 13); Marx in: GK-AufenthG, a.a.O., § 9 Rn. 83.

  • VGH Hessen, 31.10.2013 - 3 A 840/13

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthaltstitel der Eltern nach § 25 Abs. 3

    Im Lichte von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG kann eine Ausnahme in Betracht kommen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet geführt werden kann, was insbesondere dann gilt, wenn ein Familienangehöriger deutscher Staatsangehöriger ist (vgl. Funke/Kaiser in GK-AufenthG, a.a.O., § 5 Rdnr. 39 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 12/10 - juris).
  • OVG Hamburg, 19.05.2017 - 1 Bs 207/16

    Einstweiliger Rechtsschutz der Ausländerbehörde gegen ein erstinstanzlich

    Auch dann, wenn im Rahmen der Sollregelung des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Ausnahmefall nur solche Fälle angesehen werden, die sich durch besondere, atypische Umstände auszeichnen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. statt vieler: BVerwG, Urt. v. 16.8.2011, 1 C 12.10, InfAuslR 2012, 53 juris Rn. 18), erscheint es allerdings zweifelhaft, ob in der Vergangenheit liegende Identitätstäuschungen deshalb grundsätzlich nicht als atypische Ausnahmefälle im Sinn von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG anzusehen sind, weil viele Ausländer in der Vergangenheit über ihre Identität getäuscht bzw. sich nicht um einen Pass gekümmert hätten und dem Gesetzgeber dies bewusst gewesen sei; ein Ausnahmefall könne daher allenfalls dann angenommen werden, wenn den Täuschungshandlungen in einem atypischen Fall eine besondere Verwerflichkeit zukomme (so das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss, S. 6).
  • VG Karlsruhe, 15.06.2022 - 4 K 5339/20

    Einholung eines Visums in Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5

    Deutsche sind auch dann nicht zur Ausreise verpflichtet, wenn sie Sozialleistungen beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 12.10 -, NVwZ-RR 2012, 330 = beck online Rn. 19).

    In diesem Fall greift die allgemeine Regel, dass die Verfestigung des Aufenthalts eines Mitglieds der auf Sozialleistungen angewiesenen Bedarfsgemeinschaft zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Haushalte führt und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegensteht, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011, a.a.O., zu einer Niederlassungserlaubnis).

  • VG Aachen, 28.03.2024 - 8 K 2512/22

    Kosovarischer Staatsangehöriger; Chancen-Aufenthaltsrecht; Titelerteilungssperre

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 LC 277/10

    Gesicherter Lebensunterhalt bei tatsächlichem Bezug von Wohngeld durch einen

  • VG Ansbach, 24.05.2012 - AN 5 K 11.02156

    Niederlassungserlaubnis

  • VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 669/15

    Anspruch; Gesetzlicher Anspruch; Aufenthaltstitel eines anderen Schengen Staates;

  • BVerwG, 05.12.2012 - 1 B 21.12

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich "einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10

    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Nachzug der Eltern; Kindernachzug;

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 193/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer

  • VG Würzburg, 19.01.2015 - W 7 K 14.704

    Niederlassungserlaubnis; (fehlende) Sicherung des Lebensunterhalts; kein

  • VG Osnabrück, 27.10.2010 - 1 C 7/10

    Deputatsreduzierung; Hochschulpakt 2020; Kapazität; Lehrangebot; Lehrauftrag;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2021 - 4 MB 49/21

    Sicherung eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Erlass

  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 3 D 36/22

    Notwendigkeit der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen bei Antrag

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22

    Absehen; atypische Fallgestaltung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse;

  • VG Aachen, 12.05.2016 - 4 K 600/14

    Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt;

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger,

  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 19 ZB 20.2659

    Keine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzug wegen ungesichertem

  • VG München, 18.03.2014 - M 4 K 12.6333

    Ausländerrecht; Niederlassungserlaubnis; "Stand-still"; Sprachkenntnisse;

  • VG Düsseldorf, 23.11.2023 - 8 K 8657/22

    Ausweisungsinteresse; Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit;

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.209

    Sicherung des Lebensunterhalts und des Krankenversicherungsschutz beim

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2017 - 8 ME 94/17

    Aufenthaltserlaubnis; Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; Duldungsgründe;

  • VG Aachen, 04.06.2018 - 4 K 2167/15

    Anspruchseinbürgerung; schriftliche Sprachkenntnisse; Niveau B1;

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2022 - 11 K 6495/18

    Eltern-Kind-Beziehung i.R.e. sog. Patchwork-Familie; Unmöglichkeit der Ausreise

  • VG Augsburg, 02.10.2013 - Au 6 K 13.1072

    Pakistanische Staatsangehörige; fehlende Sicherung des Lebensunterhalts; Keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 18 A 157/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Anspruch eines Asylbewerbers bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2018 - 11 M 29.16

    Anspruch auf Kindernachzugsvisum - Sicherung des Lebensunterhalts

  • VG Oldenburg, 26.03.2014 - 11 A 5010/13

    Eltern; Familienschutz; gut integriert; Jugendliche; Minderjährigkeit;

  • VG Berlin, 07.12.2020 - 19 K 274.19

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • OVG Bremen, 05.11.2021 - 2 LA 262/21

    Ablehnung eines Beweisantrags; Atypik; Beweisantrag; Erwerbsfähigkeit; Krankheit;

