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   LG Wiesbaden, 06.02.2002 - 4 T 707/01   

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https://dejure.org/2002,12106
LG Wiesbaden, 06.02.2002 - 4 T 707/01 (https://dejure.org/2002,12106)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 06.02.2002 - 4 T 707/01 (https://dejure.org/2002,12106)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 4 T 707/01 (https://dejure.org/2002,12106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwehr terroristischer Gewaltverbrechen durch Angehörige islamistischer Gruppierungen; Übermittlung von Daten zu einer Rasterfahndung; Erfordernis einer gegenwärtigen Gefahr für eine Datenübermittlung; Gefrahrenprognose im Hinblick auf Terroranschläge

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    HSOG § 26 Abs. 1 S. 1
    D (A), Ausländer, Sudanesen, Übermittlung personenbezogener Daten, Rasterfahndung, Terrorismusbekämpfung, Informationelle Selbstbestimmung, Gefahrenabwehr, Gegenwärtige Gefahr, Auslegung

  • cilip.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • humanistische-union.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Speicherung ohne Ende - Rasterfahndung in der Kritik (Tjark Sauer; Grundrechte-Report 2003, S. 59-63)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DuD 2002, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 08.01.2002 - 20 W 479/01

    Rasterfahndung: Beschwerderecht einer von der Datenübermittlung betroffenen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 06.02.2002 - 4 T 707/01
    2002 - 20 W 479/01 - ist die Beschwerdeberechtigung.
  • LG Berlin, 15.01.2002 - 84 T 278/01

    D (A), Ausländer, Studenten, Übermittlung personenbezogener Daten,

    Auszug aus LG Wiesbaden, 06.02.2002 - 4 T 707/01
    LG Berlin in seinem Beschluß vom 15.1.2002 - 84 T 278/01 - auf.
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Einzelne Fachgerichte hielten bei der Beurteilung der Rasterfahndungen an dem überkommenen Verständnis des Begriffs der gegenwärtigen Gefahr fest und verneinten deren Vorliegen (vgl. OLG Frankfurt, NVwZ 2002, S. 626 ; LG Wiesbaden, DuD 2002, S. 240 ; LG Berlin, DuD 2002, S. 175 ).
  • VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4510/02

    Rasterfahndung zwecks Terrorismusbekämpfung - Zuständigkeit des LKA -

    Az.: 4 T 707/01, aufgehoben wurde, da das Gericht die nach der damaligen Fassung des § 26 HSOG in Absatz 1 geforderte gegenwärtige Gefahr verneinte.
  • VG Gießen, 08.11.2002 - 10 G 4463/02

    Rasterfahndung zwecks Terrorismusbekämpfung - Zuständigkeit des LKA -

    Die gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden eingelegte Beschwerde eines betroffenen Studenten führte letztendlich dazu, dass der erstinstanzliche Beschluss vom Landgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 6. Februar 2002, Az. 4 T 707/01, aufgehoben wurde, da das Gericht die nach der damaligen Fassung des § 26 HSOG in Absatz 1 geforderte gegenwärtige Gefahr verneinte.
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