Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27574
BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13 (https://dejure.org/2014,27574)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.2014 - 6 C 35.13 (https://dejure.org/2014,27574)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 6 C 35.13 (https://dejure.org/2014,27574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,27574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1; PresseG BW § 4
    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren; Pressefreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht; grundrechtliches Gewicht des Auskunftsinteresses der Presse; Öffentlichkeitsgrundsatz.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG
    Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren; Presseauskunftsersuchen; Pressefreiheit; allgemeines Persönlichkeitsrecht; grundrechtliches Gewicht des Auskunftsinteresses der Presse; Öffentlichkeitsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 4 PresseG BW
    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 4 PresseG BW
    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Persönlichkeitsrechte eines Verteidigers und Staatsanwalts durch Mitwirkung in einem gerichtlichen Strafverfahren bzgl. Nennung ihres Namens an Pressevertreter

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2 GG

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    Auskunftsrecht der Presse umfasst auch Namen von Verteidiger und Staatsanwalt

  • doev.de PDF

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • fragdenstaat.de

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Persönlichkeitsschutz - Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren - Verteidiger - Staatsanwalt - grundrechtliches Gewicht des Auskunftsinteresses der Presse - Öffentlichkeitsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönlichkeitsrechte eines Verteidigers und Staatsanwalts durch Mitwirkung in einem gerichtlichen Strafverfahren bzgl. Nennung ihres Namens an Pressevertreter

  • rechtsportal.de

    Persönlichkeitsrechte eines Verteidigers und Staatsanwalts durch Mitwirkung in einem gerichtlichen Strafverfahren bzgl. Nennung ihres Namens an Pressevertreter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch der Presse auf Kenntnis der Namen von Personen, die an Gerichtsverfahren mitgewirkt haben

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch der Presse auf Kenntnis der Namen von Personen, die an Gerichtsverfahren mitgewirkt haben

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Entscheidungsübersendung an die Presse: Gericht darf die Namen von an einem Verfahren mitwirkenden Personen nicht ohne Weiteres anonymisieren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Prozessberichterstattung: Presse hat Anspruch auf Namensnennung Prozessbeteiligter

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Alles auf den Tisch? Wirklich alles?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Namen auf den Tisch

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Presse hat Anspruch auf Auskunft über alle Beteiligten an einem Gerichtsverfahren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anspruch der Presse auf Namensnennung von Staatsanwalt und Verteidiger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitwirkende an einem Gerichtsverfahren - und der Auskunftsanspruch der Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch der Presse auf Kenntnis der Namen von an Gerichtsverfahren mitwirkenden Personen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch der Presse auf Kenntnis der Namen von Personen, die an Gerichtsverfahren mitgewirkt haben

  • Jurion (Kurzinformation)

    Presse hat Anspruch auf Namensnennung von Mitwirkenden an Gerichtsverfahren

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Anspruch der Presse auf Kenntnis der Namen von Personen, die an Gerichtsverfahren mitgewirkt haben

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    GGArt. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1,5 Abs. 1 Satz 2; LPresseG § 4 Abs. 2 Nr. 3
    Auskunftsrecht der Presse umfasst auch Namen von Verteidiger und Staatsanwalt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch der Presse auf Kenntnis der Namen von Personen, die an Gerichtsverfahren mitgewirkt haben

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Prozessberichterstattung: Presse hat Anspruch auf Namensnennung Prozessbeteiligter

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Anspruch der Presse auf Kenntnis der Namen von Personen, die an Gerichtsverfahren mitgewirkt haben

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Anspruch auf Nennung der Namen von Prozessbeteiligten?

