Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 16.03.2001 - 2 W 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14151
OLG Braunschweig, 16.03.2001 - 2 W 46/01 (https://dejure.org/2001,14151)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.03.2001 - 2 W 46/01 (https://dejure.org/2001,14151)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. März 2001 - 2 W 46/01 (https://dejure.org/2001,14151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KO § 73 Abs. 3 § 76 Abs. 3 § 85
    Zulässigkeit und Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde wegen Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse

Papierfundstellen

  • DZWIR 2001, 467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Hat der Gesetzgeber aber bewußt von einer Anfechtbarkeit der gerichtlichen Aufforderung gemäß § 305 Abs. 3 InsO sowie des Eintritts der Rücknahmefiktion abgesehen, so ist die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO ausgeschlossen (ebenso BayObLG ZIP 1999, 1767, 1768; OLG Braunschweig DZWIR 2001, 467; OLG Köln ZIP 2000, 1397, 1398; ZIP 2000, 1449, 1450; OLG Naumburg ZInsO 2000, 218; HK-InsO/Landfermann, 2. Aufl. § 305 Rn. 34a; für ein weitgehendes Anfechtungsrecht dagegen Ahrens NZI 2000, 201, 205 f; FK-InsO/Grote, 3. Aufl. § 305 Rn. 50b; Nerlich/Römermann, InsO § 305 Rn. 76).
  • LG Aachen, 02.05.2003 - 3 T 133/03

    Anforderungen an eine Bescheinigung über den erfolglosen Versuch einer

    Auch die Frage, welchen Anforderungen die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO genügen muss, ist konkretisierungsbedürftig, zumal dem Insolvenzgericht insoweit über eine rein formalen Kontrolle hinaus auch die Prüfung obliegen soll, ob die Bescheinigung hinsichtlich der materiellen Anforderungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1. - 4. insgesamt schlüssige Erklärungen enthält (vgl. hierzu etwa BayObLG ZIP 1999, S. 1767 ff.; OLG C, DZWiR 2001, S. 467 f.).

    Zudem führt diese Auffassung zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten: So darf zwar der Schuldenbereinigungsplan (§ 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO) vom Insolvenzgericht keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen werden (OLG D, a.a.O.; BayObLG, ZIP 2000, S. 320, 322; OLG L3, ZIP 1999, S. 1929, 1930), das Insolvenzgerichtes soll aber andererseits prüfen dürfen, ob die Bescheinigung gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO hinsichtlich der materiellen Anforderungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1. - 4. insgesamt schlüssige Erklärungen enthält (BayObLG ZIP 1999, S. 1767 ff.; OLG C, DZWiR 2001, S. 467 f.).

  • OLG Celle, 14.01.2002 - 2 W 96/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der

    Auch wenn nach der vorzitierten Entscheidung eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Eröffnungsbeschlusses zulässig sein kann, wenn das Insolvenzgericht den Schuldner dazu auffordert, im Gesetz nicht vorgesehene Angaben im Schuldenbereinigungsplan zu machen (dazu auch BayObLG, ZInsO 2000, 1013 = NZI 2001, 656; OLG Braunschweig, DZWIR 2001, 467; OLG Köln, ZInsO 2001, 422 = NZI 2001, 216; OLG Köln, ZInsO 2000, 612 = NZI 2000, 542 = ZIP 2000, 2031; OLG Rostock, NZI 2001, 213), kommt vorliegend die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht in Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht