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   BGH, 06.07.1995 - I ZR 180/94   

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https://dejure.org/1995,940
BGH, 06.07.1995 - I ZR 180/94 (https://dejure.org/1995,940)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1995 - I ZR 180/94 (https://dejure.org/1995,940)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - I ZR 180/94 (https://dejure.org/1995,940)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unternehmenswerbung - Werbeanzeigen - Körperteilsabbbildung mit Stempelaufdruck HIV - Sittenwidrige Imagewerbung - Veröffentlichung durch Presseunternehmen - Pflichtverletzung - Wettbewerbswidriges Handeln

  • werbung-schenken.de

    H.I.V. POSITIVE

    UWG § 1
    Gefühlsbetonte Werbung; Prüfungspflicht bei Inseraten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1
    Veröffentlichung sittenwidriger Werbeanzeigen ("Benetton") L

  • archive.org

    H.I.V. POSITIVE

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Benetton-Werbung "H.I.V. Positive"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "H.I.V. POSITIVE"; Zulässigkeit einer Werbung mit "H.I.V. POSITIVE"; Haftung des Presseunternehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1 - "H.I.V. POSITIVE"
    Wettbewerbswidrige Image-Werbung mit Abbildung eines menschlichen Körperteils mit Stempelaufdruck "H.I.V. POSITIVE"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2492
  • ZIP 1995, 1291
  • MDR 1995, 1030
  • GRUR 1995, 600
  • VersR 1995, 1070
  • WM 1995, 1473
  • BB 1995, 1972
  • DB 1995, 2064
  • afp 1995, 599
  • DZWIR 1995, 474
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93
    Auszug aus BGH, 06.07.1995 - I ZR 180/94
    a) Wie der Senat in seinen am selben Tag in den Verfahren des Klägers gegen die Firma Benetton (betreffend die Anzeigen- und Plakatwerbung "Ölverschmutzte Ente" - I ZR 239/93) und gegen die Beklagte (betreffend die Anzeigenwerbung "Ölverschmutzte Ente" und "Schwer arbeitende Kleinkinder der Dritten Welt" - I ZR 110/93) ergangenen Entscheidungen ausgeführt hat, unterliegt auch die Aufmerksamkeitswerbung eines gewerblichen Unternehmens dem Verbot sittenwidrigen Handelns i. S. des § 1 UWG.

    Eine solche Werbung läßt sich nicht mehr als eine nur geschmacklose Werbung klassifizieren, die als solche keiner "Zensur" durch die Wettbewerbsgerichte unterliegt (vgl. die Entscheidungen vom selben Tage I ZR 239/93 und I ZR 110/93).

    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß die Beklagte als Presseunternehmen, auch wenn dieses bei der Veröffentlichung von Werbeanzeigen regelmäßig in objektiver und subjektiver Hinsicht zu Wettbewerbszwecken handelt, unter Berücksichtigung des Presseprivilegs des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG wettbewerbsrechtlich nur zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn die Werbung grob rechtswidrig ist und der Wettbewerbsverstoß den Verantwortlichen des Presseunternehmens auch ohne eine eingehende wettbewerbsrechtliche Prüfung erkennbar ist (vgl. Urt. vom selben Tag I ZR 110/93 m.w.N.).

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 239/93

    Ölverschmutzte Ente - Gefühlsbetonte Werbung; GG - Meinungsfreiheit; GG -

    Auszug aus BGH, 06.07.1995 - I ZR 180/94
    a) Wie der Senat in seinen am selben Tag in den Verfahren des Klägers gegen die Firma Benetton (betreffend die Anzeigen- und Plakatwerbung "Ölverschmutzte Ente" - I ZR 239/93) und gegen die Beklagte (betreffend die Anzeigenwerbung "Ölverschmutzte Ente" und "Schwer arbeitende Kleinkinder der Dritten Welt" - I ZR 110/93) ergangenen Entscheidungen ausgeführt hat, unterliegt auch die Aufmerksamkeitswerbung eines gewerblichen Unternehmens dem Verbot sittenwidrigen Handelns i. S. des § 1 UWG.

    Eine solche Werbung läßt sich nicht mehr als eine nur geschmacklose Werbung klassifizieren, die als solche keiner "Zensur" durch die Wettbewerbsgerichte unterliegt (vgl. die Entscheidungen vom selben Tage I ZR 239/93 und I ZR 110/93).

  • LG Frankfurt/Main, 16.12.1993 - 6 O 902/93
    Auszug aus BGH, 06.07.1995 - I ZR 180/94
    Das Landgericht (AfP 1994, 242) hat der Klage stattgegeben.
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1995 - I ZR 180/94 - - 1 BvR 1762/95 -,.

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1995 - I ZR 180/94 und I ZR 110/93 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 erste Alternative des Grundgesetzes.