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse bei Gerichtsverfahren

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Keine Schwärzung von Namen - Zur Auskunft der Justiz gegenüber der Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Presse hat Auskunftsanspruch über Namen beteiligter Amtspersonen im Gerichtsverfahren

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BVerwG stärkt Rechte der Presse: Gerichte dürfen Namen nicht schwärzen

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch hinsichtlich Namensnennung der an Strafverfahren beteiligten Verteidiger und Staatsanwälte

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 4 LPresseG; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 GG

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    GGArt. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1,5 Abs. 1 Satz 2; LPresseG § 4 Abs. 2 Nr. 3
    Auskunftsrecht der Presse umfasst auch Namen von Verteidiger und Staatsanwalt

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 807
  • MDR 2014, 13
  • StV 2016, 542
  • K&R 2015, 67
  • AnwBl 2014, 344
  • AnwBl 2015, 272
  • AnwBl Online 2015, 120
  • DÖV 2015, 300
  • ZUM 2016, 72
  • afp 2015, 80
  • ECLI:DE:BVerwG:2014:011014U6C35.13.0
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
    Der einfachgesetzlich in § 169 Satz 1 GVG normierte Grundsatz der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen besitzt als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95, 622/99 - BVerfGE 103, 44 ).

    Eine derart beschränkte Öffentlichkeit genügt dem rechtsstaatlichen Interesse der öffentlichen Kontrolle des Gerichtsverfahrens sowie dem im Demokratieprinzip verankerten Grundsatz der Zugänglichkeit von Informationen, die für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung von Bedeutung sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001 a.a.O. S. 65 f.).

    Hierin wird berücksichtigt, dass Informationen in erster Linie über die Presse an die Öffentlichkeit vermittelt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001 a.a.O. S. 66).

  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
    Der Senat hat in einem Urteil vom 26. Februar 1997 - BVerwG 6 C 3.96 - (BVerwGE 104, 105 ff. = Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 155) aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährleistungspflicht, dem Demokratiegebot sowie dem Grundsatz der Gewaltenteilung einen Verfassungsauftrag aller Gerichte hergeleitet, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (Urteil vom 26. Februar 1997 a.a.O. S. 108 f. bzw. 8 f.).

    Hierzu seien zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten, des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses auf einer ersten Stufe herausgabefähige, insbesondere anonymisierte und neutralisierte Fassungen der zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidungen herzustellen (Urteil vom 26. Februar 1997 a.a.O. S. 111 f. bzw. 10 f.).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
    Es hat hierbei ausgesprochen, dass Richter, Verteidiger und Staatsanwälte kraft des ihnen übertragenen Amtes bzw. ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege anlässlich ihrer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen und ein berechtigtes Interesse dieser Personen, nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren regelmäßig nicht anzunehmen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 - DVBl 2000, 1778 und vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Kammerbeschluss vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 - NJW 2012, 2178 ).

    Ein Vorrang der Persönlichkeitsrechte von mitwirkenden Verteidigern und Staatsanwälten gegenüber dem Informationsinteresse der Presse ist bei Zugrundelegung der genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann anzunehmen, sofern diese Personen erhebliche Belästigungen oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter zu befürchten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. S. 324; Kammerbeschluss vom 21. Juli 2000 a.a.O.).

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
    Die Presse muss nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für Wert hält und was nicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - BVerfGE 101, 361 ; Kammerbeschluss vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 - NJW 2001, 503 ).

    Diese Maßgaben, die sich als Gebot staatlicher Inhaltsneutralität verstehen lassen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. August 2000 a.a.O. S. 506), sind nicht nur für das Stadium der Publikation, sondern auch für das vorgelagerte Stadium der Recherche von Belang.

  • BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00

    Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
    Es hat hierbei ausgesprochen, dass Richter, Verteidiger und Staatsanwälte kraft des ihnen übertragenen Amtes bzw. ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege anlässlich ihrer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen und ein berechtigtes Interesse dieser Personen, nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren regelmäßig nicht anzunehmen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 - DVBl 2000, 1778 und vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Kammerbeschluss vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 - NJW 2012, 2178 ).

    Ein Vorrang der Persönlichkeitsrechte von mitwirkenden Verteidigern und Staatsanwälten gegenüber dem Informationsinteresse der Presse ist bei Zugrundelegung der genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann anzunehmen, sofern diese Personen erhebliche Belästigungen oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter zu befürchten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. S. 324; Kammerbeschluss vom 21. Juli 2000 a.a.O.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
    Der Schutz der Pressefreiheit reicht hier weiter als in Fällen, in denen die Presse eine Berichterstattung über private Umstände zu Unterhaltungszwecken anstrebt (vgl. zu dieser Abstufung BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1973 - 1 BvR 112/65 - BVerfGE 34, 269 ; Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - BVerfGE 101, 361 ).

