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   Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18   

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Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18 (https://dejure.org/2020,8783)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.04.2020 - C-693/18 (https://dejure.org/2020,8783)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. April 2020 - C-693/18 (https://dejure.org/2020,8783)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    CLCV u.a. (Dispositif d'invalidation sur moteur diesel)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - Kraftfahrzeuge - Schadstoffemissionen - Abschalteinrichtung - Programm, das auf den Motorsteuerungsrechner einwirkt - Technologien und Strategien zur Begrenzung der Erzeugung von ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Laut Generalanwältin Sharpston stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests von Dieselkraftfahrzeugen einen verstärkenden Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems dieser Fahrzeuge ausübt, eine unionsrechtlich verbotene ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwältin: Software die für Zulassungstests Einfluss auf Emissionskontrollsystem bei Dieselfahrzeugen nimmt ist unzulässige Abschalteinreichtung nach EU-Verordnung Nr. 715/2007

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschalteinrichtungen: Für echten Motorschutz ja, für bloßen Werterhalt nein

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kommendes EuGH-Urteil zum Dieselskandal: Das Ende der Ausreden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:EU:C:2020:323
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 15.01.2004 - C-235/02

    Saetti und Frediani

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
    20 Beschluss vom 15. Januar 2004, Saetti und Frediani (C-235/02, EU:C:2004:26, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    24 Im Übrigen hindert nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass sich eine Strafsache im Stadium der Untersuchung befindet, den befassten Richter nicht daran, dem Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: vgl. Beschluss vom 15. Januar 2004, Saetti und Frediani (C-235/02, EU:C:2004:26, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.12.2018 - C-378/17

    The Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
    19 Vgl. Urteil vom 4. Dezember 2018, Minister for Justice and Equality und Commissioner of An Garda Síochána (C-378/17, EU:C:2018:979, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    21 Vgl. Urteil vom 4. Dezember 2018, Minister for Justice and Equality und Commissioner of An Garda Síochána (C-378/17, EU:C:2018:979, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.05.2013 - C-228/11

    Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
    46 Vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2013, Melzer (C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 24), und vom 5. März 2015, Copydan Båndkopi (C-463/12, EU:C:2015:144, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-183/95

    Affish

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
    54 Dem Schutz der öffentlichen Gesundheit ist grundsätzlich gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen vorrangige Bedeutung beizumessen: vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 1997, Affish (C-183/95, EU:C:1997:373, Rn. 43).
  • EuGH, 05.03.2015 - C-463/12

    Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
    46 Vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2013, Melzer (C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 24), und vom 5. März 2015, Copydan Båndkopi (C-463/12, EU:C:2015:144, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-194/18

    Dodic

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
    56 Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich das nationale Gericht allein für die Feststellung und Würdigung des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Sachverhalts zuständig: vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, Dodic (C-194/18, EU:C:2019:385, Rn. 45).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-220/03

    EZB / Deutschland - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
    51 Urteil vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland (C-220/03, EU:C:2005:748, Rn. 31).
  • EuGH, 13.11.2018 - C-33/17

    Eine Regelung eines Mitgliedstaats, wonach einem inländischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
    22 Vgl. Urteil vom 13. November 2018, Cepelnik (C-33/17, EU:C:2018:896, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.06.2009 - C-14/08

    AUSSERGERICHTLICHE SCHRIFTSTÜCKE WIE NOTARIELLE URKUNDEN, DIE AUSSERHALB EINES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
    23 Vgl. Urteil vom 25. Juni 2009, Roda Golf & Beach Resort (C-14/08, EU:C:2009:395, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.02.2018 - C-304/16

    Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18
    26 Vgl. Urteil vom 7. Februar 2018, American Express (C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.05.2021 - C-690/18

    CLCV u.a. (Dieselmotor-Abschalteinrichtung II)

  • EuGH, 22.04.2010 - C-346/08

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • OLG Naumburg, 09.04.2021 - 8 U 68/20

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Diesel-Abgasskandal

    Dass das Programm dabei nicht zu einer Verringerung der Emissionskontrolle im Normalbetrieb, sondern zu einer Verstärkung derselben im NEFZ führt, ist unerheblich, weil insoweit eine am oben angeführten Sinn und Zweck des Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007 orientierte Auslegung zu erfolgen hat (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin in der Sache EuGH C-693/18, Nr. 119, zitiert nach juris; EUGH, DAR 2021, S. 71, 74, Nr. 97, 98; LG Offenburg, Urt. v. 23.06.2020, 3 O 38/18, S. 6, Bl. 34 II d.A.).

