Rechtsprechung
   BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10   

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https://dejure.org/2011,2799
BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10 (https://dejure.org/2011,2799)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2011 - IX R 63/10 (https://dejure.org/2011,2799)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - IX R 63/10 (https://dejure.org/2011,2799)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • openjur.de

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 23 Abs 1 S 3
    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • Bundesfinanzhof

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 3 EStG 2002
    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3
    Grundstückserwerb in Erfüllung eines Vermächtnisses ggf. teilentgeltlich, für Besteuerung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2 EStG aufteilbarer Vorgang

  • Betriebs-Berater

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • rewis.io

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses als teilentgeltlicher Vorgang bei Erbringung einer den Wert des Vermächtnisses nicht ausgleichenden Gegenleistung

  • datenbank.nwb.de

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses als teilentgeltlicher Vorgang bei Erbringung einer den Wert des Vermächtnisses nicht ausgleichenden Gegenleistung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entgeltlicher Erwerb nur in Höhe der Gegenleistung des Vermächtnisnehmers

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 182
  • NJW-RR 2011, 1524
  • FamRZ 2011, 1586
  • BB 2011, 2133
  • DB 2011, 1893
  • BStBl II 2011, 873
  • DWW 2012, 38
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.11.2002 - I R 110/00

    Vermächtnis, entgeltlicher Erwerb

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
    Etwas anderes gilt indes dann, wenn der Vermächtnisnehmer für den Erwerb des vermachten Gegenstandes eine Gegenleistung erbringen muss (BFH-Urteil vom 13. November 2002 I R 110/00, BFH/NV 2003, 820; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. März 2006, BStBl I 2006, 253, Tz 63; aus dem Schrifttum vgl. z.B. Reiß in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 16 Rz 92).

    So liegt ein in vollem Umfang entgeltliches Geschäft vor, wenn der Vermächtnisnehmer für den Erwerb des vermachten Gegenstandes eine Gegenleistung erbringen muss, deren Wert die vermächtnisweise Zuwendung annähernd ausgleicht (so BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 820).

  • BFH, 28.01.1998 - VIII B 9/97

    Qualifizierte Nachfolgeklausel für Gesellschaftsanteil

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
    Da der Vermächtnisnehmer nicht Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger des Erblassers ist (BFH-Urteil vom 6. März 1975 IV R 213/71, BFHE 116, 254, BStBl II 1975, 739), ist er Einzelrechtsnachfolger der Erbengemeinschaft, die ihrerseits den Nachlass unentgeltlich erworben und damit nicht angeschafft hat (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837; BFH-Beschluss vom 28. Januar 1998 VIII B 9/97, BFH/NV 1998, 959).
  • BFH, 08.10.2008 - II R 15/07

    Grundstückserwerb durch Ausübung eines aufgrund Vermächtnisses bestellten

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
    Aufgrund dessen erwirbt die bedachte Klägerin mit dem Tod der Erblasserin eine aufschiebend bedingte Forderung gemäß § 2174 BGB gegen den Beschwerten (hier die Erbengemeinschaft) auf Übertragung des Grundstücks gegen Zahlung des von der Erblasserin festgelegten Preises (vgl. zu Kaufrechtsvermächtnissen eingehend die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 2008 II R 7/07, BFHE 222, 71, BStBl II 2008, 982, und vom 8. Oktober 2008 II R 15/07, BFHE 222, 93, BStBl II 2009, 245).
  • BFH, 13.08.2008 - II R 7/07

    Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
    Aufgrund dessen erwirbt die bedachte Klägerin mit dem Tod der Erblasserin eine aufschiebend bedingte Forderung gemäß § 2174 BGB gegen den Beschwerten (hier die Erbengemeinschaft) auf Übertragung des Grundstücks gegen Zahlung des von der Erblasserin festgelegten Preises (vgl. zu Kaufrechtsvermächtnissen eingehend die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 2008 II R 7/07, BFHE 222, 71, BStBl II 2008, 982, und vom 8. Oktober 2008 II R 15/07, BFHE 222, 93, BStBl II 2009, 245).
  • BFH, 15.03.1994 - IX R 84/89

    Einkommensteuer; Abfindungszahlungen eines Miterben aufgrund einer

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
    Da die Erblasserin der Klägerin als begünstigter Miterbin über ihren Erbteil hinaus etwas zuwenden will (nämlich das gesamte Grundstück zu einem Preis, der unter dem Verkehrswert der Kaufsache liegt; vgl. dazu BFH-Urteil vom 6. Juni 2001 II R 76/99, BFHE 195, 415, BStBl II 2001, 605), erschöpft sich die Regelung nicht in einer Verteilung der Nachlassgegenstände im Rahmen der Erbteile (hier zu je 1/2) und es handelt sich damit nicht um eine Teilungsanordnung (§ 2048 BGB), sondern um ein Vermächtnis (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 15. März 1994 IX R 84/89, BFH/NV 1994, 847).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
    Da der Vermächtnisnehmer nicht Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger des Erblassers ist (BFH-Urteil vom 6. März 1975 IV R 213/71, BFHE 116, 254, BStBl II 1975, 739), ist er Einzelrechtsnachfolger der Erbengemeinschaft, die ihrerseits den Nachlass unentgeltlich erworben und damit nicht angeschafft hat (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837; BFH-Beschluss vom 28. Januar 1998 VIII B 9/97, BFH/NV 1998, 959).
  • BFH, 06.03.1975 - IV R 213/71

    Vermächtnisnehmer - Rechtsnachfolger - Verstorbener Steuerschuldner - Tod des

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
    Da der Vermächtnisnehmer nicht Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger des Erblassers ist (BFH-Urteil vom 6. März 1975 IV R 213/71, BFHE 116, 254, BStBl II 1975, 739), ist er Einzelrechtsnachfolger der Erbengemeinschaft, die ihrerseits den Nachlass unentgeltlich erworben und damit nicht angeschafft hat (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837; BFH-Beschluss vom 28. Januar 1998 VIII B 9/97, BFH/NV 1998, 959).
  • BFH, 06.06.2001 - II R 76/99

    Bewertung eines (Kaufrechts-)Vermächtnisses

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
    Da die Erblasserin der Klägerin als begünstigter Miterbin über ihren Erbteil hinaus etwas zuwenden will (nämlich das gesamte Grundstück zu einem Preis, der unter dem Verkehrswert der Kaufsache liegt; vgl. dazu BFH-Urteil vom 6. Juni 2001 II R 76/99, BFHE 195, 415, BStBl II 2001, 605), erschöpft sich die Regelung nicht in einer Verteilung der Nachlassgegenstände im Rahmen der Erbteile (hier zu je 1/2) und es handelt sich damit nicht um eine Teilungsanordnung (§ 2048 BGB), sondern um ein Vermächtnis (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 15. März 1994 IX R 84/89, BFH/NV 1994, 847).
  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 1737/07

    Entgeltlicher Grundstückserwerb eines Miterbens aufgrund eines

    Auszug aus BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 706 veröffentlichten Urteil zur Begründung aus, im Streitfall sei ein Vorausvermächtnis (§ 2150 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) und keine Erbauseinandersetzung anzunehmen.
  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

    (3) Die strenge Trennungstheorie ist ebenfalls für Zwecke der Ermittlung der Anschaffungskosten bei einem Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG anzuwenden (BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 IX R 63/10, BFHE 234, 182, BStBl II 2011, 873).
  • BFH, 12.12.2023 - IX R 15/23

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines

    und vom 24.10.2000 - IX R 95/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 677; für § 23 EStG: BFH-Urteil vom 29.06.2011 - IX R 63/10, BFHE 234, 182, BStBl II 2011, 873, Rz 16; ähnlich bereits BFH-Urteile vom 22.09.1987 - IX R 15/84, BFHE 151, 143, BStBl II 1988, 250 und vom 20.04.2004 - IX R 5/02, BFHE 206, 110, BStBl II 2004, 987).
  • BFH, 29.05.2018 - IX B 122/17

    Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Verfahrensmangel bei

    Die Frage ist auch weder in der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 IX R 63/10, BFHE 234, 182, BStBl II 2011, 873) noch im Schrifttum umstritten (vgl. u.a. Kube in Kirchhof, EStG, 17. Aufl., § 23 Rz 11, 13; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 37. Aufl., § 23 Rz 42).

    b) Daran gemessen liegt die von den der Klägerin vorgetragene Abweichung von der Entscheidung des BFH in BFHE 234, 182, BStBl II 2011, 873 nicht vor.