    Die Presse muss nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für Wert hält und was nicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - BVerfGE 101, 361 ; Kammerbeschluss vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 - NJW 2001, 503 ).

  • EGMR, 14.11.2002 - 62746/00

    WIRTSCHAFTS-TREND ZEITSCHRIFTEN-VERLAGSGES. M.B.H. c. AUTRICHE (N° 2)

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
    Das im Berufungsurteil hervorgehobene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 14. November 2002 in der Sache "Wirtschafts-Trend" Zeitschriften-Verlagsgesellschaft mbH gegen Österreich - Nr. 62746/00 - (Slg. 2002-X, 281 ff.) steht nicht im Widerspruch zur vorliegenden Entscheidung.
  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
    Auch öffentliche Amtsträger sind - auch hinsichtlich ihrer Amtstätigkeit - in den Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts einbezogen (vgl. Urteil vom 23. Juni 2004 - BVerwG 3 C 41.03 - BVerwGE 121, 115 = Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 49 S. 89).
  • BVerfG, 30.03.2012 - 1 BvR 711/12

    Einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Rundfunkfreiheit; Fernsehaufnahmen;

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
    Es hat hierbei ausgesprochen, dass Richter, Verteidiger und Staatsanwälte kraft des ihnen übertragenen Amtes bzw. ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege anlässlich ihrer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen und ein berechtigtes Interesse dieser Personen, nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren regelmäßig nicht anzunehmen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 - DVBl 2000, 1778 und vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Kammerbeschluss vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 - NJW 2012, 2178 ).
  • BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07

    Erlass einer eA zur Gestattung von Filmaufnahmen der Mitglieder einer Strafkammer

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
    Es hat hierbei ausgesprochen, dass Richter, Verteidiger und Staatsanwälte kraft des ihnen übertragenen Amtes bzw. ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege anlässlich ihrer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen und ein berechtigtes Interesse dieser Personen, nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren regelmäßig nicht anzunehmen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 - DVBl 2000, 1778 und vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Kammerbeschluss vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 - NJW 2012, 2178 ).
  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit -

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

  • BVerwG, 16.01.2003 - 4 CN 8.01

    Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Rechtsverordnung; Verordnungsänderung

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • AG Nürtingen, 02.07.2009 - 20 Ls 56 Js 18187/09

    Strafrecht, Ausländerstrafrecht, Urkundenfälschung, Verschaffen von falschen

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20

    Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1.10.2014 - 6 C 35.13 -, NJW 2015, 807 = juris, Rn. 45 ff.; BGH, Beschluss vom 20.6.2018 - 5 AR (Vs) 112/17 -, BGHSt 63, 156 = juris, Rn. 15; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 475 Rn. 10, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13.10.2020 - 2 C 41.18 -, juris, Rn. 37, und vom 1.10.2014 - 6 C 35.13 -, NJW 2015, 807 = juris, Rn. 41.

  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Der Schutz der Pressefreiheit reicht hier weiter als in Fällen, in denen die Presse eine Berichterstattung über private Umstände zu Unterhaltungszwecken anstrebt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 6 C 35/13 -, NJW 2015, S. 807 , unter Verweis auf BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ).
  • LG Erfurt, 25.03.2019 - 8 O 1045/18

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH: Unionales Zulassungsrecht als

    In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass jeder ohne weitere Voraussetzungen einen Anspruch auf Herausgabe von (auch unveröffentlichten) gerichtlichen Entscheidungen - Urteile und (Hinweis)Beschlüsse - in anonymisierter Form hat, wie jüngst das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und zuletzt der Bundesgerichtshof judiziert haben (BVerfG, Beschl. v. 14.09.2015, 1 BvR 857/15; BVerwG, Urt. v. 01.10.2014, 6 C 35/13; BGH, Urt. v. 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht