Rechtsprechung
LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs; Betriebsstillegung oder Betriebsübergang; Tatsächliche Vermutung für Betriebsübergang bei Schliessung eines Einzelhandelsgeschäfts und alsbaldiger Wiedereröffnung durch neuen Inhaber; ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Rechtzeitige Geltendmachung des Wiedereinstellungs- und Fortsetzungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG §§ 2, 4, 7; ZPO § 498, 270 Abs. 3; ArbGG § 46 Abs. 2
Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglich festgestelltem Betriebsübergang entgegen ursprünglich geplanter Betriebseinstellung: Erfordernis der unverzüglichen Geltendmachung gegenüber dem neuen Inhaber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 22.06.1999 - 2 Ca 1850/98
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Papierfundstellen
- NZI 2001, 50
- NZI 2001, 83
- BB 2000, 1630
- DB 2000, 1923
- DZWIR 2000, 457
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (38)
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Von dem Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall erwartet werden, daß er den Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruch noch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses oder zumindest "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ) nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend macht (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 295/95, NZA 1998, 251 = ZIP 1998, 167 ; BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, MDR 1999, 551 = NZA 1999, 311 = ZIP 1999, 670 ).Das Fortsetzungsverlangen darf nicht an den Betriebsveräußerer, sondern muß an den Betriebserwerber gerichtet werden (siehe dazu LAG Hamm v. 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, ZInsO 2000, 292 ) und darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, deren Eintritt vom Betriebserwerber nicht beeinflußt werden kann (BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, aaO.; krit. dazu Tretow, ZInsO 2000, 309, 314).
Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein (Oetker, ZIP 2000, 643, 651), denn insofern besteht ein "Gleichklang" (BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, aaO.).
- BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/92
Betriebsübergang -Adressat des Widerspruchs des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Man wird von einem Arbeitnehmer erwarten können, daß er - entsprechend der Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang (BAG v. 22.04.1993 - 2 AZR 50/92, NZA 1994, 360 = ZIP 1994, 389 ; BAG v. 22.04.1993 - 2 AZR 313/92, NZA 1994, 357 = ZIP 1994, 391 ; BAG v. 19.03.1998 - 8 AZR 139/97, NZA 1998, 750 = ZIP 1998, 1080) - innerhalb von drei Wochen nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen den Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruch gegenüber dem Erwerber geltend macht (ArbG Frankfurt/Main v. 20.07.1999 - 5 Ca 7905/97, NZA-RR 1999, 580 = ZInsO 2000, 56;… Berscheid, Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz, 1. Aufl. 1999, S. 241 f. Rz. 689; B. Gaul, BuW 1998, 712, 715; Hambitzer, NJW 1985, 2239, 2241 f.;… Hanau/Berscheid, Kölner Schrift zur Insolvenzordnung , 2. Aufl. 1999, S. 1541, 1580 Rz. 76; Kleinebrink, FA 1999, 138, 140 f.; Langenbucher, SAE 1998, 145, 149; Meinel/Bauer, NZA 1999, 575, 580; Meyer, BB 2000, 1032, 1036; Preis/Steffan, DB 1998, 309, 310; a.A. Beckschulze, DB 1998, 417, 418; Boewer, NZA 1999, 1177, 1183; Bram/Rühl, NZA 1990, 753, 757; Tretow, ZInsO 2000, 309, 314; Ziemann, MDR 1999, 716, 721; Zwanziger, BB 1997, 42, 45).Im ersten Fall muß er den Widerspruch an den Veräußerer oder an den Erwerber des Betriebes richten, denn er hat jedenfalls dann ein Wahlrecht, wenn er weder vom Veräußerer noch vom Erwerber über den Betriebsübergang unterrichtet worden ist (BAG v. 22.04.1993 - 2 AZR 50/92, aaO.).
