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   OLG Hamm, 24.04.2003 - 27 W 2/03   

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https://dejure.org/2003,12545
OLG Hamm, 24.04.2003 - 27 W 2/03 (https://dejure.org/2003,12545)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.04.2003 - 27 W 2/03 (https://dejure.org/2003,12545)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. April 2003 - 27 W 2/03 (https://dejure.org/2003,12545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 13; InsO § 129 § 130
    Gerichtliche Zuständigkeit und Rechtsweg für die Anfechtung einer Steuerzahlung des Schuldners an die Finanzbehörden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1692
  • MDR 2003, 1437
  • NZI 2004, 34
  • DZWIR 2003, 385
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 235/04

    Rechtsweg für Streitigkeit über Insolvenzanfechtung

    Wie die Vorinstanzen richtig gesehen haben, gehört der insolvenzrechtliche Anfechtungsanspruch als bürgerliche Rechtsstreitigkeit (§ 13 GVG) vor die ordentlichen Gerichte (BGHZ 114, 315, 320; OLG Hamm NZI 2004, 34; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 146 Rn. 30; HK-InsO/Kreft, 3. Aufl. § 129 Rn. 94).
  • LAG Hamm, 16.12.2013 - 2 Ta 348/13

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    Die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe, die von den Besonderheiten des Arbeitsrechts, vor allem der Schutzbestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes überlagert wird, ist daher auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, sodass es bei der Zulässigkeit des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten verbleibt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 36/09, NJW 2011, 1365 zur Zulässigkeit des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen den Sozialversicherungsträger, BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZB 84/12, NZA 2013, 694 zur Zulässigkeit des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten nach Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung; zust. dazu Hess EWiR 2013, 69 und OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2003 27 W 2/03, NZI 2004, 34; Gehrlein BB 2013, 1923, 1937, MünchKomm/Kirchhof § 146 InsO Rdnr. 30 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 70/15

    Zuständigkeit der Zivilgerichte für insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche nach

    Dieser Auffassung sind auch die Obergerichte gefolgt (vgl. OLG Hamm, MDR 2003, 1437 [OLG Hamm 24.04.2003 - 278 W 2/03] ; OLG Frankfurt, ZIP 2004, 584).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 4 U 283/08

    Zulässiger Rechtsweg: Anforderungen an eine Vorabentscheidung über die

    Eine andere Rechtsauffassung ergibt sich nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 2147) und des OLG Hamm (NJW-RR 2003, 1692), auf die die Klägerin sich berufen hat.
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 45/03
    Der Senat hat schon mit seinem Beschluss vom 24. April 2003 im Verfahren 27 W 2/03 (4 O 579/00 LG Paderborn) entschieden, dass es sich bei einer vom Insolvenzverwalter im Wege der Klage erklärten Insolvenzanfechtung auch dann um eine den ordentlichen Gerichten zugewiesene bürgerlich-rechtliche Streitigkeit handelt, wenn die Begleichung von Steuerschulden Gegenstand der Anfechtung ist.
  • LG Paderborn, 25.08.2005 - 4 O 282/05

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klageerhebung bei Möglichkeit der Einlegung eines

    Im übrigen ist für die Insolvenzanfechtung einer Steuerzahlung des Schuldners an die Finanzbehörden durch den Insolvenzverwalter der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (vgl. OLG Hamm 27 W 2/03 in DZWIR 2003, 385), so dass eine Negierung des klägerischen Rechtsschutzbedürfnisses im Hinblick auf die Möglichkeit der Herbeiführung einer finanzgerichtlichen Klärung der streitigen Rechtsfragen auch zu einer Umgehung der Rechtswegzuständigkeit führen würde.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.04.2003 - 27 W 2/03   

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https://dejure.org/2003,29024
OLG Hamm, 04.04.2003 - 27 W 2/03 (https://dejure.org/2003,29024)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2003 - 27 W 2/03 (https://dejure.org/2003,29024)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2003 - 27 W 2/03 (https://dejure.org/2003,29024)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DZWIR 2003, 385
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 4021/11

    Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer Aufrechnung

    Über die Wirksamkeit der Insolvenzanfechtung einer vom Finanzamt erklärten Aufrechnung und einen dadurch veranlassten Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters sei nicht durch Abrechnungsbescheid, sondern im Wege der Zivilklage zu entscheiden (BGH-Urteil vom 9.1.2003 IX ZR 175/02, HFR 2003, 813; OLG Hamm vom 4.4.2003 27 W 2/03, DZWiR 2003, 385; Schmieszek in Beermann/Gosch, AO, Rz. 27.1).

    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 10.1.1991 14 K 2976/88) und des OLG Hamm (Beschluss vom 4.4.2003 27 W 2/03) sei insoweit als überholt anzusehen.

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