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   FG Münster, 21.02.2018 - 7 K 288/16 E   

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https://dejure.org/2018,5264
FG Münster, 21.02.2018 - 7 K 288/16 E (https://dejure.org/2018,5264)
FG Münster, Entscheidung vom 21.02.2018 - 7 K 288/16 E (https://dejure.org/2018,5264)
FG Münster, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 7 K 288/16 E (https://dejure.org/2018,5264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung einer Steuerfestsetzung bei Ablauf der Festsetzungsfrist; Tätigkeit eines Steuerpflichtigen mit Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich Ungewissheit der Vermietungstätigkeit oder Liebhaberei (hier: Nutzung einer Ferienwohnung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung einer Steuerfestsetzung bei Ablauf der Festsetzungsfrist; Tätigkeit eines Steuerpflichtigen mit Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich Ungewissheit der Vermietungstätigkeit oder Liebhaberei (hier: Nutzung einer Ferienwohnung)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung von Steuerbescheiden - Frist zur Änderung vorläufiger Steuerfestsetzungen bei Liebhaberei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine zeitlich unbegrenzte Änderungsmöglichkeit des Finanzamts bei Liebhaberei

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Änderung von Steuerbescheiden - Frist zur Änderung vorläufiger Steuerfestsetzungen bei Liebhaberei

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 613
  • ECLI:DE:FGMS:2018:0221.7K288.16E.00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07

    Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2018 - 7 K 288/16
    Beruht nämlich die Ablaufhemmung auf der für die vorläufige Festsetzung oder Feststellung nach § 165 AO maßgeblichen Ungewissheit, kann für deren Beseitigung nichts anderes gelten (BFH-Urteil vom 04.09.2008 IV R 1/07, BFHE 222, 220).

    Der Ablauf der Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist kann nicht von der steuerrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts durch das Finanzamt abhängig gemacht werden (BFH-Urteil vom 04.09.2008 IV R 1/07, BFHE 222, 220).

    Schließlich beruht die Entscheidung auf der Anwendung feststehender, durch die Rechtsprechung bereits geklärter Grundsätze (vgl. BFH-Urteil vom 04.09.2008 IV R 1/07, BFHE 222, 220).

  • FG Nürnberg, 01.03.2024 - 5 V 1163/23

    Einkommenssteuer bei Betrieb einer PV-Anlage unter Investitionsabzug

    Davon ist auszugehen, wenn die für die Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht maßgeblichen Hilfstatsachen festgestellt werden können und das Finanzamt hiervon positive Kenntnis hat (vgl. Urteil des FG Münster vom 21.02.2018 7 K 288/16 E, juris).
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