Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2012

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11   

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https://dejure.org/2012,10388
OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11 (https://dejure.org/2012,10388)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2012 - 1 MN 218/11 (https://dejure.org/2012,10388)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - 1 MN 218/11 (https://dejure.org/2012,10388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrolle gegen Biogasanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 6 BauGB; § 3 Abs. 2 BauGB; § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB
    Rechtmäßigkeit der Bestimmung von Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB ausschließlich über die Homepage der planenden Gemeinde in der Hauptsache; Geeignetheit von tieffrequenten Geräuschen zur Belästigung von Grundstücken in einer Ortschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Bestimmung von Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB ausschließlich über die Homepage der planenden Gemeinde in der Hauptsache; Geeignetheit von tieffrequenten Geräuschen zur Belästigung von Grundstücken in einer Ortschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungspläne: Bekanntmachung nicht nur im Internet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Bestimmung von Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB ausschließlich über die Homepage der planenden Gemeinde in der Hauptsache; Geeignetheit von tieffrequenten Geräuschen zur Belästigung von Grundstücken in einer Ortschaft

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 505
  • DVBl 2012, 777
  • DÖV 2012, 650
  • BauR 2012, 1208
  • BauR 2012, 1439
  • ZfBR 2012, 470
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
    Das gerät in einer die Antragsbefugnis gleichfalls begründenden Weise möglicherweise in Konflikt mit dem Senatsbeschluss vom 4. Januar 2011 (- 1 MN 130/10 -, ZfBR 2011, 154 = BauR 2011, 805 = AUR 2011, 167 = RdL 2011, 175).

    Nur ergänzend ist daher anzuführen, es sei zumindest sehr bedenkenswert, ob nicht die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 4. Januar 2011 (- 1 MN 130/10 - ZfBR 2011, 154 = BauR 2011, 805 = AUR 2011, 167 = RdL 2011, 175) auch für diesen Fall gälten.

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 18.70

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Ausschluß der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
    Im übrigen aber, nämlich soweit das Bundesrecht keine Regelung trifft, bestimmt sich das bei der Aufstellung von Bauleitplänen einzuhaltende Verfahren nach Landesrecht (Urteil des Senats vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 18.70 - <DVBl. 1971, 757>; Beschluß vom 18. Juni 1982 - BVerwG 4 N 6.79 - <ZfBR 1982, 220 = DVBl. 1982, 1095>; Beschluß vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 N 1 und 2.84 - DVBl. 1985, 387, 388>; in diesem Sinne auch schon der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG 1 C 63.62 - <BVerwGE 19, 164, 165 f.> zum BBauG 1960).

    Die bundesrechtliche Regelung der Bauleitplanung - sei es ausdrücklich, sei es sinngemäß - setzt dem Landesrecht insoweit nur einen Rahmen, der nicht überschritten werden darf (Urteil vom 7. Mai 1971, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 1.84

    Voraussetzungen für den gemeindlichen Antrag nach §§ 11 i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
    Im übrigen aber, nämlich soweit das Bundesrecht keine Regelung trifft, bestimmt sich das bei der Aufstellung von Bauleitplänen einzuhaltende Verfahren nach Landesrecht (Urteil des Senats vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 18.70 - <DVBl. 1971, 757>; Beschluß vom 18. Juni 1982 - BVerwG 4 N 6.79 - <ZfBR 1982, 220 = DVBl. 1982, 1095>; Beschluß vom 3. Oktober 1984 - BVerwG 4 N 1 und 2.84 - DVBl. 1985, 387, 388>; in diesem Sinne auch schon der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG 1 C 63.62 - <BVerwGE 19, 164, 165 f.> zum BBauG 1960).

    Dementsprechend regelt beispielsweise allein das Landesrecht, nämlich die jeweilige Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Ortsrecht, die Zuständigkeit der Gemeindeorgane für die Bauleitplanung oder für einzelne Verfahrensabschnitte (BVerwG, Beschluß vom 3. Oktober 1984, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2010 - 1 KN 192/08

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für Autohof Döhle erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
    Im Urteil vom 11. Mai 2010 (- 1 KN 192/08 -, Vnb) hatte der Senat einen Fall zu bearbeiten, in dem das schalltechnische Gutachten zwischen der grundsätzlichen Machbarkeit des Vorhabens (dazu dann worst-case-Betrachtung) und der im Vorhabenzulassungsverfahren zu prüfenden konkreten Konfiguration unterschieden hatte.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08

