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   FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14 Z   

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https://dejure.org/2016,70410
FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14 Z (https://dejure.org/2016,70410)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2016 - 4 K 1319/14 Z (https://dejure.org/2016,70410)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2016 - 4 K 1319/14 Z (https://dejure.org/2016,70410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollrechtliche Ansehung von Speichermodulen als Teile eines Videorecorders und daraus resultierender Einreihung in die Position 8522; Zollsatz von 13,9% bei Einfuhr von Speichermodulen

  • rechtsportal.de

    ZK Art. 20 Abs. 3 Buchst. a); ZK Art. 214 Abs. 1
    Zollrechtliche Ansehung von Speichermodulen als Teile eines Videorecorders und daraus resultierender Einreihung in die Position 8522; Zollsatz von 13,9% bei Einfuhr von Speichermodulen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einreihung eines Moduls für die Videoaufzeichnung und -wiedergabe: Abgrenzung zwischen Videogerät und Teilen eines Videogeräts - Erfüllung der wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zolltarif: Modul für die Videoaufzeichnung ist kein Videogerät

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:FGD:2016:1122.4K1319.14Z.00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.09.2009 - VII B 37/09

    Feststellung der "wesentliche Beschaffenheitsmerkmale" eines Mediaplayers bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14
    Davon ist im Streitfall jedoch nicht auszugehen, Die Beantwortung der Frage, ob eine unvollständige oder unfertige Ware bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware im Sinne der AV 2 a Satz 1 hat, ist im Einzelfall aufgrund der objektiven Beschaffenheit und Eigenschaften der Ware unter Heranziehung vornehmlich der tariflichen, ggf. aber auch von außertariflichen Erkenntnisquellen zu bestimmen und erfordert auf dieser Grundlage eine tatrichterliche Würdigung und einen wertenden Vergleich der festgestellten Beschaffenheitsmerkmale und Eigenschaften der unvollständigen Ware mit denjenigen der vollständigen Ware (BFH Beschluss v. 23.09.2009 VII B 37/09, BFH/NV 2010, 84 m.w.N.).

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der AV 2 a: Danach gilt jede Anführung einer Ware in einer Position auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der (und nicht einer) vollständigen oder fertigen Ware hat (BFH-Beschluss v. 23.09.2009 VII B 37/09, aaO; FG München Urteil v. 10.12.2008, 14 K 3384/07, juris; Senatsurteil v. 27.05.2015 4 K 3286/13 Z, EU, juris).

  • FG Düsseldorf, 27.05.2015 - 4 K 3286/13

    Einreihung von Komponenten für Video-Großbildwände, Monitorfunktion - Abgrenzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der AV 2 a: Danach gilt jede Anführung einer Ware in einer Position auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der (und nicht einer) vollständigen oder fertigen Ware hat (BFH-Beschluss v. 23.09.2009 VII B 37/09, aaO; FG München Urteil v. 10.12.2008, 14 K 3384/07, juris; Senatsurteil v. 27.05.2015 4 K 3286/13 Z, EU, juris).
  • FG München, 10.12.2008 - 14 K 3384/07

    Tarifierung der bei Einfuhr nicht zusammengebauten Einzelteile eines Mediaplayers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der AV 2 a: Danach gilt jede Anführung einer Ware in einer Position auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der (und nicht einer) vollständigen oder fertigen Ware hat (BFH-Beschluss v. 23.09.2009 VII B 37/09, aaO; FG München Urteil v. 10.12.2008, 14 K 3384/07, juris; Senatsurteil v. 27.05.2015 4 K 3286/13 Z, EU, juris).
  • EuGH, 13.12.1994 - C-401/93

    GoldStar Europe / Hauptzollamt Ludwigshafen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14
    Bei diesen Wertverhältnissen kann nicht davon ausgegangen werden, die eingeführten Waren wiesen die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware, eines Videogeräts auf (EuGH Urteil v. 13.12.1994 C-401/93, Rz. 28).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-336/11

    Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14
    Sie sind auch, da sie für die Funktion eines Videogeräts zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe der Position 8521 unerlässlich sind, Teil eines solchen Geräts (vgl. zum Begriff der Teile EuGH-Urteil v. 19.07.2012 C-336/11, Rz. 34).
  • EuGH, 09.06.2016 - C-288/15

    MIS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - Urteil vom 09.06.2016 C-288/15, Rz. 22).
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14
    Das sei im Einzelfall aufgrund der objektiven Beschaffenheit und Eigenschaften der Ware unter Heranziehung vornehmlich der tariflichen, ggf. auch von außertariflichen Erkenntnisquellen zu bestimmen und erfordere einen Vergleich der unvollständigen mit der vollständigen Ware (BFH v. 19.12.2006 VII R 8/06).
  • BFH, 08.02.1966 - VII 145/62

    Tarifierung von Antriebsmaschinen, die in fester Verbindung mit Arbeitsmaschinen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 1319/14
    Es gehöre nicht zum Wesen einer Maschine, dass sie ohne Zusätze oder Aggregate selbständige Arbeiten durchführen könne (BFH v. 08.02.1966 VII 145/62).
  • BFH, 18.09.2018 - VII R 32/17

    Zolltarif: Einreihung eines Speichermoduls

    Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. November 2016 4 K 1319/14 Z aufgehoben.
  • FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 130/15

    Zollrecht - Tarifierung - Einreihung eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der AV 2 a) S. 1 KN: Danach gilt jede Anführung einer Ware in einer Position auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der (und nicht: einer) vollständigen oder fertigen Ware hat (FG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016, 4 K 1319/14 Z, juris Rn. 26 m. w. N.).
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