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98
Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach …
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Sein zum 31.12.1998 auslaufendes Arbeitsverhältnis war zum Zeitpunkt der Eröffnung des "M.......-Marktes" noch nicht beendet, so daß es im Falle des Betriebsteilübergangs selbst bei Wirksamkeit der Kündigung der "M........-C............." vom 25.06.1998 erst bei der Beklagten geendet hätte (siehe dazu BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98, ZInsO 2000, 351).Während gem. § 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. §§ 498, 270 Abs. 3 ZPO die Drei-Wochen-Frist für die Klageerhebung nach § 4 KSchG auch dann gewahrt wird, wenn die Klage zwar vor Fristablauf bei dem Gericht eingereicht worden ist, aber die Zustellung an den Prozeßgegner erst danach erfolgt (§ 270 Abs. 3 ZPO : "demnächst"), gilt dies weder für die Wahrung der Frist des § 2 Satz 2 KSchG zur Annahme einer Änderungskündigung unter Vorbehalt (BAG v. 17.06.1998 - 2 AZR 336/97, NZA 1998, 1225 = ZIP 1998, 2017 ) noch für die Wahrung der Zwei-Wochen-Frist zur Zurückweisung einer Kündigung gem. § 174 Satz 1 BGB mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde (LAG Hamm v. 21.10.1999 - 4/16 Sa 285/98, ZInsO 2000, 351).
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
- wenn es nach Zugang der Kündigung wegen ursprünglich beabsichtigter Betriebsstillegung noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang auf einen neuen Betriebsinhaber kommt (BAG v. 27.02.1997 - 2 AZR 160/96, MDR 1997, 749 = NZA 1997, 757 ; BAG v. 13.11.1997- 8 AZR 295/95, MDR 1998, 420 = NZA 1998, 249 = ZIP 1998, 344).Von dem Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall erwartet werden, daß er den Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruch noch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses oder zumindest "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ) nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend macht (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 295/95, NZA 1998, 251 = ZIP 1998, 167 ; BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, MDR 1999, 551 = NZA 1999, 311 = ZIP 1999, 670 ).
- LAG Hamm, 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98
Arbeitsverhältnis - Kündigung durch den Konkursverwalter - …
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Die Bejahung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs ist danach das notwendige Korrektiv für die Zulässigkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen "beabsichtigter" Betriebsstillegung (LAG Hamm v. 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98, InVo 1999, 384 = NZA-RR 1999, 576 = ZInsO 1999, 302 ).Außerhalb der Insolvenz besteht daher ein Anspruch auf Wiedereinstellung bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit noch vor Ablauf der Kündigungsfrist entsteht (BAG v. 06.08.1997 - 7 AZR 557/96, MDR 1998, 422 = NZA 1998, 254 ), unter folgenden Bedingungen: Der Betriebserwerber darf mit Rücksicht auf die Wirksamkeit der Kündigung noch keine Disposition getroffen haben, ihm muß die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar sein und der Arbeitnehmer muß von ihm unverzüglich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verlangt haben (LAG Hamm v. 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98, aaO.).
- BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
auf die Beklagte als Betreiberin des "M.......-Marktes" ab dem 28.11.1998 tatsächlich vorlag (s. BAG v. 02.12.1999 - 8 AZR 796/98, NZA 2000, 369 = ZIP 2000, 711 ) oder ob diese einen (völlig) neu organisierten Betrieb fortgeführt hat (s. BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350; BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, n.v.) bzw. ob die "M........-C............." zuvor den gesamten Betrieb bereits rechtswirksam zum 30.09.1998 stillgelegt (s. BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 358/95, ZInsO 1998, 237 ; BAG v. 16.7.1998 - 8 AZR 81/97, NZA 1998, 1233) oder evtl. nur in zulässiger Weise "verkaufsfähig" gemacht (s. BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ) hatte, zumal der Kläger die Kündigung gemäß Schreiben der "M........-C............." v. 25.06.1998 nicht unter Berufung auf einen Verstoß gegen § 613a Abs. 4 BGB angegriffen hat. - BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 81/97
Betriebsübergang bei Anpachtung von Grundstücken ohne Erhaltung des Sortiments an …
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
auf die Beklagte als Betreiberin des "M.......-Marktes" ab dem 28.11.1998 tatsächlich vorlag (s. BAG v. 02.12.1999 - 8 AZR 796/98, NZA 2000, 369 = ZIP 2000, 711 ) oder ob diese einen (völlig) neu organisierten Betrieb fortgeführt hat (s. BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350; BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, n.v.) bzw. ob die "M........-C............." zuvor den gesamten Betrieb bereits rechtswirksam zum 30.09.1998 stillgelegt (s. BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 358/95, ZInsO 1998, 237 ; BAG v. 16.7.1998 - 8 AZR 81/97, NZA 1998, 1233) oder evtl. nur in zulässiger Weise "verkaufsfähig" gemacht (s. BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ) hatte, zumal der Kläger die Kündigung gemäß Schreiben der "M........-C............." v. 25.06.1998 nicht unter Berufung auf einen Verstoß gegen § 613a Abs. 4 BGB angegriffen hat. - BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch …
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
auf die Beklagte als Betreiberin des "M.......-Marktes" ab dem 28.11.1998 tatsächlich vorlag (s. BAG v. 02.12.1999 - 8 AZR 796/98, NZA 2000, 369 = ZIP 2000, 711 ) oder ob diese einen (völlig) neu organisierten Betrieb fortgeführt hat (s. BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350; BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, n.v.) bzw. ob die "M........-C............." zuvor den gesamten Betrieb bereits rechtswirksam zum 30.09.1998 stillgelegt (s. BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 358/95, ZInsO 1998, 237 ; BAG v. 16.7.1998 - 8 AZR 81/97, NZA 1998, 1233) oder evtl. nur in zulässiger Weise "verkaufsfähig" gemacht (s. BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ) hatte, zumal der Kläger die Kündigung gemäß Schreiben der "M........-C............." v. 25.06.1998 nicht unter Berufung auf einen Verstoß gegen § 613a Abs. 4 BGB angegriffen hat. - BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98
Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
auf die Beklagte als Betreiberin des "M.......-Marktes" ab dem 28.11.1998 tatsächlich vorlag (s. BAG v. 02.12.1999 - 8 AZR 796/98, NZA 2000, 369 = ZIP 2000, 711 ) oder ob diese einen (völlig) neu organisierten Betrieb fortgeführt hat (s. BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350; BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, n.v.) bzw. ob die "M........-C............." zuvor den gesamten Betrieb bereits rechtswirksam zum 30.09.1998 stillgelegt (s. BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 358/95, ZInsO 1998, 237 ; BAG v. 16.7.1998 - 8 AZR 81/97, NZA 1998, 1233) oder evtl. nur in zulässiger Weise "verkaufsfähig" gemacht (s. BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ) hatte, zumal der Kläger die Kündigung gemäß Schreiben der "M........-C............." v. 25.06.1998 nicht unter Berufung auf einen Verstoß gegen § 613a Abs. 4 BGB angegriffen hat. - BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98
Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach …
Auszug aus LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
auf die Beklagte als Betreiberin des "M.......-Marktes" ab dem 28.11.1998 tatsächlich vorlag (s. BAG v. 02.12.1999 - 8 AZR 796/98, NZA 2000, 369 = ZIP 2000, 711 ) oder ob diese einen (völlig) neu organisierten Betrieb fortgeführt hat (s. BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350; BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99, n.v.) bzw. ob die "M........-C............." zuvor den gesamten Betrieb bereits rechtswirksam zum 30.09.1998 stillgelegt (s. BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 358/95, ZInsO 1998, 237 ; BAG v. 16.7.1998 - 8 AZR 81/97, NZA 1998, 1233) oder evtl. nur in zulässiger Weise "verkaufsfähig" gemacht (s. BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ) hatte, zumal der Kläger die Kündigung gemäß Schreiben der "M........-C............." v. 25.06.1998 nicht unter Berufung auf einen Verstoß gegen § 613a Abs. 4 BGB angegriffen hat. - BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 358/95
Betriebsstillegung: außerordentliche Kündigung bei Arbeitnehmer, dessen …
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 Sa 1579/95
Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende …
- BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93
Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 451/92
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz bei Massenentlassung
- BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Wiedereinstellungsanspruch
- BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 741/94
Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch …
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Betriebsübergang im Großhandel
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97
Widerspruch bei Betriebsübergang
- BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92
Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
- BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes - Kündigung durch Arbeitgeber - …
- LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 (6) Sa 1580/95
Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende …
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96
Wiedereinstellungsanspruch
- BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 409/82
- BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92
Privatisierung der Wohnungswirtschaft
- BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85
Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des …
- BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96
Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen …
- BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung
- BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
- BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 298/98
Ordentliche Kündigung wegen Betriebsstillegung oder Betriebsübergang - …
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87
Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …
- BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92
Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für …
- ArbG Frankfurt/Main, 20.07.1999 - 5 Ca 7905/97
Zeitliche Grenzen für die Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruches
- BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 407/82
- LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; …
Man wird von einem Arbeitnehmer erwarten können, daß er - entsprechend der Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang (zuletzt BAG v. 19.03.1998 - 8 AZR 139/97, NZA 1998, 750, 751 = ZIP 1998, 1080, 1082) - innerhalb von drei Wochen nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen den Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruch gegenüber dem Erwerber, bei Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes also gegenüber dem fortführenden Unternehmen, geltend macht (ArbG Frankfurt/Main v. 20.07.1999 - 5 Ca 7905/97, NZA-RR 1999, 580 = ZInsO 2000, 56; LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, BB 2000, 1630 = BuW 2000, 891 = DB 2000, 1923 = DZWIR 2000, 457 (Oetker)).Tut er dies nicht, sondern beschränkt er sich darauf, dem Betriebserwerber gegenüber das Fortsetzungsverlangen entweder schriftlich zu unterbreiten oder direkt in Form einer Klageerhebung kundzumachen, dann geht er das selbst zu tragende Risiko ein, daß das Schriftstück oder die Klage dem Erwerber nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen auf dem Postwege zugeleitet oder zugestellt wird (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, a.a.O., zust. Oetker, DZWIR 2000, 461, 463).
- LAG Hamm, 27.03.2003 - 4 Sa 189/02
Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz
Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).Im übrigen muß der Kläger grundsätzlich persönlich bei dem neuen Betriebsinhaber vorstellig werden und die Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses oder Wiedereinstellung zu unveränderten Arbeitsbedingungen unter Anrechnung der früheren Beschäftigungsdauer verlangen (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 57/02
Unwirksamkeit einer Eigenkündigung, Umdeutung einer mündlichen Kündigung, …
Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384).
- LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 297/05
Feststellungsinteresse für eine neben der Kündigungsschutzklage erhobenen …
Bislang war in diesem Zusammenhang auch anerkannt, dass gelegentlich auf die Interessenlage des Veräußerers einerseits und des Jahres andererseits die Zeiträume für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein müssen, weil insofern ein "Gleichklang" besteht (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384). - LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz; …
Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384 ). - LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99 Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein, denn insofern besteht ein "Gleichklang" (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, DZWIR 2000, 457 [Oetker] = ZInsO 2001, 384, im Anschluß an BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, BB 1999, 589 = DB 1999, 485 = MDR 1999, 551 = NZA 1999, 311 = ZIP 1999, 670).
- LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05 Zumindest für den Fall, in dem - außerhalb des Insolvenzverfahrens - ein Betrieb oder Betriebsteil dadurch auf den Erwerber übergeht, dass dieser die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben übernimmt, wird in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschend angenommen, dass der Arbeitnehmer den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während dessen Bestehen oder wenigstens innerhalb eines Monats ( § 613a Abs. 6 BGB analog) oder gar unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen gegenüber dem Betriebserwerber geltend machen muss ( BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153; weitergehend: LAG Hamm 11. Mai 2000 - 4 Sa 1469/99 - DB 2000, 1923;… KR/ Etzel, 7. Aufl., § 1 KSchG Rn. 743).