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   BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94   

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https://dejure.org/1995,618
BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94 (https://dejure.org/1995,618)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1995 - LwZR 9/94 (https://dejure.org/1995,618)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1995 - LwZR 9/94 (https://dejure.org/1995,618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pachtrecht - Kreispachtbetriebe - Verjährung - Hemmung - Übergangsrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch; DDR; Kreispachtgeschädigte; Kreispachtbetriebe; LPG; landwirtschaftlicher Betrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 129, 282
  • ZIP 1995, 949
  • MDR 1995, 1080
  • NJ 1995, 647
  • WM 1995, 1151
  • DtZ 1995, 280
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 3 Abs. 1 EGBGB seit 3. Oktober 1990 die Vorschriften des BGB über die Landpacht Anwendung finden (Senatsurt. v. 4. November 1994 aaO. unter B IV 1 a).

    Ob und inwieweit die Beklagte ihre Erhaltungs- und Rückgabepflicht verletzt hat, bestimmt sich, wie der Senat in seinem Urteil vom 4. November 1994 (aaO. unter B IV 3) ausgeführt hat, nach § 104 VertragsG vom 25. März 1982 (GBl 1, 293).

    Eine Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolge für die hier in Betracht kommenden Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis zur LPG ist nicht eingetreten (vgl. Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 11/93 aaO. unter A II; Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 12/93, WM 1995, 208 = AgrarR 1995, 20 = ZIP 1995, 74 unter C I 1).

    Dies ist in bezug auf die Verantwortlichkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften für Ansprüche wegen mangelnder Instandhaltung oder sonstiger Verschlechterung der Kreispachtbetriebe durch § 2 Abs. 3 Satz 2 VwRehaG vom 23. Juni 1994 (BGBl I, S. 1311) sowie durch das Senatsurteil vom 4. November 1994 (LwZR 12/93, WM 1995, 208 = AgrarR 1995, 20) und hinsichtlich einer die LPG betreffenden Haftung erst durch das Senatsurteil vom 4. November 1994 (LwZR 11/93 aaO.) geschehen.

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
    1. Wie der Senat mit seinem - nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 4. November 1994 (LwZR 11/93, WM 1995, 169 = AgrarR 1995, 15) grundsätzlich ausgeführt hat, stehen allerdings dem Eigentümer eines sog. Kreispachtbetriebes - um einen solchen handelt es sich auch hier - gegen die den Betrieb bewirtschaftende LPG wegen des Verlustes von eingebrachtem Inventar vertragliche Ansprüche aus eigenem Recht nicht zu.

    Eine Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolge für die hier in Betracht kommenden Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis zur LPG ist nicht eingetreten (vgl. Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 11/93 aaO. unter A II; Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 12/93, WM 1995, 208 = AgrarR 1995, 20 = ZIP 1995, 74 unter C I 1).

    Denn der für die Auflösung der hinsichtlich der Kreispachtbetriebe bestehenden Rechtsverhältnisse nach § 51 LwAnpG zuständige Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 11/93 aaO. unter B IV 4) war nicht dazu berufen, den Ersatzanspruch selbst geltend zu machen.

    Dies ist in bezug auf die Verantwortlichkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften für Ansprüche wegen mangelnder Instandhaltung oder sonstiger Verschlechterung der Kreispachtbetriebe durch § 2 Abs. 3 Satz 2 VwRehaG vom 23. Juni 1994 (BGBl I, S. 1311) sowie durch das Senatsurteil vom 4. November 1994 (LwZR 12/93, WM 1995, 208 = AgrarR 1995, 20) und hinsichtlich einer die LPG betreffenden Haftung erst durch das Senatsurteil vom 4. November 1994 (LwZR 11/93 aaO.) geschehen.