    Die NEFZ-Testmethode stellt in gewisser Weise eine theoretische Teststrecke dar, welche die Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, schematisch zusammenfasst (Schlussanträge der Generalanwältin in der Sache EuGH C-693/18, Nr. 121, 122, zitiert nach juris).

    Die hiervon abweichende Auffassung der Beklagten, welche darauf hinausläuft, dass Manipulationen der Messungen auf dem Prüfstand beliebig möglich sein sollen, solange die Grenzwerte auch ohne diese Manipulationen eingehalten würden, führt den Sinn und Zweck des Testverfahrens, verlässliche Ergebnisse in Bezug auf die Einhaltung der Grenzwerte zu liefern, ad absurdum, weil dann nämlich nicht einmal mehr die unter Prüfbedingungen ermittelten Werte verlässlich, sondern bereits verfälscht sind, und dementsprechend die Testwerte nicht mehr den geringsten Schluss auf die Werte im Realbetrieb zulassen (vgl. Schlussanträge der Genaralanwältin EUGH C-693/18, Nr. 124, 125; EuGH, DAR 2021, S. 71, 74, Nr. 98; LG Offenburg, Urt. v. 23.06.2020, 3 O 38/18, S. 11, Bl. 39 II d.A.).

  • LG Offenburg, 23.06.2020 - 3 O 38/18

    VW-Konzern: Motor EA 288 mit illegalem Thermofenster

    (dd) Dass das Programm bei haarspalterischer Betrachtung nicht zu einer Verringerung der Emissionskontrolle im Realbetrieb, sondern vielmehr zu einer Verstärkung derselben im NEFZ führt, ist unerheblich, da auch insoweit eine an Sinn und Zweck der Verordnung orientierte "vernünftige" Auslegung zu erfolgen hat (vgl. Schlussantrag der Generalanwältin vom 30.04.2020, C-693/18, Celex-Nr. 62018CC0693, juris Rn. 109 ff.).

    Das Argument, der Katalysator müsse fast leer sein, da sonst die vorherigen Emissionen indirekt die Messung beeinflussen könnten, verkennt, dass die Genehmigung der Kraftfahrzeuge nach der Verordnung auf einem Testverfahren beruht, welches soweit wie möglich der künftigen normalen Nutzung des Fahrzeugs nach seinem Inverkehrbringen entsprechen soll (vgl. Schlussantrag der Generalanwältin vom 30.04.2020, C-693/18, Celex-Nr. 62018CC0693, juris Rn. 121).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-128/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos ist der Einbau einer integrierten

    16 Wegen eines allgemeinen Überblicks über den rechtlichen Rahmen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen verweise ich auf die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (C-693/18, EU:C:2020:323, Nrn. 45 bis 54).

    54 Schlussanträge in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (C-693/18, EU:C:2020:323).

  • LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18

    EuGH-Vorlage: Keine Vorteilsausgleichung bei Kaufvertragsrückabwicklung wegen

    Dabei geht er von einer unzulässigen Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO 715/2007/EG aus (s. auch Schlussanträge der Generalanwältin E. Sharpston vom 30. April 2020, C-693/18, www.curia.europa.eu).
  • OLG Bremen, 14.10.2020 - 1 U 4/20

