Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 13.05.2004 - 6 K 312/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9866
FG Niedersachsen, 13.05.2004 - 6 K 312/00 (https://dejure.org/2004,9866)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.05.2004 - 6 K 312/00 (https://dejure.org/2004,9866)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 6 K 312/00 (https://dejure.org/2004,9866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Hemmung der Festsetzungsverjährung gemäß § 171 Abs.4 Satz 1 AO durch Aufnahme ernsthafter Prüfungshandlungen auch bei Unterbrechung der Außenprüfung bereits nach vier Tagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 171 Abs. 4 S. 1 AO; § 10d Abs. 1 S. 2 EStG 1990
    Vorliegen des Beginns einer Außenprüfung bei ernsthafter Vornahme von Prüfunghandlungen; Änderung von für vorangegangene Veranlagungszeiträume erlassenen Steuerbescheiden bei Gewährung eines Verlustabzugs

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 171 Abs. 4 Satz 1; AO § 193
    Außenprüfungsbeginn; Prüfungshandlung; Ermittlungshandlung; Scheinhandlung - Beginn der Außenprüfung mit Ermittlungshandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beginn der Außenprüfung mit Ermittlungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsprüfung - Verjährungsunterbrechung durch Beginn einer Außenprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen des Beginns einer Außenprüfung bei ernsthafter Vornahme von Prüfunghandlungen; Änderung von für vorangegangene Veranlagungszeiträume erlassenen Steuerbescheiden bei Gewährung eines Verlustabzugs

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1652
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.08.1980 - II R 119/77

    Betriebsprüfung - Beginn der Betriebsprüfung - Aktenstudium -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2004 - 6 K 312/00
    Der Prüfer muss ernsthaft mit der Prüfung begonnen haben, auch wenn die Prüfungshandlungen für den Steuerpflichtigen nicht sofort als solche evident sind (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 1980 II R 119/77, BFHE 131, 437, BStBl II 1981, 409).

    So hat es die - im Wesentlichen noch zu § 146 a der Reichsabgabenordnung (AO) - ergangene Rechtsprechung genügen lassen, wenn der Prüfer nach Übergabe der Prüfungsanordnung am Prüfungsort (BFH in BFHE 131, 437, BStBl II 1981, 409) das Aktenstudium aufgenommen hat.

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97

    Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2004 - 6 K 312/00
    Für eine Ablaufhemmung durch den Beginn einer Außenprüfung ist Voraussetzung, dass - wie im Streitfall geschehen - eine förmliche Prüfungsanordnung erlassen wurde und - wenn auch nur stichprobenweise - tatsächlich Prüfungshandlungen für die in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten und Besteuerungszeiträume vorgenommen wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306; vom 4. November 1992 XI R 32/91, BFHE 170, 291, BStBl II 1993, 425, m.w.N. und vom 2. Februar 1994 I R 57/93, BFHE 173, 487, BStBl II 1994, 377, m.w.N.).

    Es kann daher unter dem Begriff der Außenprüfung, der demjenigen der Betriebsprüfung entspricht, nicht jede, sondern nur eine besonders qualifizierte Ermittlungshandlung des FA verstanden werden, die für den Steuerpflichtigen erkennbar darauf gerichtet ist, den für die richtige Anwendung der Steuergesetze wesentlichen Sachverhalt zu ermitteln oder zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306 und vom 16. Januar 1979 VIII R 149/77, BFHE 127, 128, BStBl II 1979, 453, m.w.N.).

  • BFH, 04.11.1992 - XI R 32/91

    Reichweiter der Festsetzungsfrist-Hemmung durch Außenprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2004 - 6 K 312/00
    Für eine Ablaufhemmung durch den Beginn einer Außenprüfung ist Voraussetzung, dass - wie im Streitfall geschehen - eine förmliche Prüfungsanordnung erlassen wurde und - wenn auch nur stichprobenweise - tatsächlich Prüfungshandlungen für die in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten und Besteuerungszeiträume vorgenommen wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306; vom 4. November 1992 XI R 32/91, BFHE 170, 291, BStBl II 1993, 425, m.w.N. und vom 2. Februar 1994 I R 57/93, BFHE 173, 487, BStBl II 1994, 377, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.1979 - VIII R 149/77

    Ermittlung der Besteuerungsgrundlage - Steuerfahndungsprüfung - Hemmung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2004 - 6 K 312/00
    Es kann daher unter dem Begriff der Außenprüfung, der demjenigen der Betriebsprüfung entspricht, nicht jede, sondern nur eine besonders qualifizierte Ermittlungshandlung des FA verstanden werden, die für den Steuerpflichtigen erkennbar darauf gerichtet ist, den für die richtige Anwendung der Steuergesetze wesentlichen Sachverhalt zu ermitteln oder zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306 und vom 16. Januar 1979 VIII R 149/77, BFHE 127, 128, BStBl II 1979, 453, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83

    Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2004 - 6 K 312/00
    Die Außenprüfung ist ein formalisiertes, den besonderen Bestimmungen der §§ 193 ff. AO 1977 unterliegendes Verfahren, das auf eine umfassende und zusammenhängende Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen angelegt ist (§ 194 Abs. 1, § 199 Abs. 1 AO 1977; BFH-Urteil vom 5. April 1984 IV R 244/83, BFHE 140, 518, BStBl II 1984, 790).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 57/93

    Ablaufhemmung - Hemmung - Steuerprüfung - Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2004 - 6 K 312/00
    Für eine Ablaufhemmung durch den Beginn einer Außenprüfung ist Voraussetzung, dass - wie im Streitfall geschehen - eine förmliche Prüfungsanordnung erlassen wurde und - wenn auch nur stichprobenweise - tatsächlich Prüfungshandlungen für die in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten und Besteuerungszeiträume vorgenommen wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6. Juli 1999 VIII R 17/97, BFHE 189, 302, BStBl II 2000, 306; vom 4. November 1992 XI R 32/91, BFHE 170, 291, BStBl II 1993, 425, m.w.N. und vom 2. Februar 1994 I R 57/93, BFHE 173, 487, BStBl II 1994, 377, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.1989 - VI R 151/86

    Keine Hemmung der Festsetzungsfrist in bezug auf den Einkommensteueranspruch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2004 - 6 K 312/00
    Es muss sich um Maßnahmen handeln, die für den Steuerpflichtigen i.S. der §§ 193 ff. AO 1977 als Prüfungshandlungen erkennbar sind und geeignet erscheinen, sein Vertrauen in den Ablauf der Verjährungsfrist zu beseitigen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1989 VI R 151/86, BFHE 159, 296, BStBl II 1990, 526, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.1985 - IV R 111/82

    Voraussetzung für die Verjährungshemmung im Rahmen der Verjährung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.05.2004 - 6 K 312/00
    Die indizielle Wirkung verringert sich aber sowohl mit der Länge der Dauer der Prüfungshandlungen (zu einer Unterbrechung nach drei Tagen vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1985 - IV R 111/82, BFH/NV 1985, 10) als auch mit der Intensität der Ermittlungsmaßnahmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht