Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 26.04.2017 - 18 K 6990/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21201
VG Düsseldorf, 26.04.2017 - 18 K 6990/15 (https://dejure.org/2017,21201)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2017 - 18 K 6990/15 (https://dejure.org/2017,21201)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2017 - 18 K 6990/15 (https://dejure.org/2017,21201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Obacht beim Umzug mit einem American Staffordshire Terrier von einem Bundesland in ein anderes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umzug mit einem sog. Listenhund aus einem anderen Bundesland

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:VGD:2017:0426.18K6990.15.00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 13.01.2003 - 24 CS 02.2782
    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.04.2017 - 18 K 6990/15
    Wer an einen anderen Wohnort zieht, hat die dort geltende Rechtslage zu beachten, vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. Januar 2001 - 24 CS 02.2782 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - 5 B 185/15

    Untersagung der Haltung eines American Staffordshire Terrier-Mix unter Anordnung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.04.2017 - 18 K 6990/15
    Der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Hunden, der gerade durch die Schaffung strenger Erlaubnisvoraussetzungen für deren Haltung erreicht werden soll, ist ebenfalls verfassungsmäßig abgesichert (Art. 2 As. 1 Satz 1 GG) vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 5 B 185/15 -, juris.
  • VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2587/14

    Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines Hundes mit der Bezeichnung "Alaunt

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.04.2017 - 18 K 6990/15
    Daher muss der Begriff des öffentlichen und privaten Interesses gemäß § 4 Abs. 2 LHundG NRW eng ausgelegt werden, vgl. VG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 20 L 2587/14 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht