Rechtsprechung
ArbG Bayreuth, 30.01.2002 - 3 Ca 997/01 H |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung einer Forderung als Insolvenzforderung ; Schadensersatzanspruch wegen rückständiger Arbeitsvergütung; Mehrmonatiger Gehaltsrückstand als wichtiger Grund für eine fristlose Eigenkündigung des Arbeitnehmers; Entbehrlichkeit einer Abmahnung des Arbeitgebers ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Außerordentliche Kündigung bei bevorstehender Masseunzulänglichkeit
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch bei mehrmonatigen Gehaltsrückständen als Insolvenzforderung
Papierfundstellen
- DZWIR 2002, 282
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03
Schadensersatzforderungen des Arbeitnehmers nach fristloser Kündigung wegen …
Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB werden durch ein Insolvenzverfahren nicht ausgeschlossen (BAG vom 22.10.1998, 8 AZR 73/98 und 8 AZR 688/97, ZInsO 98, 301-302; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2003, 6 SA 25/03, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, jeweils zur ehem. KO; ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282 zur InsO).Dieser Zeitraum ist nicht unter Berücksichtigung von § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO auf drei Monate zu beschränken (ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282).
Die Festsetzung des Streitwertes beruht darauf, dass nach den unbestrittenen Angaben des Beklagten mit einer Quote von weniger als 10 % zu rechnen ist (vgl. ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282).
- ArbG Herford, 15.07.2005 - 1 Ca 2013/04
Feststellung Insolvenzforderung
Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB werden durch ein Insolvenzverfahren nicht ausgeschlossen (BAG vom 22.10.1998, 8 AZR 73/98 und 8 AZR 688/97, ZInsO 98, 301-302; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2003, 6 SA 25/03, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, jeweils zur ehem. KO; ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282 zur InsO).Dieser Zeitraum ist nicht unter Berücksichtigung von § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO auf drei Monate zu beschränken (ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282).
Danach war der im Tenor genannte Betrag in Ansatz zu bringen, da nach den unbestrittenen Angaben des Beklagten mit einer Quote von weniger als 10 % zu rechnen ist (vgl. ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282).