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00

    H.I.V. "POSITIVE" II

    Die (Sprung-)Revision der Beklagten hat der Senat zurückgewiesen (Urt. v. 6.7.1995 - I ZR 180/94, GRUR 1995, 600 = WRP 1995, 686 - "H.I.V. POSITIVE" I).

    d) Die angegriffene Anzeige "H.I.V. POSITIVE" ist trotz ihres Charakters als Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG und selbst dann, wenn sie als Kunst im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG angesehen wird, gemäß § 1 UWG als sittenwidrig zu bewerten, weil sie die Menschenwürde Aids-Kranker verletzt (Art. 1 Abs. 1 GG; in der Literatur - jedenfalls im Ergebnis - ebenso Baumbach/Hefermehl aaO § 1 UWG Rdn. 188; Ring, DZWir 1995, 474, 475, 476; Bülow, ZIP 1995, 1289, 1290; Ahrens, JZ 1995, 1096, 1099; Reichold, EWiR 1995, 813, 814; Wehlau, DZWir 1996, 144; Kort, WRP 1997, 526, 531; Koppensteiner in Festschrift Mayer-Maly, 1996, S. 311, 320; Bamberger in Festschrift Piper, 1996, S. 41, 54 ff., 59; Henning-Bodewig, GRUR 1997, 180, 190; a.A. Hoffmann-Riem, ZUM 1996, 1, 10 ff.; Gärtner, Zum Einfluß der Meinungsfreiheit auf § 1 UWG am Beispiel der Problemwerbung, 1998, S. 209 ff.; Sevecke, Wettbewerbsrecht und Kommunikationsgrundrechte, 1997, S. 143 f.; Fezer, JZ 1998, 265, 274; vgl. weiter die zusammenfassende Darstellung der im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgegebenen Stellungnahmen BVerfGE 102, 347, 355 ff. - Benetton-Werbung; vgl. auch - zur Entscheidungspraxis im Ausland - Ohly, GRUR Int. 1993, 730, 737 [bei Fn. 76]; Kur, GRUR Int. 1996, 255, 256; Hartwig, BB 1999, 1775 f., 1777).

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93

    Kinderarbeit - Gefühlsbetonte Werbung; Erstbegehungsgefahr

    Die Abbildungen des ölverschmutzten Vogels und der schwer arbeitenden Kleinkinder beschränken sich auf die Darstellung (mitleiderregenden) Elends der Welt und weisen keine zusätzlichen, z.B. die Menschenwürde verachtenden Elemente auf, wie dies bei dem am selben Tag vom Senat zu entscheidenden Fall der Werbung mit "H. I.V. POSITIVE" - I ZR 180/94 - der Fall ist.
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 130/96

    Kein Schadensersatz für Benetton-Händler wegen "Schockwerbung"

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 130, 196, 200 f "ölverschmutzte Ente", Urteil vom 6. Juli 1995 I ZR 110/93 = NJW 1995, 2490 "Kinderarbeit" unter II 2 c, Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 180/94 = NJW 1995, 2492 "HIV-Positive" unter II 2 a) hat - wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt - den Vorwurf des sittenwidrigen Werbeverhaltens im Kern darauf gestützt, daß die Klägerin mit der lediglich auf sie als publizierendes Unternehmen hinweisenden Darstellung des Elends geschundener Kreatur bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher Gefühle des Mitleids und der Ohnmacht wecke, sich dabei als gleichermaßen betroffen darstelle und damit eine Solidarisierung der Einstellung solchermaßen berührter Verbraucher mit dem Namen und zugleich mit der Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens herbeiführe.
  • BVerfG, 23.05.2000 - 1 BvR 1762/95

    Ausschließung eines Richters des BVerfG wegen Tätigkeit in derselben Sache

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1995 - I ZR 180/94 -.
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 134/96

    Schadensersatzansprüche des Franchisenehmers wegen Schockwerbung; Wirksamkeit

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 130, 196, 200 f "ölverschmutzte Ente"; Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 110/93 = NJW 1995, 2490 "Kinderarbeit" unter II 2 c; Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 180/94 = NJW 1995, 2492 "HIV-Positive" unter II 2 a) hat - wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt - den Vorwurf des sittenwidrigen Werbeverhaltens im Kern darauf gestützt, daß die Klägerin mit der lediglich auf sie als publizierendes Unternehmen hinweisenden Darstellung des Elends geschundener Kreatur bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher Gefühle des Mitleids und der Ohnmacht wecke, sich dabei als gleichermaßen betroffen darstelle und damit eine Solidarisierung der Einstellung solchermaßen berührter Verbraucher mit dem Namen und zugleich mit der Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens herbeiführe.
  • BVerfG, 16.01.2001 - 1 BvR 1762/95

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1995 - I ZR 180/94 -.
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97

    Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Nicht einmal die Lauterkeit wettbewerblicher Verhaltensweisen ist ausschließlich danach zu beurteilen, ob und inwiefern diese der Gewährleistung marktwirtschaftlich-wettbewerblicher Funktionsbedingungen dienen (BGH GRUR 1995, 600, 601 - HIV-positive, vgl. auch die Erläuterung bei Piper, GRUR 1996, 147, 154).
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