    Normenkontrollantragsbefugnis eines Plannachbarn bei Erweiterung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
    Es kommt nach der Senatsrechtsprechung (vgl. B. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. a. Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, JURIS) zwar in Betracht, den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO für nicht dringend geboten anzusehen, wenn die Gemeinde den Mangel in einem ergänzenden Verfahren noch nachbessern kann.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00

    Bauleitplanung; Bewertungsverfahren; einstweilige Anordnung; Erforderlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
    Es kommt nach der Senatsrechtsprechung (vgl. B. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. a. Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, JURIS) zwar in Betracht, den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO für nicht dringend geboten anzusehen, wenn die Gemeinde den Mangel in einem ergänzenden Verfahren noch nachbessern kann.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.1999 - 1 M 2579/99

    Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO; Abwägungsgebot; Anordnung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
    Es kommt nach der Senatsrechtsprechung (vgl. B. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. a. Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, JURIS) zwar in Betracht, den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO für nicht dringend geboten anzusehen, wenn die Gemeinde den Mangel in einem ergänzenden Verfahren noch nachbessern kann.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2012 - 1 KN 23/11

    Änderung von Titel und Layout einer für Bekanntmachungen vorgesehenen Zeitung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
    Daran wäre zu denken, wenn man § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung als unwirksam und daher Raum sehen würde, an die/eine bisher "durch Brauch" entstandene Ortsüblichkeit der Bekanntmachung anzuknüpfen (in diese Richtung Senatsurteil vom 19.4.2012 - 1 KN 23/11 -, S. 14 f. UA).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
    Aus "anderen wichtigen Gründen" ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung erst dann geboten, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.1988 - 1 D 6/87 -, BRS 48 Nr. 30 u. v. 30.8.2001 - 1 MN 2456/01 -, NVwZ 2002, 109).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
    Das ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO jede Person, welche geltend machen kann, bei der Abwägungsentscheidung hätten Belange berücksichtigt werden müssen, welche (auch) ihren Belangen zu dienen bestimmt seien (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = DVBl 1999, 100 = BRS 60 Nr. 46).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79

    Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan -

  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62

    Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben

  • BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09

    Bestehen einer dinglichen Wirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1988 - 1 D 6/87
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 1 KN 64/15

    Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; Ferienwohnen; Hauptsatzung; Sondergebiet;

    Ortsüblich ist diejenige Form der Verkündung der örtlichen Rechtsetzung, die nach Landes- oder Gemeinderecht für die Bekanntmachung bestimmt ist (vgl. Senat, Beschl. v. 29.11.2013 - 1 MN 157/13 -, juris, Rn. 16; Beschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2018 - 1 KN 53/17

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer (ausschließlichen) Bekanntmachung einer

    Ob die Erwägungen greifen, die der Senat in seinem Beschluss vom 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, DVBl. 2012, 777 = ZfBR 2012, 470 = BauR 2012, 1208 = juris Rn. 29 ff. zur Wirksamkeit der Auslegungsbekanntmachung für Bebauungsplanentwürfe im Internet angestellt hat, ist fraglich.
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2013 - 1 KN 217/11

    Anordnung der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes durch den Bürgermeister und

    Am 15. November 2011 haben die Antragsteller diesen Normenkontroll- und zum Aktenzeichen - 1 MN 218/11 - außerdem einen Normenkontrolleilantrag gestellt.

    Diesem gab der Senat durch Beschluss vom 4. Mai 2012 (DVBl. 2012, 777 = ZfBR 2012, 470 = BauR 2012, 1208) mit der Begründung statt, § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB schließe es aus, - wie von der Antragsgegnerin getan und im ersten Planaufstellungsverfahren auch praktiziert - in der Hauptsatzung zu bestimmen, Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB hätten ausschließlich über die homepage der planenden Gemeinde zu geschehen.

    Wegen der Einzelheiten von Vortrag und Sachverhalt wird auf die im Hauptsache- sowie im Eilverfahren (1 MN 218/11) gewechselten Schriftsätze nebst ihren Anlagen sowie die Planaufstellungsvorgänge zu beiden Satzungsbeschlüssen Bezug genommen, die in ihren wesentlichen Teilen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 1 MN 157/13

    Ausschließliche Bekanntgabe von Satzungen nach dem Baugesetzbuch im Internet

    Es bleibt offen, ob die in § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 NKomVG eröffnete Möglichkeit, Satzungen nach dem Baugesetzbuch ausschließlich im Internet bekannt zu machen, den bundesrechtlichen Anforderungen genügt (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, juris Rn. 29 ff., zur Auslegungsbekanntmachung).

