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   EuGH, 07.07.2016 - C-222/15   

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https://dejure.org/2016,17132
EuGH, 07.07.2016 - C-222/15 (https://dejure.org/2016,17132)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - C-222/15 (https://dejure.org/2016,17132)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - C-222/15 (https://dejure.org/2016,17132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hőszig

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gültigkeit einer in allgemeinen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hőszig

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gültigkeit einer in allgemeinen ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bestimmung der Zuständigkeit der Gerichte einer Stadt in einem EU-Mitgliedstaat durch Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Beschaffungsbedingungen ("Höszig")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Hőszig

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gültigkeit einer in allgemeinen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1700
  • EuZW 2016, 635
  • ECLI:EU:C:2016:525
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • EuGH, 09.03.2017 - C-551/15

    Pula Parking - Parkgebühren EU-weit vollstreckbar

    Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, müssen die Vorschriften der Verordnung Nr. 1215/2012 in Ermangelung eines Verweises auf das Recht der Mitgliedstaaten eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten, wobei die allgemeine Systematik, die Ziele und die Entstehungsgeschichte dieses Unionsrechtsakts zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2016, H?'szig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17

    Wikingerhof/Booking.com

    Es handelt sich vielmehr um einen autonomen Begriff des Unionsrechts (EuGH, Urteil vom 18. November 2020 - C-519/19, RIW 2021, 44, Rn. 38 - Ryanair DAC/DelayFix; vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-222/15, EuZW 2016, 635 Rn. 29 - Höszig/Alstom Power Thermal Services).

    Damit soll verhindert werden, dass einseitig in den Vertrag eingefügte Gerichtsstandsklauseln unbemerkt bleiben (vgl. EuGH, Urteil vom 20. April 2016 - C-366/13, RIW 2016, 357 Rn. 39 - Profit Investment SIM SpA/Ossi; BGH, ZIP 2017, 2324 Rn. 25), und sichergestellt werden, dass eine Willenseinigung der Parteien tatsächlich vorliegt (vgl. EuGH, EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Höszig/Alstom Power Thermal Services; NJW 2015, 2171 Rn. 30 - Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH).

    Es bedarf deshalb der Feststellung, dass die die Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer klar und deutlich zum Ausdruck kommenden Einigung der Parteien war (EuGH, Urteil vom 8. März 2018 - C-64/17, ZIP 2018, 1754 Rn. 25 - Saey Home & Garden; RIW 2021, 44, Rn. 38 - Ryanair DAC/DelayFix; vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs 24/76, NJW 1977, 494 - Colzani/Rüwa; EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Höszig/Alstom Power Thermal Services).

    Denn ohne Kenntnis der Gerichtsstandsklausel oder zumindest die Möglichkeit der Kenntnisnahme bei normaler Sorgfalt konnte sich eine Einigung der Parteien nicht auf die Gerichtsstandsklausel erstrecken (vgl. EuGH, NJW 1977, 494 - Colzani/Rüwa; EuZW 2016, 635 Rn. 40 - Höszig/Alstom Power Thermal Services; BGH, Urteil vom 28. März 1996 - III ZR 95/95, NJW 1996, 1819).

  • EuGH, 24.11.2022 - C-358/21

    Tilman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Dies gilt jedoch nur für den Fall eines deutlichen Hinweises, dem eine Partei bei Anwendung der normalen Sorgfalt nachgehen kann, und nur, wenn feststeht, dass die die Gerichtsstandsklausel enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei tatsächlich zugegangen sind (Urteil vom 7. Juli 2016, Höszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 40).

    Den in Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung aufgestellten Formerfordernissen liegt das Bestreben zugrunde, den Handelsbräuchen Rechnung zu tragen, dabei aber solchen Gerichtsstandsklauseln die Wirkung zu nehmen, die unbemerkt in das Vertragsverhältnis eingeführt werden könnten, wie etwa solche Klauseln, die sich auf Vordrucken für Geschäftskorrespondenz oder auf Rechnungen befinden, wenn sie von der Partei, der sie entgegengehalten werden, nicht akzeptiert worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 1981, Elefanten Schuh, 150/80, EU:C:1981:148, Rn. 24, und vom 7. Juli 2016, Höszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 36).

  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre

    Erstens ergibt sich aus dem 19. Erwägungsgrund der Brüssel-I-Verordnung, die in den Beziehungen der Mitgliedstaaten an die Stelle des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung der nachfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen (im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen) getreten ist, dass die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die Bestimmungen der Verordnung gilt, soweit die Bestimmungen dieser Rechtsakte als gleichbedeutend angesehen werden können (Urteil vom 7. Juli 2016, H?'szig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 26.11.2020 - I ZR 245/19

    Schiedsvereinbarung mit ausländischem Verkäufer: Rechtzeitigkeit der

    Zudem steht bei Schiedsvereinbarungen - anders als bei Gerichtsstandsvereinbarungen nach Art. 23 EuGVVO aF - in Fällen wie dem vorliegenden, auf die mangels Einhaltung der Form des Art. 11 Abs. 2 UNÜ über den Meistbegünstigungsgrundsatz nationales Recht Anwendung finden kann, kein autonomes Recht in Rede, das dem Ziel der Schaffung eines international vereinheitlichten Rechts dient (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-222/15, EuZW 2016, 635 Rn. 29 und 31 - Höszig/Alstom).
  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter

    (1) Dafür, die Parteien hätten - wie für deren Beachtlichkeit geboten (EuGH, ZIP 2016, 1700 Rn. 37 ["Höszig"]; NZG 2018, 226 Rn. 34 und 38 ["Leventis und Vafeias"]) - in einer Art. 23 Abs. 1 EuGVVO aF genügenden Form unmittelbar eine Gerichtsstandsvereinbarung geschlossen, die die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte begründete, sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich; die Revision trägt entsprechendes nicht vor.