    Der Entscheidung in BFHE 234, 182, BStBl II 2011, 873 lag hingegen ein Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) und damit ein anderer tatsächlicher und rechtlicher Sachverhalt zu Grunde.

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Rechtsprechung
   BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2340
BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09 (https://dejure.org/2011,2340)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2011 - XI R 22/09 (https://dejure.org/2011,2340)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - XI R 22/09 (https://dejure.org/2011,2340)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • openjur.de

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 18, UStDV § 23, AO § 53, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 2, BSHG § 75
    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 18 UStG 1993, § 23 UStDV 1993, § 53 AO, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g EWGRL 388/77, Art 13 Teil A Abs 2 EWGRL 388/77
    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins umsatzsteuerfrei

  • rewis.io

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • ra.de
  • rewis.io

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • rechtsportal.de

    BSHG § 75; RL 77/388/EWG Art. 13 Abs. 1 Buchst. g
    Umsatzsteuerbefreiung von durch einen gemeinnützigen Verein i.R.d. "betreuten Wohnens" erbrachten Leistungen

  • rechtsportal.de

    BSHG § 75 ; RL 77/388/EWG Art. 13 Abs. 1 Buchst. g
    Umsatzsteuerbefreiung von durch einen gemeinnützigen Verein i.R.d. "betreuten Wohnens" erbrachten Leistungen

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des "betreuten Wohnens" erbringt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des "betreuten Wohnens" sind umsatzsteuerfrei

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des 'betreuten Wohnens' sind umsatzsteuerfrei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Umsatzsteuer für Hilfe im Seniorenheim

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des "betreuten Wohnens" sind umsatzsteuerfrei

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerbefreiung von durch einen gemeinnützigen Verein i.R.d. "betreuten Wohnens" erbrachten Leistungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins umsatzsteuerfrei

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leistungen im Rahmen des "betreuten Wohnens"

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des "betreuten Wohnens" sind umsatzsteuerfrei

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Leistungen der Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins im Rahmen des "betreuten Wohnens" sind umsatzsteuerfrei

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Leistungen im Rahmen des betreuten Wohnens umsatzsteuerfrei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 448
  • DWW 2012, 38
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Das UStG hatte diese Richtlinienbestimmung für das Streitjahr lediglich dadurch "umgesetzt", dass es die bereits bei Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG vorhandenen, teilweise bereits im UStG 1951 enthaltenen Steuerbefreiungstatbestände im Wesentlichen unverändert weitergeführt hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183; vom 11. März 2009 XI R 68/06, BFH/NV 2009, 1464, und vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).

    b) Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG genügt es, dass zwei Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar - zum einen, dass es sich um Leistungen handelt, die eng mit der   Fürsorge oder der sozialen Sicherheit verbunden sind, und - zum anderen, dass diese Leistungen von Einrichtungen des   öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die von dem   betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit im Wesentlichen   sozialem Charakter anerkannt worden sind, erbracht werden (vgl.   BFH-Urteil in BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).

  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Der Sachverhalt des Streitfalls ist insoweit nicht vergleichbar mit dem Fall, in dem ein Verein für Rettungsdienste einem Notarzt ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat, damit dieser seine steuerbefreite Notarzttätigkeit ausüben kann, und in dem der Senat wegen Fehlens einer Leistung des Vereins an die Patienten selbst die begehrte Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG versagt hat (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 46/08, BFHE 232, 232, unter II.3.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 232, 232, und vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    a) Ein Einzelner kann sich in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen (vgl. ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH--, z.B. Urteil vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 --Kügler--, Slg. 2002, I-6833, BFH/NV Beilage 2003, 30, Rz 51).

    13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG zählt die Tätigkeiten, die steuerfrei sind, hinreichend genau und unbedingt auf (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-6833, BFH/NV Beilage 2003, 30, Rz 53).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 232, 232, und vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Kosten im konkreten Fall tatsächlich übernommen worden sind, sondern es reicht aus, dass sie übernehmbar sind (BFH-Urteil vom 22. April 2004 V R 1/98, BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849, unter II.3.b, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2009 - XI R 68/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen - Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Das UStG hatte diese Richtlinienbestimmung für das Streitjahr lediglich dadurch "umgesetzt", dass es die bereits bei Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG vorhandenen, teilweise bereits im UStG 1951 enthaltenen Steuerbefreiungstatbestände im Wesentlichen unverändert weitergeführt hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183; vom 11. März 2009 XI R 68/06, BFH/NV 2009, 1464, und vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).
  • BFH, 17.02.2009 - XI R 67/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen durch Vereinsbetreuer gegenüber

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Das UStG hatte diese Richtlinienbestimmung für das Streitjahr lediglich dadurch "umgesetzt", dass es die bereits bei Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG vorhandenen, teilweise bereits im UStG 1951 enthaltenen Steuerbefreiungstatbestände im Wesentlichen unverändert weitergeführt hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183; vom 11. März 2009 XI R 68/06, BFH/NV 2009, 1464, und vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 49/08

    Leistungen gegen Entgelt an Vermieter altenbetreuter Wohnungen kein Betrieb der

    Auszug aus BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
    Denn der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2009 I R 49/08 (BFHE 228, 53, BStBl II 2011, 398), das die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Klägers betrifft, das Kriterium der Unmittelbarkeit der Leistungen verneint unter Hinweis darauf, dass die Mieter nach dem Betreibervertrag selbst keinen unmittelbaren Anspruch auf Erfüllung der Basisleistungen gegen den Kläger haben (vgl. dazu im Einzelnen unter II. 3.b, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 02.04.2008 - 8 K 1798/03

    Im Rahmen eines "betreuten Wohnens" für überwiegend über 75 Jahre alte Menschen

  • BFH, 17.07.2019 - V R 27/17

    Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass bei der Prüfung der Anerkennung mehrere Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind und die Anerkennung nicht voraussetzt, dass alle für die Anerkennung in Betracht kommenden Kriterien kumulativ vorliegen müssen (EuGH-Urteil Zimmermann, EU:C:2012:716, Rz 31; BFH-Urteile in BFHE 241, 475, BStBl II 2013, 976, Rz 28, sowie vom 08.06.2011- XI R 22/09, BFHE 234, 448, BFH/NV 2011, 1804).
  • BFH, 25.11.2021 - V R 34/19

    Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

    Die Anerkennung setzt daher nicht voraus, dass alle für die Anerkennung in Betracht kommenden Kriterien kumulativ vorliegen müssen (EuGH-Urteil Zimmermann, EU:C:2012:716, Rz 31; Senatsurteile in BFHE 241, 475, BStBl II 2013, 976, Rz 28, sowie BFH-Urteil vom 08.06.2011 - XI R 22/09, BFHE 234, 448).
  • BFH, 29.07.2015 - XI R 35/13