  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 85/93

    Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 der Anlagenimportordnung 1979

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
    Sie ist aber auch dann zumindest entsprechend anwendbar, wenn ein nach dem Recht der DDR zu beurteilender Anspruch erst nach dem Beitritt entstanden ist (vgl. auch BGH, Urt. v. 29. Juni 1994, VIII ZR 85/93, WM 1994, 1945, 1948).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
    Für die Verjährung des hier maßgeblichen Schadensersatzanspruchs nach § 104 VertragsG kommt von den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs am ehesten die Bestimmung für die - auch für die Überlassung von Grundstücken geltende (vgl. BGHZ 82, 354 [BGH 11.12.1981 - V ZR 247/80]) - Leihe (§ 606 BGB) in Betracht.
  • BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58

    Voraussetzungen der Verjährungshemmung wegen höhrerer Gewalt

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
    Ausnahmen sind jedoch nicht nur in den Fällen angenommen worden, in denen ein Fehlverhalten von Behörden oder Gerichten den Rechtsirrtum hervorgerufen oder verstärkt hat, sondern auch dort, wo die Verhinderung in der Rechtsverfolgung auf Ereignissen beruhte, die selbst durch die äußerste billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vermieden werden konnten (BGH, Urt. v. 6. Juli 1994, XII ZR 136/93, NJW 1994, 2752 m.w.N.), namentlich wenn die Rechtsunkenntnis oder der Rechtsirrtum bei aller vernünftigerweise zumutbaren Sorgfalt nicht zu vermeiden war (BGH, Urt. v. 29. Oktober 1959, II ZR 8/58, LM Nr. 5 zu BGB § 203; MünchKomm-BGB/von Feldmann, 3. Aufl., § 203 Rdn. 8).
  • BGH, 15.06.1981 - VIII ZR 129/80

    Kurze Verjährung - Ersatzansprüche des Vermieters - Brand - Vernichtung der

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
    Insoweit besteht kein Unterschied zur Miete (vgl. zur Miete BGH, Urt. v. 15. Juni 1981, VIII ZR 129/80, NJW 1981, 2406, 2407).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 720/80

    Anfechtung der Ehelichkeit eines in der UdSSR lebenden Kindes des deutschen

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellen Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum allerdings grundsätzlich noch keine höhere Gewalt dar (BGHZ 24, 134, 135 f; BGH, Urt. v. 16. Juni 1982, IVb ZR 720/80, MDR 1982, 998, 999).
  • BGH, 06.07.1994 - XII ZR 136/93

    Einhaltung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Vertrauen

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
    Ausnahmen sind jedoch nicht nur in den Fällen angenommen worden, in denen ein Fehlverhalten von Behörden oder Gerichten den Rechtsirrtum hervorgerufen oder verstärkt hat, sondern auch dort, wo die Verhinderung in der Rechtsverfolgung auf Ereignissen beruhte, die selbst durch die äußerste billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vermieden werden konnten (BGH, Urt. v. 6. Juli 1994, XII ZR 136/93, NJW 1994, 2752 m.w.N.), namentlich wenn die Rechtsunkenntnis oder der Rechtsirrtum bei aller vernünftigerweise zumutbaren Sorgfalt nicht zu vermeiden war (BGH, Urt. v. 29. Oktober 1959, II ZR 8/58, LM Nr. 5 zu BGB § 203; MünchKomm-BGB/von Feldmann, 3. Aufl., § 203 Rdn. 8).
  • BGH, 17.04.1957 - IV ZR 311/56

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellen Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum allerdings grundsätzlich noch keine höhere Gewalt dar (BGHZ 24, 134, 135 f; BGH, Urt. v. 16. Juni 1982, IVb ZR 720/80, MDR 1982, 998, 999).
  • RG, 17.03.1932 - VIII 551/31

    Fällt die Befugnis des Hauptvermieters, nach § 556 Abs. 3 BGB. gegen den

    Auszug aus BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
    Der Anspruch findet seine Grundlage in dem Hauptpachtvertrag und einem gesetzlichen Schuldbeitritt des Dritten zu der vertraglichen Rückgabeverpflichtung des (Haupt-)Pächters (RGZ 136, 33; Staudinger/Sonnenschein, BGB, 12. Aufl., § 556 Rdn. 37).
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Diese Grundregel ist zumindest entsprechend auf solche Ansprüche anwendbar, die erst seit dem 1. Januar 2002 entstanden sind (vgl. BGHZ 129, 282, 287 zu der insoweit vergleichbaren Überleitungsvorschrift des Art. 231 § 6 EGBGB; MünchKommBGB/Grothe, 4. Aufl., Ergänzungsband, EGBGB Art. 229 § 6 Rdnr. 2; Palandt/Heinrichs, aaO, Art. 229 § 6 EGBGB Rdnr. 2 f. m.w.Nachw.; vgl. auch Gsell, NJW 2002, 1297, 1302 f.).
  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

    Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat -

    a) Die für Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten entwickelten Regeln (vgl. BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) gelten grundsätzlich auch, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb unter Einschaltung des Rats der Gemeinde einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Nutzung überlassen worden ist.

    Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte habe zwar schuldhaft seine anwaltlichen Pflichten verletzt, weil er bei der an der Rechtsprechung zu den sog. Kreispachtverträgen (BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) ausgerichteten Klage gegen die Rechtsnachfolgerin der LPG nicht berücksichtigt habe, daß nach dieser Rechtsprechung ein derartiger Anspruch spätestens am 31. Juli 1995 verjährt sei; der Kläger habe jedoch durch die Pflichtverletzung des Beklagten keinen Schaden erlitten, weil ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Verlusts des Inventars zugestanden habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in den Fällen der sog. Kreispachtverträge keine Ansprüche des Eigentümers gegen die heutigen Landkreise oder das jeweilige Bundesland; die jetzt zuständige Kreisbehörde hat jedoch dem Eigentümer einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, in deren Nutzung sich der Betrieb befand, (bzw. deren Rechtsnachfolger) abzutreten, wobei in der Entgegennahme einer Kündigung durch die Kreisbehörde in der Regel eine entsprechende stillschweigende Abtretung zu sehen ist (BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    Die Verjährung war jedoch wegen der zunächst ungeklärten Rechtslage bis zum 31. Januar 1995 gehemmt, so daß sie - erst - am 31. Juli 1995 eintrat (vgl. BGHZ 129, 282, 287 ff).

    Dies führte später zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. April 1995, wonach die Verjährung bis zum 31. Januar 1995 (angenommener Zeitpunkt der Veröffentlichung der oben erwähnten Urteile vom 4. November 1994) als gehemmt anzusehen ist (BGHZ 129, 282, 289 f).

    Daß dieses Urteil erst ab Juni 1995 in den Fachzeitschriften abgedruckt wurde (ZIP 1995, 949; AgrarR 1995, 205; WM 1995, 1151), ist nach dem oben Gesagten ohne Bedeutung.

  • BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter

    Die Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter wirkt nicht deswegen über den 31. Januar 1995 hinaus fort, weil der zuständige Kreis die Ansprüche erst nach diesem Zeitpunkt und ohne Individualisierung des Anspruchsgegners abgetreten hat (Ergänzung zu BGHZ 129, 282).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats verjähren die Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten gegen die LPG wegen Verlusts oder Verschlechterung von Inventar in der Regel in sechs Monaten ab Rückgabe des Betriebes, wobei die Verjährung allerdings bis zum 31. Januar 1995 gehemmt war (BGHZ 129, 282).

    Jedenfalls ist die Abtretung mit Schreiben vom 14. Juli 1995 durch den dazu befugten (vgl. Senat, BGHZ 127, 297, 312; 129, 282, 286) Altmarkkreis S. vorgenommen worden.