    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, ob es nach Bundesrecht ausreichend ist, eine Satzung nach dem Baugesetzbuch ausschließlich im Internet bekannt zu machen (für die Auslegungsbekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verneinend Senat, Beschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, juris Rn. 29 ff.).

    In diesem Fall wäre auf die Vorgängerfassung der Hauptsatzung bzw. auf einen auf dieser Grundlage entstandenen Brauch (vgl. zu dieser Möglichkeit Senat, Beschl. v. 4.5.2012, a. a. O., Rn. 58) zurückzugreifen.

  • VGH Bayern, 22.08.2017 - 15 NE 17.1221

    Bestätigung der vorläufigen Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Der Senat muss es vielmehr - zumal Belange des Antragstellers betroffen sind (vgl. NdsOVG, B.v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 - ZfBR 2012, 470 = juris Rn. 59) - dem Planungs- und Umweltausschuss überlassen, die von ihm für richtig befundene Abwägungsentscheidung in Auswertung der ihm vorliegenden Einwendungen und gutachterlichen Äußerungen zu finden (vgl. auch BayVGH, U.v. 4.8.2017 - 15 N 15.1713 - noch nicht veröffentlicht, dort im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen Teil- und Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - 2 D 140/20

    Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage zur Lagerung und

    Dies trifft in der Sache zwar - insbesondere für die Bekanntmachungen nach §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB - zu, vgl. in diesem Zusammenhang Nds. OVG, Beschluss vom 4. Mai 2012 - 1 MN 218/11 -, DVBl. 2012, 777 = juris Rn. 29 ff.; Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 KN 53/17 u. a. -, BauR 2018, 1377 = juris Rn. 17 ff.; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 4a Rn. 34; Stock, ebd., § 10 Rn. 112a; Korbmacher, in: Brügelmann, BauGB § 4a Rn. 21; Schrödter/ Wahlhäuser, in: Schrödter, BauGB-Kommentar, 9. Aufl. 2019, § 3 Rn. 62 ff.; Köster, ebd, § 4a Rn. 20; Schrödter/Kukk, ebd., § 10 Rn. 46, rechtfertigte aber jedenfalls nicht die Bekanntmachung im Amtlichen Kreisblatt.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2020 - 9 LA 155/18

    Anstoßfunktion; Aushang; Aushangfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Hauptsatzung;

    Was unter einer "ortsüblichen" Bekanntmachung gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 NStrG a. F. zu verstehen ist, ergibt sich aus der im maßgeblichen Zeitpunkt einschlägigen Hauptsatzung der Beklagten (vgl. auch NdsOVG, Beschlüsse vom 29.11.2013 - 1 MN 157/13 - juris Rn. 16 und vom 4.5.2012 - 1 MN 218/11 - juris Rn. 15).

    Zwar ist die Bekanntmachung durch Aushang als solche eine zulässige Form der ortsüblichen Bekanntmachung (NdsOVG, Beschluss vom 4.5.2012, a. a. O., zur Auslegungsbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - 2 D 153/20

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen fehlerhafter Bekanntmachung

    Dies trifft in der Sache zwar - insbesondere für die Bekanntmachungen nach §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB - zu, vgl. in diesem Zusammenhang Nds. OVG, Beschluss vom 4. Mai 2012 - 1 MN 218/11 -, DVBl. 2012, 777 = juris Rn. 29 ff.; Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 KN 53/17 u. a. -, BauR 2018, 1377 = juris Rn. 17 ff.; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 4a Rn. 34; Stock, ebd., § 10 Rn. 112a; Korbmacher, in: Brügelmann, BauGB § 4a Rn. 21; Schrödter/ Wahlhäuser, in: Schrödter, BauGB-Kommentar, 9. Aufl. 2019, § 3 Rn. 62 ff.; Köster, ebd, § 4a Rn. 20; Schrödter/Kukk, ebd., § 10 Rn. 46, rechtfertigte aber jedenfalls nicht die Bekanntmachung im Amtlichen Kreisblatt.
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2013 - 1 MN 90/13

