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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04 (https://dejure.org/2005,4508)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.10.2005 - 15 A 240/04 (https://dejure.org/2005,4508)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 (https://dejure.org/2005,4508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer atypischen Erschließungssituation; Erforderlichkeit einer Sondersatzung hinsichtlich der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands; Begründung der Beitragspflicht für ein voll erschlossenes Hinterliegergrundstück bei einer tatsächlich angelegten Zufahrt; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 877
  • DWW 2006, 30
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04
    dazu, dass im Erschließungsbeitragsrecht auch bei Eigentümerverschiedenheit die tatsächliche Verbindung eines Hinterliegergrundstücks durch eine Zufahrt über ein Vorderliegergrundstück die Beitragspflicht begründet, BVerwG, Urteile vom 26.2.1993 - 8 C 45.91 -, NVwZ 1993, 1208, und 15.1.1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1 (4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1997 - 15 A 4058/94
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04
    2000, 183 (184), und vom 21.10.1997 - 15 A 4058/94 -, S. 12 f. des amtl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 15 A 4579/97

    Rechtmäßigkeit der Vorausleistung auf einen künftig zu zahlenden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04
    2005, 165 (166), und vom 21.12.2000 - 15 A 4579/97 -, NWVBl. 2001, 233.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1995 - 15 A 2545/92

    Parkstreifen; Beitragsfähigen Kosten; Atypische Erschließungssituation;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04
    Umdrucks, Urteil vom 9.5.1995 - 15 A 2545/92 -, NWVBl. 1996, 61 f. .
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Kosten der erstmaligen endgültigen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04
    dazu, dass im Erschließungsbeitragsrecht auch bei Eigentümerverschiedenheit die tatsächliche Verbindung eines Hinterliegergrundstücks durch eine Zufahrt über ein Vorderliegergrundstück die Beitragspflicht begründet, BVerwG, Urteile vom 26.2.1993 - 8 C 45.91 -, NVwZ 1993, 1208, und 15.1.1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1 (4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2004 - 15 B 577/04

    "Ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04
    OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2004 - 15 B 577/04 -, NVwZ-RR 2005, 451.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2004 - 15 B 747/04

    Straßenbaubeitragspflicht beim Bau einer Zufahrt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04
    OVG NRW, Beschluss vom 17.5.2004 - 15 B 747/04 -, NVwZ-RR 2004, 784 f. .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2004 - 15 A 2166/04

    Rechtmäßigkeit eines Straßenbaubeitragbescheides

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2014 - 15 A 571/11

    Bildung von zwei Anlagen als sachgerecht bei Einstufung eines Abschnitts der

    Soweit der Senat in zwei früheren Entscheidungen aus dem Jahr 2005 "etwa" die Anlegung einer Zufahrt für die Annahme eines konkreten Inanspruchnahmewillens als möglich angesehen hat, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Oktober 2005 -15 A 240/04 -, KStZ 2006, 16 (17) = juris Rn. 16, und Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 -, NVwZ-RR 2006, 63 (65) = juris Rn. 71, hat er damit neben der Zufahrt keine weiteren Fallkonstellationen aufgezeigt und auch keine weiteren Fallkonstellationen konkret vor Augen gehabt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2006 - 15 A 2316/04

    Erschließung eines Grundstücks nur durch nächst erreichbare Straße

    OVG NRW, Beschluss vom 14.10.2005 - 15 A 240/04 -, KStZ 2006, 16 (17).
  • OVG Saarland, 20.08.2008 - 1 A 453/07

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen anläßlich eines Eingriffs in die Natur

    (Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.10.2005 - 15 A 240/04 -, DWW 2006, 30; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.6.1999 - 9 M 2210/99 -, bei Juris) Eine solche atypische Situation, die eine Sondersatzung erforderlich gemacht hätte, liegt hier jedoch wegen des gemeinsamen Interesses aller Grundstückseigentümer an der Bebaubarkeit ihrer Grundstücke und der daraus resultierenden Vorteils- und Solidargemeinschaft nicht vor.
  • VG Gelsenkirchen, 13.01.2011 - 13 K 6711/08

    Erneuerung, Verbesserung, Fahrbahn, Kanal, Inlinersanierung, Nutzungsdauer,

    Umdrucks und vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 - und Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 - ZKF 2005, S. 118 f. = NVwZ-RR 2006, S. 63 ff.