  • VG München, 06.04.2016 - M 25 K 15.4386

    Staatenlose Palästinenserin

  • VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689

    Kein Anspruch auf Aufenthalt für einen Ausländer, der wegen

  • VG Münster, 26.08.2013 - 8 K 1684/13

    Niederlassungserlaubnis; Regelvoraussetzung; Ausnahme; Absehen

  • VG München, 03.03.2016 - M 12 K 15.5083

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 11 K 17.02740

    Keine Niederlassungserlaubnis aufgrund strafrechtliche relevantem Vergehen

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 C 11.1987

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Rücknahme der Klage; Niederlassungserlaubnis;

  • VG München, 26.07.2021 - M 25 S 21.2472

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG -

  • VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 7 K 3148/12

    Nachträgliche Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen rechtswidriger Erteilung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 3 N 190.12

    Visum; Irak; unbegleiteter Flüchtling; Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 3 N 170.11

    Visum; Irak; unbegleiteter Flüchtling; Anträge auf Zulassung der Berufung

  • VG Berlin, 12.01.2018 - 11 K 523.17
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.2011 - 1 C 17.10   

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https://dejure.org/2011,1507
BVerwG, 13.09.2011 - 1 C 17.10 (https://dejure.org/2011,1507)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2011 - 1 C 17.10 (https://dejure.org/2011,1507)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2011 - 1 C 17.10 (https://dejure.org/2011,1507)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AufenthG § 9 Abs. 2, § 26 Abs. 4, § 35 Abs. 1, § 102 Abs. 2, § 104 Abs. 2; AuslG 1990 § 35; SGB II § 11
    Niederlassungserlaubnis; Voraufenthaltszeiten; Sieben-Jahres-Frist; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Titelbesitz; Anrechnung; Aufenthaltszeiten; Asylverfahren; Unterbrechung; Duldung; Ermessen; Integration; Aufenthaltsverfestigung; Kindernachzug; Sicherung ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 9 Abs. 2, § 26 Abs. 4, § 35 Abs. 1, § 102 Abs. 2, § 104 Abs. 2
    Anrechnung; Asylverfahren; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsverfestigung; Aufenthaltszeiten; Duldung; Ermessen; Integration; Kindernachzug; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sieben-Jahres-Frist; Titelbesitz; Unterbrechung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 2 AufenthG 2004, § 26 Abs 4 AufenthG 2004, § 35 Abs 1 AufenthG 2004, § 102 Abs 2 AufenthG 2004, § 104 Abs 2 AufenthG 2004
    Anrechnung von Aufenthaltszeiten für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Anrechnung von Duldungszeiten; Ermessen der Ausländerbehörde; Aufenthaltsrecht von Kindern

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Zeitdauer der zwischenzeitlichen Duldung vor Abschluss des Asylverfahrens auf die für die Aufenthaltserlaubnis relevante Zeitspanne i.R. der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 26 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 26 Abs. 4 S. 3, AufenthG § 9 Abs. 2, AufenthG § 35 Abs. 1, AufenthG § 102 Abs. 2, AufenthG § 104 Abs. 2, AuslG 1990 § 35, SGB II § 11
    Niederlassungserlaubnis, Anrechnung, Aufenthaltsgestattung, Asylverfahren, Duldung, Unterbrechung, Ermessen, Integration, Voraufenthaltszeiten, Aufenthaltsverfestigung, Sicherung des Lebensunterhalts, Sieben-Jahres-Frist, Aufenthaltszeiten, Aufenthaltserlaubnis aus ...

  • rewis.io

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Anrechnung von Duldungszeiten; Ermessen der Ausländerbehörde; Aufenthaltsrecht von Kindern

  • ra.de
  • rewis.io

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Anrechnung von Duldungszeiten; Ermessen der Ausländerbehörde; Aufenthaltsrecht von Kindern

  • rechtsportal.de

    Anrechnung der Zeitdauer der zwischenzeitlichen Duldung vor Abschluss des Asylverfahrens auf die für die Aufenthaltserlaubnis relevante Zeitspanne i.R. der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anrechnung der Dauer eines Asylverfahrens bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis und die Dauer des Asylverfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis und die Aufenthaltszeit des Asylverfahrens

  • lto.de (Kurzinformation)

    Duldung schließt Niederlassungserlaubnis im Asylverfahren nicht aus

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Zur Anrechnung der Dauer eines Asylverfahrens bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Niederlassungserlaubnis - Anrechnung von Aufenthaltszeiten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist das Asylverfahren zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 140, 332
  • NVwZ-RR 2012, 41
  • DVBl 2011, 1565
  • DÖV 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2011 - 1 C 17.10
    Zutreffend ist das Berufungsgericht zunächst davon ausgegangen, dass mit der Voraussetzung des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis "seit sieben Jahren" grundsätzlich ein ununterbrochener Titelbesitz während dieses Zeitraums verlangt wird (vgl. Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 24.08 - BVerwGE 135, 225 Rn. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Senats stehen den Zeiten des Titelbesitzes Zeiten gleich, in denen der Ausländer zwar keinen Aufenthaltstitel besessen hat, er aber nach der vom Gericht inzident vorzunehmenden Prüfung einen Rechtsanspruch auf den Aufenthaltstitel gehabt hat (vgl. Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 15).

    Der Gesetzgeber wollte also sowohl die Duldungs- als auch die Aufenthaltsbefugniszeiten vor dem 1. Januar 2005 den Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis nach neuem Recht gleichstellen (vgl. Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 16).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat bezüglich der Anrechnung von Aufenthaltszeiten nach § 102 Abs. 2 AufenthG zu dem Ergebnis gekommen ist, dass hier die anrechenbaren Zeiten nahtlos in den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen übergehen müssen und Unterbrechungen nur über § 85 AufenthG geheilt werden können (vgl. Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 16 f.).

