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   EuGH, 03.03.2020 - C-717/18   

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https://dejure.org/2020,3520
EuGH, 03.03.2020 - C-717/18 (https://dejure.org/2020,3520)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2020 - C-717/18 (https://dejure.org/2020,3520)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2020 - C-717/18 (https://dejure.org/2020,3520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    X (Mandat d'arrêt européen - Double incrimination)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Art. 2 Abs. 2 - Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls - Wegfall der Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Art. 2 Abs. 2 - Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls - Wegfall der Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Europäischer Haftbefehl gegen eine Person, die in Spanien wegen der Straftat der Verherrlichung des Terrorismus und der Erniedrigung seiner Opfer verurteilt wurde, vollstreckt werden ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Europäischer Haftbefehl: Spanischer Rapper kann auf Nichtauslieferung hoffen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.09.2018)

    Belgien darf spanischen Rapper Valtònyc nicht ausliefern

Sonstiges (4)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 17.05.2022)

    Gericht in Belgien: Spanischer Rapper wird nicht ausgeliefert

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    X (Mandat d'arrêt européen - Double incrimination)

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Procureur-generaal

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:EU:C:2020:142
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 25.01.2017 - C-640/15

    Die für die Vollziehung eines Europäischen Haftbefehls zuständigen Behörden

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Unter diesen Umständen ist bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34, vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30).

    Wie sich aus dem fünften Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses ergibt, zielt er nämlich darauf ab, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, wobei er ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraussetzt (Urteile vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 28, vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 76, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 31).

  • EuGH, 01.06.2016 - C-241/15

    Bob-Dogi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Insbesondere enthält der Europäische Haftbefehl nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. f des Rahmenbeschlusses u. a. "entsprechend dem im Anhang beigefügten Formblatt" Informationen über die verhängte Strafe, wenn es sich um ein rechtskräftiges Urteil handelt, oder über den für die betreffende Straftat im Ausstellungsmitgliedstaat gesetzlich vorgeschriebenen Strafrahmen; das Formblatt ist daher bei der Auslegung dieser Vorschrift zu berücksichtigen (Urteil vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi, C-241/15, EU:C:2016:385, Rn. 44).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-627/19

    Openbaar Ministerie (Procureur du Roi de Bruxelles) - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Außerdem darf die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls nur an eine der in Art. 5 des Rahmenbeschlusses abschließend aufgeführten Bedingungen geknüpft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2019, 0penbaar Ministerie [Prokurator des Königs Brüssel], C-627/19 PPU, EU:C:2019:1079, Rn. 23 und 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.01.2018 - C-367/16

    Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Er sieht vor, mit welchen Informationen die formalen Mindestangaben zur Verfügung gestellt werden sollen, die notwendig sind, damit die vollstreckenden Justizbehörden dem Europäischen Haftbefehl durch den Erlass ihrer Übergabeentscheidung als Eilmaßnahme rasch Folge leisten können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 59).
  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Aus der genannten Vorschrift geht somit hervor, dass sich die Definition dieser Straftaten und der für sie angedrohten Strafen aus dem Recht "des Ausstellungsmitgliedstaats" ergibt (Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, EU:C:2007:261, Rn. 52).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-237/15

    Der Ablauf der Fristen, innerhalb deren über die Vollstreckung eines Europäischen

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Wie sich aus dem fünften Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses ergibt, zielt er nämlich darauf ab, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, wobei er ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraussetzt (Urteile vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 28, vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 76, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 31).
  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Wie sich aus dem fünften Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses ergibt, zielt er nämlich darauf ab, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, wobei er ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraussetzt (Urteile vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 28, vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 76, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 31).
  • EuGH, 16.11.2016 - C-316/15

    Die Dienstleistungsrichtlinie steht dem Erfordernis entgegen, bei Stellung eines

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Unter diesen Umständen ist bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34, vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Unter diesen Umständen ist bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34, vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Belgien zum

    cc) Die zur Verfügung zu stellenden Angaben, die als formale Mindestangaben notwendig sind, damit die vollstreckenden Justizbehörden dem Europäischen Haftbefehl durch den Erlass ihrer Übergabeentscheidung als Eilmaßnahme rasch Folge leisten können, sind in Art. 8 RbEuHb geregelt (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 59; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 28).

    dd) Bei der Auslegung von Art. 8 RbEuHb ist das A-Formular, welches im Anhang des Rahmenbeschlusses beigefügt ist, zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juni 2016, Bob Dogi, C-241/15, ECLI:EU:C:2016:385, Rn. 44; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 29).

    Das A-Formular sieht ferner in der Rubrik e ("Straftat(en)") die Übermittlung von Informationen über die Straftaten vor, auf die sich der Europäische Haftbefehl "bezieht"; dazu gehört insbesondere eine "Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat(en) begangen wurde(n), einschließlich Tatzeit (Datum und Uhrzeit), Tatort und Art der Beteiligung der gesuchten Person an der(n) Straftat(en)" (vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 8).

