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   BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94   

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BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94 (https://dejure.org/1994,1892)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94 (https://dejure.org/1994,1892)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 (https://dejure.org/1994,1892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1957 (Ls.)
  • NJ 1995, 332
  • DtZ 1995, 294
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93

    Versagung der Zulassung eines früheren Stasi-Mitarbeiters zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94
    Das ist wegen der möglichen Gefährdung der Integrität des Anwaltsstandes und wichtiger Belange der Rechtspflege regelmäßig der Fall, wenn der Bewerber durch das ihm vorgeworfene Verhalten eine rechtsfeindliche Einstellung gezeigt hat, sei es, daß er formal geltende Gesetze mißachtet oder gegen höherrangiges, allgemein anerkanntes Recht - etwa gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit - verstoßen oder solchen Verstößen bewußt Vorschub geleistet hat (BGH, Beschl. v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93]).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94

    Ablehnung der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit für den

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94
    Dies wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs der DDR und der Strafprozeßordnung der DDR exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt hat, etwa die von ihm angeordneten oder beantragten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der zugrundeliegenden Tat stehen (BGH, Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94
    Es ist für die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege unerläßlich (vgl. BVerfG NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Die Mitwirkung an rechtsstaats- und menschenrechtswidrigen Maßnahmen, denen die Opfer der DDR-Justiz ausgesetzt waren, fordert insbesondere auch jenseits strafrechtlicher Verfolgung Konsequenzen gegenüber den dafür verantwortlichen Richtern und Staatsanwälten der DDR, etwa die kritische Prüfung, inwieweit solche Juristen für den Beruf eines Rechtsanwalts als unwürdig erscheinen (vgl. § 7 Nr. 5 BRAO, § 7 Nr. 2 RAG-DDR; dazu BGH NJ 1995, 332).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Diese Folge wäre nicht nur unverhältnismäßig, sondern könnte auch unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Art. 12 GG keinen Bestand haben (vgl. BGH NJ 1995, 332).

    bb) Der Beurteilung dieser auf § 214 StGB-DDR gestützten Verurteilungen als übermäßig harte Bestrafungen steht nicht entgegen, daß andere DDR-Gerichte in vergleichbaren Fällen ähnliche Strafen verhängt haben (vgl. BGH NJ 1995, 332; NJ 1995, 390).

    Unter diesen Umständen stand die Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, mithin einer Strafe, die den in § 213 Abs. 1 für eine vollendete Tat vorgesehenen Strafrahmen für Freiheitsstrafe zur Hälfte ausschöpfte, in einem so krassen Mißverhältnis zur geringen Bedeutung der an der Grenze zur Straflosigkeit einzuordnenden Verfehlung des Verfolgten, daß die Bestrafung einen eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit bedeutet (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH NJ 1995, 332).

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Beurteilung auch im Falle einer Berufsausübung als Rechtsanwalt begründet wäre oder ob die Zeitspanne unbeanstandeter Wahrnehmung beruflicher Aufgaben ausreichen würde, den ursprünglich vorhandenen Eignungsmangel in der Weise auszuräumen, daß eine Unwürdigkeit, den Rechtsanwaltsberuf auszuüben, nicht mehr festzustellen wäre (vgl. BGH NJ 1995, 108, 109; NJ 1995, 276, 277; NJ 1995, 332, 393; NJ 1995, 390, 391).

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 18/97

    Amtsenthebung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR als Richterin tätigen Notarin

    Erforderlich ist vielmehr eine einzelfallbezogene, das Gebot der Verhältnismäßigkeit wahrende Würdigung aller für und gegen den Notar/Rechtsanwalt sprechenden Umstände (Senat, Beschl. vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 DtZ 1996, 272, 273; BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - DtZ 1995, 294 und 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 u.a. - NJW 1996, 709, 711).

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Senats für Anwaltssachen kommt ein solcher Verstoß vor allem dann in Betracht, wenn die einschlägigen Vorschriften des StGB/DDR oder der StPO/DDR exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet worden sind oder bei der Verfolgung dieser Taten ein menschenverachtendes Verhalten an den Tag gelegt worden ist (Senat, Beschl. vom 5. Februar 1995 - NotZ 42/94 - DtZ 1996, 272, 273; BGH, Beschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41; 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93 - DtZ 1995, 175; 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - DtZ 1995, 294; 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390 und 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96 - nicht veröffentlicht; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 28. Mai 1997 - 1 BvR 304/97 - dokumentiert in Juris).

    Der Bewertung der auf § 219 Abs. 2 Nr. 1 StGB/DDR bzw. § 214 StGB/DDR gestützten Verurteilungen in den Fällen II. 1 bis 9 und 11 des angefochtenen Beschlusses als übermäßig harte Bestrafungen steht nicht entgegen, daß andere DDR-Gerichte in vergleichbaren Fällen ähnliche Strafen verhängt haben (Senat, Beschl. vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 - DtZ 1996, 272, 275; BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - DtZ 1995.294 = NJ 1995, 332 und 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390 = DtZ 1995, 441 = BRAK-Mitt. 1995, 162).

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Beurteilung auch für den Widerruf bzw. die Rücknahme einer Zulassung als Rechtsanwalt gemäß §§ 1, 2 RNPG ausreichen würde (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - DtZ 1995, 294, 295 und 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96 - S. 10/11).

  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens -

    Wenn solche in besonderem Maße vorbelastete Juristen jetzt als Rechtsanwälte tätig bleiben könnten, würde dies nicht nur bei ihren damaligen Opfern, sondern auch in großen Teilen der Öffentlichkeit mit Recht auf Unverständnis stoßen und das Vertrauen der Rechtsuchenden in die Integrität des Anwaltsstandes erschüttern (vgl. Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 27/97; v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 69/97).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Würdigkeit zur Ausübung des

    Diesen Versagungsgrund hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295, und vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71).

    Es ist für die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege unerläßlich (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 95, 71; BVerfG NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]).

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

    Die Feststellung eines nicht unerheblichen persönlich schuldhaften Verhaltens erfordert eine einzelfallbezogene Gewichtung aller für und wider den Betroffenen sprechenden Umstande (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 = NJ 1994, 281 = BRAK-Mitt. 1994, 40; vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93 = NJ 1994, 282 = BRAK-Mitt. 1994, 106; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94).
  • BGH, 31.01.1997 - AnwZ (B) 8/96

    Ablehnung eines Zulassungsantrags zur Rechtsanwaltschaft - Untersagung der

    Daß ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung an der Rechtsprechung der DDR in politischen Strafsachen begründet sein kann, hat der Senat mehrfach im Rahmen der Prüfung des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 5 BRAO entschieden (Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, BRAK-Mitt. 1995, 71; vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; Beschl. vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94, BRAK-Mitt. 1995, 162).

    Denn es ist für die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege unerläßlich (BVerfG, NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]; Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, BRAK-Mitt 1995, 71).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 12 B 14.12

    Informationsanspruch; Rechtsanwalt; Rechtsanwaltskammer; Personalakte; Angaben im

    Der Versagungsgrund der Unwürdigkeit gemäß § 7 Nr. 5 BRAO wird dahin umschrieben, dass der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122; vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 19/98 - BRAK-Mitt. 1999, 144).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 12/99

    Zulassung eines Rechtsanwalts, der als IM des MfS der ehemaligen DDR tätig war

    Diesen Versagungsgrund hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122; v. 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 19/98 - BRAK-Mitt. 1999, 144).
  • BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96

    Zurücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem früheren DDR-Richter

    Es ist für die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege unerläßlich (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 95, 71; BVerfG NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]).
  • BGH, 17.03.2003 - AnwZ (B) 26/02

    Zulassung eines ehemaligen informellen Mitarbeiters der Stasi zur

  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 27/97

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Rüge eines

  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 26/98

    Versagung der Rechtsanwaltszulaasung wegen früherer Mitarbeitertätigkeit für das

  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 19/98

    Zulassungsversagung eines Rechtsanwalts wegen Tätigkeit für das Ministerium für

  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 72/97

    Versagung der Anwaltszulassung bei Unwürdigkeit der Ausübung - Arbeiten unter

  • LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren auf Aussetzung der Aberkennung einer

  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 69/97

    Rücknahme von Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Verstoß

  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 33/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für Mitglied des Ministeriums für

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