    Zu einer trotz äußerster billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vermeidbaren Rechtsunkenntnis, die eine Hemmung nach § 203 BGB rechtfertigen könnte (Senat, BGHZ 129, 282, 289), führten auch nicht die späteren Aufteilungen und Zusammenschlüsse dieser Genossenschaften.

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorherzusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit den üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGHZ 129, 282, 289 = DtZ 1995, 280, 281 mwN; BGH NJW 1994, 2752, 2753 mwN; BAGE 12, 97, 103 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB Bl 1477; vgl auch Schwerdtfeger in Gesamtkommentar Sozialversicherung, Anm 13b bb zu § 25 SGB IV).

    Rechtsunkenntnis, Rechtsirrtum oder die Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen stellen grundsätzlich keine höhere Gewalt im Sinne dieser Rechtsprechung dar (BGHZ 129, 282, 289 = DtZ 1995, 280, 281; BGH LM § 203 BGB Nr. 21; BGH NJW 1968, 1381; BGHZ 24, 134, 135).

    Etwas anderes wird in der zivilrechtlichen Rechtsprechung in Ausnahmefällen angenommen, wenn die Rechtsunkenntnis oder der Rechtsirrtum bei aller vernünftigerweise zumutbaren Sorgfalt nicht zu vermeiden war, etwa weil der fragliche Anspruch bisher grundsätzlich und allgemein von der Rechtsprechung nicht anerkannt wurde (sog anspruchsfeindliche ständige Rechtsprechung; vgl RGZ 111, 147, 148; RGZ 120, 355, 357) oder die Rechtslage wegen der "Fülle, Komplexität und Unterschiedlichkeit der vertretenen Auffassungen kaum noch zu überschauen und zu bewerten" und daher "auch bei äußerster nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt kein Aufschluß über die wirkliche Rechtslage zu erlangen" war (BGHZ 129, 282, 289 = DtZ 1995, 280, 281).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Auch im deutschen Recht wurde und wird unter höherer Gewalt - in Anlehnung an den Begriff des "unabwendbaren Zufalls" (§ 233 ZPO a.F.) - ein Ereignis außerhalb der Sphäre des Betroffenen verstanden, das nicht vorhersehbar ist und dessen Eintritt oder dessen Folgen selbst durch äußerste Sorgfalt nicht vermieden werden können (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 - Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 1 ; Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 35.96 - BVerwGE 105, 288 ; vgl. RGZ 158, 357 ; BGHZ 17, 199 ; 81, 353 ; 129, 282 ).
  • OLG Naumburg, 12.02.2002 - 2 U (Lw) 6/00

    Schadensersatzansprüche aus einem Kreispachtverhältnis

    Der Rat des Kreises hatte aber seinerseits wegen der Nichtherausgabe oder Verschlechterung des Inventars gegen die LPG einen Ersatzanspruch gemäß §§ 104, 105 Abs. 2 des Vertragsgesetzes der DDR vom 25.03.1982 (GBl.-DDR I S. 293), denn diese war auf Grund des Nutzungsvertrages dem Rat des Kreises gegenüber zu einer - nach den in der DDR jeweils geltenden Maßstäben (vgl. BGHZ 122, 391, 394) - ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung verpflichtet (vgl. BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    In der Kündigung oder der Entgegennahme einer solchen durch die Kreisbehörde ist vielmehr eine entsprechende stillschweigende Abtretung eines etwaigen Schadensersatzanspruch gegen die LPG zu sehen (vgl. BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    Infolge der zunächst ungeklärten Rechtslage war die Verjährung bis zum 31.01.1995 gehemmt (Art. 231 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, § 203 BGB; vgl. BGH, WM 1995, 1151, 1152 f).

    Verjährung ist in diesen Fällen somit grundsätzlich mit Ablauf des 31.07.1995 (§§ 591 b oder 606 BGB) eingetreten (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 26.10.1999, LwZR 3/99, AgrarR 2000, 306, 307 grundlegend: BGH, Urt. v. 28.04.1995, LwZR 9/94, BGHZ 129, 282).