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als

    Diese Richtlinienbestimmung war in den Streitjahren lediglich dadurch "umgesetzt" worden, dass das UStG die bereits bei Inkrafttreten der Richtlinie 77/388/EWG vorhandenen, teilweise bereits im UStG 1951 enthaltenen Steuerbefreiungstatbestände im Wesentlichen unverändert weitergeführt hat (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 2005 V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143, unter II.2.d, Rz 40; vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183, BFH/NV 2009, 869, unter II.2., Rz 34; vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFHE 234, 448, BFH/NV 2011, 1804, Rz 24; in BFH/NV 2014, 190, Rz 20).

    c) Hierzu hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Anerkennung eines Unternehmers als eine Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143, unter II.2.d cc (2), Rz 52; in BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, unter II.2.b cc, Rz 41; in BFHE 232, 232, BFH/NV 2011, 712, Rz 34; in BFHE 234, 448, BFH/NV 2011, 1804, Rz 38; vom 8. August 2013 V R 8/12, BFHE 242, 548, BFH/NV 2014, 119, Rz 40, jeweils m.w.N.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10   

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https://dejure.org/2011,3097
BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10 (https://dejure.org/2011,3097)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2011 - 4 CN 1.10 (https://dejure.org/2011,3097)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 (https://dejure.org/2011,3097)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 1 Abs. 7
    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; unmittelbare Betroffenheit; abschnittsweise Planung; Zwangspunkt; Abwägungsgebot; drittschützender Charakter; abwägungserheblicher Belang; Grundstücke außerhalb des Plangebiets; Inanspruchnahme ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
    Abwägungsgebot; Antragsbefugnis; Ausnahmen; Eigentümerinteressen; Festsetzung durch weiteren Bebauungsplan; Grundeigentum; Grundsatz der gebietsweisen Abwägung; Grundstücke außerhalb des Plangebiets; Inanspruchnahme für verkehrliche Haupterschließung; Normenkontrolle; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 7 BauGB
    Berücksichtigung von Betroffenheiten bei konzeptionellem Zusammenhang zwischen Planungsbereichen

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von unmittelbaren sich erst aus anderen regelmäßig späteren Planungen mit einem anderen Geltungsbereich realisierenden Betroffenheiten durch die Gemeinde; Ausnahme vom Grundsatz der Eigentümerinteressen bei Vorliegen eines engen konzeptionellen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO
    Verwaltungsprozessrecht, Bauplanungsrecht: Antragsbefugnis bei der Normenkontrollklage; Anforderungen an das Geltendmachen einer möglichen Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO bei Betroffenheit durch künftige Anschlussplanungen | Antragsbefugnis; ...

  • rewis.io

    Berücksichtigung von Betroffenheiten bei konzeptionellem Zusammenhang zwischen Planungsbereichen

  • ra.de
  • rewis.io

    Berücksichtigung von Betroffenheiten bei konzeptionellem Zusammenhang zwischen Planungsbereichen

  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; BauGB § 1 Abs. 7
    Berücksichtigung von unmittelbaren sich erst aus anderen regelmäßig späteren Planungen mit einem anderen Geltungsbereich realisierenden Betroffenheiten durch die Gemeinde; Ausnahme vom Grundsatz der Eigentümerinteressen bei Vorliegen eines engen konzeptionellen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzeptioneller Zusammmenhang zwischen Planungsbereichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschnittsweise Planung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 140, 41
  • NVwZ 2012, 185
  • DVBl 2011, 1414
  • AnwBl 2011, 259
  • DÖV 2011, 944
  • BauR 2011, 1947
  • DWW 2012, 38
 
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Wird zitiert von ... (227)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO; ausreichend ist, wenn der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (Urteile vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 , vom 17. Mai 2000 - BVerwG 6 CN 3.99 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 141 m.w.N. und vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137; stRspr).

    Es verleiht Privaten ein subjektives Recht darauf, dass ihre Belange in der Abwägung ihrem Gewicht entsprechend "abgearbeitet" werden (Urteil vom 24. September 1998 a.a.O. S. 221).

    Nicht abwägungsbeachtlich sind hiernach insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (stRspr; z.B. Urteile vom 24. September 1998 a.a.O. S. 219 und vom 30. April 2004 a.a.O. S. 138).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO; ausreichend ist, wenn der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (Urteile vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 , vom 17. Mai 2000 - BVerwG 6 CN 3.99 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 141 m.w.N. und vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137; stRspr).

    Nicht abwägungsbeachtlich sind hiernach insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (stRspr; z.B. Urteile vom 24. September 1998 a.a.O. S. 219 und vom 30. April 2004 a.a.O. S. 138).

    Auch mittelbar planungsbedingte Folgen müssen, sofern sie mehr als geringfügig, nicht mit einem Makel behaftet, schutzwürdig und für die Gemeinde erkennbar sind, ebenso wie alle vergleichbaren Konflikte innerhalb des Plangebiets im Rahmen des Abwägungsgebots bewältigt werden (Urteil vom 30. April 2004 a.a.O. S. 138).

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 N 07.3195

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Erweiterung eines Friedhofs; Planung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
    Auf den Normenkontrollantrag der Antragsteller hat der Verwaltungsgerichtshof die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Friedhof Nord Mühldorf am Inn" mit Urteil vom 14. August 2008 - 1 N 07.3195 - wegen beachtlicher Mängel bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials (unzureichende Bedarfsprognose für die Friedhofserweiterung; unzureichende Abwägung der zu erwartenden Verkehrslärmkonflikte an der südlichen Europastraße) für unwirksam erklärt.
  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
    Auch dem Plannachbarn steht gegenüber der planenden Gemeinde ein Anspruch auf gerechte Abwägung seiner privaten Belange zu, soweit sie für die Abwägung erheblich sind (Beschluss vom 4. Juni 2008 - BVerwG 4 BN 13.08 - ZfBR 2008, 681).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
    Im Vollzugsstadium ist die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in aller Regel auf einen Vollentzug des Eigentums angelegt, notfalls im Wege der planakzessorischen städtebaulichen Enteignung (vgl. Urteil vom 27. August 2009 - BVerwG 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 55.98

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
    Der Zulässigkeit der Normenkontrollanträge steht nicht entgegen, dass ein Teil der Planung bereits verwirklicht ist; von einem fehlenden Rechtsschutzinteresse wäre allenfalls auszugehen, wenn sich die Normenkontrollanträge als nutzlos erweisen würden, etwa weil die angegriffenen Bebauungspläne (vollständig) verwirklicht wären (vgl. dazu Beschluss vom 8. Februar 1999 - BVerwG 4 BN 55.98 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 130 S. 1 f.); hiervon gehen die Beteiligten übereinstimmend nicht aus.
  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92

    Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
    An dieser Möglichkeit fehlt es, wenn Rechte des Klägers unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (Urteil vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
    Etwas anderes muss aber gelten, wenn ein enger konzeptioneller Zusammenhang zwischen den Planungsbereichen (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 9 A 28.04 - BVerwGE 124, 334 ) besteht, auf den die Gemeinde erkennbar abstellt und der Grundlage ihrer Abwägung im vorausgehenden Planungsgebiet ist, weil sie aus Sicht der Gemeinde bestimmte Festsetzungen in einem anderen Planbereich voraussetzt.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
    § 1 Abs. 7 BauGB verleiht ihnen insoweit einen Rechtsanspruch auf Beachtung und gerechte Abwägung ihrer Eigentumsposition (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 ).
  • BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 3.99

    Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren; Reiten in der freien Landschaft;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO; ausreichend ist, wenn der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (Urteile vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 , vom 17. Mai 2000 - BVerwG 6 CN 3.99 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 141 m.w.N. und vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137; stRspr).
  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 23.04

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Der Verwaltungsgerichtshof hat deshalb im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 Rn. 15 m.w.N.) auf eine mögliche Verletzung des Abwägungsgebots abgestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Allerdings fehlt das Rechtschutzbedürfnis in aller Regel, wenn ein Bebauungsplan durch genehmigte oder genehmigungsfreie Maßnahmen vollständig verwirklicht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41).
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    An dieser Möglichkeit fehlt es, wenn Rechte der Antragsteller unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 = juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2011 - VII ZR 109/10   

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https://dejure.org/2011,1750
BGH, 30.06.2011 - VII ZR 109/10 (https://dejure.org/2011,1750)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - VII ZR 109/10 (https://dejure.org/2011,1750)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 633 BGB, § 634 Nr 4 BGB
    Werkvertrag: Pflichten des Installateurs im Rahmen eines Auftrags zum Anschluss einer Hausleitung an eine Grundleitung mit Rückstausicherung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Installateurs zur Prüfung der Sicherung der Grundleitung bei Beauftragung mit dem Anschluss einer Grundleitung mit Rückstausicherung an eine Hausleitung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werkvertrag - Überprüfung der Vorarbeiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Installateurs für Wasserschäden; Rückstausicherung

  • rewis.io

    Werkvertrag: Pflichten des Installateurs im Rahmen eines Auftrags zum Anschluss einer Hausleitung an eine Grundleitung mit Rückstausicherung

  • rewis.io

    Werkvertrag: Pflichten des Installateurs im Rahmen eines Auftrags zum Anschluss einer Hausleitung an eine Grundleitung mit Rückstausicherung

  • rechtsportal.de

    BGB § 280; BGB § 633; BGB § 634 Nr. 4
    Pflicht eines Installateurs zur Prüfung der Sicherung der Grundleitung bei Beauftragung mit dem Anschluss einer Grundleitung mit Rückstausicherung an eine Hausleitung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Prüfungs- und Hinweispflicht: Vorarbeiten sind umfassend zu prüfen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hausanschluss und die Prüfungspflichten des Installateurs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung eines Handwerkers für erkennbar mangelnde Vorleistungen

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Haftung für Pfusch des Vorunternehmers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werkunternehmer muss Vorarbeiten prüfen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werkunternehmer muss Vorarbeiten prüfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfungs- und Hinweispflichten verschärft

Besprechungen u.ä. (2)

  • reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für fehlerhafte Verlegung von Installationsleitungen - Prüfungs- und Hinweispflichten des Installateurs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorarbeiten nicht geprüft: Leistung mangelhaft und Haftung für Folgeschäden! (IBR 2011, 574)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2644
  • MDR 2011, 1098
  • NZBau 2011, 612
  • WM 2011, 2008
  • BauR 2011, 1652
  • DWW 2012, 38
  • ZfBR 2011, 672
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - VII ZR 109/10
    Denn der vertraglich geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110, Rn. 15).

    Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110, Rn. 24; Urteil vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 48/85, BauR 1987, 79, 80 = ZfBR 1987, 32).

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - VII ZR 109/10
    Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110, Rn. 24; Urteil vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 48/85, BauR 1987, 79, 80 = ZfBR 1987, 32).
  • BGH, 03.05.2000 - X ZR 49/98

    Obhuts- und Beratungspflichten bei einem Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - VII ZR 109/10
    Zu Unrecht wendet das Berufungsgericht diese Grundsätze unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2000 (X ZR 49/98, NZBau 2000, 328 = ZfBR 2000, 411) nicht an.
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2020 - 1 U 111/19

    Hausmeisterservice unterliegt Werkvertragsrecht

    Vor diesem Hintergrund nimmt der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung in Fortführung des zu § 633 BGB a.F. entwickelten funktionalen Mangelbegriffs eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit an, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck der Herstellung eines Werkes nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 29.9.2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115, 116; Urteil vom 30.6.2011 - VII ZR 109/10, BauR 2011, 1652; Urteil vom 30.6.2011 - VII ZR 24/08, BauR 2011, 1494; Urteil vom 8.11.2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110).
  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 21 U 54/19

    Betriebsbeschreibung ist Beschaffenheitsvereinbarung!

    Der Unternehmer ist verpflichtet, bindende Anordnungen des Auftraggebers und die Vorleistungen anderer Unternehmer auf ihre Eignung für eine mangelfreie Herstellung des eigenen Werks zu prüfen, und darf nicht einfach darauf vertrauen, dass der Vorunternehmer - hier der Architekt H - nach der üblichen Vorgehensweise gearbeitet hat (BGH BauR 2011, 1652, 1653; Jurgeleit in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 5. Teil Rn. 64-65).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2015 - 22 U 157/14

    Voraussetzungen einer Pflicht des Unternehmers zu Hinweisen wegen der Art der

    Zudem darf ein solches herstellereigenes Serviceunternehmen jedenfalls nicht einfach darauf vertrauen, dass der Vorunternehmer nach der üblichen Vorgehensweise gearbeitet hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.2011, VII ZR 109/10, BauR 2011, 1652; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 46 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2015 - 4 U 140/14

    Berufung im Bauprozess: Zulässigkeit der Berufung eines Gesamtschuldners bei

    Der Bundesgerichtshof nimmt deshalb in ständiger Rechtsprechung in Fortführung des zu § 633 BGB a.F. entwickelten funktionalen Mangelbegriffs eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit an, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck der Herstellung eines Werkes nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 29.9.2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115, 116; Urteil vom 30.6.2011 - VII ZR 109/10, BauR 2011, 1652; Urteil vom 30.6.2011 - VII ZR 24/08, BauR 2011, 1494; Urteil vom 8.11.2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110; Kniffka in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil Rn. 18).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 8 U 298/07

    Werkvertrag: Voraussetzungen der Einbeziehung der VOB/B; Restwerklohnanspruch

    Was stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarungen anbelangt, so ist zwar allgemein anerkannt, dass die Leistung des Auftragnehmers nur vertragsgerecht ist, wenn sie die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist, der Auftragnehmer demgemäß im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk schuldet und sich an dieser Erfolgshaftung auch dann nichts ändert, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann (vgl. BGH BauR 1999, 37 ff.; BauR 2000, 411 ff.; NJW 2008, 511 ff.; NJW 2011, 2644 ff.).

    Zwar kann der Unternehmer der Verantwortlichkeit für den Mangel ausnahmsweise durch Erfüllung seiner Prüf- und Hinweispflicht entgehen, deren Grenzen sich aus der Zumutbarkeit und Erkennbarkeit ergeben (vgl. BGH NJW 2008, 511/513 f.; NJW 2011, 2644/2645).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2013 - 22 U 67/13

    Einschränkungen der "thermischen Behaglichkeit" als Mangel einer Fußbodenheizung

    Sowohl eine im Vertrag vereinbarte Verwendungseignung bzw. Beschaffenheit i.S.v. § 633 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB als auch die gewöhnliche Verwendungseignung bzw. die übliche Beschaffenheit i.S.v. § 633 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB erfordern jeweils über die Einhaltung der in der technischen Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungsmerkmale bzw. Ausführungsart hinaus und - ggf. auch über die anerkannten Regeln der Technik bzw. den "Stand der Technik" hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2002, X ZR 69/01, NJW 2003, 200; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage 2013, Rn 1966 ff. mwN) - die jeweils entsprechende Funktions-/Verwendungstauglichkeit der Werkleistung (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2011, VII ZR 87/11, NJW 2011, 2780; BGH, Urteil vom 30.06.2011, VII ZR 109/10, NJW 2011, 2644; BGH, Urteil vom 08.11.2007, VII ZR 183/05, NJW 2008, 511; Palandt-Sprau, BGB, 72. Auflage 2013, § 633, Rn 6/8 mwN; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1964 ff. mwN; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts.
  • OLG Braunschweig, 17.01.2013 - 8 U 203/10

    Keine Bedenken gegen die Planung angemeldet: Auftragnehmer haftet zu 50%!