    Dies bedeutet, dass Kinder mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis die entsprechenden Voraussetzungen für eine Aufenthaltsverfestigung erfüllen müssen, wie sie für Kinder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen in § 35 AufenthG gefordert werden (vgl. Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 24).

    Verlangt aber § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, dass die Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug dem Minderjährigen erteilt worden ist, so muss dies - übertragen auf die humanitäre Aufenthaltserlaubnis - auch bei entsprechender Anwendung der Vorschrift nach § 26 Abs. 4 Satz 4 AufenthG gelten (vgl. Urteil vom 10. November 2009 a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2011 - 1 C 17.10
    Hinsichtlich der Anrechnungsregelung in § 35 Abs. 1 AuslG 1990 ist der Senat mit Urteil vom 15. Juli 1997 - BVerwG 1 C 15.96 - (Buchholz 402.240 § 35 AuslG 1990 Nr. 2) davon ausgegangen, dass die Zeiten eines Asylverfahrens anzurechnen sind, auch wenn sich daran zunächst nicht anrechenbare Zeiten einer Duldung anschließen und dem Ausländer erst später eine Aufenthaltsbefugnis erteilt wurde.
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2011 - 1 C 17.10
    Folglich sind bei der Berechnung des Hilfebedarfs auch die Bestimmungen über das zu berücksichtigende Einkommen nach § 11 SGB II in der jetzt geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl I S. 850) zu beachten (vgl. zur bis zum 1. April 2011 geltenden Fassung Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE bestimmt, Rn. 20, InfAuslR 2011, 182).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

    Der Senat hat zwar in zwei zu § 26 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 35 AufenthG ergangenen Entscheidungen ausgeführt, § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erfasse nach seinem Sinn und Zweck nur die Fälle, in denen eine schon während der Minderjährigkeit erteilte Aufenthaltserlaubnis wegen Ablaufs des Fünf-Jahres-Zeitraums erst nach Eintritt der Volljährigkeit zu einem Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis führe (BVerwG, Urteile vom 10. November 2009 - 1 C 24.08 - BVerwGE 135, 225 Rn. 24 und vom 13. September 2011 - 1 C 17.10 - BVerwGE 140, 332 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 B 13.2426

    Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausreichende Kenntnisse der

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung, ob der Klägerin ein solcher Anspruch zusteht, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts, hier also des Verwaltungsgerichtshofs als Berufungsgericht (BVerwG, U.v. 13.9.2011 - 1 C 17.10 - juris Rn. 10; U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 11).

    Auch der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) macht es nicht notwendig, bezüglich des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzung der ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache auf einen anderen Zeitpunkt als den der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen, denn die Klägerin hat während des laufenden Verwaltungsverfahrens auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6.09 - juris Rn. 26 ff.; U.v. 13.9.2011 - 1 C 17.10 - juris Rn. 13) nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG in der bis 5.9.2013 gültigen Fassung erworben.

  • VG Saarlouis, 16.10.2013 - 10 K 739/13

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    BVerwG, Urteile vom 13.09.2011, 1 C 17.10, NVwZ-RR 2012, 41, vom 10.11.2009, 1 C 24.08, NVwZ 2010, 914, und vom 22.01.2002, 1 C 6.01, DVBl. 2002, 840, m.w.N.

    u.a. Urteile vom 13.09.2011, 1 C 17.10, a.a.O., und vom 10.11.2009, 1 C 24.08, a.a.O.

    dazu BVerwG, u.a. Urteil vom 13.09.2011, 1 C 17.10, a.a.O.; ferner BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, 19 ZB 09.2706, a.a.O., m.w.N., sowie Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand: Mai 2013, § 102 Rdnr. 18, m.w.N.

    So ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 13.09.2011, 1 C 17.10, a.a.O.; ferner BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, 19 ZB 09.2706, a.a.O., m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 13.09.2011, 1 C 17.10, a.a.O.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2015 - 2 L 18/14

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.09.2011 - BVerwG 1 C 17.10 -, BVerwGE 140, 332 [340], RdNr. 22; Urt. v. 10.11.2009 - BVerwG 1 C 24.08 -, BVerwGE 135, 225 [236], RdNr. 24) ist geklärt, dass § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG die privilegierte Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zwar auch an volljährig gewordene Kinder vorsieht, nach ihrem Sinn und Zweck aber nur die Fälle erfasst, in denen eine schon während der Minderjährigkeit erteilte Aufenthaltserlaubnis wegen Ablaufs des Fünf-Jahres-Zeitraums erst nach Eintritt der Volljährigkeit zu einem Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis führt, und dies - übertragen auf die humanitäre Aufenthaltserlaubnis - auch bei entsprechender Anwendung der Vorschrift nach § 26 Abs. 4 Satz 4 AufenthG gilt.

    Im Urteil vom 13.09.2011 (a.a.O., RdNr. 23) hat das Bundesverwaltungsgericht zudem klargestellt, dass es für eine entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG nicht genügt, wenn der Ausländer als Minderjähriger eingereist war und sich bei Eintritt der Volljährigkeit in einem laufenden Asylverfahren befand.

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger in diesem Zusammenhang darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.09.2011, a.a.O., RdNr. 14 ff.) die Zeiten von Aufenthaltsgestattungen auch dann nach § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG anzurechnen seien, wenn zwischen der Aufenthaltsgestattung und der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ein längerer Duldungszeitraum liege, und dass kein Grund ersichtlich sei, Duldungszeiten anders zu behandeln.

