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   Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14   

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https://dejure.org/2015,9043
Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14 (https://dejure.org/2015,9043)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.04.2015 - C-105/14 (https://dejure.org/2015,9043)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. April 2015 - C-105/14 (https://dejure.org/2015,9043)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Taricco u.a.

    Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im Bereich der Mehrwertsteuer - Pflicht der Mitgliedstaaten zur Verhängung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen - Strafrechtliche Sanktionen - Verfolgungsverjährung - Gesetzliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:EU:C:2015:293
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (79)

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte, die ihren

    30 - Vgl. u. a. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Taricco u. a. (C-105/14, EU:C:2015:293, Nrn. 107 bis 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20

    Jumbocarry Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Frist zur Mitteilung von

    7 Rechtssache C-42/17, EU:C:2017:936, im Folgenden: Urteil Taricco II. Soweit Rn. 42 dieses Urteils einen spezifischen Verweis auf das "Urteil Taricco, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte" enthält, bezog sich die Frage des Gerichtshofs implizit auch auf die Auswirkungen des Urteils vom 8. September 2015, Taricco u. a. (C-105/14, EU:C:2015:555, im Folgenden: Urteil Taricco I), auf die vorliegende Rechtssache.

    50 Schlussanträge von Generalanwältin Kokott (C-105/14, EU:C:2015:293, Nr. 120).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    21 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Taricco u. a. (C-105/14, EU:C:2015:293, Nrn. 99 bis 102).
  • FG Niedersachsen, 08.10.2020 - 5 K 162/19

    Veranlagung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Mitglieds des

    Allerdings können derartige Verlautbarungen nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung einer sekundärrechtlichen Vorschrift - wie der MwStSystRL - nicht herangezogen werden, wenn sie - wie im Streitfall - in den Vorschriften des abgeleiteten Rechts keinen Ausdruck gefunden haben (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 C-375/98 Epson Europe, FR 2000, 882 und vom 26. Februar 1991 C-292/89 Antonissen, DB 1991, 1075 sowie Schlussanträge der Generalanwältin vom 30. April 2015 C-105/14, Celex-Nr. 62014CC0105).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-312/21

    Tráficos Manuel Ferrer - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartellrecht -

    15 Zur Einordnung von Verjährungsvorschriften als materiell- oder verfahrensrechtlich siehe aber auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Taricco u. a. (C-105/14, EU:C:2015:293, Nrn. 114 und 115).
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