    (aa) Die gemäß dem Vorbringen der Klägerin formularmäßig vereinbarte Gerichtsstandsklausel ist als Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands (EuGH, ZIP 2015, 1540 Rn. 24 ["El Majdoub"]; ZIP 2016, 1700 Rn. 28 ["Höszig"]) unwirksam (EuGH, NJW 2017, 2813 Rn. 38 ["Assens Havn"]).

    Demgemäß gewährleisten die Formerfordernisse des Art. 23 Abs. 1 EuGVVO aF, dass die Einigung tatsächlich feststeht (EuGH, ZIP 2016, 1700 Rn. 37 ["Höszig"]).

  • BGH, 15.06.2021 - II ZB 35/20

    Geltung der Gerichtsstandsvereinbarung aus dem Darlehensvertrag für die Ansprüche

    Diese Rechtsprechung des Gerichtshofs zum EuGVÜ gilt für die EuGVVO, da diese in den Beziehungen der Mitgliedstaaten anstelle des Übereinkommens getreten ist (EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-222/15,ECLI:EU:C:2016:525 = ZIP 2016, 1700 Rn. 30 - Höszig).

    Welche Rechtsstreitigkeiten in den Anwendungsbereich einer Gerichtsstandsklausel fallen, ist durch Auslegung zu ermitteln, die Sache des nationalen Gerichts ist, vor dem sie geltend gemacht wird (EuGH, Urteil vom 3. Juli 1997- C-269/95, Slg. 1997, I-3767 Rn. 31 = RIW 1997, 775, 778 - Benincasa; Urteil vom 16. März 1999 - C-159/97, Slg. 1999, I-1597 Rn. 31 = ZIP 1999, 1184 Rn. 31 - Castelletti; Urteil vom 21. Mai 2015 - C-352/13, ECLI:EU:C:2015:335, ZIP 2015, 2043 Rn. 67 - CDC Hydrogen Peroxide; Urteil vom 2. Juli 2016- C-222/15, ECLI:EU:C:2016:525, ZIP 2016, 1700 Rn. 28 - Höszig; jeweils mwN).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Voraussetzung ist, dass ein von beiden Seiten unterzeichneter Vertragstext ausdrücklich auf diese hinweist und sie der anderen Vertragspartei tatsächlich zugegangen sind oder dass im Fall eines Vertragsschlusses durch Angebot und Annahme in verschiedenen Urkunden im Angebot auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird, diese der anderen Partei tatsächlich zugehen und die andere Partei das Angebot schriftlich annimmt; der bloße Abdruck auf der Rückseite oder die bloße Beifügung ohne entsprechenden Hinweis im Vertragstext oder Angebot genügen nicht, weil hierdurch nicht gewährleistet ist, dass die andere Partei tatsächlich einer Klausel zugestimmt hat, die von den allgemeinen Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit abweicht (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-222/15 , Rn. 39 f. bei juris; Urteil vom 20.04.2016, C-366/13 , Rn. 26 bei juris; Urteil vom 14.12.1976, C-24/76 , Rn. 9 f. bei juris - Colzani ; Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald, 5. Aufl. 2017, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 31; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 15. Aufl. 2018, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 9; Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, Rn. 8.63 ff., 8.69).
  • EuGH, 08.03.2018 - C-64/17

    Saey Home & Garden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Für den Fall, dass eine Gerichtsstandsklausel in allgemeinen Bedingungen geregelt ist, hat der Gerichtshof außerdem für Recht erkannt, dass eine solche Klausel zulässig ist, wenn der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragstext selbst ausdrücklich auf die die Gerichtsstandsklausel enthaltenden allgemeinen Bedingungen Bezug nimmt (Urteil vom 7. Juli 2016, H?'szig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • KG, 03.12.2020 - 2 W 1009/20

    EU-Zivilprozessrecht: Aussetzung eines Klageverfahrens wegen gegenläufiger

    Die tatbestandliche Anwendbarkeit einer Gerichtsstandsklausel auf einen Streitgegenstand ist dabei - wie schon der Wortlaut des Art. 31 Abs. 2 EuGVVO festlegt - im Interesse der Rechtssicherheit und zur Gewährleistung des Einverständnisses der Parteien ausschließlich nach den verordnungsautonom geregelten Erfordernissen zu beurteilen, hier denjenigen des Art. 25 EuGVVO (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-222/15, ZIP 2016, 1700, Rn. 32; s.a. EuGH, Urteil vom 16. März 1999 - C-159/97, Slg 1999, I-1597, Rn. 34 - Castelletti zu Art. 17 EuGVÜ).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und

  • OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18

    Forderung aus Bürgschaftsverpflichtung

  • EuGH, 28.06.2017 - C-436/16

    Leventis und Vafias - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • KG, 15.05.2018 - 7 U 112/17

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei abweichender

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22

    BSH Hausgeräte

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 06.10.2021 - C-581/20

    TOTO

  • OLG Hamm, 01.10.2019 - 34 U 175/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17

    Apple Sales International u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

  • OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21

    Kaufpreiszahlung für Keramikfliesen; Fehlende internationale Zuständigkeit

  • BGH, 03.03.2020 - VIII ZR 41/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.d.

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