    Demgegenüber werde nach § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG die Dauer des vorangegangenen Asylverfahrens bei der Entscheidung über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auf die geforderte Zeit des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis angerechnet, weil sie bei typisierender Betrachtung vom Ausländer nicht zu vertreten, sondern allein der Einflusssphäre des Staates zuzuordnen sei (BVerwG, Urt. v. 13.09.2011, a.a.O., RdNr. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2019 - 11 S 1646/18

    Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen nach § 35 Abs. 1 S. 1 AufenthG 2004 und 35

    Wenn § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG demgegenüber die (weniger) privilegierte Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auch an volljährig gewordene Kinder vorsieht, erfasst diese Vorschrift, wie sich aus der systematischen Zusammenschau mit Satz 1 und dem dargestellten Zweck des gestuften Regelungskonzepts ergibt, nur diejenigen Fälle, in denen eine schon während der Minderjährigkeit erteilte Aufenthaltserlaubnis wegen Ablaufs des Fünfjahreszeitraums erst nach Eintritt der Volljährigkeit zu einem Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.11.2009 - 1 C 24.08 -, juris, Rn. 24, und vom 13.09.2011 - 1 C 17.10 -, juris, Rn. 22; Dienelt, in: Bergmann/ders., AuslR, 12. Auflage 2018, § 35 Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 12 B 11.17

    In Deutschland geborener, volljähriger Ausländer; Verlängerung einer

    Das lässt sich dahin verstehen, dass die Vorschrift insgesamt den Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis unter gegenüber § 9 Abs. 2 AufenthG verringerten Anforderungen für Kinder regeln will, die erst so spät in das Bundesgebiet nachgezogen sind, dass sie bei Vollendung des 16. Lebensjahres noch nicht die nach § 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erforderliche Zeit des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis erfüllten, sondern dieser Tatbestand erst bis zur Volljährigkeit und je nach Erteilungszeitpunkt der ersten Aufenthaltserlaubnis bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 24.08 - BVerwGE 135, 225, juris Rn. 24; Urteil vom 13. September 2011 - 1 C 17.10 - BVerwG 140, 332, juris Rn. 22).
  • VG Münster, 25.08.2023 - 3 K 1371/20

    Niederlassungserlaubnis Absehen deutsche Sprachkenntnisse Lebensunterhalt

    Auch wenn das Gericht nicht verkennt, dass die damals gerade neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2011 - 1 C 17.10 -, juris, auch die Anrechnung von Aufenthaltszeiten aus dem Asylverfahren ermöglichte, war damals die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wegen der Möglichkeit der Beklagten, im Erteilungsermessen die Dauer des rechtmäßigen Voraufenthalts in Deutschland zu berücksichtigen (vgl. Nr. 26.4.7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG), noch nicht naheliegend.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13.9.2011 - 1 C 17.10 -, juris, Rdn. 18, und 13.4.2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rdn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 11.5.2009 - 18 A 462/09 -, juris, Rdn. 5 m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2011 - 1 C 17.10 -, juris, Rdn. 18.

  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713

    Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung

    Dabei ist für die rechtliche Beurteilung, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zusteht, grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich, hier also der Zeitpunkt der Verhandlung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als Berufungsgericht am 2. September 2013 (BVerwG, U.v. 13.9.2011 - 1 C 17.10 - juris Rn. 10; U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 11; generell zu Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 9.12 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dem Erfordernis des fortbestehenden Besitzes einer humanitären Aufenthaltserlaubnis im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung steht auch gleich, wenn der jeweilige Antragsteller während des Verfahrens einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erworben hat (BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6.09 - juris Rn. 26 ff.; U.v. 13.9.2011 -1 C 17.10 - juris Rn. 13; U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 15; U.v. 22.1.2002 - 1 C 6.01 - juris Rn. 13).

  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116

    Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zusteht, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BVerwG, U.v. 28.4.2015 - 1 C 21/14 - juris Rn 12; U.v. 13.9.2011 - 1 C 17.10 - juris Rn. 10; U.v. 10.11.2009 - 1 C 24.08 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 2 L 35/15

    Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -befugnis als Voraussetzung des § 104 Abs

    Von diesem Verständnis geht offenbar auch das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn es feststellt (vgl. Urt. v. 13.09.2011 - BVerwG 1 C 17.10 -, juris RdNr. 25):.
  • VG München, 09.10.2015 - M 24 K 15.3204

    Keine Abschiebung des minderjährigen Kindes bei einem Aufenthaltstitel der Eltern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - Aufenthaltsrecht der

  • VG Gießen, 10.06.2013 - 7 K 3180/12

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten

  • OVG Hamburg, 30.08.2023 - 6 Bf 231/22

    Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keine für die

  • VG München, 22.03.2012 - M 24 K 11.297

    Falschangaben bei sicherheitsrechtlicher Befragung und Urkundenfälschung

  • VG Magdeburg, 30.09.2015 - 4 A 230/15

    (Keine) Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen bei in zeitlicher Hinsicht wegen

  • VG Saarlouis, 20.02.2014 - 6 K 1004/13

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts

  • VG Ansbach, 12.09.2013 - AN 5 K 13.00952

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG Berlin, 24.09.2012 - 21 K 37.11

    Ausweisung trotz langjährigen Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet

  • VG München, 23.05.2012 - M 25 K 11.3317

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; zweijährige Ehebestandszeit; Last