    Hierdurch wurde die noch nicht abgelaufene (vgl. BGH, WM 1995, 1151 ff.) Verjährungsfrist wirksam unterbrochen (§ 209 Abs. 1 BGB).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22

    Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück

    Eine Erstreckung auf - wie hier - danach entstandene Ansprüche setzt jedoch zumindest ein bereits vor dem 1. Januar 2002 bestehendes Schuldverhältnis voraus (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 114/04 -, juris, Rn. 17, vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 359/04 -, juris, Rn. 12 und vom 6. Dezember 2007 - III ZR 146/07 -, juris, Rn. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. April 1995 - LwZR 9/94 -, juris, Rn. 14 zu Art. …
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

    Dabei stellen Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum des Gläubigers in aller Regel noch keine höhere Gewalt dar (BGHZ 24, 134, 135 f; BGH, Urteil vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 720/80 = FamRZ 1982, 917 unter B II 3), es sei denn, sie sind - wofür kein Anhalt besteht - durch ein Fehlverhalten von Behörden oder Gerichten hervorgerufen oder verstärkt worden oder selbst bei aller vernünftigerweise zumutbaren Sorgfalt nicht zu vermeiden gewesen (BGHZ 129, 282, 289 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 18/07

    Wahrung der Frist für die Anfechtungsklage des leiblichen Vaters gegenüber dem

    Als höhere Gewalt ist ein derart bestärkter oder hervorgerufener Rechtsirrtum aber nur dann anzusehen, wenn er unter den gegebenen Umständen auch durch äußerste, nach der Sachlage vom Betroffenen vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BGHZ 129, 282, 289; 24, 134, 136).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, derzufolge die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Verjährung auf am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehende und noch nicht verjährte Ansprüche Anwendung finden, ist zumindest entsprechend auch auf solche nach dem Recht der DDR zu beurteilende Ansprüche anzuwenden, die erst nach dem Beitritt entstanden sind (vgl. BGHZ 129, 282, 287).
  • BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97

    Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 90/95

    Fortbestehen der Befugnis der Landkreise zur Abwicklung der Rechtsverhältnisse am

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2002 - 23 U 113/01

    Zu den Voraussetzungen der Verjährungsfrist des § 196

  • BGH, 07.02.2001 - XII ZR 118/98

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Eigentümers eines nach dem VermG

  • OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00

    Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem

  • BayObLG, 01.12.2004 - 3Z BR 106/04

    Antragstellung im Spruchverfahren bei regulärem Delisting - Anspruch auf

  • OLG Dresden, 28.04.2000 - 10 UF 518/99

    Zum Ausgleichsanspruch nach § 40 FGB

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 63/96

    Hemmung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 113/02

    Vermietung als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • OLG Celle, 20.04.2010 - 15 WF 66/10

    Voraussetzungen für eine Hemmung der zweijährigen Anfechtungsfrist im Verfahren

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 3/97

    Haftung einer LPG für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von im Rahmen eins sog.

  • OLG Brandenburg, 16.10.1996 - 4 U 174/95

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung auch bei Altverträgen in der ehemaligen DDR?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 1359/98

    Aufwendungsersatzanspruch der Gemeinde für die Herstellung, Anschaffung,

  • BGH, 08.12.1995 - LwZR 3/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines LPG -Nachfolgeunternehmens

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 4 KR 634/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 1360/98

    Aufwendungsersatzanspruch für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und

  • LSG Niedersachsen, 22.08.2001 - L 4 KR 145/99
  • OLG Naumburg, 16.07.1998 - 11 U 37/98

    Anspruch auf Kostenvorschuss; Beseitigungspflicht als Obliegenheit; Nichtbefolgen

  • OLG Jena, 20.05.1998 - 4 Sa 12/98

    Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus abgetretenem Recht ; Anforderungen

  • OLG Dresden, 14.12.1995 - 4 U 402/94
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