    Klage gegen BMW erfolglos - Behauptung, BMW 320d unterfalle dem Abgasskandal,

    Dabei bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob eine solche Abschalteinrichtung nach den Kriterien des Art. 5 Abs. 2 S. 2 VO Nr. 715/2007 als zulässig anzusehen wäre (so offenbar OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - 8 U 1449/19, juris Rn. 152, NJW-RR 2019, 1497; OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019 - 5 U 1670/18, juris Rn. 39; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2020 - 10 U 134/19, juris Rn. 75, WM 2019, 1704; LG Stuttgart, Urteil vom 03.05.2019 - 22 O 238/18, juris Rn. 39), oder ob der dort (S. 2 lit. a) verwendete Begriff der Notwendigkeit zum Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall oder zur Gewährleistung des sicheren Betriebs des Fahrzeugs lediglich den notwendigen Schutz des Motors vor dem Auftreten plötzlicher Schäden erfassen sollte bzw. jedenfalls nicht unter Bedingungen angenommen werden kann, die zu den üblichen, alltäglichen Nutzungsbedingungen eines betreffenden Kraftfahrzeugs im Sinne eines Normalgebrauchs zählen (siehe LG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2019 - 23 O 178/18, juris Rn. 23; Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 30.04.2020 in der Rechtssache C-693/18, juris Rn. 137; für die Unzulässigkeit eines sogenannten Thermofensters auch LG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2020 - 7 O 67/19, juris Rn. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des

    4 Wegen einer Darstellung des Regelungsrahmens der Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in der Union vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung in Dieselmotoren) (C-693/18, EU:C:2020:323).
  • EuGH, 23.09.2021 - C-145/20

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007

    Die Fragen der vorlegenden Gerichte betreffen zum einen die Auslegung der Verordnung Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf Schadstoffemissionen( 16 Wegen eines allgemeinen Überblicks über den rechtlichen Rahmen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen verweise ich auf die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (, EU:C:2020:323, Nrn. 45 bis 54).

    In diesem Zusammenhang möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass der Gerichtshof für die Definition des Begriffs "Beschädigung" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 auf die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache verwiesen hat, in der das Urteil X ergangen ist( 54 Schlussanträge in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (, EU:C:2020:323).

  • EuGH, 23.09.2021 - C-134/20

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 715/2007

    Die Fragen der vorlegenden Gerichte betreffen zum einen die Auslegung der Verordnung Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf Schadstoffemissionen( 16 Wegen eines allgemeinen Überblicks über den rechtlichen Rahmen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen verweise ich auf die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (, EU:C:2020:323, Nrn. 45 bis 54).

    In diesem Zusammenhang möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass der Gerichtshof für die Definition des Begriffs "Beschädigung" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 715/2007 auf die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache verwiesen hat, in der das Urteil X ergangen ist( 54 Schlussanträge in der Rechtssache CLCV u. a. (Abschalteinrichtung für Dieselmotoren) (, EU:C:2020:323).

  • OLG Brandenburg, 18.11.2020 - 11 U 50/19
    Dass die Generalanwältin des EuGH temperaturabhängige Abschalteinrichtungen für unionsrechtswidrig hält (vgl. hierzu Schlussanträge GA Sharpston vom 30.04.2020, BeckRS 2020, 13310 Rn. 148, 150) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • LG Waldshut-Tiengen, 29.08.2023 - 1 O 126/22

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum aufgrund großzügiger Auslegung der "zulässigen

    Danach hat die italienische Regierung die Auffassung vertreten, dass der Begriff "Beschädigung" in Art. 5 Abs. 2 S. 2 lit. a VO (EU) Nr. 715/2007 derart ausgedehnt werden müsse, dass er die Abnutzung, den Effizienzverlust oder den Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund des Verschleißes und der allmählichen Verschmutzung seines Motors erfasse (" À mon sens, il convient dès lors de rejeter l'interprétation extensive du gouvernement italien selon laquelle le concept de «dégât" devrait être élargi au point d'englober l'usure, la perte d'efficience ou la perte de valeur patrimoniale du véhicule résultant du vieillissement, ainsi que de l'encrassement progressif de son moteur. ", Generalanwalt beim EuGH Sharpston, Schlussantrag v. 30.4.2020 - C-693/18, BeckRS 2020, 13310 Rn. 138).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2020 - 17 U 293/19

    VW-Diesel-Skandal: Kein Schadenersatz wegen Erwerbs eines Fahrzeugs mit

  • OLG Stuttgart, 08.07.2020 - 9 U 513/19

    Gebrauchtwagenkaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes

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