  • VG Potsdam, 27.04.2022 - 3 L 997/21
  • VG Berlin, 19.04.2012 - 10 K 336.10

    Unterbrechung, ununterbrochener Aufenthalt, Duldung, minderjährig, Einreise vor

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10   

Zitiervorschläge
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BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 (https://dejure.org/2011,455)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AufenthG § 60 Abs. 2 bis 7; Richtlinie 2004/83/EG Art. 15; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1
    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich begründeter Abschiebungsschutz; nationaler Abschiebungsschutz; Anwachsen im gerichtlichen Verfahren; Afghanistan; allgemeine Gefahren; extreme Gefahr; verfassungskonforme Auslegung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 60 Abs. 2 bis 7
    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Afghanistan; Anwachsen im gerichtlichen Verfahren; Mangelernährung; Sperrwirkung; Tee und Brot; Versorgungslage; allgemeine Gefahren; extreme Gefahr; nationaler Abschiebungsschutz; richterliche Überzeugungsbildung; subsidiärer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 2 bis 6 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 3 AufenthG 2004, Art 15 EGRL 83/2004, Art 17 EGRL 83/2004
    Abschiebungsschutz; kritische Versorgungslage in Afghanistan

  • Wolters Kluwer

    Vorrangige Prüfung des unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 S. 2 AufenthG vor dem nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 S. 1 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 3, RL 2004/83/EG Art. 15, VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Abschiebungsschutz, Abschiebungsverbot, subsidiärer Schutz, unionsrechtlich begründeter Abschiebungsschutz, Afghanistan, allgemeine Gefahren, extreme Gefahr, verfassungskonforme Auslegung, Versorgungslage, Mangelernährung, Sperrwirkung

  • rewis.io

    Abschiebungsschutz; kritische Versorgungslage in Afghanistan

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungsschutz; kritische Versorgungslage in Afghanistan

  • rechtsportal.de

    Vorrangige Prüfung des unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 2 , 3 oder 7 S. 2 AufenthG vor dem nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 oder 7 S. 1 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebungsschutz wegen kritischer Versorgungslage in Afghanistan?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsschutz wegen kritischer Versorgungslage in Afghanistan

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unionsrechtlich begründeter Abschiebungsschutz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wenn Abschiebungsstopp, dann richtig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Abschiebung wegen schlechter Lebensverhältnisse in Afghanistan?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 140, 319
  • NVwZ 2012, 240
  • DVBl 2011, 1565
  • DÖV 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (1191)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
    Mit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes ist der unionsrechtliche Abschiebungsschutz in Übergangsfällen, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG a.F. entschieden hat und hiergegen Klage erhoben wurde, im gerichtlichen Verfahren angewachsen (Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats gilt dies jedenfalls dann, wenn das Bundesamt in seinem Ablehnungsbescheid über sämtliche zielstaatsbezogenen aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden und der Kläger die neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbezogen hat (vgl. Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 und vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 ).

    Soweit der Senat im Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - (BVerwGE 137, 226 Rn. 6) davon ausgegangen ist, dass im dortigen Verfahren nur (noch) § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und nicht (mehr) § 60 Abs. 5 AufenthG Gegenstand des Verfahrens war, handelt es sich um eine vor Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes erklärte Rücknahme, die nach der früher maßgeblichen Staffelung der Streitgegenstände des nationalen Abschiebungsschutzes (vgl. zur früheren Rechtslage Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260) noch zulässig und wirksam war.

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfen ist (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 11).

    Damit hat es sowohl den Vorrang des unionsrechtlichen gegenüber dem nationalen Abschiebungsschutz (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 11) als auch die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Voraussetzungen für die verfassungskonforme Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in Fällen einer allgemeinen Gefahr verfehlt.

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
    Um Missverständnisse zu vermeiden, weist der Senat auf Folgendes hin: Falls eine gerichtliche Entscheidung, in der das Anwachsen des unionsrechtlich begründeten Abschiebungsschutzes in Übergangsfällen nicht berücksichtigt worden ist, rechtskräftig geworden ist, ist damit die Rechtshängigkeit dieses Teils des Streitgegenstandes entfallen (vgl. Urteil vom 22. März 1994 - BVerwG 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269 ).

    Der Betroffene kann dieses unbeschieden gebliebene Begehren daher beim Bundesamt geltend machen (Urteil vom 22. März 1994 a.a.O. S. 275).

  • BVerwG, 25.02.2000 - 9 B 77.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 117 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
    Das Berufungsgericht hat ebenfalls im Wesentlichen einzelne Risiken festgestellt und bewertet, sie aber nicht im Rahmen einer umfassenden Gesamtgefahrenprognose gewürdigt (vgl. hierzu Beschluss vom 25. Februar 2000 - BVerwG 9 B 77.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 31).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
    Bei seiner erneuten Befassung mit der Sache ist das Berufungsgericht gehalten, sich auch mit der gegenteiligen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte auseinanderzusetzen (vgl. etwa Urteil des VGH München vom 3. Februar 2011 - 13 a B 10.30394 - juris, das sich seinerseits allerdings auch nicht mit der Rechtsprechung des Berufungsgerichts auseinandersetzt; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats gilt dies jedenfalls dann, wenn das Bundesamt in seinem Ablehnungsbescheid über sämtliche zielstaatsbezogenen aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden und der Kläger die neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbezogen hat (vgl. Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 und vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 ).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
    Dies leitet der Senat - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur gesetzlichen Erweiterung des Streitgegenstands der Asylklage um die Prüfung der Voraussetzungen des flüchtlingsrechtlichen Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 (vgl. u.a. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1 = DVBl 1992, 843) - aus folgenden verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Gründen her:.
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
    Denn das Asylverfahren ist auf eine alle Arten des Schutzes vor zielstaatsbezogenen Gefahren umfassende Entscheidung angelegt (vgl. Urteile vom 20. April 1999 - BVerwG 9 C 29.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 18 und vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - Buchholz a.a.O. Nr. 82).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
    Soweit der Senat im Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - (BVerwGE 137, 226 Rn. 6) davon ausgegangen ist, dass im dortigen Verfahren nur (noch) § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und nicht (mehr) § 60 Abs. 5 AufenthG Gegenstand des Verfahrens war, handelt es sich um eine vor Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes erklärte Rücknahme, die nach der früher maßgeblichen Staffelung der Streitgegenstände des nationalen Abschiebungsschutzes (vgl. zur früheren Rechtslage Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260) noch zulässig und wirksam war.
  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
    Denn das Asylverfahren ist auf eine alle Arten des Schutzes vor zielstaatsbezogenen Gefahren umfassende Entscheidung angelegt (vgl. Urteile vom 20. April 1999 - BVerwG 9 C 29.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 18 und vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - Buchholz a.a.O. Nr. 82).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