    Für die Definition der Straftaten und die für sie angedrohten Strafen bleibt vielmehr weiterhin das Recht des Ausstellungsmitgliedstaats maßgeblich, der die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie in Art. 6 EUV niedergelegt sind, und damit den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen zu achten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld VZW, C-303/05, ECLI:EU:C:2007:261, Rn. 53; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 18).

  • EuGH, 08.12.2020 - C-584/19

    Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl kann eine Europäische

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann ein Mitgliedstaat, der mit

    48 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, X (Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit) (C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-136/20

    LU (Recouvrement d'amendes de circulation routière) - Vorlage zur

    6 Vgl. Urteile vom 3. März 2020, X (Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit) (C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 10. März 2021, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (C-365/19, EU:C:2021:189, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    9 Vgl. Urteil vom 3. März 2020, X (Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit) (C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.2022 - C-717/18

    X (Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit)

    Le 3 mars 2020, 1a Cour (grande chambre) a rendu l'arrêt X (Mandat d'arrêt européen - Double incrimination) (C-717/18, EU:C:2020:142).

    1) Le point 33 de l'arrêt du 3 mars 2020, X (Mandat d'arrêt européen - Double incrimination) (C-717/18, EU:C:2020:142), dans sa version en langue de procédure, doit être rectifié comme suit :.

  • EuGH, 14.07.2022 - C-168/21

    DFON

    Der Gerichtshof hat aber wiederholt entschieden, dass die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nur an eine der in Art. 5 des Rahmenbeschlusses erschöpfend aufgeführten Bedingungen geknüpft werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2021 - C-934/19

    Algebris (UK ) und Anchorage Capital Group/ SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und

    Zwar trifft es zu, wie die Rechtsmittelführerinnen vortragen, dass die Durchführung einer Ex-post -Bewertung nach dem Wortlaut von Art. 20 Abs. 11 Eingangssatz der Verordnung Nr. 806/2014 unerlässlich sein dürfte, wenn dem SRB nur eine vorläufige Bewertung vorliegt, wofür insbesondere spricht, dass in der Wendung "wird vorgenommen" das Indikativ Präsens verwendet wird, das gemeinhin die Verbindlichkeit zum Ausdruck bringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 20), und dass die Worte "so bald wie möglich" verwendet werden, gleichwohl hat das Gericht insbesondere angesichts der beiden in Art. 20 Abs. 11 der Verordnung Nr. 806/2014 genannten Ziele der endgültigen Ex-post -Bewertung zutreffend hervorgehoben, dass das Unterlassen der Erstellung eines solchen Berichts keine Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Rechtsmittelführerinnen hatte.
  • EuGH, 21.12.2021 - C-874/19

    Aeris Invest/ CRU - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion

    Zwar trifft es zu, wie die Rechtsmittelführerin vorträgt, dass die Durchführung einer Ex-post -Bewertung nach dem Wortlaut von Art. 20 Abs. 11 Eingangssatz der Verordnung Nr. 806/2014 unerlässlich sein dürfte, wenn dem SRB nur eine vorläufige Bewertung vorliegt, wofür insbesondere spricht, dass in der Wendung "wird vorgenommen" das Indikativ Präsens verwendet wird, das gemeinhin die Verbindlichkeit zum Ausdruck bringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 20), und dass die Worte "so bald wie möglich" verwendet werden, gleichwohl hat das Gericht insbesondere angesichts der beiden in Art. 20 Abs. 11 der Verordnung Nr. 806/2014 genannten Ziele der endgültigen Ex-post -Bewertung zutreffend hervorgehoben, dass das Unterlassen der Erstellung eines solchen Berichts keine Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Rechtsmittelführerin hatte.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-771/18

    Kommission/ Ungarn () und de gaz naturel) - Vertragsverletzung eines

    Zur Feststellung, ob - wie die Kommission vorträgt - Art. 14 Abs. 1 der Verordnung Nr. 714/2009 und Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 715/2009 verlangen, dass die nationale Regulierungsbehörde sämtliche Kosten im Sinne dieser Bestimmungen, einschließlich der auf die fragliche Sondersteuer auf Energieübertragungsnetze und auf die fragliche Finanztransaktionsabgabe entfallenden Kosten, bei der Festsetzung der Netzzugangsentgelte zwingend berücksichtigt, ist nicht nur der Wortlaut dieser beiden Bestimmungen zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.2022 - C-105/21

    Spetsializirana prokuratura (Informations sur la décision nationale

    Da nach Art. 17 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 ein Europäischer Haftbefehl als Eilsache erledigt und vollstreckt wird, muss die Prüfung des Rechts des Ausstellungsmitgliedstaats, die die vollstreckende Justizbehörde im Rahmen der Anwendung von Art. 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses vorzunehmen hat, notwendigerweise rasch erfolgen und daher auf der Grundlage der im Europäischen Haftbefehl selbst verfügbaren Informationen vorgenommen werden (Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2020 - C-414/20

    MM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorlageverfahren - Justizielle

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