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   BFH, 20.06.2017 - X R 26/15   

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https://dejure.org/2017,44103
BFH, 20.06.2017 - X R 26/15 (https://dejure.org/2017,44103)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2017 - X R 26/15 (https://dejure.org/2017,44103)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - X R 26/15 (https://dejure.org/2017,44103)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 9 S 3, EStG VZ 2010, AO § 179 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 3 Abs 1
    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG - Nachweiserfordernisse

  • Bundesfinanzhof

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG - Nachweiserfordernisse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 9 S 3 EStG 2009, EStG VZ 2010, § 179 Abs 1 AO, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG - Nachweiserfordernisse

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs von Aufwendungen für die Vorbereitung eines Kindes des Steuerpflichtigen auf einen Schulabschluss

  • rewis.io

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG - Nachweiserfordernisse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9
    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9
    Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs von Aufwendungen für die Vorbereitung eines Kindes des Steuerpflichtigen auf einen Schulabschluss

  • datenbank.nwb.de

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Steuern) - Absetzbarkeit von Schulgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sonderausgabenabzug für die Kosten der Privatschule - übertriebene Formalia

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderausgabenabzug für das Schulgeld bei Privatschulen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld als außergewöhnliche Belastung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Abzugsfähigkeiten von Aufwendungen für Privatschulen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an eine auf einen Schulabschluss vorbereitende Einrichtung ohne Nachweis der Kultusbehörde

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 9 S 3
    Schulgeld, Einrichtung, Anerkennung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 251
  • FamRZ 2018, 143
  • BStBl II 2018, 58
  • ECLI:DE:BFH:2017:U.200617.XR26.15.0
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.08.2014 - X R 17/13

    Sonderausgabenzug von Schulgeld bei einem an einer englischen Privatschule

    Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 26/15
    In seinem Urteil vom 20. August 2014 X R 17/13 (BFH/NV 2015, 320, Rz 21) bezeichne der angerufene Senat die Zeugnisanerkennungsstelle als die Behörde, welche die in § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 und 3 EStG genannten Verwaltungsakte zu erlassen habe.

    e) Dem gefundenen Ergebnis steht das Senatsurteil in BFH/NV 2015, 320 nicht entgegen.

  • BFH, 06.04.2016 - X R 42/14

    Keine Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen

    Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 26/15
    Sachbezogene Gesichtspunkte aber stehen ihm im weitesten Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie von der Verfassung her nicht beanstandet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--, vgl. statt vieler BVerfG-Urteil vom 20. April 2004  1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99, BVerfGE 110, 274, unter C.I.4., m.w.N.; s.a. Senatsurteil vom 6. April 2016 X R 42/14, BFH/NV 2016, 1157, Rz 22).
  • BFH, 18.02.2014 - III B 118/13

    Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer grundsätzlich bedeutsamen

    Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 26/15
    b) Diese finanzgerichtliche Tatsachenwürdigung des FG ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich für den erkennenden Senat bindend, weil sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und --wenn auch nicht zwingend-- so doch möglich ist (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 13, und vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897, Rz 10, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 25/08

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb

    Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 26/15
    bb) Im Streitfall bedarf es keiner Entscheidung, ob nach diesen Aussagen des Großen Senats des BFH ein ressortfremder Grundlagenbescheid ohne eine gesetzlich angeordnete Bindungswirkung dort für möglich gehalten werden kann, wo Sachverhalte zu beurteilen sind, die die Finanzbehörden mangels eigener Sachkunde nachzuprüfen nicht in der Lage sind (so aber BFH-Entscheidungen vom 20. August 2009 V R 25/08, BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15, Rz 28, und wohl auch vom 26. Oktober 2011 VII R 64/10, BFH/NV 2012, 712, Rz 10).
  • BFH, 26.10.2011 - VII R 64/10

    Stromsteuerrechtliche Verwendererlaubnis kein Grundlagenbescheid

    Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 26/15
    bb) Im Streitfall bedarf es keiner Entscheidung, ob nach diesen Aussagen des Großen Senats des BFH ein ressortfremder Grundlagenbescheid ohne eine gesetzlich angeordnete Bindungswirkung dort für möglich gehalten werden kann, wo Sachverhalte zu beurteilen sind, die die Finanzbehörden mangels eigener Sachkunde nachzuprüfen nicht in der Lage sind (so aber BFH-Entscheidungen vom 20. August 2009 V R 25/08, BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15, Rz 28, und wohl auch vom 26. Oktober 2011 VII R 64/10, BFH/NV 2012, 712, Rz 10).
  • BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG

    Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 26/15
    b) Diese finanzgerichtliche Tatsachenwürdigung des FG ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich für den erkennenden Senat bindend, weil sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und --wenn auch nicht zwingend-- so doch möglich ist (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 13, und vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897, Rz 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 26/15
    Sachbezogene Gesichtspunkte aber stehen ihm im weitesten Umfang zu Gebote; solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist, kann sie von der Verfassung her nicht beanstandet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--, vgl. statt vieler BVerfG-Urteil vom 20. April 2004  1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99, BVerfGE 110, 274, unter C.I.4., m.w.N.; s.a. Senatsurteil vom 6. April 2016 X R 42/14, BFH/NV 2016, 1157, Rz 22).
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 26/15
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 11. April 2005 GrS 2/02 (BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679, unter C.4.a) ist das ein Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gemäß Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes.
  • FG München, 07.01.2015 - 9 K 166/14

    Sonderausgabenabzug bei Schulgeldzahlungen an ein nicht von der zuständigen

    Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 26/15
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 7. Januar 2015  9 K 166/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • EuGH, 11.09.2007 - C-318/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 26/15
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem diese auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, insbesondere dessen Urteile vom 11. September 2007 Schwarz/Gootjes-Schwarz, C-76/05 (EU:C:2007:492, Slg. 2007, I-6849) und Kommission/Deutschland, C-318/05 (EU:C:2007:495, Slg. 2007, I-6957) zur Unionsrechtswidrigkeit des Ausschlusses des Schulgeldabzugs für in der EU/im EWR belegene Privatschulen reagiert hat, umfasste noch nicht die Schulen, die lediglich auf die Abschlüsse vorbereiten (siehe BTDrucks 16/10189, S. 8 und 49).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11

    Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 7/19

    Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b

    Die unverzichtbare Rechtsgrundlage kann nicht durch allgemeine Zweckmäßigkeitserwägungen oder vergleichbare sinnvolle Überlegungen ersetzt werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 11.04.2005 - GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679, unter C.4.a [Rz 37], m.w.N.; BFH-Urteil vom 20.06.2017 - X R 26/15, BFHE 259, 251, BStBl II 2018, 58, Rz 24 f.).
  • BFH, 16.11.2022 - X R 17/20

    Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten;

    Derartige Tatsachenfeststellungen und -würdigungen sind revisionsrechtlich schon dann bindend, wenn sie zwar nicht zwingend, aber doch möglich sind (Senatsurteil vom 20.06.2017 - X R 26/15, BFHE 259, 251, BStBl II 2018, 58, Rz 34, m.w.N.).
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