Rechtsprechung
LG Schwerin, 27.02.2009 - 5 T 280/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Insolvenzverwaltervergütung: Einflussnahme der Umsatzsteuererstattung auf die Höhe der Berechnungsmasse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundlage für die Berechnung der Vergütung eines Insolvenzverwalters; Kriterien für die Entstehung eines Umsatzsteuererstattungsanspruchs nach Einreichung der Schlussrechnung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwerin, 29.05.2007 - 582 IN 254/04
- AG Schwerin, 06.09.2007 - 582 IN 254/04
- LG Schwerin, 27.02.2009 - 5 T 280/07
- BGH, 01.07.2010 - IX ZB 66/09
Papierfundstellen
- DZWIR 2009, 349
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.2007 - IX ZB 147/06
Berücksichtigung einer Umsatzsteuererstattung bei der Bemessung der …
Auszug aus LG Schwerin, 27.02.2009 - 5 T 280/07
Unabhängig von der Frage, ob vorliegend ein Erstattungsanspruch der Masse gegenüber dem Finanzamt überhaupt nachgewiesen ist - wie es der Bundesgerichtshof für die Berücksichtigungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Teil der Vergütungsgrundlage nach § 1 InsVV verlangt (Beschluss vom 25.10.2007, IX ZB 147/06) -, steht dem Insolvenzverwalter über die ihm zugesprochene Vergütung ein weiterer Vergütungsanspruch nicht zu. .- In seinem Beschluss vom 25.10.2007 (IX ZB 147/06) hat der BGH zwar unter Bezug auf seine vorangegangene Rechtsprechung ausgeführt, dass ein späterer Massezufluss - so auch Steuererstattungsansprüche der Masse - bereits bei der Schlussrechnung und der hierauf gestützten Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen sei, wenn er bei Einreichung der Schlussrechnung schon mit Sicherheit feststehe.
- BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04
Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss
Auszug aus LG Schwerin, 27.02.2009 - 5 T 280/07
Unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 26.01.2006, IX ZB 183/04) und auf § 6 I S. 2 InsVV begründet er seine Beschwerde im Wesentlichen mit folgenden Argumenten:.- In seinem Beschluss vom 26.1.2006 (IX ZB 183/04) hat der BGH ausgeführt, inwieweit nach der Schlussrechnung eingehende Massezuflüsse für die Verwaltervergütung gemäß § 3 VergVO zu berücksichtigen sind, ohne darauf einzugehen, ob die auf die Verwaltervergütung zu entrichtende Umsatzsteuer als Teil der der Vergütungsberechnung zugrundezulegenden Teilungsmasse ist.