    Dies gilt auch dann, wenn der Mangel der Funktionstauglichkeit auf Anweisungen des Auftragnehmers oder auf dessen Planung zurückzuführen ist; denn der vertraglich geschuldete Erfolg bestimmt sich nicht allein nach der zu seiner Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen soll (vgl. BGH NJW 2011, 2644 ff. Rdn. 8).
  • LG Landau/Pfalz, 30.12.2020 - 2 O 105/19

    Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!

    Denn es ist von Beginn höchst ungesichert gewesen, ob der von der Beklagten zu 2 errichtete Anbau auf einer ordnungsgemäßen Gründung aufsetzt, weil die bis zur Errichtung der Fundamente bekannten Planunterlagen zu keinem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße, tragfähige Gründung vorgesehen gehabt haben (vgl. hierzu auch BGH Urteil vom 30. Juni 2011, Az. VII ZR 109/10).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2018 - 8 U 51/15

    Wo es keinen Nachtrag geben würde, gibt es auch keine Sowieso-Kosten!

    Das ist Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung und damit der geschuldete Erfolg (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 30.06.2011 - VII ZR 109/10).
  • OLG Hamm, 28.03.2014 - 26 U 137/12

    Auf Angaben des Auftraggebers darf sich der Auftragnehmer verlassen!

    Zwar war die Beklagte als Vertragspartnerin eines Werkvertrages zur Herstellung eines mangelfreien Werkes verpflichtet  (vgl. etwa BGH-Urteil v. 30.06.2011 - VII ZR 109/10 -).
  • AG Münster, 26.06.2017 - 49 C 3830/15

    Schwarzarbeit

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Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3420
BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09 (https://dejure.org/2011,3420)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2011 - VI R 65/09 (https://dejure.org/2011,3420)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - VI R 65/09 (https://dejure.org/2011,3420)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • openjur.de

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 8 Abs 2, EStG § 8 Abs 3, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 8 Abs 3, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, LStR R 31 Abs 6, LStR R 8.1 Abs 6
    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • Bundesfinanzhof

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 EStG 1997, § 8 Abs 3 EStG 1997, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 8 Abs 2 EStG 2002, § 8 Abs 3 EStG 2002
    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum geldwerten Vorteil bei verbilligter Überlassung von Wohnungen durch den Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater

    Sachbezug durch verbilligte Wohnungsüberlassung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • rechtsportal.de

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • ibr-online

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • Der Betrieb

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer bei Unterschreiten der ortsüblichen Miete als Sachbezug; Umfang der Vermietung zu niedrigen Mieten durch den Arbeitgeber an Dritte als Indiz für ein Arbeitsverhältnis als Bedingung für eine vergünstigte Miete

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sachbezugswert bei verbilligter Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Wohnung vom Chef - Immobilienüberlassung an Arbeitnehmer kann steuerlich Probleme aufwerfen (BILD)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Aufmerksamkeiten
    Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
    Sonstige Fälle
    Sachbezüge
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung
    ABC der Sachbezüge
    Wohnungsüberlassung
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 20
  • NZA 2012, 134
  • NZM 2012, 244
  • BB 2011, 2453
  • DB 2011, 2174
  • BStBl II 2011, 946
  • DWW 2012, 38
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05

    Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
    Dabei ist jeder Mietwert als ortsüblich anzusehen, den der Mietspiegel im Rahmen einer Spanne zwischen mehreren Mietwerten für vergleichbare Wohnungen ausweist (BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71).

    Dabei ist denkgesetzlich jeder der Mietwerte als ortsüblich anzusehen, den der Mietspiegel im Rahmen einer Spanne zwischen mehreren Mietwerten für vergleichbare Wohnungen ausweist (BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71).

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06

    Wohnraumüberlassung durch Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 428 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Düsseldorf vom 5. November 2009  11 K 4662/06 L sowie den Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für den Zeitraum 1. Januar 2001 bis 28. Februar 2005 vom 21. September 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Oktober 2006 aufzuheben.

  • BFH, 15.12.1978 - VI R 36/77

    Mietwertfestsetzung - Dienstwohnung - Besoldungszweck

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
    Dieser Vorteil ist als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 EStG mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen (um übliche Preisnachlässe geminderten) Endpreis am Abgabeort und dem Betrag, der dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt worden ist, anzusetzen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1978 VI R 36/77, BFHE 127, 26, BStBl II 1979, 629).

    Üblicher Endpreis am Abgabeort ist dabei die ortsübliche Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung, die vom FG als Tatsacheninstanz festzustellen ist (BFH-Urteile in BFHE 127, 26, BStBl II 1979, 629; vom 18. Januar 1985 VI R 188/79, BFH/NV 1985, 54).

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
    Kein Arbeitslohn liegt u.a. dann vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH-Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898; vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826; BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2005 VI B 30/04, BFH/NV 2005, 884; vom 28. Juni 2007 VI B 23/07, BFH/NV 2007, 1870; jeweils m.w.N.; Breinersdorfer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 19 Rz B 325, m.w.N.; Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach, § 19 EStG Rz 190; Schmidt/Drenseck, EStG, 30. Aufl., § 19 Rz 29; Schneider, Der Betrieb 2006, Beilage 6, 51 ff.).

    Äußere Umstände wie Anlass, Zuwendungsgegenstand und Begleitumstände sind eingehend zu würdigen (BFH-Urteil vom in BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529).

  • BFH, 28.06.2007 - VI B 23/07

    Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
    Kein Arbeitslohn liegt u.a. dann vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH-Urteile vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898; vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826; BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2005 VI B 30/04, BFH/NV 2005, 884; vom 28. Juni 2007 VI B 23/07, BFH/NV 2007, 1870; jeweils m.w.N.; Breinersdorfer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 19 Rz B 325, m.w.N.; Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach, § 19 EStG Rz 190; Schmidt/Drenseck, EStG, 30. Aufl., § 19 Rz 29; Schneider, Der Betrieb 2006, Beilage 6, 51 ff.).
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
    Gleiches gilt, wenn sich die den Vorteil bewirkende Zuwendung als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689, und vom 25. Mai 2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690).
  • BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07

    Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
    Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 8/07 (BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194) zur steuerlichen Behandlung von Umlagezahlungen an die VBL.
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
    Denn § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG hat auch zur Voraussetzung, dass die für den geldwerten Vorteil zu erhebende Lohnsteuer nicht nach § 40 EStG pauschaliert wird (BFH-Urteil vom 21. Januar 2010 VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
    Nicht erforderlich ist, dass der Einnahme eine konkrete Dienstleistung des Arbeitnehmers zugeordnet werden kann (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).
  • BFH, 17.02.1999 - II R 48/97

    Mietspiegel

    Auszug aus BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
    Die danach maßgebliche ortsübliche Miete (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1992 VI R 102/90, BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47) ist grundsätzlich aus dem örtlichen Mietspiegel zu entnehmen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1999 II R 48/97, BFH/NV 1999, 1452, und vom 4. März 1999 II R 69/97, BFH/NV 1999, 1454).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05

    Aktienoption; geldwerter Vorteil

  • BFH, 23.06.1992 - VI R 102/90

    Bewertung einer als Sachbezug gewährten Wohnung

  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

  • BFH, 17.01.2005 - VI B 30/04

    Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

  • BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97

    Mietvertrag mit Angehörigen

  • BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05

    Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher

  • BFH, 04.03.1999 - II R 69/97

    Kostenmiete; Mietspiegel

  • BFH, 18.01.1985 - VI R 188/79

    Ermittlung des Sachbezugswerts der Miete bei der Festsetzung des

  • FG Thüringen, 22.10.2019 - 3 K 316/19

    Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG - Kein Vorrang

    Insbesondere gehört ein Mietspiegel zu den Informationsquellen, die eine leichte und schnelle Ermittlung der ortsüblichen Miete ermöglichen, etwa wenn ein Arbeitgeber bei verbilligter Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer zur Ermittlung des konkreten Endpreises i.S.d. § 8 Abs. 2 EStG seinen damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwand durch Rückgriff auf den Mietspiegel begrenzen kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17.08.2005 IX R 10/05, BFHE 211, 151, BStBl II 2006, 71; vom 11.05.2011 VI R 65/09, BFHE 234, 20, BStBl II 2011, 946; BFH-Beschluss vom 24.07.2008, VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838).

    Für diese Wertung spricht nach Auffassung des Senats auch der Umstand, dass der BFH im Rahmen der Prüfung, in welcher Höhe eine verbilligte Wohnungsüberlassung vorliegt, auch nur auf die entsprechend der mietvertraglichen Regelungen tatsächlich vom Vermieter abgerechneten Nebenkosten abgestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 11.05.2011 VI R 65/09, BFHE 234, 20, BStBl II 2011, 946).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 R 3187/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Zurverfügungstellung von

    Für die Einstufung einer Miete als Gunstmiete komme es schließlich darauf an, ob und in welchem Umfang vergleichbare Unterkünfte auch an Dritte, ggf. unter dem üblichen Mietzins, vermietet worden seien (vgl. dazu BFH, Urteil vom 11.05.2011, - VI R 65/09 -, in juris).
  • FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, BFH-Urteil, Telefaxanschluß, Bundesfinanzhof,

    Nicht Voraussetzung sei nach der vom BFH im Urteil vom 11.5.2011 (VI R 65/09, BStBI II 2011, 946) vertretenen Rechtsauffassung, dass die gewährten Waren und Dienstleistungen zum üblichen Geschäftsgegenstand des Arbeitgebers gehören.

    So hat der BFH entschieden, dass auch für die verbilligte Überlassung einer Wohnung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Eigentümer von 68 Wohnungen ist, die sowohl an Mitarbeiter als auch an Dritte vermietet werden, eine Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 11. Mai 2011 VI R 65/09, BStBI II 2011, 946).

    So kommt es in den vom BFH entschiedenen Fällen zur verbilligten Überlassung einer Wohnung auf die tatsächlich erhobene Miete und auf die tatsächlich erhobenen Nebenkosten im Vergleich zur ortsüblichen Miete (Kaltmiete und umlagefähige Nebenkosten) von Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung an (BFH-Urteile vom 11. Mai 2011 VI R 65/09, BStBI II 2011, 946; und vom 16. Februar 2005 VI R 46/03, BStBI II 2005, 529).

  • FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 3126/13

    Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den

    Nach der Rechtsprechung des BFH wird ein Vorteil lediglich dann "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn er nur mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteile 11.5.2011 VI R 65/09, BFHE 234, 20, BStBl II 2011, 946; vom 24.10.1990 X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337; vom 2.2.1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 1062/16

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Revision, Leistungen, Dienstleistungen,

    So hat der BFH entschieden, dass auch für die verbilligte Überlassung einer Wohnung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Eigentümer von 68 Wohnungen ist, die sowohl an Mitarbeiter als auch an Dritte vermietet werden, eine Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 11. Mai 2011 VI R 65/09, BStBI II 2011, 946).

    So kommt es in den vom BFH entschiedenen Fällen zur verbilligten Überlassung einer Wohnung auf die tatsächlich erhobene Miete und auf die tatsächlich erhobenen Nebenkosten im Vergleich zur ortsüblichen Miete (Kaltmiete und umlagefähige Nebenkosten) von Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung an (BFH-Urteile vom 11. Mai 2011 VI R 65/09, BStBI II 2011, 946; und vom 16. Februar 2005 VI R 46/03, BStBI II 2005, 529).

  • FG Köln, 24.06.2015 - 14 K 1130/13

    Qualifizierung der Einkünfte nach dem Tod eines freiberuflichen Erfinders

    Die Erbin eines Arbeitnehmers, die weiterhin unter Fortführung des Mietvertrags in der von dem verstorbenen Arbeitnehmer verbilligt vom Arbeitgeber gemieteten Wohnung wohnt, soll bezüglich der Verbilligung nach § 24 Nr. 2 EStG nachträgliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen (FG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2009 - 11 K 4662/06 L, EFG 2010, 428; das Urteil wurde allerdings durch BFH-Urteil vom 11.05.2011 VI R 65/09, BFHE 234, 20, BStBl II 2011, 946, aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil der BFH die Erlangung geldwerter Vorteile nach dem Urteil nicht als festgestellt ansah; das Verfahren wurde sodann durch beiderseitige Erledigungserklärung abgeschlossen).
  • FG Münster, 25.05.2022 - 7 K 3447/18

    Bewertung von Saisonarbeitern zur Verfügung gestellten Unterkünften

    Denn auch zur ortsüblichen Miete gehören neben der ortsüblichen Kaltmiete die umlagefähigen Kosten (BFH-Urteil vom 11.05.2011 VI R 65/09, BStBl II 2011, 946).
  • FG Hamburg, 08.12.2021 - 2 K 53/19

    Einkommensteuer: Steuerbarkeit von Vergleichszahlungen einer Bank wegen

    Ebenso können Erträge durch eine spätere Erwerbstätigkeit veranlasst sein, weil der Veranlassungszusammenhang als grundlegendes Zuordnungs- und Zurechnungsprinzip sowohl auf Aufwendungen als auch auf Erträge Anwendung findet (vgl. BFH, Urteil vom 17. März 2021, IV R 20/18, juris, zum Schadensersatz wegen Prospekthaftung; vgl. zur einheitlichen Anwendung des Veranlassungszusammenhangs bei unterschiedlichen Einkunftsarten vgl. BFH, Urteile vom 2. August 2016, VIII R 4/14, BStBl II 2017, 310; vom 11. Mai 2011, VI R 65/09, BStBl II 2011, 946; vom 14. Januar 2004, IX R 54/99, BFH/NV 2004, 1088; BFH, Beschluss vom 4. Juli 1990, GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817; Kister in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Stand Dezember 2020, § 8 EStG Rn. 42; speziell zur zeitlichen Vorwirkung bei Erträgen z.B. Krumm, FR 2015, 629, 643 ff.).
  • FG München, 04.05.2016 - 2 V 567/16

    Abgelehnter Antrag im Streit um Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer

    Ein Vorteil wird lediglich dann "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn er nur mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. BFH-Urteile 11 Mai 2011 VI R 65/09, BStBl II 2011, 946; vom 24. Oktober 1990 X R 161/88, BStBl II 1991, 337; vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BStBl II 1990, 472, m.w.N.).
  • FG Hessen, 29.02.2012 - 2 K 825/09

