Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 15.04.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91   

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https://dejure.org/1993,66
BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 (https://dejure.org/1993,66)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 (https://dejure.org/1993,66)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/91, 1 BvR 1648/91 (https://dejure.org/1993,66)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR gewährter zinsgünstiger Baukredite rückwirkend an Marktbedingungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsprinzip; Eigentumsgarantie; Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot; Zinsanpassung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Zinsanpassungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zinsanpassungsgesetz - Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 384
  • ZIP 1993, 1111
  • WM 1993, 1539
  • DB 1993, 1357
  • DtZ 1993, 275
 
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Wird zitiert von ... (326)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Tritt zu der Gewährung des Staates keine eigene Leistung hinzu, an die der Eigentumsschutz anknüpfen könnte, wird die staatliche Zuwendung nicht von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfaßt (vgl. BVerfGE 72, 175 ).

    Sie sind zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage überwiegen (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 72, 175 ).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Sie sind zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage überwiegen (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 72, 175 ).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Zu dessen wesentlichen Elementen zählt die Rechtssicherheit, der auf seiten des Einzelnen das Vertrauen in den Bestand von Rechtsnormen und Rechtsakten bis zu ihrer ordnungsgemäßen Aufhebung entspricht (vgl. BVerfGE 23, 12 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Schließlich muß der Vertrauensschutz zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Dabei kann offen bleiben, ob die Rechtsposition der Beschwerdeführer als Schuldner eines zinsgünstigen Kredits überhaupt vom Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG umfaßt wird, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für den Bereich des Privatrechts umschrieben hat (vgl. BVerfGE 83, 201 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    Insofern gleicht die Lage derjenigen, über die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1977 (BVerfGE 45, 142 ) zu befinden hatte.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    2 Abs. 1 GG schützt den Einzelnen auch vor hoheitlichen Eingriffen in Verträge, die er abgeschlossen hat (vgl. BVerfGE 8, 274 ; st. Rspr.).
  • BVerfG - 1 BvR 1648/91 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
    - 1 BvR 1648/91 -.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.1993 - 1 BvR 1885/92   

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https://dejure.org/1993,1384
BVerfG, 15.04.1993 - 1 BvR 1885/92 (https://dejure.org/1993,1384)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.1993 - 1 BvR 1885/92 (https://dejure.org/1993,1384)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 1993 - 1 BvR 1885/92 (https://dejure.org/1993,1384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Bodenreformenteignungen

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung von Enteignungen im Zuge der Bodenreform in der sowjetisch besetzten Zone

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Enteignungen - Beratungsrechtliche oder beratungshoheitliche Grundlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1993, 366
  • DtZ 1993, 275
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1993 - 1 BvR 1885/92
    Der Beschwerdeführer war Eigentümer eines Ritterguts in Brandenburg, das nach dem Kriege im Zuge der in der sowjetisch besetzten Zone durchgeführten Bodenreform (vgl. BVerfGE 84, 90 [96 ff.]) enteignet worden und in Volkseigentum übergegangen ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90 ) dargelegt, daß die Enteignungen im Zuge der Bodenreform in der sowjetisch besetzten Zone zu den Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage gehören, die nach Art. 41 Abs. 1 des Einigungsvertrages in Verbindung mit Nummer 1 Satz 1 der "Gemeinsamen Erklärung" (Anlage III des Vertrages) nicht mehr rückgängig zu machen sind (a.a.O., S. 114 f.).

    Die dem Urteil vom 23. April 1991 zugrundeliegende mündliche Verhandlung hat ergeben, daß es der Sowjetunion im Ganzen darauf ankam, die unter ihrer Oberhoheit als Besatzungsmacht durchgeführten Maßnahmen, die ihren rechts-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Vorstellungen entsprachen, nicht nachträglich zur Disposition des besiegten Deutschlands zu stellen (vgl. BVerfGE 84, 90 [128]).

    Dem Beschwerdeführer steht auch keine verfassungsrechtlich geschützte Anwartschaft auf Schaffung einer Rückerwerbsmöglichkeit im Rahmen der vom Gesetzgeber noch zu treffenden Ausgleichsregelung (vgl. BVerfGE 84, 90 [128 ff.]) zu.

