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   BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16   

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https://dejure.org/2017,37392
BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16 (https://dejure.org/2017,37392)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2017 - I ZR 147/16 (https://dejure.org/2017,37392)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - I ZR 147/16 (https://dejure.org/2017,37392)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 97 Abs 1 ZPO, § 544 ZPO, § 14 UrhG
    Urheberrechtsverletzung durch eine politische Partei: Untersagung der Verwendung von Musikstücken einer Mundart-Band für Wahlkampfveranstaltungen einer verfassungsfeindlichen Partei

  • IWW

    § 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 544, 97 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 14 UrhG, § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • aufrecht.de

    Musik auf Wahlkampfveranstaltungen

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsansprüche des Urhebers wegen der Verwendung von Musikstücken auf Wahlkampfveranstaltungen; Beeinträchtigung der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk durch Form und Art der Werkwiedergabe und Werknutzung; Verwendung von ...

  • online-und-recht.de

    NDP darf "Höhner"-Musikwerke nicht auf Wahlkampfveranstaltungen spielen

  • kanzlei.biz

    Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts bei Wiedergabe von Musikstücken bei politischen Wahlkampfveranstaltungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 14, 97 UrhG

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung durch eine politische Partei: Untersagung der Verwendung von Musikstücken einer Mundart-Band für Wahlkampfveranstaltungen einer verfassungsfeindlichen Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche des Urhebers wegen der Verwendung von Musikstücken auf Wahlkampfveranstaltungen; Beeinträchtigung der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk durch Form und Art der Werkwiedergabe und Werknutzung; Verwendung von ...

  • rechtsportal.de

    UrhG § 14
    Unterlassungsansprüche des Urhebers wegen der Verwendung von Musikstücken auf Wahlkampfveranstaltungen; Beeinträchtigung der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk durch Form und Art der Werkwiedergabe und Werknutzung; Verwendung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Urheberrechtsverletzung durch eine politische Partei: Untersagung der Verwendung von Musikstücken einer Mundart-Band für Wahlkampfveranstaltungen einer verfassungsfeindlichen Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    NDP darf »Höhner«-Lieder nicht im Wahlkampf abspielen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urheberpersönlichkeitsrecht: NPD darf Höhner-Lieder nicht im Wahlkampf nutzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Die Höhner" können NPD Verwendung ihrer Musikstücke untersagen

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberpersönlichkeitsrecht: Nutzung von Höhner-Songs im NPD-Wahlkampf rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 61
  • K&R 2017, 783
  • ZUM 2018, 50
  • ECLI:DE:BGH:2017:110517BIZR147.16.0
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der Senatsrechtsprechung der Urheber eines geschützten Werkes nach § 14 UrhG das Recht hat, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner Werke zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 Rn. 14 = WRP 2009, 313 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).

    Es genügt, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk - ohne inhaltliche Änderung des Werkes - durch Form und Art der Werkwiedergabe und Werknutzung beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1981 - I ZR 137/79, GRUR 1982, 107, 110 - Kirchen-Innenraumgestaltung; Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32, 41 - Unikatrahmen; BGH, GRUR 2009, 395 Rn. 14 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).

  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 23/16

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
    Hierfür besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292; Hinweisbeschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 23/16, NJW-RR 2017, 137 Rn. 5).
  • OLG Jena, 22.06.2016 - 2 U 868/15
    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
    Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht den Unterlassungsausspruch bestätigt (OLG Jena, GRUR 2017, 622).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 137/79

    Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Kirchen-Innenraumgestaltung

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
    Es genügt, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk - ohne inhaltliche Änderung des Werkes - durch Form und Art der Werkwiedergabe und Werknutzung beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1981 - I ZR 137/79, GRUR 1982, 107, 110 - Kirchen-Innenraumgestaltung; Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32, 41 - Unikatrahmen; BGH, GRUR 2009, 395 Rn. 14 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 226/06