    Geldwerter Vorteil bei Erwerb einer privatisierten Eisenbahnerwohnung

    Ebenso war es nicht mehr allein entscheidungserheblich, dass der Beklagte einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug mit dem Argument begründen wollte, dass der Fremdmieteranteil an den Mietverhältnissen mit 15 % deutlich unter dem geforderten 25 %-Anteil gelegen habe und diese Auffassung im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.5.2011 VI R 65/09, BStBl II 2011, 946 rechtlich nicht mehr haltbar ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 337/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3472
BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 337/10 (https://dejure.org/2011,3472)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2011 - VIII ZR 337/10 (https://dejure.org/2011,3472)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - VIII ZR 337/10 (https://dejure.org/2011,3472)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 558a Abs 2 Nr 1 BGB
    Wohnraummiete: Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem älteren Mietspiegel

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsbegehrens bei Bezugnahme des Vermieters auf den bisher geltenden Mietspiegel und nicht auf den kurz vorher veröffentlichten neuesten Mietspiegel

  • grundeigentum-verlag.de

    Mieterhöhungsverlangen nicht mit kurz zuvor veröffentlichtem neuen Mietspiegel; veralteter Mietspiegel

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem älteren Mietspiegel

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem älteren Mietspiegel

  • rechtsportal.de

    BGB § 558a Abs. 2 Nr. 1
    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsbegehrens bei Bezugnahme des Vermieters auf den bisher geltenden Mietspiegel und nicht auf den kurz vorher veröffentlichten neuesten Mietspiegel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Nicht neuester Mietspiegel bei Mieterhöhung: Formell unwirksam?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen und Aktualität des Mietspiegels

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mieterhöhung mit veraltetem Mietspiegel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mieterhöhungsbegehren mit veraltetem Mietspiegel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen kann auch mit altem Mietspiegel zulässig sein!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhung mit veraltetem Mietspiegel

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Begründung der Mieterhöhung mit veraltetem Mietspiegel

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen nicht wegen Bezugnahme auf veralteten Mietspiegel in formeller Hinsicht unwirksam

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Überholter Mietspiegel

  • blog.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen - zulässig auch bei Verwendung des nicht aktuellsten Mietspiegels

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Es muss nicht der nagelneue Mietspiegel sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Es muss nicht der nagelneue Mietspiegel sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Veralteter Mietspiegel beim Zustimmungsverlangen - ist das zulässig?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen: Formelle Wirksamkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Begründung der Mieterhöhung mit veraltetem Mietspiegel: Formell unwirksam? (IMR 2011, 401)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1307
  • MDR 2011, 1096
  • NZM 2011, 743
  • ZMR 2011, 939
  • NJ 2012, 271
  • DWW 2012, 38
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 315/09

    Zur Berücksichtigung von Wohnwertverbesserungen durch den Wohnungsmieter bei

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 337/10
    Auf diesen - auch schon in der ersten Instanz gehaltenen und bereits vom Amtsgericht verfahrensfehlerhaft übergangenen - entscheidungserheblichen Sachvortrag (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 315/09, NZM 2010, 735 Rn. 12) hin hätte das Berufungsgericht den angebotenen Zeugenbeweis erheben müssen.
  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 316/07

    Anforderungen an ein auf einen qualifizierten Mietspiegel gegründetes

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 337/10
    Vielmehr handelt es sich - ähnlich wie bei Einordnung der Wohnung des Mieters in ein unzutreffendes Mietspiegelfeld (vgl. dazu Senatsurteile vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NZM 2008, 164 Rn. 16, und vom 11. März 2009 - VIII ZR 316/07, WuM 2009, 239 Rn. 8) - um einen bloß inhaltlichen Fehler.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 337/10
    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 337/10
    Vielmehr handelt es sich - ähnlich wie bei Einordnung der Wohnung des Mieters in ein unzutreffendes Mietspiegelfeld (vgl. dazu Senatsurteile vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NZM 2008, 164 Rn. 16, und vom 11. März 2009 - VIII ZR 316/07, WuM 2009, 239 Rn. 8) - um einen bloß inhaltlichen Fehler.
  • LG Potsdam, 25.09.2015 - 13 S 26/14

    Mieterhöhung nach dem Potsdamer Mietspiegel 2012: Einordnung einer

    In diesem Fall führt dies nicht zur formellen Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens und setzt somit auch keine neue Zustimmungsfrist in Lauf (BGH, Urteil vom 6. Juli 2011, VIII ZR 337/10, NZM 2011, 743; LG Berlin GE 2005, 307 Rn. 15).
  • LG Berlin, 24.02.2015 - 63 S 192/14

    Mieterhöhungsverlangen für eine Wohnung in einem Reihenhaus: Berliner Mietspiegel

    Dass das jeweils gewählte Begründungsmittel allerdings nur eingeschränkten Anforderungen - im Lichte der Überprüfbarkeit der verlangten Miete durch den Mieter - unterliegen soll, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sonstigen Ungenauigkeiten in diesem Bereich (BGH v. 06.07.2011 - VIII ZR 337/10, WuM 2011, 517 zu einem veralteten Mietspiegel; BGH v. 12.12.2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 57; BGH v. 11.03.2009 - VIII ZR 316/07, GE 2009, 512, jeweils zum unzutreffenden Mietspiegelfeld).
  • LG Magdeburg, 16.10.2018 - 2 S 37/18

    Auf den Magdeburger Mietspiegel von 1998 gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist

    Die Entscheidung des BGH vom 6.7.2011, VIII ZR 337/10, steht dem nicht entgegen.
  • AG Hamburg, 29.10.2021 - 49 C 119/21

    Wesentliche Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu Mieterhöhung

    Auf die Frage, ob die Klägerin auf einen veralteten Mietenspiegel die Mieterhöhung hätte stützen können, wovon der BGH in einer durchaus diskussionswürdigen Entscheidung ausgeht (vgl. BGH NZM 2011, 743) kommt es insoweit nicht an, da das Erhöhungsverlangen vom 30.10.2020 allein auf das Rasterfeld C 2 des Mietenspiegels des Jahres 2019 der Freien und Hansestadt Hamburg gestützt worden ist.
  • LG Berlin, 15.09.2017 - 63 S 55/17

    Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Zum anderen ist ein Mieterhöhungsbegehren jedenfalls nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter darin zur Begründung auf den bisher geltenden Mietspiegel und nicht auf den kurz zuvor veröffentlichten neuesten Mietspiegel Bezug genommen hat (BGH v. 06.07.2011 - VIII ZR 337/10, GE 2011, 1226).
  • AG Leipzig, 11.01.2016 - 162 C 6118/15

    Veralteter Mietspiegel kann keine Mieterhöhung begründen!

    Der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06. Juli 2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 337/10 zugrunde gelegte Sachverhalt, unterscheidet sich von dem Vorliegenden insoweit erheblich.
  • AG Hamburg, 29.04.2022 - 48 C 251/21

    Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf "veralteten" Mietenspiegel;

    Daher lässt ein inhaltlicher Fehler der Begründung die Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens in formeller Hinsicht unberührt (BGH, Versäumnisurteil vom 06. Juli 2011 - VIII ZR 337/10 -, juris Rn. 7), solange die Begründung noch ihren Zweck erfüllt, es dem Mieter zu ermöglichen, die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens zu überprüfen (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - VIII ZR 413/12 -, juris Rn. 10) und die fehlerhafte Begründung nicht vorsätzlich erfolgt (AG Hamburg, Urteil vom 22. Dezember 2021 - 49 C 213/21 -, juris Rn. 13; AG Hamburg, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 49 C 119/21 -, juris Rn. 22).
  • AG Berlin-Wedding, 10.04.2017 - 22a C 392/16
    Hier wird die Begründung mit dem früheren Mietspiegel für zulässig gehalten, diese führte nicht zur formellen Unwirksamkeit, sondern stellt lediglich einen inhaltlichen Fehler dar (h.M., vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 337/10 -, Rn 7, juris).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.02.2018 - 5 C 800/17