    Notwendige Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in einer

    Die Pflicht zur ausreichenden Beteiligung der Öffentlichkeit betrifft gerade das Interessenfeld des Antragstellers (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, DVBl. 2012, 777 = ZfBR 2012, 470 = BauR 2012, 1208).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13

    Beschränkung der Bekanntmachung einer erneuten Auslegung auf neu hinzugekommene

    Das ist bei Fehlern der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie hier, nicht der Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, juris-Rn. 61; Senatsbeschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, juris-Rn. 59), ohne dass es bei einem Fehler in der Auslegungsbekanntmachung darauf ankäme, dass dieser den Antragsteller nach seinem eigenen Vortrag konkret von der Erhebung bestimmter Einwendungen abgehalten hätte.
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15

    Auslegungsbekanntmachung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Präklusion; umweltbezogene

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2012 - 9 A 2780/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7599
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2012 - 9 A 2780/10 (https://dejure.org/2012,7599)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.03.2012 - 9 A 2780/10 (https://dejure.org/2012,7599)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. März 2012 - 9 A 2780/10 (https://dejure.org/2012,7599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verrechnung von Aufwendungen eines entgeltpflichtigen Unternehmens der öffentlichen Wasserversorgung mit dem für das Veranlagungsjahr festgesetzten Wasserentnahmeentgelt; Verrechnung von Zahlungen für Maßnahmen zum Schutze von entnommenen Rohwasser mit festgesetztem ...

  • rechtsportal.de

    WasEG § 8 Abs. 1 S. 1, 2
    Verrechnung von Aufwendungen eines entgeltpflichtigen Unternehmens der öffentlichen Wasserversorgung mit dem für das Veranlagungsjahr festgesetzten Wasserentnahmeentgelt; Verrechnung von Zahlungen für Maßnahmen zum Schutze von entnommenen Rohwasser mit festgesetztem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 777
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2008 - 9 A 3694/06

    Anwendung des § 8 Wasserentnahmeentgeltgesetz auf sonstige, keine öffentliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2012 - 9 A 2780/10
    Zur Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 8 WasEG auf Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 9 A 3694/06 -, GewArch 2010, 87.
  • VG Aachen, 11.10.2019 - 7 K 5360/17
    Der Gesetzgeber wollte mit der Verrechnungsmöglichkeit des § 8 WasEG NRW das in Nordrhein-Westfalen erfolgreich praktizierte Kooperationsmodell zwischen Wasserversorgern und der Landwirtschaft, in dessen Rahmen Maßnahmen zum Gewässerschutz erarbeitet und umgesetzt wurden, honorieren, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rn. 36; Landtag Nordrhein-Westfalen, Gesetzesbegründung zum Wasserentnahmeentgeltgesetz, LT Drucksache 13/4528, Seite 31.

    Um jedoch zu verhindern, dass die in § 8 Abs. 1 WasEG NRW vorgesehene Verrechnungsmöglichkeit dazu führt, dass der durch die Einführung des Wasserentnahmeentgelts geschaffene Anreiz, mit Wasser sparsam umzugehen, entfällt, sind nur solche Maßnahmen mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechenbar, die zumindest eine klare und rechtlich verbindliche Verknüpfung mit dem Zweck des Schutzes des entnommenen Rohwassers aufweisen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rn. 40; OVG NRW, Urteil vom 18. August 2009 - 9 A 1497/08 -, juris Rn. 41.

    Denn ohne die Verrechnungsmöglichkeit nach § 8 WasEG NRW träfe die entgeltpflichtigen Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung eine finanzielle Doppelbelastung mit der Zahlung des Wasserentnahmeentgelts einerseits und den Zahlungen an die Landwirtschaftskammer und an die Kooperation aufgrund der Mitgliedschaft in der Kooperation andererseits, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rn. 36.

    Entsprechendes gilt für eine nachträgliche Billigung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rn. 48 ff.; VG Köln, Urteil vom 23. November 2010 - 14 K 6600/09 -, juris Rn. 16.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2016 - 9 A 999/14

    Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW 2011 verfassungsgemäß

    vgl. hierzu im Einzelnen: OVG NRW, Urteil vom 5. März 2012 - 9 A 2780/10 -, juris Rdnr. 30 ff., NWVBl. 2012, 389.
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