    Nutzung von Musik für Werbezwecke

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
    Maßgeblich für den Umfang der Rechteübertragung an Verwertungsgesellschaften durch Wahrnehmungsverträge ist der Übertragungszweckgedanke (vgl. zur Nutzung von Musikwerken zu Werbezwecken BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - I ZR 226/06, GRUR 2010, 62 Rn. 16 ff. = WRP 2010, 120 - Nutzung von Musik für Werbezwecke).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08

    Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
    Dabei muss der Urheber von Unterhaltungsmusik mit der Vereinnahmung durch verfassungsfeindliche Parteien nicht rechnen (vgl. zur Aufklärungspflicht eines Mieters von Ladenräumen über das Warensortiment wegen Bekleidungsartikeln, die in der öffentlichen Meinung ausschließlich der rechtsradikalen Szene zugeordnet werden: BGH, Urteil vom 11. August 2010 - XII ZR 192/08, NJW 2010, 3362 Rn. 28 - Thor Steinar).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
    Jedenfalls bei der vorliegenden dramaturgischen Einbindung der Musikstücke in die Wahlkampfveranstaltung durch eine Partei, gegen deren politische Ziele sich die Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bereits öffentlich ausgesprochen hatten und die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2017, 611 Rn. 633 ff.), ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung den Interessen der Urheber der Vorzug zu geben.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
    Hierfür besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292; Hinweisbeschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 23/16, NJW-RR 2017, 137 Rn. 5).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - I ZR 147/16
    Es genügt, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk - ohne inhaltliche Änderung des Werkes - durch Form und Art der Werkwiedergabe und Werknutzung beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1981 - I ZR 137/79, GRUR 1982, 107, 110 - Kirchen-Innenraumgestaltung; Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32, 41 - Unikatrahmen; BGH, GRUR 2009, 395 Rn. 14 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).
  • BGH, 09.11.2023 - I ZR 203/22

    E2 - Urheberpersönlichkeitsrechtliche Rechte gegen Entstellung und Anerkennung

    Im Unterschied zum urheberrechtlichen Änderungsverbot, das sich (ausschließlich) gegen eine Verletzung des Bestands und der Unversehrtheit des Werks selbst in seiner konkret geschaffenen Gestaltung richtet (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1974 - I ZR 10/73, BGHZ 62, 331 [juris Rn. 24] - Schulerweiterung), schützt das urheberpersönlichkeitsrechtlich ausgestaltete Recht des § 14 UrhG vor einer Beeinträchtigung der geistigen und persönlichen Urheberinteressen nicht nur durch inhaltliche Änderung, sondern auch durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1981 - I ZR 137/79, GRUR 1982, 107 [juris Rn. 25] - Kirchen-Innenraumgestaltung; Urteil vom 7. Februar 2002 - I ZR 304/99, BGHZ 150, 32 [juris Rn. 46] - Unikatrahmen; Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 [juris Rn. 14] = WRP 2009, 313 - Klingeltöne für Mobiltelefone I; Beschluss vom 11. Mai 2017 - I ZR 147/16, ZUM 2018, 50 [juris Rn. 11]).
  • OLG München, 20.07.2021 - 25 U 5794/20

    Kein Leistungsanspruch aus Betriebsschließungsversicherung bei coronabedingter

    Hierzu besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 225; vom 11. Mai 2017 - I ZR 147/16, ZUM 2018, 50 Rn. 10 mwN).
  • OLG München, 23.05.2022 - 25 W 622/22

    Selbstständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit

    c) Der Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 ZPO), der sich mit dem der Grundsatzbedeutung überschneidet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, NJW 2004, 289, 290; vom 11. Mai 2017 - I ZR 147/16, ZUM 2018, 50 Rn. 10 mwN), liegt aus den zu diesem dargestellten Gründen ebenfalls nicht vor.
  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 57/21

    Geltendmachen einer Schadensersatzforderung im Wege der Aufrechnung gegen die

    Ein Bedürfnis hierfür besteht nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 225 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 11. Mai 2017 - I ZR 147/16, GRUR-RR 2018, 61 Rn. 10 mwN).
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