    Mieterhöhung mit nicht mehr gültigem Mietspiegel

    In der Entscheidung des BGH vom 06.07.2011, Aktenzeichen VIII ZR 337/2010, stellte der neue Mietspiegel eine Fortschreibung des alten Mietspiegels im Sinne einer Anpassung nach § 558 d Abs. 2 BGB dar, während es sich im hiesigen Verfahren nicht nur um eine entsprechende Anpassung handelt, sondern eine völlig neue Struktur des Mietspiegels mit neuer Kategorisierung erfolgt.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4368
BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10 (https://dejure.org/2011,4368)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - V ZB 48/10 (https://dejure.org/2011,4368)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10 (https://dejure.org/2011,4368)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 765a ZPO, § 30a ZVG, Art 2 Abs 2 S 1 GG
    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren: Berücksichtigung der Gefährdung des Behandlungserfolgs einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Erfolgs der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners durch die Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens als vom Vollstreckungsgericht zu berücksichtigender Umstand

  • zfir-online.de

    ZPO § 765a
    Berücksichtigung der Gefährdung des Behandlungserfolges bei lebensbedrohlicher Erkrankung des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahrens

  • grundeigentum-verlag.de

    Gefährdung des Behandlungserfolgs einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners bei Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens; Krebserkrankung; Chemotherapie; allgemeines Lebensrisiko; Zwangsversteigerung; Krankheit; Zuschlag; Vollstreckungsschutz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung, Lebensbedrohliche Krankheit des Schuldners

  • rewis.io

    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren: Berücksichtigung der Gefährdung des Behandlungserfolgs einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners

  • ra.de
  • rewis.io

    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren: Berücksichtigung der Gefährdung des Behandlungserfolgs einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners

  • rechtsportal.de

    ZPO § 765a
    Gefährdung des Erfolgs der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners durch die Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens als vom Vollstreckungsgericht zu berücksichtigender Umstand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abwägung: Lebensbedrohliche Krankheit des Schuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der lebensbedrohlich erkrankte Schuldner im Zwangsversteigerung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung - lebensbedrohliche Erkrankung ist zu berücksichtigen!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Lebensbedrohliche Krankheit des Schuldners in der Zwangsversteigerung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Räumungsschutz bei anstehender Chemotherapie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1452
  • MDR 2011, 1136
  • NZM 2011, 788
  • FamRZ 2011, 1582
  • WM 2011, 1707
  • Rpfleger 2012, 38
  • DWW 2012, 38
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers zu prüfen, ob der Lebensgefährdung auch anders als durch eine Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421, 422 Rn. 29 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, aaO).

    Kann das Leben des Schuldners durch eine Vollstreckungsmaßnahme in Gefahr geraten, weil dieser unfähig ist, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation situationsangemessen zu bewältigen, muss das Vollstreckungsgericht diesen Umstand beachten und ihm bei der Durchführung des Verfahrens Rechnung tragen (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421, 422 Rn. 26).

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO auszusprechen (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421, 423).

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
    a) Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Lebens des Schuldners durch die Versteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens ist ein im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 1, 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigender Umstand (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, WuM 2011, 475 Rn. 8).

    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers zu prüfen, ob der Lebensgefährdung auch anders als durch eine Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421, 422 Rn. 29 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, aaO).

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
    Das bedeutet zwar nicht, dass die Zwangsversteigerung ohne Weiteres einstweilen einzustellen oder aufzuheben wäre, wenn die Fortführung des Verfahrens mit einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 f. Rn. 11 f.).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
    a) Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Lebens des Schuldners durch die Versteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens ist ein im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 1, 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigender Umstand (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, WuM 2011, 475 Rn. 8).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
    Das bedeutet zwar nicht, dass die Zwangsversteigerung ohne Weiteres einstweilen einzustellen oder aufzuheben wäre, wenn die Fortführung des Verfahrens mit einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 f. Rn. 11 f.).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 138/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren

    Kann das Leben des Schuldners durch eine Vollstreckungsmaßnahme in Gefahr geraten, weil dieser unfähig ist, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation situationsangemessen zu bewältigen, muss das Vollstreckungsgericht diesen Umstand beachten und ihm bei der Durchführung des Verfahrens Rechnung tragen (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 26 und vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886 Rn. 7).

    b) Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Rechts des Schuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 1 u. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG nicht nur bei der konkreten Gefahr eines Suizids zu berücksichtigen, sondern auch, wenn die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründet (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886 Rn. 7) oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellt (BVerfG, WM 2014, 565 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, WM 2009, 2228 Rn. 12).

    Eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO liegt andererseits aber etwa vor, wenn die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens den Erfolg der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners gefährdet (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886 Rn. 7 aE).

  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 150/16

    Zwangsversteigerung: Versagung des Zuschlags wegen Suizidgefährdung des

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß § 575 Abs. 5, § 570 Abs. 3 ZPO auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 20; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, NJW-RR 2011, 1452 Rn. 17).
  • BGH, 28.01.2016 - V ZB 115/15

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr des Schuldners: Sachaufklärung durch

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, NJW-RR 2011, 1452 Rn. 17).
  • LG Mühlhausen, 31.07.2017 - 1 T 42/16

    Vollstreckungsschutzantrag kann jederzeit während des Verfahrens gestellt werden!

    "Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Rechts des Schuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist (...) nicht nur bei der konkreten Gefahr eines Suizids zu berücksichtigen, sondern auch, wenn die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründet (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886 Rn. 7) oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellt (BVerfG, WM 2014, 565 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, WM 2009, 2228 Rn. 12).

    Eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO liegt andererseits aber etwa vor, wenn die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens den Erfolg der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners gefährdet (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886 Rn. 7 aE).

  • OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der

    Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG stehenden Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht nur bei der konkreten Gefahr eines Suizids zu berücksichtigen, sondern auch, wenn die Fortsetzung des Zwangsvollstreckungsverfahrens aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des unmittelbar Betroffenen begründet (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886, Rn. 7) oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellte (BVerfG, WM 2014, 565, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, WM 2009, 2228, Rn. 12).

    Eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO liegt andererseits aber etwa vor, wenn die Fortsetzung des Zwangsvollstreckungsverfahrens den Erfolg der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Vollstreckungsschuldners gefährdet (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886, Rn. 7 a.E.) oder bei einer derartigen Erkrankung eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands und als deren Folge eine Gefahr für das Leben des Schuldners oder schwerwiegende gesundheitliche Risiken erwarten lässt (BVerfG, WM 2014, 1725, 1726; BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, WM 2009, 2228, Rn. 12).

  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 16/19

    Berücksichtigung einer Suizidgefahr im Rahmen der Einstellung des

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist dessen Vollziehung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß § 575 Abs. 5, § 570 Abs. 3 ZPO auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NZM 2017, 454 Rn. 16; Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 20; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, NJW-RR 2011, 1452 Rn. 17).
  • AG Emmendingen, 21.03.2022 - 16 M 144/22

    Räumungsschutzantrag bei Verstoß gegen § 130a ZPO unzulässig

    Nicht mehr von der vollstreckungsrechtlichen Eingriffsermächtigung abgedeckt ist die Räumung jedoch ggf. bei einer lebensbedrohenden Erkrankung (vgl. BGH NJW-RR 2011 1452 (1452 f.); LG Potsdam BeckRS 2019, 8818 Rn. 17) oder Suizidgefahr.
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