    Einer Entscheidung zum nationalen Abschiebungshindernis aus § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bedarf es nicht, da es sich bei den Abschiebungsverboten aus § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 -, juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 03.11.2017 - A 11 S 1704/17 -, juris Rn. 494 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 13.06.2013 - 10 C 13.12 -, NVwZ 2013, 1489 Rn. 12 f.; vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 38.; vom 29.09.2011 - 10 C 24.10 -, NVwZ 2012, 451 Rn. 20; vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 -, NVwZ 2012, 240 Rn. 22 f. und vom 29.06.2010 - 10 C 10.09 -, juris Rn. 14 f.; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 13, zum insoweit gegenüber § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK strengeren Maßstab des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG; ferner auch BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, Rn. 28 zu den unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG (§ 60 Abs. 2 AufenthG a.F.) sowie auch Art. 3 EMRK einerseits und § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG andererseits.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Im Anschluss an vergleichbare in der Vergangenheit aufgetretene Fallkonstellationen geht der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass dieser Streitgegenstand im Berufungsverfahren angewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992 - 9 C 59.91 - NVwZ 1992, 892 zu § 51 Abs. 1 AuslG, vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 und 10 C 15.10 - jew. juris zu § 60 Abs. 2, 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16248
BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10 (https://dejure.org/2011,16248)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2011 - 2 WD 11.10 (https://dejure.org/2011,16248)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 (https://dejure.org/2011,16248)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 13 Abs 1 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 334 Abs 1 StGB, § 63 Abs 4 WDO
    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und Vorteilsgewährung; Ausschluss des Verlustes des Dienstgrades

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Täuschung des Dienstherrn zwecks Erhalts einer ungerechtfertigten Zuwendung; Prüfungsschema im Zusammenhang mit der konkreten Bemessung einer Disziplinarmaßnahme; Folgen einer nachhaltigen Störung des ...

  • rewis.io

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und Vorteilsgewährung; Ausschluss des Verlustes des Dienstgrades

  • ra.de
  • rewis.io

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und Vorteilsgewährung; Ausschluss des Verlustes des Dienstgrades

  • rechtsportal.de

    WDO § 91 Abs. 1 S. 1
    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Täuschung des Dienstherrn zwecks Erhalts einer ungerechtfertigten Zuwendung; Prüfungsschema im Zusammenhang mit der konkreten Bemessung einer Disziplinarmaßnahme; Folgen einer nachhaltigen Störung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 114
  • DVBl 2011, 1565
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.11.1962 - WD 68.62

    Disziplinargerichtliche Verurteilung wegen ehebrecherischen Verhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Zusätzlich rechtfertigen der Eindruck, den der Soldat in der Berufungshauptverhandlung gemacht hat, und die Aussagen seiner Disziplinarvorgesetzten, ihm den bisherigen Dienstgrad zu belassen und ihn nicht in einen niedrigeren Dienstgrad zu versetzen (vgl. Urteil des Bundesdisziplinarhofes vom 15. November 1962 - WD 68/62).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    g) Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 -):.
  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Diese Absicht hat der Soldat durch den Überweisungsauftrag auch umgesetzt, wobei die strafrechtliche Tatbestandsvollendung zudem nicht durch ein Verhalten des Soldaten verhindert wurde, das eine irgendwie geartete Reue zum Ausdruck brachte (vgl. Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - Rn. 59 ).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Zum anderen steht die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können.
  • BVerwG, 24.03.1981 - 1 D 14.80

    Dienstvergehen - Falschbeurkundung im Amt - Strafgerichtliche Feststellungen -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    bbb) Soweit es den Versuch der Bestechung betrifft, entspricht es der Rechtsprechung der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Beamter, der sich bestechen (§ 332 StGB) oder erhebliche Vorteile für eine Amtshandlung gewähren lässt (§ 331 StGB), grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen ist (Urteile vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 12 sowie vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 14.80 - DokBer B 1981, 217 ff.).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    bbb) Soweit es den Versuch der Bestechung betrifft, entspricht es der Rechtsprechung der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Beamter, der sich bestechen (§ 332 StGB) oder erhebliche Vorteile für eine Amtshandlung gewähren lässt (§ 331 StGB), grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen ist (Urteile vom 23. November 2006 - BVerwG 1 D 1.06 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 12 sowie vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 14.80 - DokBer B 1981, 217 ff.).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Diese besteht darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (vgl. Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 2 WD 19.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Begehung eines Reisekostenbetruges -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Im Unterschied zum Strafrecht ist das Disziplinarrecht darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem es auf Charakter- und Persönlichkeitsmängel des Bediensteten reagiert (Urteil vom 21. Juni 2000 - BVerwG 2 WD 19.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 37).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    Ein Soldat, der gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt hierdurch allgemein an Glaubwürdigkeit ein (Urteil vom 27. August 2003 - BVerwG 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 ).
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10
    aaa) Soweit es die Handlungen des Soldaten betrifft, die den Betrug zulasten des Dienstherrn zum Gegenstand haben, ist in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad (vgl. u. a. Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

    Im Unterschied zum Strafrecht ist das Disziplinarrecht darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem es auf Charakter- und Persönlichkeitsmängel des Beamten reagiert (BVerwG, Urteile vom 21.06.2000 - 2 WD 19/00 -, ZBR 2001, 53, und vom 16.06.2011 - 2 WD 11.10 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Diese Bemessungsgrundsätze wendet der Senat auch für die umgekehrten Fälle der Bestechung und Vorteilsgewährung durch einen Soldaten gegenüber einem anderen Soldaten an (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Leitsatz 2 und Rn. 37).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Ein solches Gewicht erreichen die Milderungsgründe in den Leistungen des Soldaten schon deshalb nicht, weil die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation steht, sodass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N.), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - juris Rn. 40 und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 73).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung;

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Ein minder schwerer Fall im Sinne von § 63 Abs. 4 WDO kann auch dann vorliegen, wenn gewichtige mildernde Umstände nicht nur in der Tat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 42), sondern auch in der Person eines Soldaten vorliegen, die es noch nicht erlauben, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen.

    Dass dem Soldaten sein Dienstgrad belassen wurde, lässt die Kostentragung durch ihn nicht unbillig werden (§ 139 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WDO); entsprechendes gilt, soweit der Soldat seine notwendigen Auslagen zu tragen hat (§ 140 Abs. 2 Satz 1 WDO; vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - juris Rn. 43 ).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe;

    Dem Umstand, dass die Verstrickung von Untergebenen in das Fehlverhalten den Unrechtsgehalt der Pflichtverletzungen des Vorgesetzten erhöht, korrespondiert eine Minderung der Verantwortlichkeit des Untergebenen für die Teilnahme, der bei der Bestimmung der angemessenen Sanktion Rechnung zu tragen ist (vgl. Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - Rn. 28).

    Denn diese Disziplinarentscheidungen sind zum einen nicht vom Senat getroffen worden und weisen zum anderen schon wegen der anderen Personen und ihres unterschiedlichen Soldatenstatus andere Einzelfallumstände auf (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Auf gute Leistungen in der Vergangenheit oder eine Nachbewährung kommt es grundsätzlich nicht mehr an, wenn das Vertrauensverhältnis durch eine sehr schwere Dienstpflichtverletzung zerstört wurde (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 40 unter Hinweis auf das Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N).
  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Ein minder schwerer Fall im Sinne von § 63 Abs. 4 WDO kann auch dann vorliegen, wenn gewichtige mildernde Umstände nicht nur in der Tat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 42), sondern auch in der Person eines Soldaten vorliegen, die es nicht erlauben, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen.
  • BVerwG, 02.05.2012 - 2 WD 14.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Verschaffen; Zugänglichmachen;

    Die guten Leistungen des Soldaten vor dem Dienstvergehen und seine Nachbewährung während des anhängigen Disziplinarverfahrens lassen die Verhängung der Höchstmaßnahme nicht unangemessen werden: Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N. und vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 40), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können.
  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteile vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 -, vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - Rn. 70 und vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Rn. 50).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher

  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens (hier:

  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

  • BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11

    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

  • VG Lüneburg, 12.04.2019 - 8 B 52/19

    Aufschiebende Wirkung; intendiertes Ermessen; Kameradschaft; Nötigung;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4838
BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11 (https://dejure.org/2011,4838)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.2011 - 6 PB 14.11 (https://dejure.org/2011,4838)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 2011 - 6 PB 14.11 (https://dejure.org/2011,4838)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BlnPersVG §§ 1, 2, 5, 7, 8, 59, 79, 81, 83
    Zuständigkeit des Hauptpersonalrats; Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BlnPersVG §§ 1, 2, 5, 7, 8, 59, 79, 81, 83
    Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin; Zuständigkeit des Hauptpersonalrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 PersVG BE 2004, § 2 Abs 1 PersVG BE 2004, § 5 Abs 1 PersVG BE 2004, § 7 Nr 1 PersVG BE 2004, § 8 Nr 1 PersVG BE 2004
    Zuständigkeit des Hauptpersonalrats; Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin

  • Wolters Kluwer

    Beteiligungspflichtigkeit bei einem Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin oder bei dem Entwurf durch den federführenden Senator

  • rewis.io

    Zuständigkeit des Hauptpersonalrats; Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin

  • ra.de
  • rewis.io

    Zuständigkeit des Hauptpersonalrats; Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin

  • rechtsportal.de

    Beteiligungspflichtigkeit bei einem Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin oder bei dem Entwurf durch den federführenden Senator

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 38
  • DVBl 2011, 1565
  • DÖV 2012, 76
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.10.2008 - 6 PB 21.08

    Beschluss der Landesregierung zur gleitenden Arbeitszeit; Kabinettsvorlage des

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11
    Die dahingehende Darstellung des Oberverwaltungsgerichts trifft offensichtlich zu; einer Klärung im Rechtsbeschwerdeverfahren bedarf es nicht (zur vergleichbaren Fallgestaltung in einem anderen Bundesland: Beschluss vom 8. Oktober 2008 - BVerwG 6 PB 21.08 - Buchholz 251.51 § 73 MVPersVG Nr. 1 Rn. 4 f.).

    Diese Ausführungen stehen mit einschlägiger Senatsrechtsprechung vollständig im Einklang (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 6 f.) und bedürfen daher keiner Überprüfung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren.

    Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seinen Beschluss vom 8. Oktober 2008 (a.a.O. Rn. 8 ff.) Bezug, mit welchem der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vollständig in Einklang steht (BA S. 7 ff.).

  • BVerwG, 16.08.2004 - 6 PB 7.04

    Voraussetzungen der Divergenzrüge; Definition der "Maßnahme" im

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11
    Der angefochtene Beschluss weicht nicht vom Senatsbeschluss vom 16. August 2004 - BVerwG 6 PB 7.04 - (juris) ab.
  • BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99

    Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11
    Entgegen der Annahme in der Beschwerdebegründung lässt sich weder dem zitierten Beschluss vom 16. August 2004 noch dem weiteren Senatsbeschluss vom 26. Januar 2000 - BVerwG 6 P 2.99 - (BVerwGE 110, 287 = Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 3 S. 14 ff.) ein Rechtssatz des Inhalts entnehmen, dass eine Vorbereitungshandlung immer dann mitbestimmungspflichtig ist, wenn die abschließende Maßnahme nicht der Mitbestimmung unterliegt.
  • BVerwG, 02.08.2005 - 6 P 11.04

    Zentrales Personalüberhangmanagement (Stellenpool); Versetzung von

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11
    Dass jede innerdienstliche Angelegenheit der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen soll, lässt sich Art. 25 VvB nicht entnehmen (vgl. Beschluss vom 2. August 2005 - BVerwG 6 P 11.04 - juris Rn. 41 f., insoweit bei Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 5 nicht abgedruckt).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11
    Eine Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren, wenn sie bereits höchstrichterlich entschieden oder ihre Beantwortung offenkundig ist (vgl. Beschluss vom 23. April 2008 - BVerwG 6 PB 7.08 - Buchholz 250 § 55 BPersVG Nr. 4 Rn. 2; BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157 und vom 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - AP Nr. 52 zu § 75 BetrVG 1972 Rn. 3).
  • BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08

    Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11
    Eine Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren, wenn sie bereits höchstrichterlich entschieden oder ihre Beantwortung offenkundig ist (vgl. Beschluss vom 23. April 2008 - BVerwG 6 PB 7.08 - Buchholz 250 § 55 BPersVG Nr. 4 Rn. 2; BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157 und vom 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - AP Nr. 52 zu § 75 BetrVG 1972 Rn. 3).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZN 793/07

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11
    Eine Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren, wenn sie bereits höchstrichterlich entschieden oder ihre Beantwortung offenkundig ist (vgl. Beschluss vom 23. April 2008 - BVerwG 6 PB 7.08 - Buchholz 250 § 55 BPersVG Nr. 4 Rn. 2; BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157 und vom 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - AP Nr. 52 zu § 75 BetrVG 1972 Rn. 3).
  • BVerwG, 02.12.2010 - 6 PB 17.10

    Berliner Bäder-Betriebe; Beschlussvorlage des Vorstandes an den Aufsichtsrat;

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11
    Ihre Interessen werden gegenüber den Personalvertretungen auf den höheren Stufen des Mitbestimmungsverfahrens durch die Dienstbehörden und die oberste Dienstbehörde wahrgenommen (§§ 7, 8, 80, § 81 Abs. 2 Satz 1 BlnPersVG; vgl. Beschluss vom 2. Dezember 2010 - BVerwG 6 PB 17.10 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11

    Personalvertretungsrecht; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Einstellung von

    Es ist offenkundig und bedarf deswegen nicht eigens der Klarstellung im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens (vgl. zu diesem prozessrechtlichen Maßstab: Beschluss vom 14. September 2011 - BVerwG 6 PB 14.11 - juris Rn. 2 m.w.N. aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts), dass § 14 Abs. 4 AÜG die in Absatz 3 derselben Vorschrift angeordnete Beteiligung des Betriebsrats für den Fall der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung nur für den Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes auf Personalvertretungen im öffentlichen Dienst erstreckt.

    Die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, der Einsatz jedes Leiharbeitnehmers sei gesondert zu betrachten (BA S. 15), erweist sich offenkundig als zutreffend und bedarf daher nicht eigens der Klärung im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens (Beschluss vom 14. September 2011 - BVerwG 6 PB 14.11 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 2.12

    Personalvertretungsrecht; Einsichtnahme des Personalrats in Lohn- und

    Diese Frage wird durch die Rechtsprechung des Senats bereits beantwortet und führt daher nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde (zu diesem prozessrechtlichen Maßstab: Beschluss vom 14. September 2011 - BVerwG 6 PB 14.11 - juris Rn. 2; BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157 und vom 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - AP Nr. 52 zu § 75 BetrVG 1972 Rn. 3).
  • BVerwG, 02.05.2012 - 6 PB 26.11

    Personalvertretungsrecht; Freistellung von Personalratsmitgliedern;

    Denn es ist eindeutig und bedürfte nicht eigens der Klarstellung im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens (vgl. zu diesem prozessrechtlichen Maßstab: Beschluss vom 14. September 2011 - BVerwG 6 PB 14.11 - juris Rn. 2 m.w.N.), dass das Oberverwaltungsgericht diese Frage im vorliegenden Fall zu Recht bejaht hat.
  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 3.12

    Personalvertretungsrecht; Antragsabhängigkeit der Mitbestimmung bei

    Diese Frage wird durch die Rechtsprechung des Senats bereits beantwortet und führt daher nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde (vgl. zu diesem prozessrechtlichen Maßstab: Beschluss vom 14. September 2011 - BVerwG 6 PB 14.11 - juris Rn. 2; BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157 und vom 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - AP Nr. 52 zu § 75 BetrVG 1972 Rn. 3).
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