    Der Gesetzgeber ist zwar nicht gehindert, im Rahmen der Ausgleichsregelung den Betroffenen die Möglichkeit eines Rückerwerbs ihres ehemaligen Eigentums einzuräumen, soweit dies im Einzelfall möglich und von der Interessenlage her angezeigt ist; eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zu einer solchen Regelung besteht jedoch nicht (vgl. BVerfGE 84, 90 [126 f.]).

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    a) Das Bundesverfassungsgericht habe sowohl bei der Senatsentscheidung vom 23. April 1991 als auch bei dem Kammerbeschluß vom 15. April 1993 (DtZ 1993, S. 275) auf einer unrichtigen Tatsachengrundlage entschieden.
  • VG Schwerin, 01.09.1994 - 3 B 296/94

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine für

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  • VG Frankfurt/Oder, 31.12.1993 - 3 K 564/93

    Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten der Farbenindustrie; Enteignung

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  • VG Berlin, 20.04.1994 - 25 A 255.93

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

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  • VG Frankfurt/Oder, 02.02.1994 - 5 D 390/92

    Rückübertragung eines im Zuge der Bodenreform enteigneten Grundstücks auf

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  • VG Schwerin, 09.03.1995 - 3 A 878/93

    Geltung des Vermögensgesetz für Enteignungen von Vermögenswerten auf

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  • BVerwG, 30.10.1995 - 7 B 300.95

    Unternehmensenteignung durch Umschreibung eines Betriebes in Volkseigentum auf

    Soweit die Klägerin schließlich die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 a VermG als rechtsgrundsätzlich bezeichnet, weil damit gerechnet werden müsse, daß das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung aufgrund der bei seinem Beschluß vom 15. April 1993 (1 BvR 1885/92 - VIZ 1993, 301) bekanntgewordenen Tatsachen trotz der zwischenzeitlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ändern werde, genügt ihr Vorbringen nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Begründung einer Grundsatzrüge.
  • VG Berlin, 09.06.1994 - 29 A 28.94

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches ; Genehmigung

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  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 B 135.93

    Rückübertragung von Vermögenswerten nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Die Richtigkeit dieser Behauptung unterstellt, ändert dies nichts daran, daß die Verhandlungen zur Wiederherstellung der deutschen Einheit in der Frage des Restitutionsausschlusses von einer entsprechenden Einschätzung seitens der Bundesregierung bestimmt gewesen sind (vgl. BVerfGE 84, 90 ; ferner BVerfG, Beschluß vom 15. April 1993 - 1 BvR 1885/92 - VIZ 1993, 301), die zu der in § 1 Abs. 8 a VermG getroffenen Regelung geführt hat (vgl. Art. 143 Abs. 3 GG, Art. 41 des Einigungsvertrages sowie Nr. 1 Satz 1 der Gemeinsamen Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 - Anlage III zum Einigungsvertrag).
  • VG Schwerin, 12.01.1995 - 3 A 545/93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Bauerngutes nach dem Vermögensgesetz; Begriff

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  • VG Berlin, 05.07.1994 - 29 A 130.94

    Offensichtliche Unbegründetheit eines Restitutionsantrags gemäß § 1 Abs. 2 S. 2

  • VG Berlin, 30.06.1994 - 29 A 114.94

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage;

  • VG Frankfurt/Oder, 08.03.1994 - 5 (3) D 243/92

    Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes (VermG) auf Enteignungen auf

  • VG Frankfurt/Oder, 08.03.1994 - 5 (3) D 470/92

    Rückübertragung eines durch die Sowjetische Militäradministration sequestrierten

  • VG Berlin, 19.06.1995 - 25 A 172.94

    Verletzung der Rechte der Anmelder auf Rückübertragung eines Grundstücks im

  • VG Schwerin, 10.08.1994 - 3 A 285/93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes; Enteignungen auf

  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.1994 - 5 L 185/94

    Entzug durch "teilungsbedingtes Unrecht" als Vorausetzung eines

  • VG Frankfurt/Oder, 27.06.1994 - 5 L 174/94

    Ausschluss der Rückübertragung enteigneter Grundstücke bei Fehlen

  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.1994 - 3 L 218/93

    Fehlen teilungsbedingten Unrechts als Ausschlussgrund für der Rückübertragung von

  • VG Schwerin, 23.03.1995 - 3 A 998/93

    Rechtmäßigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Antrag auf Rückübertragung

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