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   BVerwG, 08.02.2017 - 3 B 12.16   

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https://dejure.org/2017,4296
BVerwG, 08.02.2017 - 3 B 12.16 (https://dejure.org/2017,4296)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2017 - 3 B 12.16 (https://dejure.org/2017,4296)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 3 B 12.16 (https://dejure.org/2017,4296)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    StVO § 21a Abs. 2 Satz 1, § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b; VwV-StVO Rn. 96 ff. zu § 46 StVO
    Schutzhelm für Motorradfahrer; Schutzhelmpflicht; Schutzhelmtragepflicht; Helmtragepflicht für Motorradfahrer; Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessensausübung; Verwaltungsvorschrift; Ermessensreduzierung auf Null; ärztliche Bescheinigung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 21a Abs. 2 Satz 1; § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b
    Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessensausübung; Ermessensreduzierung auf Null; Helmtragepflicht für Motorradfahrer; Schutzhelm für Motorradfahrer; Schutzhelmpflicht; Schutzhelmtragepflicht; Verwaltungsvorschrift; ärztliche Bescheinigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21a Abs 2 S 1 StVO 2013, § 46 Abs 1 S 1 Nr 5b StVO 2013, StVOVwVÄndVwV 1980
    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • verkehrslexikon.de

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • Wolters Kluwer

    Ermessen der Straßenverkehrsbehörde für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung eines Motorradfahrers von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms

  • doev.de PDF

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • rewis.io

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzhelm für Motorradfahrer; Schutzhelmpflicht; Schutzhelmtragepflicht; Helmtragepflicht für Motorradfahrer; Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessensausübung; Verwaltungsvorschrift; Ermessensreduzierung auf Null; ärztliche Bescheinigung

  • rechtsportal.de

    Ermessen der Straßenverkehrsbehörde für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung eines Motorradfahrers von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms

  • datenbank.nwb.de

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1691
  • NZV 2017, 396
  • DÖV 2017, 562
  • ECLI:DE:BVerwG:2017:080217B3B12.16.0
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2017 - 3 B 12.16
    Es liegt im Übrigen schon nach dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO ("Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller ...") auf der Hand, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 13. März 1997 - 3 C 2.97 - BVerwGE 104, 154 ).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 5 B 68.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bewilligung von Leistungen für

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2017 - 3 B 12.16
    Das verfehlt die Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO schon deshalb, weil die vom Kläger für notwendig erachtete Auslegung einer Verwaltungsvorschrift keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufzuwerfen vermag; denn hierbei handelt es sich nicht um die Auslegung von revisiblem Bundesrecht, sondern einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung ohne Rechtssatzqualität (vgl. zur mangelnden Revisibilität von Verwaltungsvorschriften: BVerwG, Beschluss vom 18. August 2005 - 5 B 68.05 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    Im Normalfall eines Antrags auf Befreiung von der Schutzhelmpflicht des § 21a Abs. 2 StVO gilt, dass allein der Umstand, dass einem Kraftradfahrer das Tragen eines Helms unmöglich ist, noch nicht zu einer Ermessensreduktion auf Null hinsichtlich einer Befreiungsentscheidung von der Helmpflicht führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.02.2017 - 3 B 12.16 - NJW 2017, 1691).

    Damit passt die Beklagte der Sache nach ihre Praxis an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.02.2017 - 3 B 12.16 - (NJW 2017, 1691) an, dem zufolge das Ermessen der Straßenverkehrsbehörde zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung eines Motorradfahrers von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms nicht ohne weiteres auf Null reduziert ist, wenn der Motorradfahrer eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, dass ihm das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17

    Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf

    c) Das Vorliegen eines Hinderungsgrunds für das Tragen eines Motorradhelms zieht aber keinen unmittelbaren Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach sich; die Entscheidung hierüber steht gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b StVO vielmehr im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:080217B3B12.16.0] - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 14 Rn. 3).
  • VG Düsseldorf, 28.10.2021 - 14 L 2046/21

    Aufhebung einer zuvor erteilten Befreiung von der Schutzhelmpflicht für

    c) Das Vorliegen eines Hinderungsgrunds für das Tragen eines Motorradhelms zieht aber keinen unmittelbaren Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach sich; die Entscheidung hierüber steht gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b StVO vielmehr im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 [...] - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 14 Rn. 3).

    So bereits ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 08. Februar 2017 - 3 B 12/16 -, juris, Rn. 3.

  • VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 18.1095

    Zu den Voraussetzungen für eine Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des

    Dabei verbleibt der Straßenverkehrsbehörde nach dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO auch dann, wenn der Betreffende die in Rn. 97 der Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVO vorgesehene ärztliche Bescheinigung beibringt, noch ein Ermessensspielraum (BVerwG, B.v. 8.2.2017 - 3 B 12.16 - NJW 2017, 1691 Rn. 3 zur insoweit vergleichbaren Befreiung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b StVO von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer).
  • VG Neustadt, 26.07.2023 - 3 K 26/23

    Kein Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen

    Vielmehr eröffnet § 46 Abs. 2 S. 1 StVO der Behörde einen Ermessensspielraum (BVerwG, Beschluss vom 8.2.2017 - 3 B 12/16), der nur der beschränkten gerichtlichen Überprüfung gemäß § 114 VwGO unterliegt.
  • BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 14.17

    Anspruch auf Kostenbeteiligung bei der Straßenentwässerung; Ortsdurchfahrt

    rechtfertigen schon deshalb nicht die Zulassung der Revision, weil die vom Beklagten für notwendig erachtete Auslegung einer Verwaltungsvorschrift - mag sie auch bundesweit angewandt werden - keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufzuwerfen vermag; denn hierbei handelt es sich nicht um die Auslegung von revisiblem Bundesrecht, sondern einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung ohne Rechtssatzqualität (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2005 - 5 B 68.05 - juris Rn. 6 und vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 - NJW 2017, 1691 Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2022 - 8 B 1937/21

    Geltendmachung von Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer

    Auch wenn das vom Verwaltungsgericht zitierte Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass ohne ein solches Interesse kein Anspruch auf die Erteilung einer Befreiung begründet werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 3 C 24.17 -, juris Rn. 14 ff.; Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 -, juris Rn. 3, folgt hieraus nicht zwingend, dass eine ohne diese Voraussetzung erteilte Befreiung in jedem Fall rechtswidrig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 8 E 874/20
    Wie hier für Verfahren auf Befreiung von der Gurtanlegepflicht: Nds. OVG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 12 LA 137/14 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 11 ZB 18.1095 -, juris Rn. 13; ebenso für Verfahren auf Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer: BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 -, juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. August 2017 - 10 S 30/16 -, juris Rn. 57; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 15. Dezember 2015 - OVG 1 B 14.13 -, juris Rn. 34.
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