    Soweit das OVG NRW in früheren Entscheidungen außer der Anlegung einer Zufahrt noch anderes getätigtes Verhalten des Eigentümers für die Annahme eines konkreten Inanspruchnahmewillens als möglich angesehen hat, indem es die Anlegung einer Zufahrt mit der Formulierung "etwa" nur als ein Beispiel angab, ohne weitere Fallkonstellationen aufzuzeigen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 - sowie Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 - a.a.O., hat es mit der neueren Entscheidung vom 18. Dezember 2009, der die Kammer folgt, eine ausreichende Inanspruchmöglichkeit des Hinterliegergrundstücks bei einer durch Bebauungsplan als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Fußweg überplanten und tatsächlich so hergerichteten Flurparzelle verneint, in dem es nunmehr (alternativlos) eine Zufahrt für notwendig erachtet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2007 - 15 A 785/05

    Beitragsrechtliche Erschließung: Grundstück mit Böschung

    OVG NRW, Beschluss vom 17.5.2004 - 15 B 747/04 -, NVwZ-RR 2004, 784; Beschluss vom 14.10.2005 - 15 A 240/04 -, KStZ 2006, 16.
  • VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10

    Straßenausbaubeitrag bei einem zweiterschlossenen Hinterliegergrundstück

    Maßgebend für die hinreichende dauerhafte rechtliche Sicherung ist insoweit, dass die Inanspruchnahme der Anlage betreffend den Verkehr zu dem und von dem Grundstück nur noch von dem Willen des Eigentümers des Hinterliegergrundstücks abhängen darf (vgl. das bereits zitierte Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 a.a.O.; sowie Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 23; Beschluss vom 17. Mai 2004 - 15 B 747/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 3; Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht Loseblattsammlung, § 8 KAG Rn. 401 e und 401 i).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn bei einer an objektiven Kriterien orientierten Betrachtung nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist, dass die Straße von dort in einem relevanten Umfang in Anspruch genommen werden wird (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2007 - 4 L 230/06 -, Juris Rn. 22 f.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 -, http://www.justiz.nrw.de Rn. 19; Driehaus in: Driehaus, Kommentar zum KAG, § 8 Rn. 401 i f.).

    Umgekehrt spricht namentlich in Fällen, in denen über das Vorderliegergrundstück eine Zufahrt zu dem dahinterliegenden zweiterschlossenen Grundstück bereits angelegt ist, alles dafür, dass von dort über diesen Zuweg eine Inanspruchnahme der ausgebauten Straße erfolgen wird (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 a.a.O. Rn. 22 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 40 ff.), deren wirtschaftlicher Vorteil mit einem Straßenbaubeitrag abgegolten werden kann.

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 9 LB 146/17

    Abweichungssatzung; Allgemeinheit; Anliegeranteil; Beitragspflicht;

    Es handelt sich insoweit um eine von dem Regelfall der Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr abweichende Vorteilslage, die in der Literatur und Rechtsprechung unter dem Stichwort "atypische Erschließungssituation" behandelt wird (vgl. Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 377 und allgemein zu vorteilsgerechten Anteilsätzen für Teileinrichtungen: Rn. 368 ff, 371 f., 371a f. m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 14.10.2005 - 15 A 240/04 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VG Gelsenkirchen, 13.01.2011 - 13 K 773/09

    Straßenausbaubeitrag; Fahrbahnausbau; Kanalerneuerung; Mehrfacherschließung;

    Umdrucks und vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 - und Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 - ZKF 2005, S. 118 f. = NVwZ-RR 2006, S. 63 ff.

    Soweit das OVG NRW in früheren Entscheidungen außer der Anlegung einer Zufahrt noch anderes getätigtes Verhalten des Eigentümers für die Annahme eines konkreten Inanspruchnahmewillens als möglich angesehen hat, indem es die Anlegung einer Zufahrt mit der Formulierung "etwa" nur als ein Beispiel angab, ohne weitere Fallkonstellationen aufzuzeigen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 - sowie Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 - a.a.O., hat es mit der neueren Entscheidung vom 18. Dezember 2009, der die Kammer folgt, eine ausreichende Inanspruchmöglichkeit des Hinterliegergrundstücks bei einer durch Bebauungsplan als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Fußweg überplanten und tatsächlich so hergerichteten Flurparzelle verneint, in dem es nunmehr (alternativlos) eine Zufahrt für notwendig erachtet.

  • VG Gelsenkirchen, 13.01.2011 - 13 K 774/09

    Straßenausbaubeitrag; Fahrbahnausbau; Kanalerneuerung; Mehrfacherschließung;

    Umdrucks und vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 - und Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 - ZKF 2005, S. 118 f. = NVwZ-RR 2006, S. 63 ff.

    Soweit das OVG NRW in früheren Entscheidungen außer der Anlegung einer Zufahrt noch anderes getätigtes Verhalten des Eigentümers für die Annahme eines konkreten Inanspruchnahmewillens als möglich angesehen hat, indem es die Anlegung einer Zufahrt mit der Formulierung "etwa" nur als ein Beispiel angab, ohne weitere Fallkonstellationen aufzuzeigen, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 - sowie Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 - a.a.O., hat es mit der neueren Entscheidung vom 18. Dezember 2009, der die Kammer folgt, eine ausreichende Inanspruchmöglichkeit des Hinterliegergrundstücks bei einer durch Bebauungsplan als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Fußweg überplanten und tatsächlich so hergerichteten Flurparzelle verneint, in dem es nunmehr (alternativlos) eine Zufahrt für notwendig erachtet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2009 - 15 B 1609/08

    Definition des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinne;

    zum Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks OVG NRW, Beschluss vom 20.7.2007 - 15 A 785/05 -, NVwZ-RR 2007, 808 (809); Beschluss vom 14.10.2005 - 15 A 240/04 -, KStZ 2006, 16 (17 f.).
  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - 15 A 2302/12

    Abweichen von der Beitragserhebungspflicht nach § 8 Abs. 1 S. 2 KAG NRW als Regel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 15 A 2307/09

    Grundstück i.S.d. Beitragsrechts nach § 8 nordrheinwestfälisches

  • OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07

    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks; Beitrag;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 3 A 1082/02

    Erschließung eines Hinterliegergrundstücks

  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2009 - 13 K 1880/07

    Erstmalige Erschließung, Anbauvertrag, Entsorgungskosten, Stand der Technik,

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 KN 7/05
  • VG Minden, 20.11.2013 - 5 K 51/12
  • VGH Hessen, 23.10.2007 - 5 TG 1924/07

    Vergnügungssteuer; Wahl zwischen Einspielergebnis- und Stückzahlmaßstab

  • VG Minden, 25.10.2013 - 5 K 34/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2007 - 15 A 100/07

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Abgabebescheides bezüglich mehrerer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 9 N 31.17

    Einordnung einer Straße als Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße;

  • VG Münster, 12.09.2011 - 3 K 126/11

    Fehlende Einbeziehbarkeit eines im Zeitpunkt der Entstehung einer Beitragspflicht

  • VG Frankfurt/Oder, 20.05.2011 - 3 K 1083/07

    Straßenausbaubeitrag, Sicherung einer Inanspruchnahmemöglichkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - 15 A 3197/07

    Keine straßenbaubeitragsrechtliche Erschließung eines Grundstücks bei

  • VG Arnsberg, 02.09.2014 - 7 K 3999/13
  • VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 13 K 5697/10

    Erschließung, Bebauungsplan, rechtlich gesicherte Zugangsmöglichkeit, rechtliches

  • VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 13 K 5698/10

    Erschließung, Bebauungsplan, rechtlich gesicherte Zugangsmöglichkeit, rechtliches

  • VG Münster, 13.01.2011 - 3 L 704/10

    Beitragserhebung eines im Alleineigentum eines von mehreren Miteigentümern des

  • VG Frankfurt/Oder, 21.12.2022 - 3 L 276/22
  • VG Münster, 09.09.2009 - 3 K 1923/06

    Doppelbelastung eines Grundstückseigentümers wegen Heranziehung zu

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